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17. Oktober 2016: Von Aristidis Sissios an Lutz D.

.. Gibt es für Deine Annahme eine Quelle?..

Einen Paragraph habe ich nicht. Hier die Quelle wo ich das gelernt habe (ich war mir sicher das ich von irgendwo gelernt hatte und schließlich bei der PPL-Prüfung verlangt wurde). Hat eigentlich nichts mit "nur" IFR zu tun.

"DER PRIVATFLUGZEUG FÜHRER" BAND 4A, Auflage: übergearbeitete Sept. 2001, Seite 130. Ich kann hier übers Handy keine Fotos hochladen, daher kopiere einfach den Text incl. Formatierung:

•Start- und Landestreckeberechnung:

Start:

-...................

-...................

..... etc

Landung:

- Immer überprüfen, ob die erforderliche Mindestlande bahnlänge vorhanden ist!

- Die erforderliche Mindestlandebahnlänge ist die Landestrecke aus 15 m (50ft) Höhe über Landebahnbeginn bis zum Stillstand des Flugzeugs.

- Die Mindestlandebahnlänge ist dem Flughandbuch, Abschnitt "Flugleistungen", zu entnehmen.

Das gleiche steht/und gilt für den Start.

Ich hatte gebeten einen Prüfer (falls hier mitliest) uns zu beantworten, bei dieser Aufgabestellung (Example: EDKA und M20M) welche wäre die offizielle richtige Antwort in der PPL Prüfung.

Ich bin mir sicher, wer bei der Aufgabe (schriftliche PPL-Prüfung) auf eine Landebahn kleiner als die erforderliche aus dem Flughandbuch landen will, wird durchfallen (im Fall dass die ganze Prüfung von dieser Aufgabe abhängt).

Und wenn so ist, verstehe nicht den Sinn, wieso in der Praxis wird anders (als gelernt und geprüft) umgesetzt.


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