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23. März 2015: Von Guido Frey an Michael Kläne
Hallo Michael,
ich meinte, daß der Treuhänder die Umregistrierung selbst vornimmt und erst dann Geld, Papiere und Flugzeug freigibt.
Die Reihenfolge wäre also:
1. Geldeingang beim Treuhänder.
2. Übergabe von Papieren und Flugzeug an den Treuhänder
3. Umregistrierung des Flugzeuges durch den Treuhänder auf den Käufer
4. Übergabe des Flugzeuges durch den Treuhänder an den Käufer
5. Auszahlung des Geldes durch den Treuhänder an den Verkäufer
Das würde die von Dir erwähnten Risiken ausschließen (Vertrauen in den Mittelsmann vorausgesetzt).
Wenn Du allerdings einen anderen Weg gefunden hast, der das ganze schneller erfüllt, umso besser.

Viele Grüße,

Guido
23. März 2015: Von Michael Kläne an Guido Frey
Hallo Guido,

vielen Dank an dich und an alle, die ihren Hirnschmalz mit in die Suppe gerührt haben. ;-)

Ich habe jetzt ein klares Procedere vor Augen. Das müßte jetzt sicher über die Bühne gehen.

Danke auch an Herrn Brill, der diesen Gedankenaustausch möglich gemacht hat.
23. März 2015: Von B. Quax F. an Guido Frey
Nette Idee, aber da kann ja der Treuhänder auch mit dem Geld und den Papieren abhauen :-)
23. März 2015: Von Guido Frey an B. Quax F.
Deswegen schrieb ich ja auch: "Vertrauen in den Treuhänder vorausgesetzt"...
In Amerika ist das ein übliches Verfahren. Dort gibt es ganze Unternehmen, die nichts anderes als einen solchen "Escrow-Service" anbieten.
23. März 2015: Von  an Guido Frey
Dafür gibt's Notare.

Ich habe vor zwei Jahren einem Betrüger ein Flugzeug für € 230.000 abgekauft. Hätte ich das anders als über einen Notar abgewickelt wäre das Geld weg gewesen. So hatte ich es eine Woche später wieder.

Die Vereinbarung war: An dem Tag an dem das Flugzeug auf meinen Namen zugelassen ist, bekommt er vom Notar das Geld.
23. März 2015: Von Alexander Callidus an 

Wo kann überhaupt ein Haken sein?

1. Als Käufer, daß das Flugzeug nicht frei von Rechten Dritter oder ganz geklaut ist?

2. Als Verkäufer, daß nach der Überweisung zurückgebucht werden kann?

3. Erstaunlich häufig kommt es ja vor, daß der frischgebackene Flugzeugbesitzer auf dem Überführungsflug tödlich verunglückt (Bedienung, Quirks des speziellen Exemplars etc.). Reicht dafür eine Formulierung wie bei Autos aus: "wie besichtigt und probegeflogen unter Ausschluß jeder Gewährleistung", wobei natürlich grobe Fahrlässigkeit und bewußte Täuschung damit nicht abgedeckt sind? Ist das ein "Gefahrenübergang"?


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