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23. März 2015: Von Alexander Callidus an 

Wo kann überhaupt ein Haken sein?

1. Als Käufer, daß das Flugzeug nicht frei von Rechten Dritter oder ganz geklaut ist?

2. Als Verkäufer, daß nach der Überweisung zurückgebucht werden kann?

3. Erstaunlich häufig kommt es ja vor, daß der frischgebackene Flugzeugbesitzer auf dem Überführungsflug tödlich verunglückt (Bedienung, Quirks des speziellen Exemplars etc.). Reicht dafür eine Formulierung wie bei Autos aus: "wie besichtigt und probegeflogen unter Ausschluß jeder Gewährleistung", wobei natürlich grobe Fahrlässigkeit und bewußte Täuschung damit nicht abgedeckt sind? Ist das ein "Gefahrenübergang"?


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