Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
Vorbereitung Leserflyout: Skandinavien
Pilot Training: Umkehrschub
Wettermanöver – die Auflösung
Net-Zero-Klimaziel der kommerziellen Luftfahrt
Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. März 2015: Von Alexander Callidus an 

Wo kann überhaupt ein Haken sein?

1. Als Käufer, daß das Flugzeug nicht frei von Rechten Dritter oder ganz geklaut ist?

2. Als Verkäufer, daß nach der Überweisung zurückgebucht werden kann?

3. Erstaunlich häufig kommt es ja vor, daß der frischgebackene Flugzeugbesitzer auf dem Überführungsflug tödlich verunglückt (Bedienung, Quirks des speziellen Exemplars etc.). Reicht dafür eine Formulierung wie bei Autos aus: "wie besichtigt und probegeflogen unter Ausschluß jeder Gewährleistung", wobei natürlich grobe Fahrlässigkeit und bewußte Täuschung damit nicht abgedeckt sind? Ist das ein "Gefahrenübergang"?


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang