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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juni 2013: Von Marco Scheuerlein an Christian Kechel
Hallo,

lasst mich zunächst einmal klarstellen für was man eine CAMO benötigt damit nicht einer von Birnen und der andere von Äpfeln redet.

Generell kommt (vorraussichtlich bis zur nächsten Part M änderung) keiner an einer CAMO vorbei, wobei man hier ganz deutlich unterscheiden muß zwischen: ÜBERWACHTER Umgebung und unüberwachter Umgebung.

Überwachte umgebung : Camo Verwaltet die Akten, Kunde meldet die flugstunden und CAMO sagt dem Kunden wann er zu einem M.F oder 145er Betrieb zur Wartung muß+bescheinigt die Lufttüchtigkeit überwachte Umgebung, ist NUR für Flugschulen und gewerblichen einsatz verpflichtend und Sinnvoll, da eine überwachte Umgebung Pilot/Owner Wartung weitgehendd ausschließt.

nicht überwachte Umgebung: Halter kümmert sich selbst um die Einhaltung von Wartungsintervallen, beauftragt selbst einen M.F Betrieb für LTA'S oder Sonderkontrollen und die Funknachprüfung und die Camo (kann jedes jahr eine andere sein) führt lediglich die physikalische Prüfung der Lufttüchtigkeit durch.

ACHTUNG!!

Eine CAMO führt KEINE Wartungen oder LTA'S durch, das macht nach wie vor ein Teil 145 oder Teil M.F Wartungsbetrieb (oder freigabeberechtigtes Personal mit entsprechendem Mustereintrag)

nun weiter mit dem Obstkorb ;-) ..

Schweden erhebt soweit mir bekannt seit einiger Zeit eine Luxussteuer (oder sowas) auf Flugzeuge, darum sind auch immer häufiger SE- Reg Flugzeuge ziemlich günstig zum Kauf angeboten.
Eine Umregistrierung eines EASA flugzeuges wie der PA 28 stellt aber kein größeres Problem dar, solange keine wesentlichen Änderungen am Flugzeug vorgenommen wurden. Sprich: wenn der Flieger dem im Kennblatt angegebenen Muster entspricht.

bei EASA Flugzeugen die mit gültiger Lufttüchtigkeit aus einem EU Land eingeführt werden gilt die vereinfachte Zulassung. d.H es muß das Kennzeichen+Feuerfestes Schild geändert werden, eine Werft (oder Prüfer) bestätigen das die nationalen Vorderungen eingehalten wurden, ein neues IHP gemacht werden, Flughandbuch in deutscher Sprache zugeordnet werden und die im LBA Formblatt angegebenen Unterlagen mit zum LBA wars das auch schon...
Also net viel anders als ein Eigentumswechsel+paar zusätzliche Sachen für Kennzeichenwechsel.

ABER, schwierig wird es bei Änderungen am Flugzeug die in den Lärmschutz eingreifen (heißt nicht im Kennblatt aufgeführte Motoren/ Luftschrauben oder Abgasanlagen) und für die es kein STC gibt, da Schweden sich meist direkt auf die US Kennblätter bezieht und seltenst eigene Kennblätter (so wie das LBA) generiert hat.

Wenn also ein Kennzeichen Wechsel erfolgen soll, empfehle ich ein Kennzeichen zu Reservieren das in den Zuständigkeitsbereich von Frau Gaden(Verkehrszulassung) fällt UND das ganze nicht selbst in die Hand zu nehmen sondern damit eine Werft (die sich mit sowas auskennt) zu beauftragen. Die Erfahrung lehrt, das die Komunikation zwischen LBA und Werft/ Fachpersonal (das dort bekannt ist) wesentlich reibungsloser und schneller Funktioniert als wenn das Eigentümer selbst versuchen. Grund ist etwas Banal: Viele Eigentümer haben Angst Unterlagen oder Fakten Preiszugeben wo Sie befürchten das es Probleme gibt, diese Unterlagen aber oft genau die Lebensberechtigung für das Flugzeug ist und wenn das LBA merkt das man was hinterm Berg hält lassen die den Flieger Eiskalt stehen...Einer Werft ist es egal ob da kritische Unterlagen dabei sind, weil man generell erstmal den Kontakt mit den Sachbearbeitern sucht und gerade wenns schwierige Fälle sind wird dann zusammen mit dem LBA eine Lösung gesucht mit der ALLE leben können und die auch rechtlich einwandfrei ist.

hier Link zum LBA Formular:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/T4/Formulare_Deutsch/LBANr05.pdf?__blob=publicationFile

Mfg

SF23

Ps. da sich zzt. laufend etwas ändert im EASA Land und mich irgendjemand dabei erwischt ;-) das ich grad net auf neuesten Stand bin...nur raus mit der konstruktiven (aber Bitte Höflichen) kritik ;-)

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