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Flugzeugkauf | PA28 in Schweden registriert lassen oder umregistrieren?  
29. Juni 2013: Von Christian Kechel 
Hallo Forumleser,
nach diversen Telefonaten mit dem LBA bin ich eigentlich noch verunsicherter als vorher, wie ich am besten mit der Registrierung meiner gebraucht gekauften schwedisch registrierten PA28 Cherokee umgehe.

Die Lage:
Ich habe eine PA28 gebraucht mit Motor on condition gekauft (ca. 5600 h), die in Schweden registriert ist. Diese wird durch eine dänische Werft mit neuer Jahresnachprüfung versehen und noch auf Mogas mit STC umgerüstet und ich stehe jetzt vor der Frage:

Soll ich die Maschine in Schweden registriert lassen und durch den dänischen Werftbetrieb die CAMO übernehmen lassen?
- Müßte dann eben 1 mal im Jahr nach Dänemark fliegen, auch nicht schlecht!-
Kann ich auch einen deutschen CAMO Betrieb nehmen bei schwedischer Zulassung?
- Wäre eventuell die preiswerteste Lösung -
Ich möchte mit einem Fliegerkollegen die Maschine zusammen fliegen, daher die CAMO Wartung.

Hat jemand Erfahrungen mit den schwedischen Behörden und vor allem der Versicherung oder sollte ich eurer Meinung nach die Maschine auf jeden Fall D- registrieren lassen?
- Könnte mir vorstellen, dass man in Schweden manches deutlich entspannter handhabt als in D -

Wie bewerkstellige ich am besten die Umregistrierung ohne großen Stillstand der Maschine jetzt während der Flugsaison?

Jede Hilfe willkommen!
29. Juni 2013: Von Achim H. an Christian Kechel
Hallo Christian,

warum CAMO? Für private Nutzer bringt das m.E. nur Kosten und keinen Mehrwert. Lieber individuell instandhalten. Du sagtest Motor on condition, das geht bei einer CAMO eigentlich nicht oder ist das in Schweden anders?

Schweden ist denke ich eine gute Registrierung. An unserem Platz sind 2 oder 3 SE-Maschinen und jedes Jahr macht sich ein ganzer Pulk gemeinsam zur Jahresnachprüfung nach Schweden auf. Dabei handelt es sich jedoch um Maschinen, die hier gar nicht zugelassen werden können (Experimentals). Bei einer PA28 kannst Du mit schwedischer Zulassung jede Werft in Deutschland beanspruchen.

Ich persönlich würde die Maschine unter schwedischer Flagge lassen. Allein schon um die Umlackierung des Kennzeichens zu sparen und politisch neutral ist Schweden auch :)
29. Juni 2013: Von Lutz D. an Achim H.
CAMO ist mittlerweile nicht mehr verpflichtend? Dachte, das bezieht sich nur auf die überwachte Begebung, auf die man verzichten kann? 'On Condition' ist m.E. eine Frage des IHP.
29. Juni 2013: Von Achim H. an Lutz D.
CAMO = continuous airworthiness management organization, d.h. eine überwachte Umgebung, die die kontinuierliche Lufttüchtigkeit eines Flugzeugs sicherstellt. Ein privat betriebenes Flugzeug in Deutschland muss nicht in einer CAMO sein, mit einem IHP ist der Halter für die Lufttüchtigkeit selbst verantwortlich und keine zertifizierte Organisation. Das IHP verpflichtet den Halter die Lufttüchtigkeit sicherzustellen und erlaubt ihm dabei bestimmte eigene Wartungsmaßnahmen und Abweichungen von den Herstellerangaben.
30. Juni 2013: Von Kain Kirchhof an Christian Kechel
Beitrag vom Autor gelöscht
1. Juli 2013: Von Christophe Dupond an Christian Kechel
Aber wenn der Motor on condition lauft, ist nicht so einfach umregistrieren. EASA hin oder her.
7. Juli 2013: Von Kain Kirchhof an Christophe Dupond
Beitrag vom Autor gelöscht

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