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108 Beiträge Seite 1 von 5

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3. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Sebastian Willing
Gewerblich sicher nur IFR, wobei ein "visual part" natürlich möglich ist, aber immer noch unter IFR (also mit Staffelung durch den Lotsen). Häufig zu sehen in Innsbruck, was z.B. aus KPT kommend einen kurzen Anflug anstelle des Umwegs beim LOC/DME West ermöglicht.
Aber es hat mir immer noch niemand erklärt, was es für einen Sinn macht, mit einer Citation im FL275 VFR von Wien nach Paris zu fliegen. Aber vielleicht bin ja ich ein bissl blöd, weil ich mit unserem Hüpfer bei so gut wie jedem Streckenflug einen IFR-Plan aufgebe.
3. Oktober 2012: Von Guido Warnecke an Othmar Crepaz
Hier in USA und Canada ist es einfach: Ab FL180 ist class A airspace, nur IFR.
Bis 150NM fliegen wir in der Citation V VFR (16,500ft / 17,500ft) mit flight following. Das ist nach unseren Ops Specs ausdruecklich erlaubt. IFR bekommt man auf vielen kurzen Routen hier in NY nur 12,000ft oder so.
Happy Landings,
Guido

Im Anhang noch ein typischer Vergleich routeing IFR vs. VFR


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ACKtoDXRVFRvsIFR.jpg

Ueber 50% laengere Flugstrecke IFR im Vergleich zu VFR
3. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Guido Warnecke
Hallo, Guido,
das mit den wesentlich längeren Routings auf IFR-Flugplänen ist mir schon klar, und das haben wir ja auch in Europa. Wenn ich aus Bozen nach Saarbrücken fliegen möchte, fliege ich die längste Zeit nach Norden (MAH), und wenn ich dann im weiten Bogen endlich in LBU bin, geht die Reise nach Luxembourg und von dort zurück nach Saarbrücken. In der Praxis bitte ich um KPT-TGO, was über Brüssel nicht buchbar ist, und dann ein straight in nach EDDR und im schlimmsten Fall ein Circling. Unsere Controller sind diesbezüglich sehr flexibel.
Oder IFR aus dem Süden zum Dahlemer Binz - eine halbe Europareise. Ich fliege laut Flugplan hinter LBU VFR und werde in der Praxis erst kurz vor dem Ziel in FL60 vom Radar freundlich entlassen.
Aber auf den Komfort einer permanenten Flugführung bzw. Überwachung samt Verkehrsinfo und Staffelung möchte ich nicht verzichten. Als VFR-Flieger auf stets überlasteten Info-Frequenzen (so sie besetzt sind) mit langatmigen Positionsreports (samt Blutdruck und letztem Stuhlgang) der Wochenend-Captains genieße ich höchstens den Spaßfaktor.
4. Oktober 2012: Von Gregor FISCHER an Othmar Crepaz

Ich lese ihre Beiträge gerne, denn einerseits wissen sie im Gegensatz zu der Mehrzahl der Poster hier von was sie reden und zweites bleiben sie beim Thema.

Etwas Grundsätzliches ist hier noch nicht genannt worden. Das abgestürzte Flugzeug war N-registriert. Damit dürfen in Europa keine Taxiflüge durchgeführt werden. Meines Wissen dürfen von EU-Piloten mit N-reg 'Trust Flugzeugen' niemals gewerblichen Flüge durchgeführt werden.

Das heisst nichts anderes, als dass der Flug nicht nur ein Kamikaze-Vorhaben, sondern auch vollkommen illegal war. Dass die Behörden hier noch lange zugucken, würde mich wundern.


GREGOR FISCHER AVIATION

4. Oktober 2012: Von Guido Warnecke an Gregor FISCHER

In USA sind PC12TBM 700/850, C208 Caravan und (das wollte ich erst nicht glauben) Cirrus SR20/22 fuer "Taxifluege", also charter as per FAR part 135 IFR zugelassen. Nur bei Strecken ueber Wasser, z.b. nach Nantucket, wird "within gliding distance" vorgeschrieben. Und es gibt fuer single engine einige restrictions bezueglich take off visibility.
Ein Witz. Manchmal ist man 10 NM out auf dem localizer in 2,000ft AGL in Nantucket ueber dem Meer. Das ist vielleicht in gliding distance fuer einen modernen Segelflieger der top Klasse....

Der Hinweis vom Herr Fischer auf Part 135 ("Taxi" = Charter) Fluege ausserhalb der USA ist absolut korrekt. Es gibt auch sog. Kabotage Regelungen. Meine Firma in USA kannn z.B. selbstverstanedlich nach Canada, Mexico, Carribean fliegen als Charter, aber nicht innerhalb von Canada NEUE passagiere aufnehmen und innerhalb Canada Charter fliegen.

Der Flug war sicher als "privat" (=part 91) offiziell gefuehrt.

Happy Landings,

Guido

4. Oktober 2012: Von Gregor FISCHER an Guido Warnecke

In USA sind PC12TBM 700/850, C208 Caravan...

Ja, aber eben NICHT in Europa. Ich wiederhole:

1-mot-Taxiflüge sind illegal (wenn IFR) wie täglich praktiziert.
2-mot-Taxifluge sind illegal (wenn ohne AOC) und dies ist auch häufig
N-reg-Taxiflüge sind illegal - alle in Europa

Die, welche jammern (inkl PuF), dass die Behörden langsam aber sicher die GA abwürgen, müssen erkennen, dass dies auch Hunderte von Menschenleben - darunter viele 'Leistungsträger' - retten wird.
GREGOR FISCHER AVIATION

4. Oktober 2012: Von Guido Warnecke an Gregor FISCHER
Ich kann nicht beurteilen, ob illegale Fluege in USA, Canada und Europa in nennenswertemn Umfang durchgefuehrt werden.
4. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Gregor FISCHER
1-mot "Taxiflug" benötigt (auch VFR) ein AOC, genau wie mehrmotorig. Dass in D die Selbstkostenflüge anders geregelt und manche davon quasi kommerziell durchgeführt werden ist mit Umstellung auf EASA eindeutig verboten, dann dürfen nur mehr die tatsächlichen Kosten ohne Pilotenbezahlung geteilt werden.
4. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Herr Crepaz,

weshalb ein Raft nach Valencia erforderlich sein soll müssen Sie bitte noch erklären?
4. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Wenn der Flieger ständig über Land bleiben soll, geht sich das mit den 4 errechneten Stunden aber nicht aus!
4. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
..und ab welcher Entfernung von der Küste ist Ihrer Meinung nach ein Raft vorgeschrieben?
4. Oktober 2012: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder
In Deutschland § 15 3. DV LuftBO (gibt die ICAO-Regeln wieder). Für Innsbruck-Valencia sollten nicht einmal Schwimmwesten erforderlich sein.

(1) Für Flüge über Wasser, bei denen geeignete Flächen an Land zur Notlandung mehr als 93 Kilometer (50 Nautische Meilen) vom Luftfahrzeug entfernt sind, ist für jede Person eine Schwimmweste mit einem Licht zur Ortung mitzuführen. Jede Schwimmweste ist so unterzubringen, dass sie vom Sitz oder von der Liege der Person, für die sie vorgesehen ist, leicht zugänglich ist.
(2) Einmotorige Luftfahrzeuge dürfen nur dann auf Flügen über Wasser betrieben werden, wenn geeignete Flächen an Land zur Notlandung nicht mehr als 185 Kilometer (100 Nautische Meilen) vom Luftfahrzeug entfernt sind.
(3) Mehrmotorige Luftfahrzeuge, die mit einem ausgefallenen Triebwerk ihren Flug fortsetzen können, dürfen nur dann auf Flügen über Wasser betrieben werden, wenn geeignete Flächen an Land zur Notlandung nicht mehr als 370 Kilometer (200 Nautische Meilen) vom Luftfahrzeug entfernt sind.
(4) Werden die Entfernungen nach den Absätzen 2 oder 3 überschritten, ist eine ausreichende Anzahl von Rettungsflößen zur Aufnahme aller Luftfahrzeuginsassen mitzuführen. Die Rettungsflöße sind mit Überlebensausrüstung unter Berücksichtigung der zu befliegenden Strecke zu versehen und so unterzubringen, dass sie im Notfall leicht zugänglich sind.
4. Oktober 2012: Von RotorHead an Achim H.
Und für Part-91-Operations gilt 91.509 entsprechend. Die Regelungen sind bei gewerblichem Einsatz (z.B. EU-OPS, Part 135) nicht entspannter...
4. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
Genauso habe ich es auch gesehen, danke.

Man muss ja nicht versuchen, so viele Vergehen wie möglich ZUSÄTZLICH zu finden. Ich würde auch wetten daß gerade jene, die hier im Forum mit dem Finger zeigen es selbst nicht immer soo genau nehmen mit "Taxiflug", "Selbstkosten", etc.
Zumindest staune ich über die erkleckliche Anzahl von interessanten Privatflügen mit nicht gerade billigen Flugzeugen.


4. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Ok, dann brauchte er also keine Seenotausrüstung. Was soll's.
Einmotorige Flugzeuge müssen eine Notlandemöglichkeit in 185 km erreichen können? Tja, dann wünsche ich viel Spaß beim Triebwerksausfall. Die Schwimmwesten sind bei mir an Bord, selbst wenn ich nur über Land fliege.
Am Hudson River waren die Leute ja auch froh, dass Schwimmwesten an Bord waren, oder?
4. Oktober 2012: Von  an Othmar Crepaz

Einmotorige Flugzeuge müssen eine Notlandemöglichkeit in 185 km erreichen können? Tja, dann wünsche ich viel Spaß beim Triebwerksausfall.

Wer lesen kann...

Schwimmwesten an Bord einer Kolbeneinmot sind nutzlos, wenn sie nicht auch getragen werden.

4. Oktober 2012: Von Lutz D. an 
Und in 184km Entfernung im Herbst auch dann.
4. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
"Hudson River" ist nicht gerade das beste Beispiel:

Die ersten Passagiere wurden schon 4 Minuten nach dem ditching an Bord der Schiffe genommen.
Die meisten Passagiere kamen gar nicht ins Wasser sondern standen auf den Tragflächen oder den slide rafts. Nachdem sie aber vorher IM Flugzeug nass wurden hatten einige Passagiere Unterkühlungssymptome bei -5 Grad.
4. Oktober 2012: Von  an Lutz D.
Genau. Wir brauchen DRINGEND strengere Vorschriften! Das Problem ist offensichtlich! Gerade letzte Woche sind bei einer Notwasserung einer Einmot... Ach nee, letzten Monat. Jahr? Zwei? Nicht wahr, so geht's voran mit der AL?
4. Oktober 2012: Von Lutz D. an 
Richtig. Rettungsinseln für Autos, die Brücken befahren.
4. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an 
Wie lange brauchen Sie denn dazu, eine Schwimmweste anzulegen? Wir gleiten (segeln) allemal 20 Minuten.
4. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Also gut, dann haben also nur ein paar ihre Schwimmwesten angezogen.
Haben Sie sonst noch Probleme, ist Ihr lächerliches Zurückgeschnabele noch heilbar, brauchen Sie Hilfe?
Und natürlich dürfen Sie antworten, Leute wie Sie wären ja todunglücklich, wenn sie nicht das letzte Wort hätten.
5. Oktober 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Ihre Beiträge waren früher niveauvoller Herr Crepaz.
5. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Genau so sieht ein sachliches, niveauvolles posting aus. Topjournalismus, gratuliere!
5. Oktober 2012: Von Sebastian Willing an Lutz D.
Lutz: Stimmt, wenn es CAPS gibt, sollten wir auch Rettungsinseln für Autos einführen, allerdings würde ich trotzdem auch welche für die Insassen empfehlen :)

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