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31. Dezember 2008: Von Hans-Georg Pauthner an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

wenn man die Veröffentlichung der SPD vom Münchner Westen analysiert, fällt auf, dass dies den Kampf des machtlosen David gegen den übermächtigen Goliath darstellt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die CSU noch in der Alleinregierung. Die Personalie des Geschäftsführers von EDMO hat schon ein "Geschmäckle" in dem Genehmigungsprozess von der Betriebserweiterung von Oberpfaffenhofen,
###-MYBR-###ABER:

Was die Münchner SPD übersieht, musste man sich 40 Jahre in NRW anschauen. Wie hier Regierungsmitglieder mit dem Steinkohlebergbau, der RWE usw. wechselseitig verwoben waren, kann man sich in Bayern kaum vorstellen. Sogar ein ehemaliger Wirtschaftsminister, Müller, ein Superminister, Wolfgang Clement waren anschließend an leitender Stelle der Unternehmen tätig. Es bedurfte eines europäischen Gerichtshofes, bzw. einer Europäischen Kommission um der Machenschaften von RWE und der Politik zu Lasten der kleinen Bürger Einhalt zu gebieten (Stichwort Strommonopol und Bergbausubventionierung).
Also die SPD soll bei ihrer Kritik vor der eigenen Haustür kehren !

Zu der Wirtschaftlichkeit von kleinen Flugplätzen. Irgendwie verwundert mich die Frage. Bei kleinen Bahnhöfen auf dem Lande, wenig frequentierten Straßenbahnlinien, Anrufsammeltaxis usw. hat noch niemand die Frage der Wirtschaftlichkeit gestellt. Sie werden selbstverständlich als Infrastruktur für die Allgemeinheit aus öffentlichen Mitteln bezuschusst. Nur bei kleinen Flugplätzen soll dies anders sein ?

Ich denke das Paradebeispiel ist der Regionalflugplatz Hof. Öffentliche Infrastrukur wird von der öffentlichen Hand bezahlt!
Etwas anderes ist es mit kleinen Regionalairlines. Ein Geschäftsführer einer kleinen Regionalairline hat mir mal folgende Geschichte erzählt. Wenn irgendwo im deutschen Osten ein kleiner Verkehrsflugplatz in den 90er Jahren eröffnet wurde, hat sich ein Commuter, so auf DO 228 Basis, angesiedelt. Damit er kam, hat er 1 - 2 Mio DM Anfangssubvention bekommen, mit der Auflage eine Linienverbindung nach Berlin zu betreiben. Bedingung war, das der Sitzplatz nicht mehr als das 1.Klasse Ticket der Bundesbahn nach Berlin gekostet hat. In der Folge hat sich dann der lokale Bundestagsabgeordnete und seine Begleitung recht häufig der Linienverbindung bedient. Die durchschnittliche Auslastung so einer 14-19 sitzigen Maschine lag aber nur bei 1,5 Passagieren. Die logische Folge war, wenn die Anfangssubvention der Fluglinie aufgebraucht war, gab es entweder einen Nachschuss oder der Flugbetrieb ist eingestellt worden.
Da lobe ich mir doch Parlamentsbetrieb zu Zeiten als Bayern noch ein Königreich war. Da musste der Schnellzug nach München wenigstens nur einen außerplanmäßigen Stopp an einem Landbahnhof einlegen, damit der Herr Baron und Landtagsabgeordnete zusteigen konnte und seine Regierungspflichten nachkommen konnte !
31. Dezember 2008: Von Michael Stock an Hans-Georg Pauthner
Hallo Herr Pauthner,

stimmt, komischerweise soll aus Sicht der Luftfahrtgegnerideologie von den drei Verkehrssystemen Straße, Schiene und Luftverkehr immer nur der letztere seine Wirtschaftlichkeit nachweisen, obwohl beispielsweise der Straßenverkehr zur Finanzierung seiner Infrastruktur praktisch nichts beiträgt (Kfz-Steuern und Maut werden ja weitgehend zweckentfremdet).

Als Totschlagargument der Gegner dienen dann die tatsächlich oft unsinnigen Regionalflughäfen, die ja nur in den seltensten Fällen funktionieren und in der Regel reine Subventionsgräber sind. In den berühmten "Informationsveranstaltungen" wird dann einfach alles über einen Kamm geschoren und als Ergebnis verkündet, daß die Luftfahrt keiner braucht, weil sie nur so wenig genutzt wird, daß sie ja nicht mal die eigenen Flugplätze bezahlen kann ....

Viele Grüße,

M. Stock
31. Dezember 2008: Von Hans-Georg Pauthner an Michael Stock
Nun die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist gemäß ihres eigenen Webauftrittes ein sehr illustrer Verein. In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt.

Nun gelten für gemeinnützige Vereine sehr strenge Regeln. Vor allem darf kein Vereinsmitglied wirtschaftliche Vorteile von dem Vereinszweck haben. Herr Möller ist der Webmaster von dem Internetauftritt. Ob er dies kostenlos macht?

Die Vorstandsmitglieder

https://www.fluglaerm.de/Downloads/BVFVorstand.pdf

werden sich zu Vorstandssitzungen treffen. Wie schauen da die Aufwandsvergütungen aus. Kann man wirklich nicht von wirtschaftlichen Vorteilen sprechen, wie schauen die Reisespesen aus. Betreibt einer Herren im Vorstand vielleicht ein Hotel, wo die Vorstandssitzungen stattfinden ?

Zum Vorstand gehören einige Rechtsanwälte. Wer ist und war Prozessbevollmächtigter bei Gerichtsprozessen, Anhörungsverfahren und ähnlichem ? Erfolgt dies rein ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung, oder gegen ein Honorar ? Falls ja, profitiert ein Vereinsmitglied vom Vereinszweck und damit muss zumindestens die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Man sieht, Fragen über Fragen.

Lerne deinen Gegner kennen, damit Du ihn besiegen lernst !

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