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31. Dezember 2008: Von Michael Stock an Hans-Georg Pauthner
Hallo Herr Pauthner,

stimmt, komischerweise soll aus Sicht der Luftfahrtgegnerideologie von den drei Verkehrssystemen Straße, Schiene und Luftverkehr immer nur der letztere seine Wirtschaftlichkeit nachweisen, obwohl beispielsweise der Straßenverkehr zur Finanzierung seiner Infrastruktur praktisch nichts beiträgt (Kfz-Steuern und Maut werden ja weitgehend zweckentfremdet).

Als Totschlagargument der Gegner dienen dann die tatsächlich oft unsinnigen Regionalflughäfen, die ja nur in den seltensten Fällen funktionieren und in der Regel reine Subventionsgräber sind. In den berühmten "Informationsveranstaltungen" wird dann einfach alles über einen Kamm geschoren und als Ergebnis verkündet, daß die Luftfahrt keiner braucht, weil sie nur so wenig genutzt wird, daß sie ja nicht mal die eigenen Flugplätze bezahlen kann ....

Viele Grüße,

M. Stock
31. Dezember 2008: Von Hans-Georg Pauthner an Michael Stock
Nun die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist gemäß ihres eigenen Webauftrittes ein sehr illustrer Verein. In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt.

Nun gelten für gemeinnützige Vereine sehr strenge Regeln. Vor allem darf kein Vereinsmitglied wirtschaftliche Vorteile von dem Vereinszweck haben. Herr Möller ist der Webmaster von dem Internetauftritt. Ob er dies kostenlos macht?

Die Vorstandsmitglieder

https://www.fluglaerm.de/Downloads/BVFVorstand.pdf

werden sich zu Vorstandssitzungen treffen. Wie schauen da die Aufwandsvergütungen aus. Kann man wirklich nicht von wirtschaftlichen Vorteilen sprechen, wie schauen die Reisespesen aus. Betreibt einer Herren im Vorstand vielleicht ein Hotel, wo die Vorstandssitzungen stattfinden ?

Zum Vorstand gehören einige Rechtsanwälte. Wer ist und war Prozessbevollmächtigter bei Gerichtsprozessen, Anhörungsverfahren und ähnlichem ? Erfolgt dies rein ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung, oder gegen ein Honorar ? Falls ja, profitiert ein Vereinsmitglied vom Vereinszweck und damit muss zumindestens die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Man sieht, Fragen über Fragen.

Lerne deinen Gegner kennen, damit Du ihn besiegen lernst !

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