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31. Dezember 2008: Von Hans-Georg Pauthner an Michael Stock
Nun die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist gemäß ihres eigenen Webauftrittes ein sehr illustrer Verein. In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, vom Finanzamt Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt.

Nun gelten für gemeinnützige Vereine sehr strenge Regeln. Vor allem darf kein Vereinsmitglied wirtschaftliche Vorteile von dem Vereinszweck haben. Herr Möller ist der Webmaster von dem Internetauftritt. Ob er dies kostenlos macht?

Die Vorstandsmitglieder

https://www.fluglaerm.de/Downloads/BVFVorstand.pdf

werden sich zu Vorstandssitzungen treffen. Wie schauen da die Aufwandsvergütungen aus. Kann man wirklich nicht von wirtschaftlichen Vorteilen sprechen, wie schauen die Reisespesen aus. Betreibt einer Herren im Vorstand vielleicht ein Hotel, wo die Vorstandssitzungen stattfinden ?

Zum Vorstand gehören einige Rechtsanwälte. Wer ist und war Prozessbevollmächtigter bei Gerichtsprozessen, Anhörungsverfahren und ähnlichem ? Erfolgt dies rein ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung, oder gegen ein Honorar ? Falls ja, profitiert ein Vereinsmitglied vom Vereinszweck und damit muss zumindestens die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Man sieht, Fragen über Fragen.

Lerne deinen Gegner kennen, damit Du ihn besiegen lernst !

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