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24. November 2005: Von Maurice Konrad an Michael Stock
Ich habe den Antrag immer noch nicht gestellt. Und darf trotzdem wieder fliegen.

Maurice
24. November 2005: Von Edgard L. Fuß an Maurice Konrad
Ich habe mich gegenüber der LLB Niedersachsen in Wolfenbüttel ebenfalls geweigert, die ZÜP für meine Tätigkeit als Motorseglerflieger zu beantragen, bislang ohne Reaktion.

Edgard
Peine
24. November 2005: Von Maurice Konrad an Edgard L. Fuß
Hallo Edgard,
wann hast Du denn die Aufforderung bekommen? Hat man dir auch mit dem Widerruf der Lizenz gedroht um deiner freien Willensentscheidung auf die Sprünge zu helfen?

Maurice
24. November 2005: Von Edgard L. Fuß an Maurice Konrad
Hallo Maurice,

die Aufforderung kam am 28.10. und enthielt ebenfalls den Satz, daß ich bei einer Weigerung mit dem Entzug der Lizenz rechnen müsse.
In meinem Widerspruch bin ich der Argumentation der AOPA gefolgt, angereichert mit einigen persönlichen Ergänzungen.

Grüße,
Edgard
24. November 2005: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

durch Ihre Beharrlichkeit haben Sie offenbar auch erreicht, dass z.B. das Luftamt Suedbayern den Entzug der Lizenz im Falle der Verweigerung erst gar nicht mehr androht. Da zudem die Aemter bei Erhalt schriftlicher Verweigerungen in tiefe Ratlosigkeit zu verfallen scheinen, sind wir vielleicht auf dem richtigen Weg.

Die Frage ist, wie bekommen wir eine moeglichst breite "Verweigererfront" zustande?

Motto: Stell dir vor, es ist Zuverlaessigkeitsueberpruefung, und keiner macht mit ?

Viele Gruesse,

M.Stock
24. November 2005: Von  an Michael Stock
Ich habe mich - unabhängig voneinander - mit zwei Mitarbeitern des Luftamts Süd unterhalten. Mein Gefühl war, dass man im Luftamt Süd von den Eskarpaden des Gesetzgebers ebenso wenig überzeugt war, wie es die meisten Piloten sind. Im Gegensatz zum einen oder anderen "Regierungspräsidium" sitzen im Luftamt Süd offensichtlich mehrheitlich Praktiker mit Augenmaß und Verstand, die genau wissen, worauf es ankommt und worauf nicht.
25. November 2005: Von Andreas Faulhaber an Edgard L. Fuß
Hallo zusammen,
wir haben aus unserer Haltergemeinschaft mit drei etwa gleich lautenden Schreiben geantwortet:
###-MYBR-###Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Ihr Schreiben vom 28.10.2005 mit Ihrem Zeichen: 6.303 83

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin grundsätzlich nicht bereit, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz zu stellen.

Begründung:
 Das Gesetz wurde mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen,
 die ZÜP verstößt gegen die Grundrechte
 die ZÜP verstößt gegen Datenschutzrecht,
 die ZÜP ist in meinem konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig
 das Verfahren wurde ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung begonnen.

Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und verweise auf die dieses Gesetz betreffenden anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere die ZÜP betreffende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Az.: 2 B 247 / 05 und dem Verwaltungsgericht Minden
Az.: 3 L 735/ 05 .

Mit freundlichen Grüßen

Da für meinen Wohnort auch das Verwaltungsbericht Braunschweig zuständig ist, hoffe ich, dass die Wolfenbüttler "einsichtig" sind.
25. November 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Ruland,

das mag ja so sein, aber wenn die dort nicht die Zivilcourage aufbringen, ihren Vorgesetzten gegenueber die Durchfuehrung der ZUeP mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage und sehr wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit zu verweigern, hilft uns das halt einfach nicht weiter.

Ueber buerokratischen Unsinn rege ich mich nicht so leicht auf, aber das hier ist meiner Ansicht nach keine Petitesse (auch wenn das ausser uns Betroffenen noch niemand wahrhaben will), sondern ein Angriff auf die Buergerrechte, der dramatische Folgen nach sich ziehen kann.

Es gilt der Satz von Kurt Tucholsky: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Ich bin der Meinung, wir "Widerstaendler" sollten uns organisieren, wobei ich mal hoffe, dass wir mehr als 5 sind ...

Viele Gruesse,

M. Stock
26. November 2005: Von  an Michael Stock
hallo an alle,

auch wenn ich jetzt zerrissen werde...meiner meinung sollte man die ämter am arbeiten halten...sollen daten sammeln, bis die dateien platzen. ich habe meinen antrag abgegeben. bei mir lag nur das anschreiben und das formblatt bei, nicht die belehrung über folgen, kosten etc. was ich auf dem formblatt vermerkt habe.

aus meiner berufl. vergangenheit bei versch. rüstungsunternehmen, weis ich, was selbst die überprüfung für NfD, Nato-restricted, confidential etc. für ein mist ist...

mir hat man im jahr 2002 bei der erneuten beantragung für NATO-restr. meinen von mir aufgegebenen flugplan aus dem jahr 1988 (!) von mogadischu raus, basra raus, bagdad raus...von amman nach beiruth vorgelegt und gefragt, warum ich diese aufenthalte nicht mit angegeben habe...(obhwohl diese schon fast 15 jahre zurücklagen...soviel zum thema illegale datenspeicherung...

mfg
ingo fuhrmeister
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
bin ganz Ihrer Meinung, ich habe zwar noch keine Aufforderung zur ZÜP erhalten, bin aber wild entschlossen, eine solche zu verweigern. Könnte bald passieren, vielleicht liest ja der RP Münster hier mit.
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
zu Ihren Anmerkungen fallen mir spontan zwei Dinge ein:

1) Können Sie sich vorstellen, sich gegen Ihren Chef zu stellen und ggf. Ihren Arbeitsplatz zu riskieren, nur weil Sie persönlich denken, dass einem Ihrer Kunden - mit dem Sie geringen Umsatz und Null Gewinn machen - ein schlechter Service oder Unrecht widerfahren ist? Ihren Idealismus in allen Ehren, aber es geht hier nicht um den Schießbefehl an der Mauer.
2) Es ist definitiv nicht die Aufgabe von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, individuell nach eigenem Ermessen über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden. Dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht. Der Beamte oder Angestelle im öff. Dienst hat Gesetze zu befolgen und im Rahmen seines eigenen Ermessensspielraums auszuführen.

Aus diesem Grunde ist der einzig denkbare rechtstaatliche Weg, dem Spuk über einen Prozess beim Bundesvefassungsgericht den Garaus zu machen.

Beste Grüße,
Tobias Ruland
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Fuhrmeister,

zerreissen wird Sie hier sicher niemand. Es gibt eine Vielzahl von persoenlichen Gruenden, seine eigene Entscheidung dazu zu treffen, und jede sollte akzeptiert sein.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wuerden Sie gerne das "Stasi-Syndrom" herbeifuehren (Wir wissen alles, aber in den Datenbergen kann es keiner finden). Ich vermute allerdings, dass moderne Methoden der Datenbankverwaltung und die Leistungsfaehigkeit der Rechner es heute sehr wohl moeglich machen, viel mehr ueber uns abrufen zu koennen, als uns lieb sein kann. Das dabei auch eine grosse Zahl illegal beschaffter Daten eine Rolle spielt, ist unbestritten (siehe aktueller BND-Skandal).

Mir koennte es auch egal sein, was alles ueber mich gespeichert ist, denn ich habe eigentlich nichts zu verbergen. Aber das Wort "eigentlich" deutet das Problem schon an: Die Kriterien, nach denen mein objektiv normaler Lebenswandel dazu fuehrt, als "charakterlich ungeeignet", "unzuverlaessig", "Staatsfeind" oder "Volksfeind" zu gelten, definieren andere. Und das ist es, wogegen ich mich mit aller Macht wehre: Bei allem, was ich tue, wohin ich reise, mit wem ich rede, immer im Kopf zu haben, dass irgendwann einmal gegen mich verwendet werden koennte, dass ich mal von Amman nach Beiruth geflogen bin. Dazu brauchen wir dann nur eine andere politische Fuehrung, die Daten stehen bereits zur Verfuegung.

Viele Gruesse,

M. Stock
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Akzeptiert, Herr Ruland! Aber wehren will ich mich trotzdem.
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das ist ja richtig und wichtig und unser gutes Recht als Bürger. Aber lassen Sie uns alle bei aller Aufregung immer bedenken, dass der Gegner nicht in den Luftämtern sitzt oder saß, sondern in Berlin. Die Mitarbeiter in den Luftämtern sind - von ganz wenigen unrühmlichen Ausnahmen einmal abgesehen - vernünftige Menschen wie Sie oder ich, die eigentlich auf diesen ganzen Schwachsinn auch keine Lust haben, aber vom Gesetzgeber dazu verdonnert wurden.
Beste Grüße
Tobias Ruland
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Hmmmmm,

wenn die eher auf unserer Seite stehen: Vielleicht liest hier Jemand mit, der uns anonym mitteilt, wie viele Verweigerer es eigentlich gibt? Unsere Kontaktdaten sind ja leicht zu ermitteln ;-)

Gruss,

M. Stock
26. November 2005: Von Häupler Karl an 
Hallo
ich möchte hier deutlich die Meinung von Herrn Dr. Ruland unterstützen.
Das Parlament beschließt die Gesetze, die Beamten müssen sie befolgen (Soweit diese nicht offensichtlich gesetzwidrig sind) und die Gerichte sind dazu da gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit zu überprüfen - Unsere Gegner sind hier also unsere Parlamentarier in Berlin und überzeugen müssen wir die Gerichte.
Soweit einmal jemand in einem Luftamt ausflippt, ist das natürlich untragbar und wir "mündigen" Staatsbürger müssen eindeutig alle Kräfte aufwenden um dem Überborden von staatlicher Gewalt entschieden entgegen zu treten. Soweit Gerichte aber noch objektiv urteilen, und in dem Fall Münster scheint das zu gelingen, ist eigentlich noch nichts dramatisches geschehen.
Wie schlecht das Gesetz gemacht ist, sieht man schon daran, dass jedes Luftamt nach Gutdünken verfahren kann.
Die Luftämter in Bayern scheinen mir hier sehr pragmatisch zu handeln - sie tun nur soviel wie sie müssen und warten ab was das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Außerdem habe ich den Eindruck, dass sie die heißen juristischen Kartoffeln von den selbstgefälligen Wichtigtuern im Luftamt Münster aus den Feuer holen lassen wollen. Aber auch hier tragen die Politiker die Verantwortung, denn sie sind ja letzendlich die Entscheidungsträger darüber, wer welches Luftamt leitet!

Karl Häupler
26. November 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
26. November 2005: Von Intrepid an Häupler Karl
Beitrag vom Autor gelöscht
27. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

Zitat:
"Ein Unternehmen würde jetzt Personal reduzieren. Was machen die Luftämter? Ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und stellen für die ZÜP noch zusätzliches Personal ein. Jetzt soll mir mal einer erzählen, dass wäre nicht irgendwo eine versteckte Beschäftigungstherapie."
Zitat Ende

Wo hast Du denn diese Erkenntnis her????????

Im Bereich des Luftamtes Nordbayern zum Beispiel, wird und wurde keine einzige neue Stelle neu besetzt!
So wird es wohl auch in vielen anderen Luftfahrtverwltungen bei den Ländern sein, denn wie sonst ist zu erklären, das eine EINZIGE Sachbearbeiterin für die Lizenzen und die ZÜP-Anträge verantwortlich ist???
Das erklärt auch, warum es bei Umstellung auf JAR-FCL zu Wartezeiten gekommen ist. Ähnlich auch bei der ZÜP-Durchführung...

Die sogenannte Luftsicherheitsbehörde manifestiert sich in Personalunion bei der o.g. Bearbeiterin und diese "arme" Person kümmert sich in Nordbayern um etwa 4500 Piloten...

Da möchte ich Sie mal sehen, wie sie langsam von Vorschriften erschlagen im Papier- und Antragswust versinken...

Grüße,
TS
27. November 2005: Von Konrad Vogeler an 
Ihr seid auf keine Fall alleine.
Guckt mal hier:
https://www.streckenflug.at/phorum/list.php?f=17
und hier
https://jarcontra.csa-gmbh.com/

Ich habe den Antrag bis jetzt auch noch nicht gestellt.
Stattdessen habe ich mehrere Briefe, auch mit Anwalt, mit vielen Fragen geschrieben. Die Briefe mit den Fragen dürften bekannt sein. Sie stehen öffentlich im Netz.
Die haben zu einem Gespräch "in konstruktiver Atmosphäre" mit dem RP Dresden geführt, in dem er mir klar gemacht hat, dass er das jetzt durchziehen muss.
Darauf habe ich ihm gesagt, dass ich den Antrag dann unter Protest stellen werde.
Ich habe ihm aber auch gesagt, dass ich mit gleicher Post die vielen ausländischen Privatpiloten, die alle in ihrer Heimat ungezüppt sind und hier fliegen, als potentielle terroristische Gefahr beim Staatsanwalt anzeigen werde.
Dann hat der 2 Möglichkeiten:
1. Er "erkennt" die Gefahr und holt sie alle vom Himmel.
Damit verletzt Deutschland die ICAO Verträge.
2. Er weist die Anzeige als unbegründet zurück.
Dann haben wir es schriftlich, dass ein ungezüppter Privatpilot, im Extremfall aus dem Iran, keine Gefahr darstellt.

Da kann man was mit machen.

Seit dem habe ich vom RP Dresden nichts mehr gehört.

Konrad###-MYBR-###


###-MYBR-###


###-MYBR-###
27. November 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

danke fuer die Links. Ich habe jetzt mal in diesen verschiedenen Foren gelesen und glaube, dass Ihre Argumentation am Besten dazu geeignet ist, die Dinge vom Kopf wieder auf die Fuesse zu stellen. Ganz egal, wie das Verfassungsgericht urteilt: Diese "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" erscheint mir so oder so mit unserem Rechtssystem unvereinbar, und Ihre Schreiben zeigen sehr deutlich, woran es gebricht. Chapeau!

Ein zentraler Punkt, und dieser wird sich meiner Ansicht nach als unhaltbar herausstellen, ist die Forderung des "Luftsicherheitsgesetzes", die Piloten sollen einen "Antrag" auf ihre eigene Ueberpruefung stellen. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber soweit ich herausfinden konnte, ist das Einholen von Informationen bei Staatssicherheitsbehoerden etc. ueber Personen eindeutig eine strafrechtliche Ermittlungsmassnahme. Die Zulaessigkeit und der Umfang solcher Massnahmen ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Einleiten kann solche Ermittlungen danach wohl nur ein Staatsanwalt bei Vorliegen eines begruendeten Anfangsverdachts, und durchgefuehrt werden duerfen sie nur von Strafverfolgungsbehoerden, wobei ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, dies zu unterstuetzen.

Diese geltenden Rechtsvorschriften sollen wohl jetzt durch das seltsame "LuftSiG" ausgehebelt werden. Ich glaube aber nicht, dass das geht: Ich betrachte mich hier als Beschuldigten. Wenn ich das bin, wirke ich nicht mit. Wenn ich das nicht bin, muss zuerst ein Staatsanwalt Ermittlungen gegen mich einleiten.

Ich habe vor, dass so dem Luftamt zu schreiben. Fuer Kommentare waere ich dankbar!

Viele Gruesse,

M. Stock
28. November 2005: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Herr Stock,

auf genau dem Standpunkt stehe ich auch.
Ich verweigere nicht einfach sondern stelle Fragen und bestehe auf Antworten.
Das Gesetz ist handwerklich so daneben und voller Widersprüche, dass diese Fragen für die Behörden nicht zu beantworten sind, ohne dass sie sich an anderer Stelle in Probleme begeben.

Ich denke wir haben ein Recht auf Rechtssicherheit und widerspruchsfreie Rechtsprechung und wir sollten darauf bestehen.

Gruss,
Konrad Vogeler
28. November 2005: Von Markus Engelmoser an Konrad Vogeler
Es ist schön, dass einige Herren Piloten offensichtlich keine Feiglinge sind, sich gegen amtliche anmassende Frechkeiten auflehnen und sich nicht alles bieten lassen.

Autofahrer sind unbehelligt und Flugzeugbesitzer sind 'gläsern' (öffentliches Register), müssen Flugpläne filen und werden gespotet. Es reicht.

Diese spinnerten Beamten müssen gebremst werden. Gehorsam und Feigheit hat dieses Land schon mal zugrundegerichtet!

Bravo jedem Einsprecher (aus Lausanne - noch ohne Generalverdacht...!)
28. November 2005: Von  an Markus Engelmoser
Flugzeugregister sind laut meinem Kenntnisstand nicht mehr öffentlich. Da hat sich was getan.

Das wir Piloten immer mit einem Bein im Knast stehen ist ja leider auch nichts Neues. Warum sich dann noch aufregen ?
6. Dezember 2005: Von Friedrich Renner an 
Hallo,

also ich habe schon im august dem lba mitgeteilt daß ich das nicht beabtragen werde. so ca. 3 a4 seiten lang. hab sogar 2 a4 seiten antwort bekommen mit der bitte doch einen antrag zur züp zu stellen. hab ich aber bis heute nicht getan und scheint beim lba derzeit auch niemanden zu stören.

gruß

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