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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Wäre es ggfs. nicht sinnvoll, wenn ich mich Eurem Anwalt anschließe, auch um die Kosten geringer zu halten?
Liebe Grüße Heimo Kandler
29. September 2006: Von Thomas Endriss an Michael Stock
Hallo Michael,

ich war einer der sehr wenigen anwesenden Piloten (auch FSG-ler) und teile die von Dir wiedergegebenen Eindrücke komplett.

Die Richter, vor allem der Vorsitzende, scheinen einen gesunden Menschenverstand immer noch vor sturer Paragraphenreiterei vorgehen zu lassen.

Ich halte Euch die Daumen für die weiteren Instanzen und werde - so es meine Zeit zuläßt - auch weitere Verhandlungen verfolgen. Hoffentlich gelingt es mir, noch weitere Piloten dafür zu interessieren.

Thomas Endriß
29. September 2006: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Ich wäre natürlich sehr gern zu der Verhandlung gekommen, die Entfernung war mir aber zu groß, ich beobachte die Sache natürlich und freue mich über jeden Erfolg. Ich bin nämlich auch Verweigerer, habe aber nach der Verweigerung außer dem Brief, dass man sich zu gegebener Zeit wieder melden werde noch nichts gehört. Ich bin in Niedersachsen ansässig, ich habe den Eindruck, dass man hier die Gerichtsverfahren auch zunächst beobachtet, um sich nicht selbst in die Nesseln zu setzen.

Andreas Faulhaber
3. Oktober 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

abzuwarten ist wahrscheinlich gar keine schlechte Idee von Ihrer Behoerde. Gestern hat das VG Muenchen in erster Instanz auch noch entschieden, dass die Anordnung des "Ruhens der Lizenz" wegen nicht beantragter ZUeP rechtswidrig ist!

Unsere Lizenzen werden wir also erst einmal behalten :-)

Viele Gruesse,

M. Stock
5. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

nachdem ich schon lange interessiert dieses Forum (und andere Foren) verfolge und erfreut darüber bin, daß nicht alle Privatpiloten dem staatlichen Druck ohne weiteres nachgeben, möchte ich auch "Farbe bekennen". Ich bin Privatpilot mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und habe bisher auch noch keinen Antrag auf eine ZÜP gestellt. Bisher gab es lediglich Schriftwechsel mit dem RegPräs Karlsruhe aufgrund der Aufforderung zur ZÜP mit darauffolgendem, nachdrücklichen Mahnschreiben. Eine förmliche Androhung der zwangsweisen Einziehung der Lizenz habe ich bisher (noch) nicht erhalten.

Ich habe u.a. damit argumentiert, daß ich selbst im Falle einer negativen ZÜP mit meiner FAA-Lizenz in Deutschland fliegen könne (auf US-registrierten Flugzeugen), was neben vielen anderen Argumenten den (Un-)Sinn der ZÜP augenfällig mache.

Über den Teilerfolg in Bayern fühle ich mich zunächst einmal bestärkt in der Haltung, meine ZÜP-Verweigerung durchzuziehen. Mal sehen, wie sich Baden-Württemberg angesichts der aktuellen Entwicklung verhält.

Vielen Dank an PuF für die energische und kompetente Arbeit bei diesem ZÜP-Debakel!

Gruß,
Carl M. Falck
5. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Ich würde Sie gerne in meinen Verteiler meiner IGEL-Clubnachrichten aufnehmen, die alle 2-3 Tage von mir kostenfrei versandt werden.

Ich habe vor einigen Tagen alle meine Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gewonnen (Zwangsgeld ungesetzlich, Ruhensanordnung der Lizenz unrechtmäßig).

Wenn Sie dies möchten, bitte ich um eine Emailadresse.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
6. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

bleiben Sie ruhig standhaft! Herr Kandler kann Ihnen sicher das Aktenzeichen seines Verfahrens bzgl. Ruhensanordnung der Lizenz geben, das ist momentan die wichtigste Entscheidung in dieser Sache.

Viel Erfolg und viele Gruesse,

M. Stock
6. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Ruhen einer Privatpilotenlizenz Z3-2-M 24 K 2006.2603
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 S 2006.2246
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 K 2006.2245

Alle 3 Verfahren wurden in der 1. Instanz vor dem Bayer. VG gewonnen. Schriftliches Urteil mit Begründung etc. folgt, sobald ich es in Händen halte.

Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
heimo.kandler@t-online.de
08762-727492
7. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ich werde versuchen, nicht umzufallen. Wenn ich mir allerdings anschaue, von welchen Anwalts- und Gerichtskosten Herr Kandler spricht, ist das nicht eben gerade wenig. Der Pleitegeier würde zwar in so einem Fall auch noch nicht über mir kreisen, allerdings wird das dann ein teurer "Spaß", wobei mir der Spaß dabei sicher nicht so richtig aufgehen wird...

Andererseits ist auch nicht einzusehen, sich aus diesen Gründen geschlagen geben zu müssen. Ich bin zuversichtlich, daß Mehrere, die gemeinsam an derselben Front kämpfen, letztendlich Erfolg haben werden. Allerdings ist das wohl nur ein sehr kleiner Haufen Standhafter, die große Masse der Privatpiloten (jedenfalls in meinem Umkreis) hat sich, wenn auch manchmal murrend, ZÜPen lassen.

Angesichts der neuesten Eingriffe, derer sich Herr Brill durch die Beamtenschaft in Darmstadt ausgesetzt sah, muß man meiner Meinung nach einfach Zeichen setzen.

Die Aktenzeichen aus München habe ich mir notiert, danke.

Gruß,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

ich habe mich in einem Brief mit Datum von heute an das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die von Ihnen erwirkten Urteile bezogen. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, weitergehende behördliche Maßnahmen solange auszusetzen, bis ein letztinstanzliches Urteil über die Rechtmäßigkeit der ZÜP vorliegt. Ich bin gespannt, welche Reaktion nun seitens des RegPräs erfolgt.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Das war ein richtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Wenn beim RP Karlsruhe Bürger mit rechtlichem Gespühr und Verstand das Sagen haben, müßten sie eigentlich Ihrem Vorschlag folgen. Liebe Grüße Heimo Kandler
9. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

wenn Sie eine Antwort Ihres RP bekommen, posten Sie die doch bitte hier. Das ist fuer uns alle eine wichtige Information.

Viele Gruesse,

M. Stock
10. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Werde ich gerne machen. Wenn wir unter uns Betroffenen wenigstens für einen einigermaßen transparenten Informationsfluß sorgen können, stärkt das sicherlich auch unsere individuellen Anstrengungen gegenüber unseren behördlichen "Gesprächspartnern".

Eine Frage zu dem Thema dieses Diskussionsfadens habe ich noch: Gibt es wenigstens einen Anhaltspunkt dazu, wieviele Privatpiloten bundesweit (die Zahlen für Bayern habe ich gelesen) standhaft bleiben und eine ZÜP nicht beantragen?

Gruß,
cmf
11. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Also ich habe mal gehoert, dass es um die 1000 sein sollen. Wenn man die 20 Verweigerer im Bereich Suedbayern hochrechnet, koennte das etwa hinkommen. Genaue Zahlen dazu werden die Luftaemter bzw. Regierungspraesidien aber sicher nicht veroeffentlichen.

Mit Hinblick auf die Entscheidung zugunsten von Herrn Kandler koennte es uebrigens fuer Piloten, die ihren Antrag "unter Zwang" gestellt haben sinnvoll sein, diesen mit Verweis auf die Gerichtsentscheidung zu widerrufen.

Viele Gruesse,

M. Stock
7. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Zur Info:

Der Leiter des Luftamtes Suedbayern (Herr Buechner) wird am 9.11. an einer Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema "Safety and Security im Luftverkehr - eine Bestandsaufnahme" teilnehmen. Ich werde hingehen und, falls die ZUeP zur Sprache kommen sollte, auch was dazu sagen.

Viele Gruesse,

M. Stock
11. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
An alle Interessierten:

Ich hatte versprochen zu berichten, wie es in meinem Fall weitergeht.

Nun: Auf mein letztes Schreiben an das RP Karlsruhe erhielt ich von dort zwei Antworten, deren Inhalt ich schnellstmöglich veröffentlichen werde. Das erste mit einer entsprechenden Androhung, eine Woche später das zweite Schreiben mit Datum vom 10.11.2006, überschrieben mit "Luftverkehrsgesetz; Widerruf der Luftfahrererlaubnis". In der zweiseitigen Begründung wird "herausgearbeitet", daß ich von der Teilnahme am Luftverkehr auszuschließen bin, um die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, da meine luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht. Mit anderen (d.h. meinen) Worten: Ich werde als potentieller Terrorist eingestuft (und dabei bin ich doch gerade gestern erst noch unmittelbar am Flugbeschränkungsgebiet um das KKW Philippsburg vorbeigeflogen, was hätte ich da alles anrichten können...). Sofortvollzug wurde angeordnet, außerdem darf ich für diesen für mich nachteiligen Bescheid auch noch "Gebühren" in Höhe von 25 EUR bezahlen, wobei mir das RP gleich noch mögliche Säumniszuschläge androht, wenn die Gebühren nicht umgehend entrichtet werden.

Jetzt werde ich wohl ohne Rechtsbeistand nicht mehr auskommen. Weiß jemand einen fachlich versierten Anwalt im Raum Karlsruhe oder in Baden-Württemberg? Ich weiß, daß z.B. Frau Glässing-Deis in dieser Sache aktiv ist aber nicht, ob sie bereit ist, Einzelfälle zu vertreten. Auf jeden Fall werde ich meine Fühler auch in diese Richtung ausstrecken. Ich bin jetzt für jede Unterstützung dankbar.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
11. November 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Sie ist es !!! Als niegergelassene RAtin nimmt sie dich sicher gerne. ruf sie einfach in stuttgart an oder schreibe ihr unter der aopa adresse. bei mir kam uebrigends der gleich wortlaut und sofortvollzug. meine beiden klagen waren allerdings vor dem vg muenchen erfolgreich. Siehe meine homnepage www.proluftfahrt.de liebe gruesse heimo
12. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich keine zwei sehr gute Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht hier in Bayern, nicht aber fuer Ihre Region. Morgen telefoniere ich ohnehin mit meinem Anwalt, dann frage ich ihn und melde mich dann gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
12. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Informationen. Morgen, Montag, werde ich wohl verschiedene Telefonate führen um schnell handlungsfähig zu werden. Mir ist bewußt, daß nicht jeder Rechtsanwalt an jedem beliebigen Gericht zugelassen ist. Ich nehme aber an, daß im Kollegenkreis der Juristen die einschlägigen Fachanwälte mit aktuellen Kenntnissen zur ZÜP-Lage in Deutschland bekannt sind. Mal sehen.

Als zuverlässiger Unzuverlässiger habe ich auch gleich meine Flugvereine darüber informiert, daß ich nunmehr amtlicherseits festgestellt eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und nicht mehr berechtigt bin, vereinseigene Flugzeuge zu fliegen. Auf Deutschlands Terrorverdächtige ist eben Verlaß! (Zur Klarstellung, falls irgendein Luftsicherheitsbeauftragter oder verantwortlicher Politiker mitliest: Das war Sarkasmus!)

Mit fliegerischen Grüßen, die mir keiner verbieten kann!
Carl M. Falck
13. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich habe ein paar Infos fuer Sie. Schicken Sie mir doch bitte eine kurze E-Mail, dann antworte ich gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
13. November 2006: Von Maurice Konrad an Michael Stock
Vielleicht gibt es ja bald mal Zahlen:

https://dip.bundestag.de/btd/16/031/1603166.pdf
14. November 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Soeben habe ich den bisherigen Verlauf meiner eigenen ZÜP-Geschichte veröffentlicht, samt der bis zum Widerruf meiner Lizenz erfolgten Korrespondenz mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu finden unter www.cfz.de.

Das Ganze ist zwar noch etwas textlastig, aber für den, der sich für das Thema interessiert, hoffentlich übersichtlich genug. Ich werde dort auch die weitere Entwicklung publizieren.

Gruß,
Carl M. Falck
14. November 2006: Von Andreas Ni an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,
ich möchte Ihnen eine sehr gute Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht mit Erfahrung in luftrechtlichen Angelegenheiten empfehlen: Frau Neumann von der PB-Law GmbH in Chemnitz.
Siehe www.pb-law.de
Frau Neumann ist z.Zt. ebenfalls sehr erfolgreich für mich tätig, unter anderem hinsichtlich einer Angelegenheit anhängig beim Verwaltungsgericht Darmstadt bezüglich "unserem" Volljuristen Löbig.
Qualitäten eines Rechtsanwaltes in Verwaltungsrechtsangelegenheiten sind keinesfalls eine Frage des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Anwalt studiert oder den Sitz seiner Kanzlei hat. Dennoch: Studiert hat Frau Neumann in Baden Württemberg.

Mit besten Grüssen
Andreas Nitsche
15. November 2006: Von Carl M. Falck an Andreas Ni
Hallo Herr Nitsche,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Es ist immer gut, soviele Kontakte wie möglich zu haben, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Ich habe inzwischen die Rechtsanwältin Frau Glässing-Deiss mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt. Sie hat ihre Kanzlei in Stuttgart und ist, so denke ich, in die Materie sehr gut eingearbeitet. Sie hat auch bereits dazu beigetragen, daß ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, dem für mich zuständigen Gericht, zugunsten eines Piloten entschieden wurde. Natürlich gibt es noch andere sehr kompetente Juristen, aber eine Wahl mußte ich nun einmal treffen.

Ich empfinde es aber als sehr wohltuend, inzwischen doch von mehreren Seiten mit vielen Hinweisen und Tips unterstützt zu werden. Deswegen noch einmal vielen Dank.

Carl M. Falck
www.cfz.de
16. November 2006: Von Häupler Karl an Carl M. Falck
Weiß jemand von Ihnen, ob sich schon ein Betroffener auf das neue Diskriminierungsverbot berufen hat?
Häupler

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