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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. April 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
An die beiden ZÜP Kandidaten Herrmann und Stock:

Ihre Anwälte sollten sich mit Sybille Glässing-Deiss von der AOPA kurzschliessen. Es kann in dieser Situation nicht genug Juristen geben, die in der gleichen Fragestellung an verschiedenen geographischen Orten zusammenarbeiten.

Mein eigener RP verhält sich zur Zeit ruhig. Der Termin ist Mitte Januar abgelaufen. Ende Februar habe ich ihn von mir aus noch mal an die Beantwortung der Fragen aus meinen Briefen erinnert und ihm angeboten, die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung durch ein Gespräch mit ihm zu erledigen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich einen Eindruck von mir zu verschaffen.
Seit dem ist Funkstille.

Konrad Vogeler
14. April 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

mein Anwalt kennt die Dame von der AOPA, dass ist nicht das Problem.

Ihren Vorschlag, dem Luftamt ein Gespraech anzubieten, habe ich uebrigens uebernommen. Das wollen die Aemter aber natuerlich nicht. Leider haben sie immer einen Ermessensspielraum, im Rahmen dessen sie dann den beruehmten Antrag verlangen. Dagegen ist rechtlich nicht viel zu machen, man kann nur Zeit gewinnen.

Es hilft nichts: Die Verfassungswidrigkeit des LuftSig hinsichtlich der ZUeP muss festgestellt werden. Das kann nur erreicht werden, wenn mindestens einer der Betroffenen knallhart bleibt und sich durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht klagt. Dabei koennen einem die Verbaende nicht helfen, dazu braucht man einfach einen Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht und langen Atem.

Ich mache das definitiv. Bisher bin ich aber wohl der Einzige.

Viele Gruesse,

M. Stock
15. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock (und auch Herr Vogeler),

ich habe dem LA Süd ebenfalls am 2.4.2006 mitgeteilt, dass ich weiterhin keinen Anlass sehe, einen Antrag auf ZÜP zu stellen. Das allerdings ohne Anwalt. Mir wurde in den bisherigen Schreiben noch kein Zwangsgeld angedroht.

Ebenso wie Sie beide habe ich ein Gespräch angeboten.

An und für sich bin ich schon erfreut, dass die bayerischen Luftämter sich recht offensichtlich mehr vom Verstand als von populistischen Forderungen leiten lassen.

Ob dies durchhaltbar ist - ich bezweifle es.


@M. Stock

Ich bin jedenfalls sehr dankbar, dass Sie sich aktiv gegen die Aufforderung wehren. Sie wissen ja, warum das bei mir (noch) passiv läuft.
Sie haben also hier zwar Fussvolk im Rücken, aber direkt vor dem Feind stehen Sie wohl wirklich allein :/.

Michael H.
15. April 2006: Von Maurice Konrad an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann und Herr Stock,
ich möchte ihnen noch eines mit auf den Weg geben.
Sie sind im Sinne des LuftVG nicht verpflicht den Nachweis der zweifelsfreien Zuverlässigkeit zu erbringen!
Wenn der Gesetzgeber will, dass du etwas nachweisen musst, dann hätte er dies im §4 Abs. 1 Nr.3 LuftVG auch geschrieben! Dies hat er nicht und deshalb bist du auch nicht in der Beweispflicht gegenüber deiner Lizenz ausstellenden Behörde!
Wenn das Gesetz einen Nachweis von dir verlangt würde an der entsprechenden Stelle stehen „….nachgewiesen hat….“ (vergleiche dazu §4 Abs. 1 Nr. 2)!!!

Ich freue mich sehr darüber, dass immer mehr Menschen bereit sind sich gegen den Abbau der Grundrechte zu wehren. Auch in der Politik wächst langsam die Erkenntnis, dass das LuftSiG geändert werden muss. Ich denke viele Politiker haben eine große Angst davor wieder einmal richtig blamiert zu werden.

Maurice Konrad
15. April 2006: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

es gibt natuerlich sehr viele Widersprueche im LuftSiG, vor allem im Vergleich mit anderen Bundesgesetzen. Den Luftaemtern oder Regierungspraesidien kann man das auch schreiben, aber es interessiert sie eigentlich nicht. Die haben jetzt die Aufgabe, das LuftSiG durchzusetzen, und das machen sie auch, frueher oder spaeter.

Wir muessen die Entscheidung einer Institution mit sog. "Normenkontrollbefugnis" haben, und das faengt erst bei hoeheren Gerichten an. Nur diese koennen aufgrund festgestellter Widersprueche mit anderen Gesetzen den Fall z.B. dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen (so habe ich das als Nichtjurist zumindest verstanden).

Schriftliche Auseinandersetzungen mit Luftaemtern sind also nur unverbindliches Vorgeplaenkel. Ihr Fall ist da insofern eine Ausnahme, weil Ihre "Luftsicherheitsbehoerde" sich zu einem auesserst unueberlegten Schritt hinreissen liess. Das ist auch der Grund, warum wir alle so lange nichts von den Aemtern hoeren, denn die muessen sich jetzt Sanktionen gegen uns ueberlegen, die auch gerichtsfest sind, und das ist gar nicht so einfach.

Ich nehme an, dass wir in etwa zwei Wochen Post bekommen werden, in der drinsteht, auf welche Art und Weise wir gefoltert werden sollen. Dann sehen wir weiter.

Viele Gruesse,

M. Stock

@Michael Hermann: Ich habe Verstaendnis fuer Jeden, der nicht gleich lospreschen will. Die Konsequenzen koennen schliesslich recht unangenehm sein, und die Gewinnchancen sind realistischerweise 50/50 (vielleicht auch ein wenig besser).
21. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

inzwischen habe ich das schon erwartete dritte Schreiben bekommen. Diesmal wird das LA Sued schon etwas ungeduldiger, aber immerhin ist es diesmal kein Automatenbrief einer EDV-Anlage.

Nach einiger Erläuterung folgt dann im letzten Absatz der Hinweis auf Konsequenzen einer Nichtantragstellung:

"richterliche Erzwingung" oder ggf. Ruhen der Lizenz.
Was genau die "richterliche Erzwingung" ist, steht noch nicht drin, aber ich nehme an, es wird auf ein Zwangsgeld hinauslaufen.

Auf so einen Brief dürfen Sie, bzw. Ihr Anwalt, sich wohl auch demnächst freuen. Wenn Sie neugierig sind, dann schicke ich Ihnen eine Kopie als PM.

Tja, und da habe ich doch noch gestern den bayerischen Luftraum für mehr als 3h verunsichert und konnte mich nur mit Mühe zurückhalten, mich nicht ins KK bei Landshut zu stürzen.

Die Erläuterung ist gar nicht so uninteressant, denn so wie ich das verstehe, braucht die Behörde meine Einwilligung gar nicht für die Datenerhebung. Das stand auf dem ersten Bogen aber noch anders.
Denn wozu ist dann noch der Antrag meinerseits erforderlich? Bloss so als Startschuss?
Sehr merkwürdig, ich frage da noch mal nach.
Der Zeitpunkt, ab dem ich dann aber die D-Exxx stehenlassen muss, rückt aber wohl näher :(

Michael H.
23. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

das ging aber schnell. Das mit dem "Ruhen der Lizenz" haben wir schon erwartet, weil der Sofortvollzug nach den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen zumindest problematisch ist.

Was immer da drinsteht - bis Sie gegroundet werden, wird es noch eine ganze Zeit dauern, denn jetzt haben Sie ja wohl immer noch keinen rechtsmittelfaehigen Bescheid, und gegen den koennen Sie dann natuerlich Einspruch einlegen!

Viele Gruesse,

M. Stock
24. Mai 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

jetzt ist es wohl soweit: Wir haben alle das Schreiben erhalten, in dem uns 500 Euro Zwangsgeld (und Zwangsvollstreckung) angedroht werden, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen die ZUeP beantragen. Schliesslich muss ja sichergestellt werden, dass wir keine "Innentaeter" sind, die bei der "WM 2006" zuschlagen ;-)

Endlich mal ein rechtsmittelfaehiger Bescheid! Meine Klage gegen den Freistaat Bayern ist in Vorbereitung. Nach der Begruendung des Rasterfahndungsurteils glaube ich nunmehr, dass das LuftSiG vom Bundesverfassungsgericht die letzte Oelung erhalten wird.

Wenn Sie es auch so machen: Sammeln Sie alle Belege fuer den Aufwand, den Sie durch den Entzug der Lizenz haben. Dass darf dann schlussendlich alles die Bundesrepublik Deutschland bezahlen. Wenn dann alles vorbei ist, sollte die Fliegerwelt die ueberfaellige Diskussion vom Zaun brechen, ob Mitglieder des Bundestages fuer vorsaetzlichen Verfassungsbruch bestraft werden sollten.

Viele Gruesse,

M. Stock
25. Mai 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

ich bin schon auch noch mit dabei (beim nicht-ZÜPpen).
Ich werde mich nun ebenfalls von "Ihrem" Anwalt vertreten lassen. Da er lt. Kanzlei am Di. und Mi. Termine hatte, habe ich noch kein Mandat erteilen können.

Wird hoffentlich am Freitag (morgen) was.
Ich sehe das Zwangsgeld und sonstige Gebühren ebenfalls nur als Leihgabe :))

M. Hermann
10. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Achtung Leute,
neues Ungemach zieht sich zusammen:
https://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601159.pdf
10. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

danke fuer den Link! Das ist ein weiterer Baustein fuer die Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Ein wahlloses Verstreuen der durch die ZUeP gewonnenen, hochsensiblen Daten einer Vielzahl von Bundesbuergern ueber das gesamte EU-Ausland wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben. Insofern dient dieser Entwurf unserer Sache vielleicht sogar mehr, als er ihr schadet.

Viele Gruesse,

M. Stock
16. Juli 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Das Luftamt Süd hatte ein Zwangsgeld von € 500,-- gegen mich verhängt, dieses kassiert und jetzt wieder zurück überwiesen. Offensichtlich hat man kalte Füße bekommen, denn ich habe Klage gegen den entsprechenden Bescheid vorm Bayr. VG über meinen Antwalt eingereicht. Auch mein RA hat mir versichert, daß Zwangsmittel zur Erzwingung meines "freiwilligen" Antrages nicht rechtmäßig sind, da davon selbst im LuftSiG nichts steht. Ich habe daher auch Anzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung erstattet. Die Anzeige liegt zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft München vor.Jetz also als kleiner Etappensieg die Rücknahme des Zwangsgeldes.

Meine Rechtsschutzversicherung Auxilia hat für alle Kosten Deckungszusage erteilt, nachdem ich mich darauf berufen habe, daß es um meinen Pilotenschein geht und dieser einem Führerschein gleizusetzen ist - also greift der Verkehrsrechtschutz in meinem Falle.

###-MYBR-###
Außerdem habe ich über Austrocontrol veranlaßt, daß meine kompletten Akten vom Luftamt Süd zu Austrocontrol nach Wien transferiert werden, was auch bereits geschehen ist. Dort läuft mein Antrag auf Wandlung meines Österr. ICAO PPL in eine Österr. JAR-Lizenz bis spätestens 5.12.06. Sollte es damit irgend welche Probleme geben (was nicht anzunehmen ist) fliege ich mit einem verlängerten österr. ICAO-PPL dann weiter; wenn's sein muß auch bis zu meinem 100. Geburtstag. Das das auch geht, wurde mir von Austrocontrol bestätigt.

Gruß Heimo www.proluftfahrt.de
17. Juli 2006: Von Michael Stock an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

ich glaube, Sie haben die 500 Euro wiederbekommen, weil Sie Ihre deutsche Lizenz abgegeben haben. Unabhaengig davon ist die Zwangsgeldandrohung aber wohl tatsaechlich rechtswidrig, und insofern kann Ihre Anzeige fuer die Herren im Luftamt noch zu dramatischen Konsequenzen fuehren. Schauen Sie mal hier.

Offenbar haben die Gerichte bei Noetigung durch Amtstraeger nur wenig Spielraum, um von einer Gefaengnisstrafe abzusehen. Fuer die weitere Beamtenkarriere duerfte es das dann wohl gewesen sein. Der beschriebene Fall ist uebrigens eine echte Lappalie, es geht um ca. 300m Wegstrecke.

Viele Gruesse,

M. Stock
17. Juli 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Herr Stock, das habe ich am Anfang auch gedacht, aber es war wohl eine Weisung von Herrn Huber, die dazu geführt hat, daß grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen mehr angewendet werden sollen. Außerdem hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, daß zumindest bei mir Zwangsmaßnahmebn zwecklos gewesen sind und sein würden sowie die rechtliche Situation, die spätestens nach einem Urteil des BayVG eine Rückerstattung zur Folge gehabt hätte. Und das dieser Versuch der Nötigung für die Verantwortlichen noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird, hoffe ich. Liebe Grüße Heimo Kandler www.proluftfahrt.de
18. Juli 2006: Von  an Heimo Kandler
Hallo zusammen,

hat man sich hier eigentlich einmal das Schreiben vom Minister Huber ganz bis zum Ende durchgelesen?

Dann würde nämlich der letzte Satz besonders auffallen.
Dort steht, dass die verwaltungsmäßigen Verfahren inkl. Zwangsmaßnahmen eingestellt werden und stattdessen SOFORT lizenzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Im Klartext:
Wer den Antrag nicht stellt wird nicht mehr angemahnt, sondern die Lizenz wird sofort eingezogen!

So interpretiere ich jedenfalls diesen Passus.
Ist das wirklich ein Fortschritt?

Grüße,
TS
14. August 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

nein, das ist kein Fortschritt. Was jetzt weiter passiert, werden wir sehen: Am Donnerstag, den 28. September 2006 um 14 Uhr ist die Verhandlung in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Muenchen (Bayerstrasse 30, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss).

Es sind im Bereich des Luftamtes Suedbayern letztendlich offenbar nur drei ZUeP-Verweigerer uebriggeblieben. So wie es aussieht, sind unsere Verfahren zu diesem Termin zusammengelegt worden.

Viele Gruesse,

Michael
14. August 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Hallo Michael,

na, dann schaun' mer mal. Das wird ja dann leider ein Treffen im engsten Kreis :/
Aber so richtig brandeilig mit WM und so war es dann wohl doch nicht.
Auch der Pabst war dann schon in Altötting und er dürfte es überleben, obwohl ich da ja nur 15km weiter weg mein Unwesen treibe.

Michael H.
14. August 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Interessant - Deine Verhandlung ist einen Tag vor meiner. Ich habe den Termin 29.9.06 14 Uhr Sall 5.

Da werde ich wohl als "Zaungast" mit von der Partie sein.

Liebe Grüße Heimo www.proluftfahrt.de
14. August 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Servus Michael,

das mit dem "Treffen im engsten Kreis" ist richtig. Das Luftamt war mit der Vergewaltigung der Piloten wesentlich erfolgreicher, als ich mir das haette traeumen lassen.....

Na dann bis zum Termin!

Viele Gruesse (auch an Heimo Kandler),

Michael :-)
1. September 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Servus Michael,

unsere Verhandlungen (Hermann, Stock, Kandler) sind jetzt wohl alle am Donnerstag (29.8.), wobei meiner auf 13.30 Uhr vorverlegt wurde. Ich werde mal das Magazin "Frontal" darueber informieren, die haben ja schon einmal einen Bericht ueber das Thema gebracht.

Viele Gruesse,

Michael :-)
1. September 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Michael,

in der Tat, 13:30, bei mir ebenso.
Es gibt ja jetzt auch einen Entwurf für die Durchführungsverordnung, die ja noch immer fehlt:
https://www.lvbay.de/download_usr/luftsizuev_02_juli-2006.pdf
Interessant sind vor allem die Begründungen, sozusagen die gesetzgeberische Eigenexegese.
Unter anderem liest man da zwischen den Zeilen heraus, warum die ZÜP nur auf Antrag durchgeführt wird:
Die arme Behörde könnte sonst von zwar kostenpflichtigen, aber ganz unnötigen ZÜP-Durchführungen lahmgelegt werden.

Das muss sich jemand wohl so vorstellen:
"Hach, jetzt habe ich ja schon wieder 240.- Euro für sinnfreie Anträge übrig. Was stelle ich denn diesmal?
Mal sehen, 1x ZÜP, 1x Brunnengraben und dann geht ja noch 2x Aussenkaminerstellung.
Brauchen tu' ich zwar nix davon, aber Antragstellen und dafür Zahlen ist ja mein Hobby."
Oder so.

M. Hermann
1. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Das wäre eine gute Sache, wenn sich da Frontal mit "rein hängt" Lg Heimo
29. September 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
@Alle,

gestern war eine erste Verhandlung zum Thema "ZUeP" vor dem Verwaltungsgericht Muenchen. Verwaltungsrecht ist fuer uns Laien natuerlich schwer zu durchschauen, und die Entscheidung wird auch erst zu einem spaeteren Termin verkuendet, hier aber mal meine ungefilterten Eindruecke:

1.) Es ist wohl eindeutig rechtswidrig, Piloten durch Zwangsmassnahmen dazu zu zwingen, einen "Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung" zu stellen. Das Gericht bezweifelte zudem, dass das P.7 LuftSiG fuer bestehende Lizenzen ueberhaupt angewendet werden kann (dazu gab es aber dann eine laengere Diskussion, das scheint also nicht ganz so eindeutig zu sein). Ausserdem war das Gericht auch vom verfassungsgemaessen Zustandekommen des LuftSiG nicht ueberzeugt. Dem BVerfG wollen die Richter die Sache aber nicht vorlegen, weil an die Richter des Verwaltungsgerichtes wohl extrem hohe Anforderungen an die lueckenlose Argumentation gestellt werden. Diese Huerde ist bei der Verfassungsbeschwerde eines Buergers wohl wesentlich niedriger.

2.) Das Luftamt muss sich jetzt etwas anderes ueberlegen, was wahrscheinlich auf die Anordnung zum "Ruhen" unserer Lizenzen hinauslaeuft. Ich werde den Instanzenweg aber mit Sicherheit bis zum Ende gehen und moechte eine hoechstrichterliche Entscheidung erwirken. Das wird alles in allem wohl noch drei Jahre dauern. Es gibt aber ein einschlaegiges Urteil des BVerfG zum Thema "Rasterfahndung", welches einer der Richter auch erwaehnt hat. Die Kernaussage des Vorsitzenden war, dass bei Eingriffen in das (aus dem Grundgesetz abgeleitete) Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Auslegung des sonstigen Rechts sehr enge Grenzen gesetzt sind. Das begruendete er mit den schwerwiegenden Nachteilen fuer die Betroffenen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass das LuftSiG grottenschlecht formuliert ist, und der Vorsitzende sagte dann, dass bei Gesetzeswiderspruechen, welche dieses Recht tangieren, zwar "Rechtsfindung" betrieben werden kann, aber keinesfalls "Rechtserfindung". Das soll wohl heissen: Bei Widerspruechen oder Unklarheiten muss die Auslegung zu unseren Gunsten erfolgen.

3.) Als Reaktion auf Herrn Kandlers Rundmails kamen auch kurz die einschlaegigen Internet-Foren zur Sprache. Sowohl das Luftamt als auch die Richter schauen da ab und zu mal rein. Der Vertreter des Luftamts, ohnehin schon leicht angesaeuert, liess sich zu der pauschalen Aeusserung hinreissen, die Beitraege darin waeren "wenig intelligent", wurde aber vom Gericht dafuer sofort zurechtgewiesen (Anmerkung von mir: Bevor jetzt alle ausrasten - in diesen "Empoerungs-Foren" wird natuerlich auch polemischer Mist verbreitet.).

4.) Meine einleitende Frage zu diesem Thread ist jetzt zumindest fuer den Bereich des Luftamts Suedbayern beantwortet: Es gibt 20 "harte" Verweigerer (wobei ich hiermit ausdruecklich die anderen 17 begruessen moechte ;-)

5.) Das Luftamt Suedbayern ist davon ueberzeugt, dass die ZUeP die Sicherheit des Luftverkehrs erhoeht. Wir drei Klaeger wurden von den Luftamtsvertretern als Querulanten angesehen, die mehr oder minder inhaltslose Prinzipienreiterei betreiben und irgendwie den reibungslosen Betrieb stoeren.

Alles in allem: Es gibt wohl doch einige Gerichte, die die Dinge so sehen wie wir. Man weiss natuerlich nie, was in den naechsten Instanzen herauskommt. Zumindest der Teil der Argumentation des Gerichtes, die ich verstehen konnte, deckt sich aber meinem buergerlichem Rechtsverstaendnis. Ich sehe mich in der Ueberzeugung bestaerkt, dass die ZUeP keinen Bestand haben wird.

Was mich gewundert hat: Es waren praktisch keine Piloten anwesend, um das Verfahren zu verfolgen. haben sich jetzt schon alle mit der ZUeP abgefunden?

Viele Gruesse,

M. Stock
29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Herr Stock und Herr Dr. Hermann, ich freue mich, daß unsere Verhandlung vorerst einen positiven Teilerfolg vor Gericht erzielt hat. Auch ich werde auf diesem Weg weiter gehen. Ihren Anwalt habe ich im Übrigen als sehr kompetent und positiv empfunden.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
29. September 2006: Von Michael Stock an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

dito. Also, ziehen wir es durch!

Viele Gruesse,

M. Stock

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