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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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177 Beiträge Seite 1 von 8

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25. November 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Ruland,

das mag ja so sein, aber wenn die dort nicht die Zivilcourage aufbringen, ihren Vorgesetzten gegenueber die Durchfuehrung der ZUeP mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage und sehr wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit zu verweigern, hilft uns das halt einfach nicht weiter.

Ueber buerokratischen Unsinn rege ich mich nicht so leicht auf, aber das hier ist meiner Ansicht nach keine Petitesse (auch wenn das ausser uns Betroffenen noch niemand wahrhaben will), sondern ein Angriff auf die Buergerrechte, der dramatische Folgen nach sich ziehen kann.

Es gilt der Satz von Kurt Tucholsky: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Ich bin der Meinung, wir "Widerstaendler" sollten uns organisieren, wobei ich mal hoffe, dass wir mehr als 5 sind ...

Viele Gruesse,

M. Stock
26. November 2005: Von  an Michael Stock
hallo an alle,

auch wenn ich jetzt zerrissen werde...meiner meinung sollte man die ämter am arbeiten halten...sollen daten sammeln, bis die dateien platzen. ich habe meinen antrag abgegeben. bei mir lag nur das anschreiben und das formblatt bei, nicht die belehrung über folgen, kosten etc. was ich auf dem formblatt vermerkt habe.

aus meiner berufl. vergangenheit bei versch. rüstungsunternehmen, weis ich, was selbst die überprüfung für NfD, Nato-restricted, confidential etc. für ein mist ist...

mir hat man im jahr 2002 bei der erneuten beantragung für NATO-restr. meinen von mir aufgegebenen flugplan aus dem jahr 1988 (!) von mogadischu raus, basra raus, bagdad raus...von amman nach beiruth vorgelegt und gefragt, warum ich diese aufenthalte nicht mit angegeben habe...(obhwohl diese schon fast 15 jahre zurücklagen...soviel zum thema illegale datenspeicherung...

mfg
ingo fuhrmeister
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
bin ganz Ihrer Meinung, ich habe zwar noch keine Aufforderung zur ZÜP erhalten, bin aber wild entschlossen, eine solche zu verweigern. Könnte bald passieren, vielleicht liest ja der RP Münster hier mit.
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
zu Ihren Anmerkungen fallen mir spontan zwei Dinge ein:

1) Können Sie sich vorstellen, sich gegen Ihren Chef zu stellen und ggf. Ihren Arbeitsplatz zu riskieren, nur weil Sie persönlich denken, dass einem Ihrer Kunden - mit dem Sie geringen Umsatz und Null Gewinn machen - ein schlechter Service oder Unrecht widerfahren ist? Ihren Idealismus in allen Ehren, aber es geht hier nicht um den Schießbefehl an der Mauer.
2) Es ist definitiv nicht die Aufgabe von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, individuell nach eigenem Ermessen über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden. Dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht. Der Beamte oder Angestelle im öff. Dienst hat Gesetze zu befolgen und im Rahmen seines eigenen Ermessensspielraums auszuführen.

Aus diesem Grunde ist der einzig denkbare rechtstaatliche Weg, dem Spuk über einen Prozess beim Bundesvefassungsgericht den Garaus zu machen.

Beste Grüße,
Tobias Ruland
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Fuhrmeister,

zerreissen wird Sie hier sicher niemand. Es gibt eine Vielzahl von persoenlichen Gruenden, seine eigene Entscheidung dazu zu treffen, und jede sollte akzeptiert sein.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wuerden Sie gerne das "Stasi-Syndrom" herbeifuehren (Wir wissen alles, aber in den Datenbergen kann es keiner finden). Ich vermute allerdings, dass moderne Methoden der Datenbankverwaltung und die Leistungsfaehigkeit der Rechner es heute sehr wohl moeglich machen, viel mehr ueber uns abrufen zu koennen, als uns lieb sein kann. Das dabei auch eine grosse Zahl illegal beschaffter Daten eine Rolle spielt, ist unbestritten (siehe aktueller BND-Skandal).

Mir koennte es auch egal sein, was alles ueber mich gespeichert ist, denn ich habe eigentlich nichts zu verbergen. Aber das Wort "eigentlich" deutet das Problem schon an: Die Kriterien, nach denen mein objektiv normaler Lebenswandel dazu fuehrt, als "charakterlich ungeeignet", "unzuverlaessig", "Staatsfeind" oder "Volksfeind" zu gelten, definieren andere. Und das ist es, wogegen ich mich mit aller Macht wehre: Bei allem, was ich tue, wohin ich reise, mit wem ich rede, immer im Kopf zu haben, dass irgendwann einmal gegen mich verwendet werden koennte, dass ich mal von Amman nach Beiruth geflogen bin. Dazu brauchen wir dann nur eine andere politische Fuehrung, die Daten stehen bereits zur Verfuegung.

Viele Gruesse,

M. Stock
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Akzeptiert, Herr Ruland! Aber wehren will ich mich trotzdem.
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock
26. November 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das ist ja richtig und wichtig und unser gutes Recht als Bürger. Aber lassen Sie uns alle bei aller Aufregung immer bedenken, dass der Gegner nicht in den Luftämtern sitzt oder saß, sondern in Berlin. Die Mitarbeiter in den Luftämtern sind - von ganz wenigen unrühmlichen Ausnahmen einmal abgesehen - vernünftige Menschen wie Sie oder ich, die eigentlich auf diesen ganzen Schwachsinn auch keine Lust haben, aber vom Gesetzgeber dazu verdonnert wurden.
Beste Grüße
Tobias Ruland
26. November 2005: Von Michael Stock an 
Hmmmmm,

wenn die eher auf unserer Seite stehen: Vielleicht liest hier Jemand mit, der uns anonym mitteilt, wie viele Verweigerer es eigentlich gibt? Unsere Kontaktdaten sind ja leicht zu ermitteln ;-)

Gruss,

M. Stock
26. November 2005: Von Häupler Karl an 
Hallo
ich möchte hier deutlich die Meinung von Herrn Dr. Ruland unterstützen.
Das Parlament beschließt die Gesetze, die Beamten müssen sie befolgen (Soweit diese nicht offensichtlich gesetzwidrig sind) und die Gerichte sind dazu da gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit zu überprüfen - Unsere Gegner sind hier also unsere Parlamentarier in Berlin und überzeugen müssen wir die Gerichte.
Soweit einmal jemand in einem Luftamt ausflippt, ist das natürlich untragbar und wir "mündigen" Staatsbürger müssen eindeutig alle Kräfte aufwenden um dem Überborden von staatlicher Gewalt entschieden entgegen zu treten. Soweit Gerichte aber noch objektiv urteilen, und in dem Fall Münster scheint das zu gelingen, ist eigentlich noch nichts dramatisches geschehen.
Wie schlecht das Gesetz gemacht ist, sieht man schon daran, dass jedes Luftamt nach Gutdünken verfahren kann.
Die Luftämter in Bayern scheinen mir hier sehr pragmatisch zu handeln - sie tun nur soviel wie sie müssen und warten ab was das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Außerdem habe ich den Eindruck, dass sie die heißen juristischen Kartoffeln von den selbstgefälligen Wichtigtuern im Luftamt Münster aus den Feuer holen lassen wollen. Aber auch hier tragen die Politiker die Verantwortung, denn sie sind ja letzendlich die Entscheidungsträger darüber, wer welches Luftamt leitet!

Karl Häupler
26. November 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
26. November 2005: Von Intrepid an Häupler Karl
Beitrag vom Autor gelöscht
27. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

Zitat:
"Ein Unternehmen würde jetzt Personal reduzieren. Was machen die Luftämter? Ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und stellen für die ZÜP noch zusätzliches Personal ein. Jetzt soll mir mal einer erzählen, dass wäre nicht irgendwo eine versteckte Beschäftigungstherapie."
Zitat Ende

Wo hast Du denn diese Erkenntnis her????????

Im Bereich des Luftamtes Nordbayern zum Beispiel, wird und wurde keine einzige neue Stelle neu besetzt!
So wird es wohl auch in vielen anderen Luftfahrtverwltungen bei den Ländern sein, denn wie sonst ist zu erklären, das eine EINZIGE Sachbearbeiterin für die Lizenzen und die ZÜP-Anträge verantwortlich ist???
Das erklärt auch, warum es bei Umstellung auf JAR-FCL zu Wartezeiten gekommen ist. Ähnlich auch bei der ZÜP-Durchführung...

Die sogenannte Luftsicherheitsbehörde manifestiert sich in Personalunion bei der o.g. Bearbeiterin und diese "arme" Person kümmert sich in Nordbayern um etwa 4500 Piloten...

Da möchte ich Sie mal sehen, wie sie langsam von Vorschriften erschlagen im Papier- und Antragswust versinken...

Grüße,
TS
27. November 2005: Von Konrad Vogeler an 
Ihr seid auf keine Fall alleine.
Guckt mal hier:
https://www.streckenflug.at/phorum/list.php?f=17
und hier
https://jarcontra.csa-gmbh.com/

Ich habe den Antrag bis jetzt auch noch nicht gestellt.
Stattdessen habe ich mehrere Briefe, auch mit Anwalt, mit vielen Fragen geschrieben. Die Briefe mit den Fragen dürften bekannt sein. Sie stehen öffentlich im Netz.
Die haben zu einem Gespräch "in konstruktiver Atmosphäre" mit dem RP Dresden geführt, in dem er mir klar gemacht hat, dass er das jetzt durchziehen muss.
Darauf habe ich ihm gesagt, dass ich den Antrag dann unter Protest stellen werde.
Ich habe ihm aber auch gesagt, dass ich mit gleicher Post die vielen ausländischen Privatpiloten, die alle in ihrer Heimat ungezüppt sind und hier fliegen, als potentielle terroristische Gefahr beim Staatsanwalt anzeigen werde.
Dann hat der 2 Möglichkeiten:
1. Er "erkennt" die Gefahr und holt sie alle vom Himmel.
Damit verletzt Deutschland die ICAO Verträge.
2. Er weist die Anzeige als unbegründet zurück.
Dann haben wir es schriftlich, dass ein ungezüppter Privatpilot, im Extremfall aus dem Iran, keine Gefahr darstellt.

Da kann man was mit machen.

Seit dem habe ich vom RP Dresden nichts mehr gehört.

Konrad###-MYBR-###


###-MYBR-###


###-MYBR-###
27. November 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

danke fuer die Links. Ich habe jetzt mal in diesen verschiedenen Foren gelesen und glaube, dass Ihre Argumentation am Besten dazu geeignet ist, die Dinge vom Kopf wieder auf die Fuesse zu stellen. Ganz egal, wie das Verfassungsgericht urteilt: Diese "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" erscheint mir so oder so mit unserem Rechtssystem unvereinbar, und Ihre Schreiben zeigen sehr deutlich, woran es gebricht. Chapeau!

Ein zentraler Punkt, und dieser wird sich meiner Ansicht nach als unhaltbar herausstellen, ist die Forderung des "Luftsicherheitsgesetzes", die Piloten sollen einen "Antrag" auf ihre eigene Ueberpruefung stellen. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber soweit ich herausfinden konnte, ist das Einholen von Informationen bei Staatssicherheitsbehoerden etc. ueber Personen eindeutig eine strafrechtliche Ermittlungsmassnahme. Die Zulaessigkeit und der Umfang solcher Massnahmen ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Einleiten kann solche Ermittlungen danach wohl nur ein Staatsanwalt bei Vorliegen eines begruendeten Anfangsverdachts, und durchgefuehrt werden duerfen sie nur von Strafverfolgungsbehoerden, wobei ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, dies zu unterstuetzen.

Diese geltenden Rechtsvorschriften sollen wohl jetzt durch das seltsame "LuftSiG" ausgehebelt werden. Ich glaube aber nicht, dass das geht: Ich betrachte mich hier als Beschuldigten. Wenn ich das bin, wirke ich nicht mit. Wenn ich das nicht bin, muss zuerst ein Staatsanwalt Ermittlungen gegen mich einleiten.

Ich habe vor, dass so dem Luftamt zu schreiben. Fuer Kommentare waere ich dankbar!

Viele Gruesse,

M. Stock
28. November 2005: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Herr Stock,

auf genau dem Standpunkt stehe ich auch.
Ich verweigere nicht einfach sondern stelle Fragen und bestehe auf Antworten.
Das Gesetz ist handwerklich so daneben und voller Widersprüche, dass diese Fragen für die Behörden nicht zu beantworten sind, ohne dass sie sich an anderer Stelle in Probleme begeben.

Ich denke wir haben ein Recht auf Rechtssicherheit und widerspruchsfreie Rechtsprechung und wir sollten darauf bestehen.

Gruss,
Konrad Vogeler
28. November 2005: Von Markus Engelmoser an Konrad Vogeler
Es ist schön, dass einige Herren Piloten offensichtlich keine Feiglinge sind, sich gegen amtliche anmassende Frechkeiten auflehnen und sich nicht alles bieten lassen.

Autofahrer sind unbehelligt und Flugzeugbesitzer sind 'gläsern' (öffentliches Register), müssen Flugpläne filen und werden gespotet. Es reicht.

Diese spinnerten Beamten müssen gebremst werden. Gehorsam und Feigheit hat dieses Land schon mal zugrundegerichtet!

Bravo jedem Einsprecher (aus Lausanne - noch ohne Generalverdacht...!)
28. November 2005: Von  an Markus Engelmoser
Flugzeugregister sind laut meinem Kenntnisstand nicht mehr öffentlich. Da hat sich was getan.

Das wir Piloten immer mit einem Bein im Knast stehen ist ja leider auch nichts Neues. Warum sich dann noch aufregen ?
6. Dezember 2005: Von Friedrich Renner an 
Hallo,

also ich habe schon im august dem lba mitgeteilt daß ich das nicht beabtragen werde. so ca. 3 a4 seiten lang. hab sogar 2 a4 seiten antwort bekommen mit der bitte doch einen antrag zur züp zu stellen. hab ich aber bis heute nicht getan und scheint beim lba derzeit auch niemanden zu stören.

gruß
10. Dezember 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

hier zur Info mein Schreiben an das Luftamt Suedbayern:


Sehr geehrter Herr Huettner, sehr geehrter Herr Elas,

in o.g. Schreiben fordern Sie mich auf, ein mitgesandtes Antragsformular auszufuellen, welches zahlreiche Bundes- und Landesbehoerden dazu ermaechtigen wuerde, gemaess dem "Luftsicherheitsgesetz" nicht naeher definierte, personenbezogene Informationen ueber mich ueber einen nicht spezifizierten Zeitraum und in einem fuer mich nicht kontrollierbarem Umfang auszutauschen. Ziel dieses Informationsaustausches sei es nach Ihren Angaben, meine "Zuverlaessigkeit" als Luftfahrzeugfuehrer zu ermitteln, wobei ebenfalls nicht definiert ist, nach welchen Kriterien diese Beurteilung stattfinden soll. Die uebliche und vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung enthaelt Ihr Schreiben nicht. Ich teile Ihnen demzufolge mit, dass ich diesen Antrag unter keinen Umstaenden stellen werde.

Zur Begruendung:

o Ich bin seit fast zwanzig Jahren im Besitz einer vom Luftamt Suedbayern ausgestellten Privatpilotenlizenz und fliege, wie Ihnen durch die Verlaengerung meiner Lizenzen bekannt sein duerfte, seither kontinuierlich. Ich lege zudem Wert auf die Feststellung, dass ich ein in jeder Hinsicht unbescholtener Buerger bin und mir niemals auch nur das Geringste habe zu Schulden kommen lassen. Des Weiteren bin ich ehrenamtlich, unter anderem in der katholischen Kirche, taetig. Es erhebt sich daher die wohl begruendete Frage, warum Sie nun auf einmal an meiner Zuverlaessigkeit als Pilot zweifeln.

o Wie Sie sicherlich der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, sind die von Ihnen genannten Behoerden und Dienste, welche den unkontrollierten Datenaustausch mit Ihnen vornehmen sollen, in schwerste Straftaten (Freiheitsberaubung, Noetigung, Folter) verwickelt und stehen ganz offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie werden von mir schon daher nicht ernsthaft erwarten koennen, einem solchen Vorhaben zuzustimmen. Nach Lage der Dinge ist es dann selbst fuer einen gesetzestreuen Buerger wie mich nicht mehr sichergestellt, dass ich mich, bezogen auf meine Person, wenigstens auf die Einhaltung von Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepubilk Deutschland verlassen kann.

o Ich habe alle von Ihnen aufgefuehrten Behoerden angeschrieben und die entsprechende Auskunft ueber meine personenbezogenen Daten gemaess Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Die meisten Behoerden haben mir, wie zu erwarten, geantwortet und mir mitgeteilt, dass keinerlei Informationen ueber mich vorliegen. Einige hingegen haben jegliches Ansinnen auf Auskunft mit dem Hinweis darauf verweigert, dass das Bundesdatenschutzgesetz fuer sie keine Gueltigkeit haette. Sie werden sicherlich Verstaendnis dafuer haben, dass ein solches Verhalten bei mir den Eindruck verstaerkt, dass verschiedene Behoerden geltendes Recht offenbar lediglich als Anschauungssache betrachten und sich daran nicht gebunden fuehlen.

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist das von Ihnen gewuenschte Einholen von Informationen ueber eine Person bei Polizei- und Strafverfolgungsbehoerden sowie Geheimdiensten eindeutig eine strafrechtliche Ermittlungsmassnahme, die den Anfangsverdacht einer Straftat voraussetzt.

Ich weiss natuerlich nicht, ob Ihr Amt eine Strafverfolgungsbehoerde ist. Falls dies aber der Fall sein sollte und Sie einen solchen Anfangsverdacht gegen mich hegen, steht es Ihnen selbstverstaendlich frei, die Staatsanwaltschaft davon zu ueberzeugen und -wenn diese es anordnet- die gewuenschten Informationen einzuholen. Evt. unaufloesbare Widersprueche zwischen dem "Luftsicherheitsgesetz" und der Strafprozessordnung bzw. unserem Grundgesetz klaeren Sie aber bitte unmittelbar mit dem betreffenden Staatsanwalt, nicht mit mir.

Ich bedaure, Ihnen aus den genannten Gruenden keinen positiven Bescheid geben zu koennen und verbleibe

mit freundlichen Gruessen,
12. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

das Argument mit den "Diensten", die eventuell (ist noch ungeklärt!) illegale Dienste leisten ist seit der letzten Woche auch auf meiner Liste.

Ich selber bin jetzt auch aufgefordert, bis Mitte Januar die ZÜP zu beantragen. Mein Schreiben dazu ist in Arbeit. Ebenso ist die Anzeige gegen eine unbekannte Zahl von unzuverlässigen ausländischen Privatpiloten in Arbeit, von denen eine mindestens genauso grosse Gefährdung der Bevölkerung ausgeht wie von uns.

Gruss
Konrad Vogeler
13. Dezember 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

habe beim RP Duesseldorf ebefalls die ZUP als PPL'er verweigert. Gruss & Erfolg

VS
13. Dezember 2005: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Na, da werden die Behoerden jetzt eine harte Nuss zu knacken bekommen, Herr Vogeler. Ihre Vorgehensweise wird die ganze Absurditaet der ZUeP unuebersehbar machen.

Dieses unausgegorene Gesetzeswerk wird wohl implodieren.

Viele Gruesse,

M. Stock
14. Dezember 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

Zitat:
"Die uebliche und vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung enthaelt Ihr Schreiben nicht."
Zitat Ende

Kleine Anmerkung:
Durch Änderung in der Verwaltungsgesetzgebung bzw. einigen Verwaltungsverfahren (Entbürokratisierung, Beschleunigung) ist eine Ausstellung oder Beifügen einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr vorgesehen.

Im Übrigen wird / wurde einem Antrag noch nie eine solche beigefügt sondern immer einem erlassenen Bescheid! Da hier die Möglichkeit gegeben sein muß, einen beschlossenen Verwaltungsakt anzufechten.

Die bloße Zusendung eines Antrages mit Anschreiben in Form einer Aufforderung verlangt dies nicht!

Grüße,
TS
15. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo ATCler,

danke fuer die Info. Ich kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht so richtig aus, was man meinem Schreiben vermutlich auch ansieht ;-)

Erstaunlich finde ich, dass damit der einzige Fall einer tatsaechlichen Entbuerokratisierung, der mir jemals zu Ohren gekommen ist, darauf hinauslaeuft, den Buerger ueber seine Rechte im Unklaren zu lassen. O tempora, o mores .....

Ueber die Art des Schreibens vom Luftamt habe ich auch schon geraetselt. Dem fehlt irgendwie der ganze martialische Anstrich, der Behoerdenschreiben ueblicherweise innewohnt ("werden Sie hiermit aufgefordert", "widrigenfalls", "kann gegen Sie ein Zwangsgeld angeordnet werden", etc.).

Aber diese Formulierungen werde ich dann sicherlich im naechsten Schreiben des Luftamtes finden.

Viele Gruesse,

M. Stock
15. Dezember 2005: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

ich gehe einmal davon aus, dass wie üblich eine Abstimmung der Luftämter in Bayern hinsichtlich der Vorgehensweise zur ZÜP vorliegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen sowie den Formulierungen der Anschreiben ist davon auszugehen, wie ich letzthin erfahren habe, dass die Luftämter mangels Durchführungsverordnung und damit verbundenen klaren Vorgaben und Kriterien, einen Entzug einer Lizenz bzw. ein "Ausflippen" wie beim RP Münster solange wie möglich vermeiden wollen.

Eines zeigt sich hier wieder einmal:
Obwohl die bayerischen Luftämter als streng bekannt sind, haben sie hier wesentlich mehr Feingefühl in Sachen Sachverstand und rechtlichen Möglichkeiten als so manches "kulantes RP".
Wenn es rechtlich knifflig wird, trennt sich eben die Spreu vom Weizen...

Grüße,
TS

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