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10. Februar 2006: Von Edgard L. Fuß an Michael Stock
Einen ähnlichen Beitrag gab es einen Tag später auf SWR 3 / Landesschau BW, ich habe ihn aufgezeichnet. Da wehren sich ganze Vereine gegen den Unfug. Im Norden wird wohl doch mehr die Duckmäuserei gepflegt, oder?

Gibt es vereine, die als Ganzes aktiv geworden sind?

Schade fand ich, daß F 21 nicht einen einzigen Politiker hierzu befragt hat - schließlich haben die uns die Suppe eingebrockt; wir und die Behörden müssen sie nun auslöffeln (letztere mehr oder weniger freudig erregt...)

Ich habe übrigens nach der bereits erwähnten Eingangsbestätigung meiner Verweigerung nichts mehr aus Wolfenbüttel gehört.
10. Februar 2006: Von Michael Stock an Edgard L. Fuß
Hallo Herr Fuss,

ich habe schon mal davon gehoert, dass ganze Vereine die ZUeP verweigert haben sollen ,aber Naeheres weiss ich auch nicht.

Das Luftamt Suedbayern meldet sich bei mir auch nicht mehr, seit ich schriftlich und endgueltig verweigert habe. Irgendwie mutiert das immer mehr zur Comedy-Veranstaltung: Erst droht das Luftamt mit Zwangsgeldern, behoerdlichen Erzwingungsmassnahmen und Lizenzentzug, und wenn die Einschuechterungsmassnahmen nicht funktionieren, dann wissen sie nicht mehr weiter.

Gruss,

M. Stock
10. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Keine Sorge, Herr Stock, die kommen.

Die Anweisung vom BMI ist klar.
Im Moment kann ich mir vorstellen, dass sie das Urteil aus Karlsruhe abwarten.
Wird nur die Abschussmöglichkeit oder das ganze LuftSiG kassiert? Das wird noch eine lange Auseinandersetzung.
Logik (deutsch): Wenn der Verstand nicht gewinnt, dann gewinnen die Behörden.

Und das Demokratieverständnis unserer Politiker ist öffentlich:
Wenn es das GG nicht hergibt, dann wird es eben geändert.

Konrad
14. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Gerhard Uhlhorn
Ich hatte hier in einem längeren Beitrag dargelegt, daß die Geschichte, derzufolge das GG keine Gültigkeit mehr habe, weil Art. 23 geändert wurde, Unsinn ist.

Leider ist der Beitrag nach einigen Tagen entfernt worden.

Warum?
15. Februar 2006: Von Jan Brill an Andreas Heinzgen
Sehr geehrter Herr Heinzgen,

aus dieser Diskussion sind absichtlich keine Nachrichten entfernt worden. Bitte lassen Sie mich wissen wann Sie diesen Beitrag eingefügt haben, damit ich unseren Webmaster auf die Suche schicken kann.

MfG
Jan Brill

jan.brill@pilotundflugzeug.de
15. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Jan Brill
Hallo, Herr Brill!

Wann genau ich den Beitrag geschrieben habe, kann ich nicht mehr nachvollziehen; es dürfte um den 8. Februar herum gewesen sein.

Um es nochmal zusammenzufassen: Die Gültigkeit der GG hängt nicht daran, ob ein geographischer Gültigkeitsbereich im Gesetz genannt ist. Entscheidend ist Art. 146, der festlegt, daß das GG nach der Vollendung der Einheit (also jetzt) "für das gesamte deutsche Volk" gilt.

Daraus erklärt sich auch der alte Wortlaut des Art. 23, in dem die Bundesländer genannt wurden, in denen das GG galt: Nach dem Verständnis des Parlamentarischen Rates war das GG eine Verfassung für das gesamte Deutsche Volk (vgl. den Wortlaut der Präambel vom 23. Mai 1949), die jedoch nur in den westlichen Bundesländern Geltung erlangt hatte. Diese vorübergehende Einschränkung fand ihren Niederschlag im Art. 23 (alter Wortlaut), der mit der Wiedervereinigung demzufolge obsolet wurde.

Alles andere ist Quark, ob nun rechts- oder linksdrehend.
###-MYBR-###
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15. Februar 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

leider hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung ja nicht so richtig weitergeholfen, aber das waere wohl auch eher eine glueckliche Fuegung gewesen. Daraufhin bleibt uns jetzt wohl nichts anderes uebrig, als das Ganze bis zur letzten Konsequenz durchzuziehen. Mal sehen, was uns die Luftaemter als Naechstes schreiben .....

Ohren steifhalten,

M. Stock
15. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

das sehe ich auch so.

Unser bestes Argument ist im Moment die seit mehr als einem Jahr fehlende DVO, die einer Bundesratszustimmung bedarf. Das ist die Rechtsgrundlage, nach der wir immer wieder fragen.
So lange es die nicht gibt, nehmen ich §7 wörtlich und biete die gestzlich vorgeschriebene Mitwirkung an: Ein Gespräch.
Wenn sie mehr fordern, will ich die dazugehörige Rechtsgrundlage sehen.
Ich werde auf die 3 von der AOPA erkämpften Urteile durch Verwaltungsgerichte hinweisen und fordere Gleichbehandlung mit den ausländischen Privatpiloten ein, Art 3 GG. (Schon wieder das GG, so ein Ärger!)

Konrad

###-MYBR-###
4. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

nachdem der Bundesrat beim eigentlichen "Luftsicherheitsgesetz" wohl in verfassungswidriger Weise umgangen wurde, wird er sich beim Durchwinken der DVO moeglicherweise querstellen. Das koennte natuerlich der Grund dafuer sein, dass diese DVO schon so lange auf sich warten laesst. Oder gibt es dafuer einen anderen?

Ich habe seit meinem letzten Schreiben vom 18.12.05 jedenfalls nichts mehr vom Luftamt gehoert. Eigentlich schade, denn unser Ziel muss es sein, schnellstmoeglich juristische Auseinandersetzungen zu fuehren, um diesen Schwachsinn zu beenden. Ich warte .....

Gruss,

M. Stock
4. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Herr Stock,

einfach weiter Fragen stellen.
Nicht platt verweigern, sondern auf Antworten bestehen.

Gucken Sie hier unter "Events / ZÜP".

Noch sind wir nicht am Ende.

Konrad
4. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Ja, bekommen Sie denn da brauchbare Antworten? Ich habe schon einige solche Schreiben an den Bundesinnenminister, meine Wahlkreisabgeordneten, weitere Politiker und nicht zuletzt auch an das Luftamt geschickt.

Wenn da etwas zurueckkommt (der Bundesinnenminister hat z.B. gar nicht geantwortet), dann ist es entweder eine Themaverfehlung oder der uebliche Unsinn, der als Standardbegruendung fuer das Nichtbegruendbare herhalten muss und offiziell ausgegeben wurde. Meine tatsaechlichen Fragen werden immer ignoriert, denn auf die gibt es natuerlich keine Antworten.

Das ist wie mit der Rechtschreibreform: Mittlerweile weiss jeder, dass das Unterfangen schwachsinnig war, aber zugeben darf es um Gotteswillen keiner.

Unsere Politiker sind unfaehig, einen sachlichen Dialog mit dem Buerger zu fuehren. Die verstehen nur noch Gerichtsurteile, und oft nicht einmal die: Die Kommentare von Wiefelspuetz und Bosbach zum LuftSig-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen doch wohl Baende.

Mit denen koennen wir nicht mehr diskutieren, die koennen wir nur noch niederprozessieren.

Viele Gruesse,

M. Stock
5. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Die Antworten, die kommen, sind eher peinlich für die Autoren.

Das ist aber gar nicht der Punkt.
Der Punkt ist, diese Fragen öffentlich zu stellen, möglichst vielen den Unsinn vor Augen zu führen und selber zu Fragen und Widerstand zu ermutigen.
Wir haben inzwischen MdBs, die offen zugeben, dass die ZÜP für Privatpiloten ein ausgemachter Blödsinn ist und abgeschaft werden musss.
Demokratie heisst Mehrheiten beschaffen und ohne Partei und Fraktion ist das eben ein zäher Prozess.
Noch bestehn die Parlamente nicht nur aus Ehrenwortgebern und Vergessenengehaltsempfänghern. Noch gibt es dort anständige Leute, die man eben wachmachen muss.
Was da rauskommt, weiss ich nicht.

Konrad
8. März 2006: Von  an Konrad Vogeler
Noch gibt es dort anständige Leute, die man eben wachmachen muss.

Leider ist es genau so, das diese anständigen Leute gar nicht nach "oben" kommen können, da die Parteispitze das niemals zu lassen würde, den keiner holt sich einen "Querulanten" in die Spitze. Im Übrigen werden die Abgeordneten, die im Bundestag gewählt worden sind, oft von der Parteispitze nur als "Stimmvieh" bezeichnet. Schon mal schon was von "Fraktionszwang" gehört? Da wird dann schon mal dem "Querdenker" "KLAR" gemacht, das wenn er nicht mitzieht, er so ziemlich einsam werden wird. Es ist wie früher im Kindergarten, wenn du nicht mitspielst, wirst du ausgeschlossen. Das dazu, das ein Abgeordneter nur sich selbst und seinem Gewissen/Wählern verantwortlich ist. Ich denke, das damit vieles klarer wird, leider...
8. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

Sie haben vielleicht recht. Eine Vielzahl solcher Schreiben an eine Vielzahl von Behoerden und Politikern ist angesichts des weitgehenden Fehlens oeffentlicher Unterstuetzung das einzige, was uns ausser Gerichtsverfahren bleibt. Als Trost koennen wir dann wenigstens die immer herzzerreissender werdenden Antworten lesen, denn diese sind mittlerweile schon oft erheiternd. In BW hat einer als Antwort auf seine Verweigerung schon einen Vergleich mit der TUeV-Untersuchung seines Autos erhalten .....

Der Betreffende hatte auch gleich noch eine andere Frage, die ich gleich aufgegriffen habe:

Bayerischer Landesbeauftragter fuer den Datenschutz
Herrn Karl Michael Betzl

Prinz-Ludwig-Strasse 9

80098 Muenchen


Sehr geehrter Herr Betzl,

ich habe kuerzlich vom Luftamt Suedbayern ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde,einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung meiner Person zu stellen. Im Rahmen dieser Ueberpruefung werden meine persoenlichen Daten vom Luftamt an die Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehoerden der Laender, das Bundeszentralregister, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt fuer Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den militaerischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten fuer die Unterlagen des Staatsssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an Strafverfolgungsbehoerden weitergegeben und bei diesen Stellen Auskuenfte ueber mich eingeholt. Diese Auskuenfte werden beim Luftamt Suedbayern zusammengefuehrt und dort elektronisch gespeichert.

Offensichtlich ist das Luftamt Suedbayern nicht berechtigt, diese Auskuenfte ohne meine Zustimmung einzuholen und noetigt mich deshalb, den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung durch die Luftsicherheitsbehoerden nach Paragraph 7, Absatz 1, Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz zu unterschreiben (siehe Anhang).

Ich habe sehr grosse Bedenken, diesen Antrag zu unterschreiben. Ein Sicherheitsgewinn ist dadurch nicht zu erwarten, da ich aufgrund meiner Lizenz nur Kleinflugzeuge fliegen darf, deren Schadenswirkung im Falle eines Missbrauchs zu terroristischen Angriffen geringer ist als die eines PKWs. Es wurde auch noch nie ein Kleinflugzeug zu einem terroristischen Anschlag verwendet.

Selbst ein Entzug meiner Fluglizenz aufgrund einer Verweigerung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung erlaubt es mir weiterhin, mit Flugscheinen aus dem europaeischen Ausland legal in Deutschland zu fliegen. Zudem verliere ich mit Entzug meiner Lizenz natuerlich nicht meine Befaehigung ein Flugzeug zu fliegen, sondern lediglich ein Blatt Papier, auf dem dies vermerkt ist. Schliesslich verfuege ich seit fast 20 Jahren ueber meine Pilotenlizenz, die vom Luftamt Suedbayern ausgestellt und seither kontinuierlich verlaengert wurde. Warum nun auf einmal an meiner Zuverlaessigkeit gezweifelt wird, erschliesst sich mir nicht.

Attentaeter, die in der Vergangenheit grosse Verkehrsflugzeuge in ihre Gewalt brachten und zu terroristischen Zwecken missbrauchten, waren ausnamlos nicht im Besitz einer Pilotenlizenz (schon gar nicht einer deutschen) und waeren deshalb von einer Zuverleassigkeitsueberpruefung nicht betroffen.

Meine Fragen an Sie betreffen zunaechst ausschliesslich den Datenschutz. Halten sie als Landesbeauftragter fuer den Datenschutz die Zuverlaessigkeitsueberpruefung aller Piloten fuer unbedenklich? Ist Ihnen das Vorgehen und die interne Verfahrensweise des Luftamt Suedbayern bei der Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 Luftsicherheitsgesetz bekannt und koennen Sie mir aufgrund dessen empfehlen, meine Unterschrift auf den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung zu leisten? Ferner habe ich bei allen o.g. Stellen Auskunft ueber meine persoenlichen Daten gemaess Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Einige dieser Stellen haben die Auskunft jedoch mit dem Hinweis verweigert, dass dieses Gesetz fuer sie keine Gueltigkeit haette. Koennen Sie mir dabei behilflich sein, diese Auskuenfte dennoch zu erhalten?

Ich bedanke mich schon in voraus fuer Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
10. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

den Vergleich mit dem "Auto zum TÜV" kenne ich und ich bin nicht amüsiert.

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=13051&t=13051###-MYBR-###
Konrad
13. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

was Sie (berechtigterweise) schreiben, ist fuer die Urheberin des Vergleichs natuerlich ganz schoen peinlich. Andererseits zeigen amtliche Reaktionen dieser Art aber auch die ganze Ratlosigkeit und Konfusion angesichts der Tatsache, dass die Aemter kein einziges vernuenftiges Argument vorbringen koennen.

Was rauskommt, wenn trotzdem unbedingt was geschrieben werden muss, sieht man an dem TUeV-Vergleich. Das rutscht - mit Verlaub - ja schon ins Laecherliche ab.

Ansonsten habe ich heute ein Einschreiben mit Rueckschein vom Luftamt bekommen:


Sehr geehrter Herr Stock,

bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie aufgefordert, einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 LuftSiG zu stellen. Bis heute ist ein solcher Antrag hier nicht eingegangen. Bitte holen Sie dies

bis spaetestens 21 Tage nach Zustellung dieses Schreibens

nach. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung an der Zuverlaessigkeitsueberpruefung verpflichtet sind (Paragraph 7 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG).

Das Antragsformular und weitergehende Hinweise finden Sie auch im Internet unter www.luftamt-suedbayern.de (Formulare/Luftsicherheitsgesetz).

Mit freundlichen Gruessen,

gez. Elas

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und traegt daher keine Unterschrift.


Ich werde mich jetzt mit meinem Anwalt beraten, und dann geht's los.

Viele Gruesse,

M. Stock
14. März 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

ich hatte ja etwa zwei Wochen vor Ihnen dem LA Sued mitgeteilt, dass ich keine Notwendigkeit sehe, einen Antrag zu stellen.

Diese Notwendigkeit sehe ich immer noch nicht. Können Sie mich mal per e-mail kontaktieren, da es eventuell sinnvoll ist, wenn ich denselben Anwalt wie Sie nehme.

M. Hermann
14. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Herrmann,

mein Anwalt hat am 30.3. dem Luftamt Suedbayern geschrieben, dass er mich anwaltlich vertritt und unzweideutig mitteilt, dass die Mitwirkung an der ZUeP auch fuer den Fall einer Zwangsgeldandrohung verweigert wird.

Begruendung ist die Annahme, dass das LiftSiG einer verfassungsmaessigen Ueberpruefung nicht standhalten wird.

Mal sehen, was jetzt passiert. Ziel muss sein, dass so schnell wie moeglich einer von uns vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Alles andere wird schlussendlich nicht helfen.

Viele Gruesse,

M. Stock
14. April 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
An die beiden ZÜP Kandidaten Herrmann und Stock:

Ihre Anwälte sollten sich mit Sybille Glässing-Deiss von der AOPA kurzschliessen. Es kann in dieser Situation nicht genug Juristen geben, die in der gleichen Fragestellung an verschiedenen geographischen Orten zusammenarbeiten.

Mein eigener RP verhält sich zur Zeit ruhig. Der Termin ist Mitte Januar abgelaufen. Ende Februar habe ich ihn von mir aus noch mal an die Beantwortung der Fragen aus meinen Briefen erinnert und ihm angeboten, die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung durch ein Gespräch mit ihm zu erledigen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich einen Eindruck von mir zu verschaffen.
Seit dem ist Funkstille.

Konrad Vogeler
14. April 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

mein Anwalt kennt die Dame von der AOPA, dass ist nicht das Problem.

Ihren Vorschlag, dem Luftamt ein Gespraech anzubieten, habe ich uebrigens uebernommen. Das wollen die Aemter aber natuerlich nicht. Leider haben sie immer einen Ermessensspielraum, im Rahmen dessen sie dann den beruehmten Antrag verlangen. Dagegen ist rechtlich nicht viel zu machen, man kann nur Zeit gewinnen.

Es hilft nichts: Die Verfassungswidrigkeit des LuftSig hinsichtlich der ZUeP muss festgestellt werden. Das kann nur erreicht werden, wenn mindestens einer der Betroffenen knallhart bleibt und sich durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht klagt. Dabei koennen einem die Verbaende nicht helfen, dazu braucht man einfach einen Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht und langen Atem.

Ich mache das definitiv. Bisher bin ich aber wohl der Einzige.

Viele Gruesse,

M. Stock
15. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock (und auch Herr Vogeler),

ich habe dem LA Süd ebenfalls am 2.4.2006 mitgeteilt, dass ich weiterhin keinen Anlass sehe, einen Antrag auf ZÜP zu stellen. Das allerdings ohne Anwalt. Mir wurde in den bisherigen Schreiben noch kein Zwangsgeld angedroht.

Ebenso wie Sie beide habe ich ein Gespräch angeboten.

An und für sich bin ich schon erfreut, dass die bayerischen Luftämter sich recht offensichtlich mehr vom Verstand als von populistischen Forderungen leiten lassen.

Ob dies durchhaltbar ist - ich bezweifle es.


@M. Stock

Ich bin jedenfalls sehr dankbar, dass Sie sich aktiv gegen die Aufforderung wehren. Sie wissen ja, warum das bei mir (noch) passiv läuft.
Sie haben also hier zwar Fussvolk im Rücken, aber direkt vor dem Feind stehen Sie wohl wirklich allein :/.

Michael H.
15. April 2006: Von Maurice Konrad an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann und Herr Stock,
ich möchte ihnen noch eines mit auf den Weg geben.
Sie sind im Sinne des LuftVG nicht verpflicht den Nachweis der zweifelsfreien Zuverlässigkeit zu erbringen!
Wenn der Gesetzgeber will, dass du etwas nachweisen musst, dann hätte er dies im §4 Abs. 1 Nr.3 LuftVG auch geschrieben! Dies hat er nicht und deshalb bist du auch nicht in der Beweispflicht gegenüber deiner Lizenz ausstellenden Behörde!
Wenn das Gesetz einen Nachweis von dir verlangt würde an der entsprechenden Stelle stehen „….nachgewiesen hat….“ (vergleiche dazu §4 Abs. 1 Nr. 2)!!!

Ich freue mich sehr darüber, dass immer mehr Menschen bereit sind sich gegen den Abbau der Grundrechte zu wehren. Auch in der Politik wächst langsam die Erkenntnis, dass das LuftSiG geändert werden muss. Ich denke viele Politiker haben eine große Angst davor wieder einmal richtig blamiert zu werden.

Maurice Konrad
15. April 2006: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

es gibt natuerlich sehr viele Widersprueche im LuftSiG, vor allem im Vergleich mit anderen Bundesgesetzen. Den Luftaemtern oder Regierungspraesidien kann man das auch schreiben, aber es interessiert sie eigentlich nicht. Die haben jetzt die Aufgabe, das LuftSiG durchzusetzen, und das machen sie auch, frueher oder spaeter.

Wir muessen die Entscheidung einer Institution mit sog. "Normenkontrollbefugnis" haben, und das faengt erst bei hoeheren Gerichten an. Nur diese koennen aufgrund festgestellter Widersprueche mit anderen Gesetzen den Fall z.B. dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen (so habe ich das als Nichtjurist zumindest verstanden).

Schriftliche Auseinandersetzungen mit Luftaemtern sind also nur unverbindliches Vorgeplaenkel. Ihr Fall ist da insofern eine Ausnahme, weil Ihre "Luftsicherheitsbehoerde" sich zu einem auesserst unueberlegten Schritt hinreissen liess. Das ist auch der Grund, warum wir alle so lange nichts von den Aemtern hoeren, denn die muessen sich jetzt Sanktionen gegen uns ueberlegen, die auch gerichtsfest sind, und das ist gar nicht so einfach.

Ich nehme an, dass wir in etwa zwei Wochen Post bekommen werden, in der drinsteht, auf welche Art und Weise wir gefoltert werden sollen. Dann sehen wir weiter.

Viele Gruesse,

M. Stock

@Michael Hermann: Ich habe Verstaendnis fuer Jeden, der nicht gleich lospreschen will. Die Konsequenzen koennen schliesslich recht unangenehm sein, und die Gewinnchancen sind realistischerweise 50/50 (vielleicht auch ein wenig besser).
21. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

inzwischen habe ich das schon erwartete dritte Schreiben bekommen. Diesmal wird das LA Sued schon etwas ungeduldiger, aber immerhin ist es diesmal kein Automatenbrief einer EDV-Anlage.

Nach einiger Erläuterung folgt dann im letzten Absatz der Hinweis auf Konsequenzen einer Nichtantragstellung:

"richterliche Erzwingung" oder ggf. Ruhen der Lizenz.
Was genau die "richterliche Erzwingung" ist, steht noch nicht drin, aber ich nehme an, es wird auf ein Zwangsgeld hinauslaufen.

Auf so einen Brief dürfen Sie, bzw. Ihr Anwalt, sich wohl auch demnächst freuen. Wenn Sie neugierig sind, dann schicke ich Ihnen eine Kopie als PM.

Tja, und da habe ich doch noch gestern den bayerischen Luftraum für mehr als 3h verunsichert und konnte mich nur mit Mühe zurückhalten, mich nicht ins KK bei Landshut zu stürzen.

Die Erläuterung ist gar nicht so uninteressant, denn so wie ich das verstehe, braucht die Behörde meine Einwilligung gar nicht für die Datenerhebung. Das stand auf dem ersten Bogen aber noch anders.
Denn wozu ist dann noch der Antrag meinerseits erforderlich? Bloss so als Startschuss?
Sehr merkwürdig, ich frage da noch mal nach.
Der Zeitpunkt, ab dem ich dann aber die D-Exxx stehenlassen muss, rückt aber wohl näher :(

Michael H.
23. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

das ging aber schnell. Das mit dem "Ruhen der Lizenz" haben wir schon erwartet, weil der Sofortvollzug nach den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen zumindest problematisch ist.

Was immer da drinsteht - bis Sie gegroundet werden, wird es noch eine ganze Zeit dauern, denn jetzt haben Sie ja wohl immer noch keinen rechtsmittelfaehigen Bescheid, und gegen den koennen Sie dann natuerlich Einspruch einlegen!

Viele Gruesse,

M. Stock

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