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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

das klingt ja schon fast nach Einsicht seitens Ihrer Luftfahrtbehoerde. Herr Meyer vom Luftamt Suedbayern hat mir allerdings gesagt, dass er wohl nicht anders kann, als bei Verweigerung "relativ kurzfristig" Zwangsmassnahmen einzuleiten. Daher konnte ich - fortiter in re - das folgende Schreiben leider nicht vermeiden:
###-MYBR-###
Bundespraesident Dr. Horst Koehler

Bundespraesidialamt
Spreeweg 1

11010 Berlin


###-MYBR-###Luftsicherheitsgesetz
---------------------


Sehr geehrter Herr Bundespraesident,

mit Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz werden mittlerweile bundesweit alle Inhaber von Pilotenlizenzen durch die Luftfahrtbehoerden unter Androhung von Lizenzentzug bzw. Zwangsgelderhebung dazu genoetigt, Ermittlungsmassnahmen gegen sich selbst zu beantragen.

Ich halte es fuer ausserordentlich wichtig, dass Sie von diesen Vorgaengen Kenntnis erhalten und sende Ihnen daher zu Ihrer Information den betreffenden Schriftverkehr zwischen dem Luftamt Suedbayern und mir.

Ich sehe in diesen Vorgaengen eine Bedrohung unser verfassungsmaessigen Ordnung und habe aus diesem Grund meinen Widerstand gemaess Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erklaert.


Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
21. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
es ist natürlich nicht ausgeschlossen, ja vielleicht sogar warscheinlich, dass die Beamten in Wolfenbüttel gezwungen werden, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Gegen diese würde ich mich dann natürlich auch zur Wehr setzen. Allerdings scheinen Sie durch "Zeitspiel" und "Nichtergreifung der härtesten Maßnahme (Lizenzwiderruf mit Sofortvollzug)" sondern z.B. Zwangsgeld mit Widerspruchsrecht die Sache nicht so dramatisch verlaufen zu lassen. Da es ja keine Durchführungsverordnung gibt wonach der Widerruf mit Sofortvollzug zwingend ist, haben die Luftsicherheitsbehörden, denke ich, auch da etwas Spielraum.

Ich finde es jedenfalls gut, dass sich der Widerstand in so vielen Arten darstellt.

Andreas Faulhaber
22. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

aus Ihrem letzten Satz glaube ich eine gewisse Reserviertheit meinen Schreiben gegenueber herauslesen zu koennen ;-)

Ganz offen gesagt: Ich weiss natuerlich, dass meine Vorgehensweise polemisch wirkt und zudem juristisch wohl nur wenig hilfreich ist. Die Gefahr fuer unsere Demokratie ist durch das, was hier mit uns passiert, aber eindeutig gegeben, und das muss im Klartext moeglichst weit verbreitet werden. Ich stehe also dazu.

Nun tritt das Ganze aber ohnehin in die naechste Phase ein. Egal ob man, wie z.B. Herr Vogeler, auf die Beantwortung von Fragen besteht oder mehr grundsaetzlich argumentiert wie ich: das Luftamt sortiert das jetzt alles einfach in zwei Kisten mit der Aufschrift "Ja" bzw. "Nein" ein und schaut sich Anfang Januar an, wie voll die "Nein"-Kiste ist. Wenn da 500 Ablehnungen drinliegen, wird vielleicht vorerst nichts passieren, denn dann muss das Amt damit rechnen, in Hunderte von rechtlichen Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, und das wird wohl schlicht personelle Probleme bereiten.

Wenn wir aber nur 10 sind, wird das Luftamt gnadenlos und mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, unseren Widerstand zu brechen. Die Zeit von "Laiendarstellern" wie mir ist damit abgelaufen, jetzt muessen juristische Profis die Sache in die Hand nehmen. Damit sind drei Dinge zu klaeren:

1.) Wie findet man einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich auskennt und bereit ist, Mandate zu uebernehmen? Ich suche konkret fuer mich und einen Freund von mir, der ebenfalls die ZUeP beim Luftamt Sued verweigert hat.

2.) Anwaelte sind teuer. Decken die privaten Rechtsschutzversicherungen, ueber die viele von uns verfuegen, einen Rechtsstreit mit dem Luftamt ab? Das kann wahrscheinlich von jedem mit einem Anruf bei seiner Versicherung geklaert werden.

3.) Es laesst sich ja nicht ausschliessen, dass das Bundesverfassungsgericht das gesamte LuftSiG wegen der fehlenden Bundesratszustimmung verwirft. Koennen wir in diesem Fall unser Anwalts- und Gerichtskosten vom Luftamt einfordern? Da habe ich nun wirklich keine Ahnung.

Vielleicht koennen uns andere Forumsteilnehmer da weiterhelfen. Viel Zeit bleibt uns jetzt wahrscheinlich nicht mehr, denn wir wissen ja nicht, wieviel Spielraum die Luftaemter tatsaechlich haben.

Viele Gruesse,

Michael Stock
22. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das sehe ich ähnlich, ich warte nun erstmal ab, was geschehen wird. Auf jeden Fall weigere ich mich auch, diesen Antrag zu stellen.
zu 1.
Das schwierigste Problem für mich, soll ja in der Nähe sein, muss Fachkenntnis haben und noch wichtiger , muss engagiert sein!
zu 2.
Mit der Rechtsschutzversicherung habe ich schon Kontakt aufgenonmmen, sie haben zunächst für die juristische (Erst-)Beratung die Deckungszusage erteilt. Sie muss sie aber auch für den aus dem Widerruf der Lizenz (oder andere Zwangsmaßnahmen) entstehenden Rechtsstreit übernehmen, da es sich hier um Verwaltungsrecht in Verkehrssachen handelt, dies wurde im Telefongespräch schon von der Rechtsschutzversicherung bestätigt (alles hängt natürlich von dem Rechtsschutztarif ab). Bei mir handelt es sich um den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbständige nach §26 der ARB 2000 der Auxilia Rechtsschutzversicherung.
Darin enthalten ist nach Abs. 3 der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Nach Absatz 5 sind Motorfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung solche zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Mit diesen Bedingungen könnten allerdings Segelflieger evtl. Probleme bekommen.
Ich gehe somit durch diese Rückendeckung zumindest nur das finanzielle Risiko der Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR ein.
Ich empfehle jedem, seine Bedingungen dahingehend genau zu prüfen, da die Gesellschaften seit der europäischen Öffnung in der Gestaltung der Bedingungen ziemlich frei sind.
zu 3.
Schadenersatzanspruch eher nein. Aussage meines Anwalts: "Schadensersatzansprüche darüber hinaus halte ich für fraglich, da die Gerichte bei der Begründung von Amtshaftungsansprüchen, und um solche müsste es sich handeln, sehr zurückhaltend sind und man den zuständigen Beamten wohl keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie auf ausdrückliche ministerielle Weisung ein Gesetz weiterhin anwenden, solange eine Verfassungsmäßigkeit „nur“ fraglich ist und das Gesetz noch nicht aufgehoben wurde."


Viele Grüße

Andreas Faulhaber
28. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

ich habe eine Standard-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Die Vertragsbedingungen sind denen Ihrer Versicherung sehr aehnlich, so dass ich jetzt eine Deckungszusage angefordert habe. Dazu habe ich eine ganze Reihe von Unterlagen eingeschickt und rechne in Kuerze mit einer Antwort.

Bzgl. Schadenersatzforderungen duerfte das, was Ihr Anwalt sagt, stimmen. Ich hatte allerdings eher gemeint, wer die Anwalts- und Gerichtskosten traegt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Hierzu hat mir ein anderer "Verweigerer" aber schon geschrieben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Luftamt den Verwaltungsakt rueckgaengig machen kann, wodurch man auf diesen Kosten sitzenbleiben wuerde. Wenn das nicht geschieht, muss man den Prozess eben durchziehen, die Behoerde verliert ihn, und dann muss sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.

Hinsichtlich eines Anwalts bin ich noch auf der Suche, allerdings habe ich schon einen Kontakt. Naechste Woche mehr.

Viele Gruesse,

Michael Stock
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Konrad Vogeler
Guten Tag!

Habe seit längerer Zeit wieder mal Zeit hier reinzuschauen und mich selten so köstlich amüsiert, wie über Ihr "konstruktives" Gespräch mit dem RP Dresden.

Ja. Das ist das Holz aus dem die Herren der Lüfte geshnitzt sind. Cool, clever und immer ein Alternate im Hinterkopf.

Erfolgreiches 2006
wünscht
Norbert V.H. Lange
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock!

auch Ihnen meinen Glückwunsch für die sachliche Vorgehenswesie.

Hervorragend, wie kühl,besonnen und strukturiert Sie dieses Problem angehen. Step by Step.

Ganz wichtig erscheint mir, daß Sie, und andere in diesem Forum, auf unsere Grundrechte pochen.

Ich dachte anfangs auch, was soll´s ich habe nix zu verberegen. Ein Beitrag von Prof. Vogeler hat mir jedoch die Augen geöffnet, was auf dem Spiel steht.

Deshalb kommt hier in diesem Forum für meinen Geschmack das Prinzip der "Unschuldsvermutung" zu kurz.

Dieses Prinzip unterscheidet unser Rechtssystem von anderen in ganz erheblichem Maße.

Es ist schon ein gravierender Unterschied, wenn man mit viel anwaltlichem Aufwand (und Geld) seine Unschlud beweisen muß, wie in anderen Ländern üblich.

Bei uns gilt: (noch):
Jeder Polizist, jeder Staatsanwalt, jeder Richter, jeder Beamte, auch beim Finanzamt, muß erst mal davon ausgehen, daß Sie unschuldig sind und Ihre Aussagen (und Steuererklärungen) glauben.

Jedes der genannten Organe muß Ihnen erst mal Ihre Schuld beweisen oder die Unrichtigkeit Ihrer Angaben.

Bevor ein Urteil nicht rechtskräftig ist, darf Sie keiner als "schuldig" bezeichnen. Deswegen nennen die Medien einen Angeklagten immer den "mutmaßlichen" Täter. Sonst könnte er wegen Rufschädigung etc. klagen.

Durch die ZÜP wird dieses Prinzip der Unschuldsvermutung nicht nur einfach umgangen, nein, es wird ein Präzedenzfall geschaffen.

Wehret den Anfängen!
Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in Gefahr!


Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
2. Januar 2006: Von Johannes Niesslbeck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

keine Angst, Sie sind nicht allein, ich habe das ganze auf eine etwas andere Art angegangen. Zunächst mal wollte ich mit Rücksicht auf das Bundesdatenschutzgesetz § 4a umfassende Auskunft darüber, was mir eigentlich passiert, wenn ich den Antrag nicht stelle.

Darauf habe ich eine, ja fast hilflose Antwort erhalten, die man auf meiner persönlichen Website nachlesen kann (www.niesslbeck.com).

Inzwischen habe ich Kontakt zu dem Rechtsreferendar des Luftsportverbandes Bayern aufgenommen, um eine adäquate Antwort auf das Schreiben des Luftamtes Südbayern formulieren zu können.

Mein Eindruck ist auch, dass deutlich mehr Piloten verweigern, als von der Behörde erwartet und dass es Schwierigkeiten (von seiten der Behörde) in der Argumentation gibt, wenn Fragen gestellt werden, die man nicht mit vorformulierten Schreiben beantworten kann. Mal sehen wie es weiter geht, ich bin sehr optimistisch.

Jedenfalls wünsche ich Ihnen, wie auch mir und allen anderen Verweigerern einen langen Atem und alles Gute

herzliche Grüße
Hans Niesslbeck
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

die ADAC-Rechtsschutzversicherung hat grundsaetzlich die Gueltigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes fuer die Pilotenlizenz bestaetigt. Eine richtige Deckungszusage wollen sie aber erst dann machen, wenn es einen formellen "Verwaltungsakt" gibt, und den hat das Luftamt bisher bekannterweise vermieden. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon Mal eine Schadennummer und auch einen Rechtsanwalt in Muenchen, der meine Mandat in Sachen "ZUeP" uebernommen hat. Es kann also losgehen!
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock

@Henry:###-MYBR-###@joni-muc:

Danke fuer den Zuspruch. Ich werde unbeugsam bleiben!
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Beitrag vom Autor gelöscht
2. Januar 2006: Von Michael Hermann an Johannes Niesslbeck
Johannes, Michael,

ich bin ja mal gesapnnt, wie es bei Euch weitergeht.
Bei mir hat das LA Süd das letzte Jahr (2005) die zweite Runde nicht mehr hinbekommen - oder aber es wollte nicht mehr.

Mal sehen, was das neue Jahr so bringt.

Michael H.
3. Januar 2006: Von Oliver Döring an Michael Hermann
Was ÄRGERE ich mich, daß ich nicht mehr verweigern kann, da ich die ZÜP schon länger brauchte, um den "Verkehrsflughafen" Braunschweig betreten zu dürfen...
3. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Herr Lange,

für einen nicht betroffenen, ausserhalb diverser Internetforen in dieser Sache völlig inaktiven freien Publizisten ist mir das zu pathetisch.

Wenn ich mir andere Beiträge von Ihnen angucke, in denen Sie sich beim DAeC peinlich anbiedern, kann ich auf die Idee kommen, dass Sie sich nur lustig machen.

Konrad
8. Januar 2006: Von Viktor Molnar an Johannes Niesslbeck
Hallo Leute !
Bis jetzt habe ich auf das Schreiben des LA Süd noch nicht reagiert und bin eigentlich fest entschlossen, zunächst einen Ablehnungsantrag zum ZUeP zu stellen. Es wäre ein enormer Rückhalt für mich und andere Betroffene, wenn bekannt wäre, wieviele Ablehnungsanträge bereits beim LA vorliegen. Bei zu geringer Zahl kann ich damit rechnen, daß jeder einzelne "Terrorist" von den Instanzen separat auseinandergenommen wird. Vielleicht könnte die Redaktion von PuF ein Register anlegen, sodaß man einen Überblick bekommt, bei welchen LAs mangels Masse das Risiko für "Querulanten" zu groß ist, den Kampf mit den Ämtern durch Ausbluten zu verlieren. Ich könnte momentan die Kosten eines Verfahrens nicht aufbringen.
Wäre es nicht sinnvoll, sicherzustellen,daß gegebenenfalls ein Spendenkonto eingerichtet wird, damit die Piloten der ersten Gerichtsverfahren nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie sich schon im Interesse aller dafür hergeben. Die Funktionäre der etablierten Pilotenverbände sind offenbar unfähig oder unwillens, gerade dies anzugehen. Die Redaktion von PuF könnte mit so einer Aktion diesen Herrschaften eine moralische Ohrfeige verpassen, nachdem die Piloten von ihren Verbänden ziemlich alleingelassen werden. Zugegeben, ich bin noch kein Mitglied davon, mit noch druckfrischer PPL/A, aber ich sehe unsere Interessen schlecht vertreten.

Viele Grüße
Vic Molnar
18. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an Viktor Molnar
Oh je! Ich wurde schon im Sommer genötigt den Antag abzugeben.

Mich rief ein Herr der Behörde an und erzählte mir, dass meine Frist nun abgelaufen sei und ich meine Lizenz abzugeben hätte (das kam natürlich schon vorher schriftlich). Er würde aber das Verfahren aussetzten, wenn ich noch am selben Tage den Antrag einreichen würde. Es entspann sich ein längeres Gespräch, in dem ich meine Bedenken darlegte und der freundliche Herr an der anderen Leitung seine Ansicht. Er erklärte mir, dass andere Flughafenmitarbeiter sich schon seit Jahren einer ZÜP unterziehen und das alles ein ganz normaler Akt sei, jetzt eben auch für Piloten. Die Behörde sendet dazu meine Daten nach Berlin und bekommt üblicherweise ein „k“ für „keine Erkenntnis“. Es sei ein völlig unspektakulärer Vorgang und würde so millionenfach durchgeführt werden.

Na, jedenfalls ergab das Gespräch, dass die Behörde es auch so sieht, dass die ZÜP keinerlei Verbesserung (sprich: Sicherheit) bringt und eigentlich völlig überflüssig sei. Trotzdem warb er um Verständnis und bat mich höflich den Antrag abzugeben. Bei soviel Fürsorge (so was kenne ich von anderen Behörden gar nicht) dache ich, ich beantrage die ZÜP mit den in PuF empfohlenen Einschränkungen und Protest, was ich nun auch tat.

Schade, aus heutiger Sicht mit der oben stehenden Argumentationshilfe hätte ich gerne Verweigert. Aber im Sommer stand ich noch ganz allein da.

Kann man eigentlich einen solchen Antrag widerrufen?

Interessant ist übrigens der § 4 Abs. 3: Danach ist die ZÜP nicht zulässig, wenn das Ziels (§ 1 LuftSiG) nicht erreicht werden kann.

Interessant ist übrigens diese Argumentation:

https://www.playarizm.de/geschwindigkeit.pdf

Kann man das nicht auf unseren Fall übertragen? Andererseits würde das auch erklären, warum sich die Behörden so viele Grundgesetzüberschreitungen erlauben.

Gruß aus Hamburg
Gerhard Uhlhorn
18. Januar 2006: Von Michael Stock an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

das Dokument, auf welches Sie da verweisen, ist ja wirklich interessant. Wenn das stimmt (und die Einstellung des Verfahrens laesst darauf schliessen), dann haben die Behoerden ja wohl noch viel groessere Probleme, als sie sich jemals traeumen liessen ....

Unabhaengig davon glaube ich aber schon, dass Sie den "freiwilligen Antrag", den Sie damals gestellt haben, widerrufen koennen. Nach all den unglaublichen Dingen im Zusammenhang mit deutschen Geheimdiensten, die nach und nach aufgedeckt werden, ist das wohl durchaus nachvollziehbar.

Es waere interessant zu erfahren, was Ihr freundlicher Beamter dazu sagt.

In diesem Sinne: Nur Mut, Sie sind nicht alleine!

Viele Gruesse nach Hamburg aus dem verschneiten Bayern,

Michael Stock
19. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Gerhard Uhlhorn
Zwei Bemerkungen Herr Uhlhorn:

1. Die Auffassung, dass es seit der Wiedervereinigung die BRD nicht mehr gibt, sondern dass wir wieder das Deutsche Reich sind, kommt schon seit geraumer Zeit aus der ganz rechten Ecke.
Mit denen sollten wir uns nicht in einen Schublade stecken lassen.
Es mag ja sein, dass es übersehene Inkonsistenzen gibt, aber ich wäre sehr zurückhaltend, das GG über Bord zu kippen und seine Existenz in Frage zu stellen.
Wie Sie sehen, laufen wir Gefahr, recht zu bekommen und auf diese Weise in letzter Konsequenz den Schutz des GG zu verlieren.

2. Sie können jederzeit Einblick in die Daten und Löschung derselben verlangen, auch nach der ZÜP.
Das wäre noch intererssant: frisch und aktenkundig als zuverlässig gezüppt, können die Behörden nach der Datenlöschung eigentlich nicht zum Schluss kommen, dass Sie unzuverlässig sind. Was nun, RP?

Konrad
19. Januar 2006: Von Maurice Konrad an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich würde es ja auch gern machen, den Antrag auf Überprüfung wiederrufen. Aber mich haben die ja immer noch nicht überprüft. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand der den Mut hat von seinem Antrag zurückzutreten. Wenn er zweifelsfrei zuverlässig ist können die zumindest keinen Sofortvollzug anordnen. Und wenn ja kann man dem Gericht ja den Persilschein vorlegen. Das währe sogar ein spur lustig. Und wenn´s alles nichts bringt kann man ja immer noch seinen Wiederruf wiederrufen. ***lach mich kringellich***

Beste Grüße von

Maurice Konrad
24. Januar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

so interessant der besagte Schriftwechsel auch ist, so ist ie dort behandelte OWi nicht aufgrund der Argumentation eingestellt worden, sondern schlicht wegen Verjährung!

Im übrigen gehört der Herr dort vermutlich zu einer Gruppe von Verschwörungstheoretikern, die behaupten, dass wegen der Aufhebung des Art 23 GG im Einigungsvertrag wieder die "Gesetze des Deutschen Reichs" in Kraft treten würden, was defakto durch den Einigungsvertrag sowie die geänderten Passagen des Grundgesetzes NICHT der Fall ist.

Alles über solche obskuren Gruppierungen finden Sie hier:
https://www.krr-faq.de/
"Die KRR-FAQ informiert über obskure Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich existiere und die Bundesrepublik Deutschland sei erloschen.

Grüße,
TS
24. Januar 2006: Von  an 
Freiheit für das Königreich Bayern! (Zur Not nehmen wir auch eine Republik.)

Gruß LFC
26. Januar 2006: Von Andreas Heinzgen an 
Ein Widerruf des Antrages nach erfolgter ZÜP hätte zunächst gar keine Folgen, da die ZÜP nur einmal pro Jahr erforderlich ist. Nach Ablauf eines Jahres würde dann, vorausgesetzt, das LuftSiG ist bis dahin nicht vom Verfassungsgericht gekippt worden, die ganze Arie von vorn beginnen.

Was die unterschiedlichen Verhalten verschiedener Behörden anbetrifft: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch für Luftverkehrsfragen zuständig ist, verhält sich bislang recht zurückhaltend. Obwohl ich erstmals im Mai 2005 zur Abgabe des Antrages (mit Frist 31. August) aufgefordert wurde und auch eine im November gestellte Nachfrist ergebnislos verstrichen ist, wird mir heute lediglich mitgeteilt, man beabsichtige, das Ruhen meiner Lizenz anzuordnen. Gleichzeitig wird mir aber eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Februar eingeräumt.

Das macht die ganze Angelegenheit nicht besser, zeigt aber, daß es noch Behörden gibt, die ein weniger herrschaftliches verhältnis zum Bürger haben, als gewisse südwestdeutsche Ämter.
31. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an 
Na ja, ich komme zwar nicht aus der rechten Ecke, aber dass der Art. 23 GG aufgehoben wurde und damit das GG seine Gültigkeit verloren hat, wird mir auch von (linken) Anwälten bestätigt. Nur wird bis jetzt so weiter gemacht, als wenn alles beim alten wäre.

Meine Befürchtung ist nur, dass irgend wann einer seine Grundrechte verteidigen will und sich auf das GG beruft, und das das Gericht zu ihm sagt: „Welches Grundgesetzt denn?“

Ich meine, dass immer mehr Übergriffe auf unsere Grundrechte stattfinden und (fast) keiner was macht. Unsere eMails werden systematisch mitgelesen (TKÜV verstößt gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis), das Luftsicherheitsgesetz erlaubt nun grundgesetzwidrig unschuldige Menschen zu töten, um andere zu retten, Piloten werden generalverdächtigt Terroristen zu sein und werden genötigt einen Antrag zu stellen sich geheimdienstlich abklopfen zu lassen, usw. (Man lese nur den Artikel in der aktuellen PuF 02/06 über den Fall in Hamburg.)

Ich habe wirklich große Angst um unsere Freiheit und unseren Rechtsstaat.

Gruß
Gerhard Uhlhorn
6. Februar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo zusammen,

TV-Sendung zur Züp:

WO: ZDF
Sendung: Frontal 21
Wann: 07.02.06, 21.00 Uhr
Was: Einen Beitrag über die ZÜP!



Grüße,
TS
8. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Ebenfalls Danke fuer den Tip! Der Bericht war wirklich nicht schlecht und hat jetzt jedenfalls dafuer gesorgt, dass das Thema auch jenseits von Internet-Foren mal bekannt wird. Ich habe mich per e-mail bei der Frontal21-Redaktion bedankt:

------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren der Frontal21-Redaktion,

als Betroffener habe ich mich ueber Ihren Bericht zum Thema "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" gefreut. Er war sehr gut recherchiert und hat das Wesentliche herausgearbeitet. Ich glaube, dass wir als Piloten hier nur die erste "Opfergruppe" der paranoiden Vorstellungswelt unserer Politiker sind und weitere folgen wuerden, wenn nicht durch kritische Berichterstattung wie Ihre solche Vorgaenge oeffentlich gemacht wuerden.

Betroffen sind uebrigens nicht nur Hobbypiloten, sondern auch diejenigen, die die Privatpilotenlizenz zur Ausuebung ihres Berufes benoetigen.

Ich wuensche Ihnen weiterhin eine so glueckliche Hand bei der Auswahl und Bearbeitung Ihrer Themen.

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
8. Februar 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
Fast haette ich es vergessen: Da Lustigste war ja wohl, dass Frontal21 den Motorsegler faelschlicherweise als UL bezeichnet hat, denn behauptete, dafuer braeuchte man keine Lizenz, und der Behoerdenvertreter das dann im Fernsehen auch noch bestaetigt hat ;-)

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