Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

23. August 2012: Von Emanuel von Kienlin an 

Hallo Zusammen

bin eigentlich auch der Meinung, dass ein Gesamtrettungssystem bei Nacht auf jeden Fall die besten Möglichkeiten gibt, unverletzt aus der dann havarierten Maschine steigen zu können. Ein herkömmliches Nachtsichtgerät scheint wohl lediglich auf den letzten Metern einen Mehrwert zu bieten.

Hat jemand Erfahrung mit dem EVS-System von Cirrus? Auf einem YouTube-Video sieht es jedenfalls ganz brauchbar aus: https://www.youtube.com/watch?v=1r3PeTARwfw

Aber: wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, überhaupt aus technischen Gründen einen Motorausfall zu erleiden? Gibt es da belastbare Statistiken? Fehlbedienung, Überschreitung der TBO und fuel starvation wollen wir mal ausser Acht lassen....

Beste Grüße

EK

23. August 2012: Von Philipp Tiemann an Emanuel von Kienlin
Als "Überschreiten der TBO" kann man in der Tat außer Acht lassen. Das wäre ja nun auch wirklich OWT. Alle anderen Ursachen wie fuel starvation, fuel exhaustion, etc. aber kaum, denn diese Dinge sind nach wie vor bei gefühlt 4 von 5 Totalausfällen des Triebswerks verantwortlich. Nur zu sagen "mir passiert das ja nicht" mag zwar natürlich, löst aber das Problem nicht. Für diesen Fall ist das CAPS in der Tat ideal.
23. August 2012: Von Emanuel von Kienlin an Philipp Tiemann

stimmt natürlich, aber Fehlbetankung und Fehlbedienung sind - wie auch eine Überschreitung der TBO - Fehler, auf die ich als Pilot großen Einfluss habe und die ich durch eine umsichtige Flugvorbereitung vermeiden kann.

Beginnendes Materialversagen, Magnetprobleme etc. kann ich auch bei einem noch so umsichtigen Vorflugcheck im Regelfall nur schwer erkennen.

23. August 2012: Von  an Emanuel von Kienlin

...wie auch eine Überschreitung der TBO - Fehler...

Das Überschreiten der TBO ist kein Fehler. Es ist (unter den richtigen Umständen) eine Entscheidung FÜR mehr Sicherheit. Nennen Sie nur einen Unfall, der "durch Überschreiten der TBO" verursacht wurde.

23. August 2012: Von Sebastian Willing an 
Es gibt sie durchaus. Vor einiger Zeit war in irgend einem Thread ein sehr gutes Präsentationsvideo verlinkt. Die Zahlen zeigten ganz klar das eine Überschreitung der TBO zu erhöhter Fehlerrate führte - etwa bei 5000+ Stunden. Mindestens genau so gefährlich waren die ersten 500h, dort passierten sogar noch mehr Unfälle als >TBO.
23. August 2012: Von Lutz D. an Sebastian Willing
Oh je, das nimmt hier ja wieder Ausmaße an. Es gibt kaum schlimmeres, als Piloten, die über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben.

Einwegfallschirme (richtig, auch einen Rettungsfallschirm muss man danach packen), Rettungsfallschirme nur mit Lizenz, unüberlebbar für Erstspringer....

So ein Nonsens. Der Rettungsfallschirm selbst muss zugelassen und nachgeprüft sein, für das Anziehen bedarf es keiner Lizenz. Weder beim Segelflug, noch beim Kunstflug noch bei sonst irgendeinem Flug. Auch benutzen darf man ihn ohne Lizenz und Sprachprüfung. Auszusteigen muss man mal üben, keine Frage. Besonderem Augenmerk darf der Tür gewidmet werden, die geht bei vielen Flugzeugen im Geradeausflug wegen des Luftwiderstandes tatsächlich nicht auf. Aber unter 70kn ist das meistens irgendwie machbar und man hat genug Zeit, denn ein automatischer Rettungsschirm braucht nur ca. 300ft zur Entfaltung. Je nach Türanordnung sehe ich jetzt nicht, warum zB aus einer Cessna nicht auch die Passagiere aussteigen könnten.

Ein automatisch auslösender Kappen-Retter muss & kann bei Nacht nicht großartig gesteuert werden, bzw. leicht gesteuert schon, aber die Sinkgeschwindigkeit lässt sich nicht beeinflussen, die Kappe lässt sich nicht flaren. Das macht es ziemlich idiotensicher. Man kann eigentlich auch die Augen zumachen und auf den Aufprall warten. Ob Knöchel und Knie halten ist nicht garantiert, aber ein Bruch ist verschmerzbar. Ein erfahrener Fallschirmspringer hat kaum Vorteile, lediglich den Ausstieg wird er schneller und weniger schockiert vollziehen.

Eine Gesamtrettung ist bei Nacht vermutlich die beste Lösung, aber wer sich keine Cirrus leisten kann oder vielleicht vom Profil her nicht gebrauchen kann, ist für Nachtflüge mit einem Individualfallschirm gut ausgestattet. Im übrigen ist das auch tagsüber jetzt nicht so absurd. Machen die Segelflieger doch auch. Und denen ist Motorausfall recht gleichgültig. Ist halt unbequem. Und Passagieren schwer zu vermitteln.

Warum man ausgerechnet beim Kunstflug einen Fallschirm anlegen MUSS, ist mir vollkommen schleierhaft. Aber sinnlos ist es nicht.

23. August 2012: Von Andreas KuNovemberZi an Lutz D.
Ich behaupte das Gegenteil, was die Unbedenklichkeit von Rettungsfallschirmen in normalen Flugzeugen betrifft. Das Handbuch schreibt Notlandeverfahren vor, nicht den Ausstieg. Die Versicherung wird im Zweifel beim Ausstieg nicht zahlen. Eine Landung in den Bäumen ist sowohl mit dem Fallschirm als auch mit dem Flugzeug nachts ähnlich wahrscheinlich und in beiden Fällen ziemlich verletzungsträchtig. Wer meint, dass Passagiere gerne freiwillig aus einem gleitenden Flugzeug springen und das im ernstfall dann auch hinbekommen, sollte vielleicht mit denen vorher mal zum Bungee-Jumping gehen. Die Überwinding dauert möglicherweise länger als bis zum Aufschlag mit dem Flieger.

Zum thema Sprung-Lizenz:
Ich werde gelegentlich nochmals nachfragen. Vor Jahren sagte mir ein Fallschirmsprung-Lizenz-Lehrer, dass auch ein Rettungsfallschirm ein Luftfahrtgerät ist und daher nur von Berechtigten überhaupt mitgenommen werden darf.

Am Höhenleitwerk blieben übrigens schon einige hängen oder haben sich dort ernsthaft verletzt, z.B. wenn man versehentlich "springt" und sich nicht fallen läßt.

Einen Sicherheitsgewinn durch einen Rettungsfallschirms sehe ich nur bei Nachtflügen oder aufliegender Bewölkung über extrem unwirtlichem Gelände und wenn der Ernstfall geübt wurde.

@ Lutz + Max:
Zu sachlichen Diskussionen kann man ruhig auch mal ohne oberlehrerhaften Ton und persönliche Angriffe beitragen. Ist mir leider bei Euch schon öfter aufgefallen.
Wir wollen uns hier doch alle nett und niveauvoll unterhalten und hoffentlich aus den Diskussionen lernen.
23. August 2012: Von  an Andreas KuNovemberZi
Das Handbuch schreibt in dieser Hinsicht gar nichts vor. Nur das Kapitel Limitations ist bindend.
23. August 2012: Von Andreas KuNovemberZi an 
Die Versicherung sieht dies sicher anders, wenn man von dem, was das Handbuch vorgibt, signifikant abweicht, und es zum Schaden kommt.
24. August 2012: Von Malte Höltken an Andreas KuNovemberZi
Guten Abend Herr Kunzi,

der Rettungsfallschirm ist in der Tat ein Luftfahrtgerät (was sollte er denn sonst auch sein) nach §1 LuftVG, aber eben kein Luftsportgerät, wie es der Sprungfallschirm ist. Sehr wohl ist aber der Reserveschirm ein Luftsportgerät, da auch er ein Sprungfallschirm ist, worauf sich der Ausbilder meiner Ferndiagnose nach wahrscheinlich bezog. Knackpunkt ist wohl der, daß der Rettungsfallschirm nicht dafür mitgeführt wird, um intendiert aus dem Flugzeug zu hüpfen, sondern um in einer Luftnotlage eine "Get Out Of Jail Free"-Karte zu haben.

Daß es dafür eine eigenständige Lizenz geben solle lese ich hier zum ersten mal. Auch im Segelflug wird ein Fallschirm ja nicht a priori vorgeschrieben, sondern nur zu definierten Flügen. Habe dazu auch in den einschlägigen Gesetzestexten auf die Schnelle nichts gefunden. Aber sollte tatsächlich eine Lizenz zur Nutzung eines Rettungsfallschirms (also nicht eines Sprungfallschirms oder der Reserve im Sprungfallschirm) notwendig sein, kann man getrost davon ausgehen, daß dies in irgendeinem Gesetz auch schriftlich festgehalten wurde. Das hätte in jedem Fall mehr Aussagekraft, als die Meinung eines Sprunglehrers.

Mit bestem Grusz,

24. August 2012: Von Sebastian Willing an Malte Höltken

Das Mitführen von einem Klumpen Plastik und Stoff ist im Flugzeug doch eigentlich nicht limitiert, meine Tochter nimmt gerne mal Spielzeug mit. Also darf ich einen Fallschirm im Flugzeug transportieren, genau wie im Auto.

Kommt er zum Einsatz, ist er eine lebensrettende Maßnahme. Ich würde lieber gegen ein Gesetz verstoßen und dafür bestraft zu werden als straffrei begraben zu werden, aber wenn es um die Vermeidung von tödlichen Verletzungen geht ist IMHO in DE alles erlaubt was angemessen ist, so darf man bei einer Notlandung auch die Mindesthöhen unterschreiten und die Flugplatzpflicht ist aufgehoben.

24. August 2012: Von Sebastian Vögel an Andreas KuNovemberZi
Zum thema Sprung-Lizenz:
Ich werde gelegentlich nochmals nachfragen. Vor Jahren sagte mir ein Fallschirmsprung-Lizenz-Lehrer, dass auch ein Rettungsfallschirm ein Luftfahrtgerät ist und daher nur von Berechtigten überhaupt mitgenommen werden darf.


Das ist natürlich nicht richtig. Ich selbst habe eine Lizenz zum Packen von Rettungsfallschirmen (ziehen wir als Segelflieger ja immer an). Es gibt zum Tragen keinerlei Voraussetzungen. Jeder Gastflug findet mit Fallschirm statt.

Nur das Packen muss jemand mit Lizenz machen. Nach dem Packen wird der Schirm dann noch mit der Lizenznr. des Packers verblompt, damit am Ende klar ist wer gepackt hat.

Grüße
Sebastian

24. August 2012: Von Lutz D. an Andreas KuNovemberZi
Moin Andreas,

dass Dir der Stil meiner Antwort nicht gefällt, tut mir leid, ich wollte Deine Gefühle nicht verletzten und sicher auch keinen oberlehrerhaften Ton einnehmen. Manchmal schreibt man sich in Rage. (An welcher Stelle mein Beitrag beleidigend gewesen ist, müsstest Du mir aber noch mal aufzeigen, bitte).

Dennoch, Du hast jetzt auch nicht gerade vorsichtig formuliert, als Du schriebst:

...dass man niemandem einen Fallschirm umhängen darf, der keine Sprungberechtigung hat.

Nach allem, was wir heute wissen, ist das falsch. Ich vermute auch, dass sich der von Dir genannte Sprunglehrer auf Sprungfallschirme und -reserven bezog. (auch das ist dann nicht ganz zutreffend, denn auch Springer in der Ausbildung, noch ohne Lizenz, dürfen diese Fallschirme tragen.)

Erstspringer, sowohl static-line, als auch AFF oder früher Rundkappenschüler überleben Ihren ersten Sprung in der Regel - eben weil eine gute Bodeneinweisung völlig ausreichend ist. Auf die sollte man aber in der Tat nicht verzichten.

Was die Risiken einer Landung angeht - es ist m.E. unzutreffend, dass das Risiko nachts in den Bäumen zu landen im Flugzeug wie an einem Rettungsfallschirm hängend gleich sei. Der für die Landung notwendige Flächenverbrauch ist im Flugzeug ungleich höher, sowohl wegen der Abmessungen des Fliegers als auch wegen der notwendigen Landestrecke. Die rein mathematische Chance, bei einer Außenlandung mit Flugzeug auf ein Hindernis (Baum o.ä.) zu treffen, ist daher um ein Vielfaches höher als bei der Landung mit einem Rettungsfallschirm.

Was den Ausstieg angeht - das ist in der Tat sehr schwierig, wenn das Flugzeug außer Kontrolle ist. G-Kräfte können das Verlassen unmöglich machen, es gibt Fälle, in denen Absetzmaschinen trudelnd zu Boden gegangen sind und keiner der Insassen konnte den Flieger verlassen. Wir sprechen hier aber über einen Motorausfall bei Nacht. In der Regel fliegt das Flugzeug danach nicht kerzengerade in den Boden oder beginnt zu trudeln, sondern gleitet irgendwie zwischen 500-1000ft pro Minute gut ausgetrimmt dem Boden entgegen. Man hat also aus z.B. 2000ft eine ganze Menge Zeit nachzudenken, um alle notwendigen Schritte in Ruhe auszuführen. Das Leitwerk ist in manchen Konfigurationen ein Problem, zB bei einer PA28 oder auch einer Mooney, keine Frage. Wenn man sich über den Flügel gleiten und fallen lässt, wird das Leitwerk aber kein Faktor sein. Man fällt viel schneller, als einen das Leitwerk einholt. Aber klar - da sind Fehler und schwere Verletzungen möglich. Deshalb in jedem Fall ein Automatikschirm.

Zu der Frage der Passagiere - richtig. Das wird aus verschiedenen Gründen knapp und schwierig, wenn keine eigene Tür vorhanden ist. Das ist aber auch bei einem Feuer nach einer missglückten Landung, bei einer Notwasserung oder bei allen anderen Zwischenfällen so. Man muss sich gut überlegen, ob man nachts single-engine mit Passagieren fliegt. So oder so.

Last but not least - die Frage der Versicherung. Scheint mir zweitrangig, weil eine Versicherung sehr wenig hilft, wenn man tot ist. Bin aber fast sicher, dass die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Du den Flieger verlässt, weil der Motor verreckt. Die Luftnotlage ist doch dann schon eingetreten und es ist mehr als fraglich, ob Du weiteren Schaden überhaupt hättest abwenden können.

Viele Grüße

Lutz
24. August 2012: Von Achim H. an Lutz D.
@Lutz: wo liegt so ein Automatikschirm preislich und wie sieht es mit der Wartung aus? Automatik heißt wohl, dass er selbsttätig in einer gewissen Höhe aufgeht, nachdem er einmal (beim Ausstieg?) aktiviert wurde. Wie wird diese Höhe festgelegt?

Warum haben eigentlich Segelflieger Fallschirme an? Die Stallgeschwindigkeit eines Segelflugzeugs ist doch extrem niedrig, damit eine Notlandung theoretisch wesentlich weniger gefährlich.
24. August 2012: Von  an Achim H.
Nicht wegen der Aussenlandung haben Segelflieger Fallschirme, sondern wegen der hohen Gefahr von Zusammenstößen im Aufwind. Mit ein paar Meter weniger Tragfläche oder ohne Heck fliegt sich auch ein Segler nicht mehr so gut.
24. August 2012: Von Lutz D. an Achim H.
Moin Achim,

es gibt mehrere Anbieter, ich kenne nicht alle Preise, aber zB auf www.rettungsfallschirme.de findest Du recht dünne Exemplare.Kosten so um die 1500,- € inkl MWSt. Die Firma Mertens ist ein anderer bekannter Anbieter in Deutschland.

Zwangsauslösung oder Automatikschirm bedeutet, dass eine so genannte "static-line" den Fallschirm mit dem Flugzeug verbindet. Diese Aufziehleine wird mit einem Karabiner am Flieger festgemacht, es gibt da unterschiedlich gut geeignete Punkte, in einigen Flugzeugen ist es vorgesehen, in anderen nicht, man sollte das evtl auch mit der Werft abklären. Ein Einklinken an der Befestigung oder Schnallen des Sicherheitsgurtes ist meist eine Option. Entscheidend ist, dass das eine Ende der Leine mit dem Flieger verbunden bleibt. Jetzt musst Du nur noch rausspringen. Wenn sich die Leine strafft, wird der Schirm vereinfacht ausgedrückt aus der Hülle gezogen und öffnet sich. Du musst sonst gar nichts weiter tun. Die meisten Rettungsschirme gibt es mit Automatik- oder manueller Auslösung.

Die meisten Rettungsschirme kann man zwischen 150-20 Jahre lang nutzen, Packintervalle liegen zwischen 6 und 12 Monaten. An den meisten Plätzen, an denen es Segelflieger gibt, gibt es auch jemanden mit einer Packlizenz. Kosten für das Packen schwanken zwischen einem Kasten Bier und einem Hunni.

Was das Segelfliegen angeht - das hat historische Gründe. In den Anfängen der Segelfliegerei gab es eine ganze Reihe von Luftzerlegern. Da hilft die niedrige Stallgeschwindigkeit und Landeenergie dann nicht so sehr weiter. ;) Auch heute nutzen nur die wenigsten Segelflieger ihren Rettungsschirm bei Motorausfall ;). Die Überlebensrate bei Schirmnutzung liegt im Segelflug übrigens "nur" bei 50%, da es eben oft um eine Nutzung nach Kollision oder Kontrollverlust geht. Dann ist der Ausstieg sehr sehr schwer und oft ist die Höhe nicht ausreichend.

Viele Grüße

Lutz
24. August 2012: Von Achim H. an 
Also ohne Leitwerk oder mit halbem Flügel dürften sie wesentlich weniger Zeit zum Ausstieg als ich nachts in einer SEP mit Motorausfall im Sinkflug mit 70kt haben. Das spricht also für einen Rettungsschirm im Motorflugzeug. Und wenn es im "günstigen" Segelflug darstellbar ist, dann kann es ja nicht so teuer sein.

Ich würde mir im SEP einen Fallschirm wünschen für 3 wesentliche Fälle:

1) nachts außer der Mond scheint helle

2) on top bei tiefem Stratus / Nebel

3) über den Alpen oder sonstigen Gebirgen wenn kein schönes Tal in der Nähe ist
24. August 2012: Von  an Achim H.

also herr hasenmüller...bitte...jetzt haben sie das bestausgerüstete flugzeug südlich des mains und wollen einen profanen fallschirm mitnehmen?

ich schlage das als get-you-safe-home-to-ground-equipment vor, ist zwar am anfang etwas laut...aber hilft. und als dankeschön erscheint dann auf dem edm die mitteilung: thank you for using martin baker....the ejection procedure continues after this little commercial....

das hat so manchen jetpiloten schon zum schwitzen gebracht...

mfg

ingo fuhrmeister

24. August 2012: Von Andreas KuNovemberZi an Sebastian Vögel
Hallo Sebastian,

Danke für die Antwort. Mitführen eines Rettungsschirmes ist damit wohl kein rechtliches Problem.

Viele Grüße,

Andreas
24. August 2012: Von Ralf Kahl an 

Ob der Einbau dieses Sitzes bei der erwähnten Maschine wirklich was bringt??? Ich würde erwarten, dass er bei der Zündung entweder ein Loch in den Boden brennt oder das Flugzeug durch den Gasdruck zu Boden gedrückt wird. Ob das dann save ist?

25. August 2012: Von M Schnell an Ralf Kahl
das auf/ absprengen der Kabinenhaube ist wohl eher das Problem, bevor der "Lift" Zylinder den Piloten "sanft" aus dem Flieger drückt und dann das Rocket Pack zündet.... (leider zivil net zugelassen, sonst hätte der Kolege mit dem Alfajet 2004 ne Chance gehabt)
25. August 2012: Von  an M Schnell
Wie zivil nicht zugelassen?
Klar kann man zivil mit Martin Baker unterwegs sein. War ich auch schon.
25. August 2012: Von  an M Schnell

dann macht der herr hasenmüller eben seinen sprengstoffschein und darf somit zertifizierten sprengstoff als canopy-jettison installieren. dieser zerstört vor dem eigentlichen ausschuß das cockpitglas über einem....siehe top gun....da ist es leider falsch dargestellt, als der goose mit dem hirn gegen die abgesprengte scheibe klatschte....das dach wird vor dem ausschuß total zerstört.

mfg

ingo fuhrmeister

25. August 2012: Von  an 

ich war mit ihm letzte woche ein guinness trinken....

mfg

ingo fuhrmeister

25. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Der Unfall war 2003, man hatte sich vorher auf eine Stilllegung der Schleudersitze in den zivilen Alphajets geeinigt.

27 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang