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24. August 2012: Von Sebastian Willing an Malte Höltken

Das Mitführen von einem Klumpen Plastik und Stoff ist im Flugzeug doch eigentlich nicht limitiert, meine Tochter nimmt gerne mal Spielzeug mit. Also darf ich einen Fallschirm im Flugzeug transportieren, genau wie im Auto.

Kommt er zum Einsatz, ist er eine lebensrettende Maßnahme. Ich würde lieber gegen ein Gesetz verstoßen und dafür bestraft zu werden als straffrei begraben zu werden, aber wenn es um die Vermeidung von tödlichen Verletzungen geht ist IMHO in DE alles erlaubt was angemessen ist, so darf man bei einer Notlandung auch die Mindesthöhen unterschreiten und die Flugplatzpflicht ist aufgehoben.


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