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24. August 2012: Von Sebastian Vögel an Andreas KuNovemberZi
Zum thema Sprung-Lizenz:
Ich werde gelegentlich nochmals nachfragen. Vor Jahren sagte mir ein Fallschirmsprung-Lizenz-Lehrer, dass auch ein Rettungsfallschirm ein Luftfahrtgerät ist und daher nur von Berechtigten überhaupt mitgenommen werden darf.


Das ist natürlich nicht richtig. Ich selbst habe eine Lizenz zum Packen von Rettungsfallschirmen (ziehen wir als Segelflieger ja immer an). Es gibt zum Tragen keinerlei Voraussetzungen. Jeder Gastflug findet mit Fallschirm statt.

Nur das Packen muss jemand mit Lizenz machen. Nach dem Packen wird der Schirm dann noch mit der Lizenznr. des Packers verblompt, damit am Ende klar ist wer gepackt hat.

Grüße
Sebastian

24. August 2012: Von Andreas KuNovemberZi an Sebastian Vögel
Hallo Sebastian,

Danke für die Antwort. Mitführen eines Rettungsschirmes ist damit wohl kein rechtliches Problem.

Viele Grüße,

Andreas

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