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21. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Florian R.

Der nächste Schritt - finde ich - sollte sein, dass das Basic IR in der DTO geschult werden können soll

Zumindest Modul 3 ("Enroute IFR Flight Procedures") kann auch in einer DTO bzw. ganz "frei" geschult werden. Damit ist das B-IR in diesem Punkt aber sogar unflexibler als der CB-IR-Pfad, bei dem bis zu 75% des Trainings außerhalb einer ATO stattfinden darf.

Das Fehlen einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit ist auch nur auf den ersten Blick ein Vorteil: Ob der durchschnittliche Aspirant mit weniger als den heutigen 40 Pflichtstunden klar kommt, bloß weil er die Approaches nur bis 500 bzw. 600' agl fliegen muss? Ansonsten sind die Anforderungen praktisch gleich - so wie die Privilegien ja auch.

Der Schlüssel zur Akzeptanz des B-IR scheint mir ein wirklich abgespeckter Theorieteil zu sein. Wie der dann schlussendlich aussieht, wird sich zeigen.


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