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4. März 2015: Von Thore L. an Jan Brill Bewertung: +3.00 [3]
Ich finde, man muss hier in diesem Fall 2 Dinge trennen.

Einmal hat ein Mensch einen durchaus schweren Fehler begangen, und wird daher - wie ich finde zu Recht - von der Gemeinschaft vertreten durch ein Gericht zu einer Strafe verdonnert. Zwar hat nur eine Behörde das "Berufsverbot"ausgesprochen, aber es wurde ja durch ein rechtstaatliches Gericht bestätigt.

Zum anderen aber wird ein Teil dieser Strafe durch ein Instrument vollzogen (ZÜP), das von den Betroffenen aus guten Gründen für absurd gehalten wird.

Will sagen: nur weil das Instrumentarium ZÜP einfach nur Müll ist, kann das Ergebnis in dem Fall trotzdem angemessen sein.

Aber ich werfe hier - aus gutem Grund - keinen Stein. In meinen Zwanzigern war ich auch unbesiegbar. Heute bin ich sehr dankbar, dass damals nichts passiert ist. Und ich kann sagen: das scheint sich rauszuwachsen.

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