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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. März 2013: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Hallo Philipp,

ich denke auf die private Kostenteilung hat das keinen Einfluss. Im Gegensatz zum Flugtag hängst Du kein Schild aus "Rundflug für 50 €" und setzt dich mit einer Geldkassette an die Bierbank. Problematisch sind nur die offensichtlichen, öffentlichen und regelmäßigen Fälle. Ich hätte auch keine Bedenken kriminalisiert zu werden und in einer schmutzigen Ecke zu agieren, denn worum geht es der EASA denn? Darum die Luftfahrt sauber zu trennen in Bereiche in denen Beförderungsleistungen erbracht werden und den komplett privaten Bereich. Ersterer ist massiver Regulierung unterworfen, zweiterer etwas weniger. Wo die Trennung genau liegen sollte kann man lange diskutieren. Unsere deutsche Regelung war schon immer in der Grauzone und so in den übrigen Ländern nicht zu finden. Die neue Regelung muss man im Gesamtkontext der EASA-Länder als akzeptabel betrachten.

Die Angelegenheit zeigt auch wieder ein grundsätzliches Problem: Deutschland arbeitet schlichtweg nicht an vorderster Front mit. Schau Dir die Namen der Leute in diversen Gremien an und vergleiche es mit dem 20%-Anteil den Deutschland an der EU haben sollte. Auf der Arbeitsebene sieht es einfach schlecht aus, fängt schon damit an, dass wir zum großen Teil Dumpfbacken ins Europaparlament schicken (warum fällt mir da gerade wieder eine Promotionsbetrügerin ein, die sich nackt im Stern hat ablichten lassen?).
30. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Ist das der Todesstoß für die GA, in den Medien gerne als "Sportflieger" bezeichnet?

Wenn keinerlei Kostenbeteiligung mehr erlaubt ist - wer leistet sich dann noch ein eigenes Flugzeug oder eine Haltergemeinschaft?
Wer ein Flugzeug hält, um seine Geschäftstermine zu erledigen oder mit der Familie ein paar Mal im Jahr einen kurzen Urlaubstrip zu unternehmen, wird sehr genau rechnen müssen, ob dieser Luxus überhaupt noch leistbar bleibt. Wenn man seine Fixkosten nicht auf möglichst viele Flugstunden (wohl nicht unter 150 p.a.) aufteilen kann, werden private GA-Flugzeuge früher oder später von der Bildfläche verschwinden.
Abgesehen davon, dass weniger Flugstunden das Sicherheitsrisiko dramatisch erhöhen, wird auch die Infrastruktur schweren Schaden erleiden. Kleine Flugplätze, die jetzt schon defizitär arbeiten, werden schließen, und das setzt sich fort bis zu den Produzenten des Nischenproduktes "Avgas" bzw. der Rentabilität dieser Tankstellen bzw. Tankfahrzeugen an den Flugplätzen.
Wenn ich mit meinem eigenen Flugzeug (oder mit einem Vereinsflugzeug) nicht einmal mehr mit meiner Stammtischrunde zu Championsleague-Spielen oder ganz einfach nach Portoroz auf einen Fisch fliegen darf, dann hört sich der Spaß auf und wird für die Meisten wohl unfinanzierbar. Und komme mir keiner mit "wo kein Kläger...." - wenn es zu einem Unfall kommt, erfährt es die Versicherung als erstes, ob die Passagiere irgendwelche Geld- oder Sachleistungen dafür getätigt haben.
Auch die reine Vereinsfliegerei wird mit diesen Bestimmungen kaum noch überlebensfähig bleiben. In der "Glanzzeit" der Privatfliegerei hatten wir am Platz 4 Vereine mit zusammen 12 Motorflugzeugen. Übrig geblieben ist jetzt schon nur 1 Verein mit 2 Geräten, ein zweiter Verein mit einem N-Flugzeug wird wohl auch den neuen Regeln zum Opfer fallen. Womit hat sich (jedenfalls bei uns!) die Masse der PPL-Piloten das Hobby finanziert? Natürlich mit Rundflügen oder zu Fußballspielen - selbstverständlich mit Kostenbeteiligung aller, auch des Piloten.
Das alles war längst absehbar - haben unsere Luftfahrtverbände geschlafen? Mit Sicherheit: JA. Und dass die Politik nicht auf unserer Seite steht, wissen wir spätestens, seit der Pilot F.J.Strauß die GA aus dem Großraum München vertrieben hat.
Gute Nacht, GA! Gute Nacht, Europa.
30. März 2013: Von Achim H. an Othmar Crepaz
In UK waren die Selbstkostenflüge noch nie erlaubt und dort ist die GA-Fliegerei auch nicht ausgestorben.

Was hat das mit Haltergemeinschaften zu tun? Da ist jeder Pilot Eigentümer und erbringt keine Beförderungsleistungen.
30. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Ja, Du bringst keine Beförderungsleistung, wenn Du mit Mami und den Kindern einen Ausflug machst. Aber mit "Betriebsfremden"?
Und, ob in UK verboten oder nicht - man bewegte sich in einer "Grauzone", und wenn ein Flug nicht dramatisch endete, krähte kein Hahn danach. Natürlich konnte man nicht mit einem Plakat dafür werben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man in den UK sich den Flieger oder sein Hobby geleistet hat, ohne "Sponsoren".
Ich möchte nach dem 8.4. jedenfalls nicht mehr zu mehreren in den Flieger einsteigen, argwöhnisch beäugt vom Türmer.... und den angekündigten, vermehrten Rampchecks...
30. März 2013: Von Achim H. an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]
Deine Argumentation ist unlogisch.

In UK war es schon immer nicht erlaubt, sich die Kosten zu teilen. In Deutschland war es offiziell geduldet. Gemacht wurde es tagtäglich in beiden Ländern. Jetzt ist es in ganz Europa so wie es in UK bisher war. Wenn Du Deinen Mitfliegern nicht soweit traust, dass jeglicher Kostenersatz im rein privaten Bereich abläuft, dann erfüllen Deine Flüge wohl die Kriterien der gewerblichen Beförderung und Du solltest Dir ein AOC besorgen. Pass also auf, dass Dir Deine Mitflieger nicht versehentlich den Fisch in Portoroz bezahlen.
30. März 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Was ist in meiner Argumentation unlogisch?

Ich habe geschrieben, dass wir uns (ich nehme an, ich spreche für viele hier) in einer "Grauzone" bewegt haben, die nun keine mehr ist - was für viele das Hobby unfinanzierbar machen könnte oder wird.
Warten wir's ab.
30. März 2013: Von Max Sutter an Achim H.
Was auch noch nicht zur Sprache kam: Wie steht es mit der Haftung? Meines Erachtens haftet beim nicht geregelten Fall (d.h. der mit der freiwilligen Spende zum Erhalt des GA-Staus von Herrn Privatpilot Fritz Meier) der Pilot, bzw. im Falle der Annahme des Erbes auch seine Witwe, unbegrenzt. Das war doch stets die Begründung, mit der man den Gelegenheitspiloten empfahl, ein "Flugticket" auszustellen und vom Pax gegenzeichnen zu lassen. Denkt an die Problematik denn niemand mehr?
30. März 2013: Von Achim H. an Max Sutter
Ich sehe jetzt keinen direkten Zusammenhang mit der Haftung. Die Problematik ist dieselbe wie bei den Fahrgemeinschaften, auch dort haftet der Fahrende umfänglich. Man kann Vereinbarungen treffen, die einen weitestgehenden Haftungsausschluss beinhalten (wie vom Gesetz erlaubt). Das kann man auch mit seinen Mitfliegern machen.
30. März 2013: Von Pelle Goran an Max Sutter
Vor allem weil es - wenn denn das ganze nun gewerblich sein muss mit AOC und allem - auch noch eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen werden muss, die deutlich schmerzhaft teurer als unsere gewöhnlichen Haftpflichtversicherungen ist.
30. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz Bewertung: +0.33 [2]
"Was ist in meiner Argumentation unlogisch?"


Sie schrieben in diesem Forum unter Anderem:

"Mit dem Sechssitzer sind überhaupt keine Selbstkostenflüge erlaubt."

"Womit hat sich (jedenfalls bei uns!) die Masse der PPL-Piloten das Hobby finanziert? Natürlich mit Rundflügen oder zu Fußballspielen - selbstverständlich mit Kostenbeteiligung aller, auch des Piloten. "

"Natürlich konnte man nicht mit einem Plakat dafür werben, aber.."



Und gleichzeitig gibt es noch Ihre Preisliste, die "für Vereinsmitglieder ohne Lizenz" den Berufspiloten inkludiert. Natürlich auch den platten Reifen in Venedig um 3500.- extra.

Ich finde das insgesamt schon etwas unlogisch und nicht schlüssig.
30. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -4.67 [6]
Ich hoffe, nicht alle A320-Kutscher sind so schwer von Begriff und gleichzeitig so penetrant/arrogant.
Manche Privatpiloten fliegen seit weit über 30 Jahren (ich zum Beispiel) - lange, bevor sie Zugriff auf 6-Sitzer hatten, und sie verabschiedeten sich auch aus dieser "Grauzone", als klar wurde, dass man Flüge mit Kostenbeteiligung mit 4-Sitzern, nicht aber mit 6-Sitzern praktizieren darf. Schon lange her, definitiv "verjährt", falls Sie Leuten daraus einen Strick drehen möchten.
Wobei mir weiterhin jegliche Plausibilität dafür fehlt, warum ich zu Viert zwar mit einem 4-Sitzer, nicht aber mit einem 6-Sitzer gegen Kostenbeteiligung aller fliegen durfte. Und genau darauf habe ich gefühlte 30 Postings weiter vorne hingewiesen.
Sie sollten sich mit den Realitäten Ihrer Kreise auseinandersetzen (z.B. warum neulich ein A320er die Landebahn überschossen hat) und uns Privatflieger hier sachlich über Ungleichbehandlungen usw. diskutieren lassen. Irrtümer vorbehalten.
30. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Überlassen wir die Unfallursachenforschung in Lyon doch den Fachleuten, und ob ich "arrogant" bin weil ich Ihrer Argumentation nicht folgen kann sei dahingestellt.
Bei der Anzahl an Widersprüchen in Ihren bisherigen Postings zum Thema gewerblich ja/nein ist mir der Überblick schon lange abhanden gekommen - Ihnen aber offenbar auch, "Verjährung" hin oder her. :-)

Übrigens schließt das berufliche Fliegen das private nicht aus, Sie sollten mich "auch-Privatflieger" lieber durch Argumente überzeugen als durch Untergriffe.
31. März 2013: Von Alfred Obermaier an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]

Othmar,
an sich ist es doch "babyleicht" das zu verstehen was da geschehen ist und woraus sich die zitierte "Unlogik" ergibt. Die gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördliche Auflagen ändern sich gerade, bzw haben sich geändert. Die Änderung durch die Legislative ist das Eine, diese dann umzusetzen und auch einzuhalten ist das Andere. Dazu bedarf es unserer aller Anstrengungen.

Happy Easter

31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Übrigens sollten Sie sich einmal durchlesen, wofür das Bewerten NICHT beabsichtigt war. Kindische Retourkutschen per "-" erspare ich mir wirklich gern.
Frohe Ostern
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Alfred Obermaier
Othmar,
an sich ist es doch "babyleicht" das zu verstehen was da geschehen ist und woraus sich die zitierte "Unlogik" ergibt. Die gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördliche Auflagen ändern sich gerade, bzw haben sich geändert. Die Änderung durch die Legislative ist das Eine, diese dann umzusetzen und auch einzuhalten ist das Andere. Dazu bedarf es unserer aller Anstrengungen.

Richtig erkannt. Und deshalb haben mehrere Diskutanten hier auf vergangene Praktiken (im sog. "Graubereich") hingewiesen in der Hoffnung, dass es vielleicht auch künftig irgend welche Schlupflöcher gibt, durch welche man der von der EU geplanten Ausrottung der nichtgewerblichen GA entkommen kann.
Stell' Dir vor, Du lädst ein hübsches Mädel zu einem Rund- oder Ausflug ein, vor lauter Dankbarkeit geht sie mit dir ins Bett, und die strengen Gesetzeshüter erkennen darin eine "Sachleistung" und verdonnern dich, weil du "gewerblich" geflogen bist. Das ist jetzt natürlich überspitzt, aber so, wie einige hier "Luft-GeStaPo" spielen, immerhin ein Szenario, das nicht auszuschließen wäre.



31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
"Luft-GeStaPo"..

Da hat wohl jemand zuviel Osterpunsch getrunken?
Wer so ein reines Gewissen hat sollte sich wirklich nicht verfolgt fühlen und zu gestrigen Vergleichen greifen.
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -5.67 [6]
Lernen's Geschichte, würde unser alter Kreisky gesagt haben.
Die Besagten haben nicht nur Schuldige verfolgt.....
Ziehen Sie eigentlich immer Ihre Uniform an, polieren die goldenen Streifen wenn Sie sich vor den Spiegel stellen und minderwertige Kollegen der nichtgewerblichen GA maßregeln? Ich frag' ja bloß.
31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Lieber Herr Crepaz,
ich weiß nicht welcher Umwelteinfluss bei Ihnen immer wieder zu persönlichen An-/Untergriffen führt wenn Ihnen die Argumente ausgehen. Meinen Beruf oder meine Uniform habe ich jedenfalls nicht in die Diskussion gebracht, insofern ist es ziemlich klar was hier "minderwertig" ist.
Dass ich wie auch viele Kollegen auch Privatflieger aus Leidenschaft sind passt da wohl nicht in Ihr fliegerisches Weltbild.
In meines passt dafür Keiner mit einem offenkundig schlechten Gewissen der von sich aus "Grauzone" und "Verjährung" (nach nicht einmal 6 Jahren..) ins Spiel bringt. Statt sich an dunkle Zeiten zu erinnern könnten Sie sich auch einmal fragen, ob es nicht genau solche Konstruktionen wie Ihre waren die den normalen Privatpiloten jetzt in dieses Dilemma gebracht haben.

"Vereinsmitgliedern ohne Lizenz steht ein Berufspilot zur Verfügung ".
Legal, klar. Aber nur morgen, am 1. April.

Schönen Abend.
31. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Sie können aber gut rechnen! Die (mglw. fragwürdige?) Halterschaft und auch die Registrierung des Lfz. wurde Anfang 2005 gelöscht.
31. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Dann sollten Sie auf Ihrer Homepage nicht 2007 davon schreiben, dass die Malibu an die Eigentümer-Haltergemeinschaft retourniert wurde um 2008 eine Jetprop-conversion zu durchlaufen und die Stundenkosten um 25% steigen werden.
Wenn Sie selbst sich da nicht mehr auskennen?
1. April 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
D-ETBL

Halterschaft und auch die Registrierung des Lfz. wurde Anfang 2005 gelöscht.

Sachen gibt's.. Da flog dann tatsächlich ein gleich aussehender Flieger mit der gelöschten Registrierung einfach weiter.

2. April 2013: Von Christophe Dupond an Flieger Max L.oitfelder
Ist ja fast wie bei der Mexicaner mit der Learjet
2. April 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -7.00 [10]
Und Sie glauben wirklich, Ihr lächerlicher Kleinkrieg hier interessiert irgendwen?
Es wurde längst (in 3 verschiedenen Threads zum selben Thema) alles gesagt. Dass sich das "Passagierthema" insgesamt und immer schon in einem "Graubereich" bewegt hat, mglw. sogar außerhalb - interessanter Weise wurde es nie ausjudiziert, denn offenbar war es auch den Luftfahrtbehörden bewusst, dass es für die Flugsicherheit besser ist, wenn Piloten öfters als die damals 25 Stunden in 2 Jahren in die Luft kommen. Man wird ja sehen, wohin sich die nichtgewerbliche GA nun hinentwickeln wird, wenn alles rund um das Thema "Kostenbeteiligung" per nunmehr unmissverständlich definierten Gesetzen gestrichen wird. Dass es völlig ungerechtfertigte Einschränkungen gab und gibt (vgl. 4- oder 6-sitzige Flugzeuge), Ungleichbehandlung gegenüber den Praktiken auf der Straße, usw. usw., steht auf einem anderen Blatt. Was alles zusammen eben der Grund war, "unser" Modell eines Vereins mit Vermietung an Mitglieder schon vor Jahren zu beenden. Die Rechtsunsicherheit war zu groß. Vor wie viel Jahren genau interessiert nur Erbsenzähler. Lange vorbei ist lange vorbei.
Wer noch nie Mitflieger gegen Entgelt ("Kostenbeteiligung") befördert hat, der werfe den ersten Stein. Und der große Saubermann hier, ein gewisser Herr Loitfelder, hat seine gewerblichen Fotoflüge (für die er im Internet wirbt) selbstverständlich erst gestartet, nachdem sämtliche Genehmigungen vorlagen. Vorher hat er ganz bestimmt nie einen einzigen Trailer aus einem Privatflugzeug gedreht und verkauft, gelle?
Angesichts der Orgie, die Sie hier abziehen, bleibt nur zu hoffen, dass Ihr Arbeitgeber hier nicht mitliest. Mit Ihrem - nennen wir es "a-typischen Verhalten" für einen A320er Kapitän - hätte man heute Probleme, durch den Psychotest bei den meisten Airlines zu kommen. Hoffe ich jedenfalls.
2. April 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Lieber Herr Crepaz,

die Beantwortung einiger Ihrer Fragen haben schon andere Forenteilnehmer übernommen, diese finden Sie in rot, oberhalb Ihres postings.
Da Sie in Ermangelung von Argumenten zum x-ten Mal zum Gegenangriff auf meine Person übergehen möchten darf ich Ihnen ganz kurz einen Sachverhalt zur Kenntnis bringen den Sie auch selbst ganz leicht hätten herausfinden können:

"Und der große Saubermann hier, ein gewisser Herr Loitfelder, hat seine gewerblichen Fotoflüge (für die er im Internet wirbt) selbstverständlich erst gestartet, nachdem sämtliche Genehmigungen vorlagen. Vorher hat er ganz bestimmt nie einen einzigen Trailer aus einem Privatflugzeug gedreht und verkauft, gelle?"

Der korrekte Begriff lautet "gewerbliche Luftaufnahmen" die bei einem Arbeitsflug erstellt werden, und genau NACH Erhalt der Berechtigungen habe ich damit begonnen. Scheint für Sie schwer vorstellbar zu sein, so ganz ohne Graubereich und schlechtes Gewissen, dafür mit gewerblicher Haftpflichtversicherung, Gewerbeberechtigung(en), als Wirtschaftskammermitglied und Steuerzahler.

"Trailer aus einem Privatflugzeug"
wie viele Privatflugzeuge mit 6 EFIS Displays und zwei Sidesticks kennen Sie denn? Leider, leider, ich nenne keinen privaten Airbus mein Eigen..

"Angesichts der Orgie, die Sie hier abziehen, bleibt nur zu hoffen, dass Ihr Arbeitgeber hier nicht mitliest."
Weshalb sollte denn mein Arbeitgeber nicht mitlesen? Etwa weil auch der kein Interesse haben kann an halbseidenen Konstruktionen durch die der eine oder andere Passagier in Versuchung gerät, sich der Angebote eines "Vereins" zu bedienen?


Immerhin haben Sie nach einigem Herumgerede zugeben müssen dass Sie sich zumindest im Graubereich bewegt haben, jemand mit Rückgrat hätte das getan auch ohne sich mehrmals bei Jahreszahlen zu "irren" (die ohnehin nicht mehr relevant sind da Finanzvergehen nach 5 Jahren verjährt sind wie Sie selbst nicht unerwähnt lassen konnten..).

Was auch immer Ihnen ein Kollege in einem größeren Cockpit als dem Ihren angetan haben mag, ich war es nicht.
Und sicherheitshalber: Ich habe Sie auch nicht angezeigt. Insofern würde ich es begrüßen wenn Sie sich wenigstens ab und zu auf relevante Fakten beschränken könnten.

Und fangen doch nicht ausgerechnet Sie immer von "Psychotests" an, da kommt man ja unweigerlich ins Grübeln..


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