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30. März 2013: Von Achim H. an Max Sutter
Ich sehe jetzt keinen direkten Zusammenhang mit der Haftung. Die Problematik ist dieselbe wie bei den Fahrgemeinschaften, auch dort haftet der Fahrende umfänglich. Man kann Vereinbarungen treffen, die einen weitestgehenden Haftungsausschluss beinhalten (wie vom Gesetz erlaubt). Das kann man auch mit seinen Mitfliegern machen.

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