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28. Juli 2012: Von RotorHead an Achim H.
Es doch keine ICAO-Forderung, dass man die jeweilige Landessprache sprechen muss! Gemäß ICAO reicht Englisch:

Annex 10, Volume II, Chapter 5

...
5.2.1.2 Language to be used
5.2.1.2.1 The air-ground radiotelephony communications shall be conducted in the language normally used by the station on the ground or in the English language.
...
5.2.1.2.2 The English language shall be available, on request from any aircraft station, at all stations on the ground serving designated airports and routes used by international air services.


Weder ICAO noch irgendwelche FCL schreiben einen Sprachlevel vor, solange man des Englischen wenigstens mit Level 4 mächtig ist.
28. Juli 2012: Von Achim H. an RotorHead
Wie schon mehrfach gepostet haben die Mehrzahl der französischen Plätze laut AIP nur französischen Sprechfunk. Viele mit englischem Sprechfunk haben diesen nur während der Toweröffnungszeiten. Will man an so einem Platz landen, muss man zwingend das ICAO-Level Französisch 4 oder höher in seiner Lizenz haben. Man darf mit Englisch durch Frankreich fliegen und auf Plätzen landen, die laut AIP Englisch kommunizieren aber mehr auch nicht.

Lutz: stimmt, die DGAC sagte mir dass ich mit dem Dokument der Testergebnisse die Anforderung erfülle, auch wenn es nicht im Schein eingetragen ist. Dies sei als Übergangslösung akzeptabel laut DGAC. Daher mein Plan, in naher Zukunft in Frankreich einen Sprachtest abzulegen.
28. Juli 2012: Von RotorHead an Achim H.
Nur hat das alles nichts mit ICAO- oder FCL-Vorgaben zu tun.
28. Juli 2012: Von Achim H. an RotorHead
Ich weiß nicht worauf Du hier rumreiten willst... Dass das Level 4 bis 6 heißt und es in der ICAO-Lizenz eingetragen ist, hat sehrwohl etwas mit mit ICAO zu tun. Ein Lizenzinhaber muss ein Zertifikat für die von ihm praktizierten Sprachen haben. Dass Englisch ausreicht um durch ein Land zu fliegen, heißt nicht, dass Du daraus ableiten kannst, Plätze anzufliegen die 1) laut AIP nur französischen Sprechfunk durchführen und 2) Funkkontakt erfordern. Für Deine Unterhaltung mit FIS-Frankreich und den Anflug auf Charles de Gaulle reicht Englisch. Aber auf der Mehrzahl der Plates findest Du "Absence ATS : A/A (119.3) FR seulement / only". Selbst der Mega-GA-Platz von Paris, Toussus le Noble, hat diese Einschränkung.
28. Juli 2012: Von Axel Weuster an RotorHead
5.2.1.2.2 The English language shall be available, on request from any aircraft station, at all stations on the ground serving designated airports and routes used by international air services.

Weder ICAO noch irgendwelche FCL schreiben einen Sprachlevel vor, solange man des Englischen wenigstens mit Level 4 mächtig ist.


Also wenn man 5.2.1.2.2 wörtlich nimmt, könnte ich ja überall verlangen, daß man englisch spricht!
Kann ich mir nicht so richtig vorstellen...
Und da ist ja auch noch diese klitzekleine Einschränkung:
"
designated airports and routes used by international air services".
Das gilt eben nicht für alle Plätze (so auch in D).
28. Juli 2012: Von Sebastian Willing an Axel Weuster

Das entspricht doch genau dem aktuellen Diskussionsstand: Englischer Flugfunk muß an jedem Platz auf Anforderung des Piloten durchgeführt werden und zwar an allen entsprechend ausgewiesenen Airports. Diese Kennzeichnung dürfte normalerweise durch das Kürzel "EN" in der AIP gegeben sein.

Ich gehe davon aus, dass diese Regel einfach nur der Sicherheit dient: Wenn ein Airport als "EN" ausgewiesen ist, muss er auch jederzeit Englisch anbieten können, d.h. wenn ein Pilot das EN sieht und diesen Platz anfliegt kann er sich darauf verlassen, dass nicht heute gerade der nur Französisch, Deutsch oder Chinesisch sprechende Flugleiter Dienst hat.

28. Juli 2012: Von RotorHead an Achim H.
Hier geht es doch eigentlich darum, dass man angeblich wegen EU-FCL einen Spracheintrag für jedes Land benötigt, in dem man fliegen will. Auch wird hier immer wieder die ICAO bemüht. - Dem ist eben nicht so, wenn man einen Spracheintrag für Englisch hat!!!

Wenn Frankreich einen Spracheintrag für Französich an seinen Flugplätze verlangt, obwohl der Pilot schon einen Englisch-Eintrag hat, dann ist das eine französiche Regelung und hat rein gar nichts mit EASA und ICAO zu tun.
28. Juli 2012: Von Lutz D. an RotorHead
Meinen Einwand zu Deiner Auslegung der "oder" Bestimmung überliest Du einfach, weil er nicht in Dein Bild passt? - selbst wenn Du recht hast und die FCL Vorschrift ist hinsichtlich des oders so zu verstehen, wie Du meinst (also im Sinne von der Pilot kann wählen), dann haben die Brandenburger und die Franzosen das wohl auch nur missverstanden - oder absichtlich missverstanden.
28. Juli 2012: Von Achim H. an RotorHead
Nee, lieber RotorHead, das ist keine französische Sache. In Deutschland gibt es Plätze, die nur "de" sind laut AIP und sobald der deutsche Spracheintrag umgesetzt ist, wird es ebenfalls ein Verstoß sein, solche Plätze ohne selbigen anzufliegen. Die Franzosen ahnden es bereits mit Strafen, ob das in Deutschland auch gemacht wird, wird man sehen.
28. Juli 2012: Von RotorHead an Achim H.
Um in Deutschland auf Deutsch am Flugfunk teilnehmen zu dürfen, reicht ein BZF II.

Um in Zukunft EU-FCL-konform in Deutschland fliegen zu dürfen, braucht man einen Spracheintrag in Englisch oder, wenn der Englisch-Eintrag fehlt, einen in Deutsch. - Das ändert aber nichts am Erfordernis von wenigstens BZF II, um auf Deutsch in Deutschland funken zu dürfen.
28. Juli 2012: Von Lutz D. an RotorHead
Aber mit dem englischen Eintrag kannst Du dann nicht deutsch funken und umgekehrt.
29. Juli 2012: Von Stefan Jaudas an Lutz D.
... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." (https://easa.europa.eu/rulemaking/docs/npa/2008/NPA%202008-22b%20-%20Part-AR.pdf)

Haben da unsere Staatsdiener sich mal wieder Freiheiten herausgenommen und selber Gesetzgeber gespielt?

Weil, das AZF/BZF wäre ja schon ein "separate certificiate". Auf dem man auch noch ganz prima die Sprach-Levels eintragen könnte. Und zumindest für die deutschen Level-6 sollten die Kollegen von Bundesnetzagentur und DFS eigentlich qualifiziert sein. Immerhin werden hier keine allgemeinen Sprachkenntnisse verlangt, sondern luftfahrtspezifische Sprachkenntnisse. Im Rest der Welt braucht man dazu ja auch keinen amtlich geprüften und lizenzierten Germanisten, Anglisten, Romanisten, usw.
29. Juli 2012: Von Michael Stock an Stefan Jaudas
Mal was ganz anderes: Wenn man am Funkverkehr in der jeweiligen Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch) problemlos teilnimmt, kontrolliert diese "Spracheinträge" dann überhaupt jemand?

Und wenn ja: Als Kapitalverbrechen kann man das schwerlich einstufen, wie hoch sind die Kosten für die Ordnungswidrigkeit, oder was immer das dann sein soll?
29. Juli 2012: Von David S. an Michael Stock
Guter Punkt. Ich frage mich, wie viele Leute in diesem Lande mit ihrer FAA only Lizenz und N-reg rumfliegen, deutsch funken und weder German proficient sind (streitbar, ob das benötigt wird) oder ein BZF II besitzen (unstrittig, dass das für Sprechfunk in deutsch benötigt wird).
29. Juli 2012: Von Achim H. an Michael Stock
In Deutschland sind mir keine Fälle bekannt. In Frankreich wird das von einer speziellen Einheit der Polizei kontrolliert und heftig geahndet (Grounding, etc.). Gibt mehrere Berichte von Engländern, die es erwischt hat.

In der Fliegerei wird jede Ordnungswidrigkeit standardmäßig mit bis zu 50 000 € bestraft, wie viel es im Einzelfall ist, legt die Behörde fest. Zusätzlich droht immer das Damoklesschwert der Unzuverlässigkeit (ZÜP). Das ist wie Zweifel an der marxistisch-leninistischen Grundeinstellung, wenn die einmal von offizieller Seite in Frage gestellt wird, dann kommt man da schwer wieder raus.
29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Stefan Jaudas
>>>... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." <<<



Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß hier zwei grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden:

a) radio telephony privileges: Diese, und nur diese berechtigen zur Durchführung des Sprechfunks in einer bestimmten Sprache. Sie können, müssen aber nicht in die Lizenz eingetragen werden. Stehen sie nicht in der Lizenz, ist das Funkerzeugnis separat mitzuführen.

b) language proficiency: Diese muß in der Lizenz stehen. Ohne language proficiency darf ich problemlos weiter funken, dabei nur nicht mehr fliegen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße

Frank

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