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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Juli 2012: Von Achim H. an RotorHead
Nee, lieber RotorHead, das ist keine französische Sache. In Deutschland gibt es Plätze, die nur "de" sind laut AIP und sobald der deutsche Spracheintrag umgesetzt ist, wird es ebenfalls ein Verstoß sein, solche Plätze ohne selbigen anzufliegen. Die Franzosen ahnden es bereits mit Strafen, ob das in Deutschland auch gemacht wird, wird man sehen.
28. Juli 2012: Von RotorHead an Achim H.
Um in Deutschland auf Deutsch am Flugfunk teilnehmen zu dürfen, reicht ein BZF II.

Um in Zukunft EU-FCL-konform in Deutschland fliegen zu dürfen, braucht man einen Spracheintrag in Englisch oder, wenn der Englisch-Eintrag fehlt, einen in Deutsch. - Das ändert aber nichts am Erfordernis von wenigstens BZF II, um auf Deutsch in Deutschland funken zu dürfen.
28. Juli 2012: Von Lutz D. an RotorHead
Aber mit dem englischen Eintrag kannst Du dann nicht deutsch funken und umgekehrt.
29. Juli 2012: Von Stefan Jaudas an Lutz D.
... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." (https://easa.europa.eu/rulemaking/docs/npa/2008/NPA%202008-22b%20-%20Part-AR.pdf)

Haben da unsere Staatsdiener sich mal wieder Freiheiten herausgenommen und selber Gesetzgeber gespielt?

Weil, das AZF/BZF wäre ja schon ein "separate certificiate". Auf dem man auch noch ganz prima die Sprach-Levels eintragen könnte. Und zumindest für die deutschen Level-6 sollten die Kollegen von Bundesnetzagentur und DFS eigentlich qualifiziert sein. Immerhin werden hier keine allgemeinen Sprachkenntnisse verlangt, sondern luftfahrtspezifische Sprachkenntnisse. Im Rest der Welt braucht man dazu ja auch keinen amtlich geprüften und lizenzierten Germanisten, Anglisten, Romanisten, usw.
29. Juli 2012: Von Michael Stock an Stefan Jaudas
Mal was ganz anderes: Wenn man am Funkverkehr in der jeweiligen Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch) problemlos teilnimmt, kontrolliert diese "Spracheinträge" dann überhaupt jemand?

Und wenn ja: Als Kapitalverbrechen kann man das schwerlich einstufen, wie hoch sind die Kosten für die Ordnungswidrigkeit, oder was immer das dann sein soll?
29. Juli 2012: Von David S. an Michael Stock
Guter Punkt. Ich frage mich, wie viele Leute in diesem Lande mit ihrer FAA only Lizenz und N-reg rumfliegen, deutsch funken und weder German proficient sind (streitbar, ob das benötigt wird) oder ein BZF II besitzen (unstrittig, dass das für Sprechfunk in deutsch benötigt wird).
29. Juli 2012: Von Achim H. an Michael Stock
In Deutschland sind mir keine Fälle bekannt. In Frankreich wird das von einer speziellen Einheit der Polizei kontrolliert und heftig geahndet (Grounding, etc.). Gibt mehrere Berichte von Engländern, die es erwischt hat.

In der Fliegerei wird jede Ordnungswidrigkeit standardmäßig mit bis zu 50 000 € bestraft, wie viel es im Einzelfall ist, legt die Behörde fest. Zusätzlich droht immer das Damoklesschwert der Unzuverlässigkeit (ZÜP). Das ist wie Zweifel an der marxistisch-leninistischen Grundeinstellung, wenn die einmal von offizieller Seite in Frage gestellt wird, dann kommt man da schwer wieder raus.
29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Stefan Jaudas
>>>... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." <<<



Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß hier zwei grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden:

a) radio telephony privileges: Diese, und nur diese berechtigen zur Durchführung des Sprechfunks in einer bestimmten Sprache. Sie können, müssen aber nicht in die Lizenz eingetragen werden. Stehen sie nicht in der Lizenz, ist das Funkerzeugnis separat mitzuführen.

b) language proficiency: Diese muß in der Lizenz stehen. Ohne language proficiency darf ich problemlos weiter funken, dabei nur nicht mehr fliegen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße

Frank

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