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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. März 2012: Von joy ride an Peter Schneider

hier geht es ja eindeutig um ausflaggen oder eben nicht-eintragen-wollen in die D-Rolle nach Erwerb im Ausland ... Hierzulande hat jeder (wie ich) die Möglichkeit compliant ein Lfz zu bauen

edit: das eine hat soch mit dem anderen nichts zu tun.
wie immer, eine regulierung mit rückwärts-charakter. leider kann man nicht in die vergangenheit bauen, sondern nur richtung zukunft (ansonsten könnten einige homebuilts rückwärts zugelassen werden)

23. März 2012: Von Peter Schneider an joy ride
....wie immer, eine regulierung mit rückwärts-charakter. leider kann man nicht in die vergangenheit bauen, sondern nur richtung zukunft...

Der Mensch geht immer den Weg des geringsten Widerstandes. Die Bauvorschriften der USA sind zwar die gleichen, z.B. FAR 23, der Weg zum Gerät ist aber höchst unterschiedlich. Eine Smith Glasair wird in den USA gebaut, dann 40 Stunden geflogen, und abgehts mit "Experimental"-Zulassung. In D wird erstmal der Erbauer und seine Werktatt begutachtet, dann das Gerät während des Entstehens. Die Glasair wird am Ende dann dem Lastvielfachen unterworfen. Erst dann gibts ein letztes Gutachten, VVZ ("Experimental"), danach Erstellung eines Flughandbuches mit allen in der "Experimental"-Phase erflogenen Daten, die dann am Ende nachgeflogen werden. Erst dann Zulassung in der Beschränkten Sonderklasse. Das ist ein erhebliches Sicherheitspolster. Eine Smith Glasair ist nicht gleich wie eine in D gebaute Maier Glasair, auch wenn sie das gleiche Material im Baukasten enthielt. Das weiß das LBA, es sollte auch dem N-fliegenden Piloten klar sein, wenn es darum geht/ging, den Selbstbau zu vermeiden, um schneller an eine heiße Kiste ranzukommen. Ein Muster (auch N-zugelassen) hat den Nachweis der Lufttüchtigkeit erbracht. Ein N-zugelassene Experimental, gleich wo es gebaut wurde, eben nicht im Sinne des EASA Annex II und seiner nationalen Auslegung durch das LBA.

Hilft auch nicht weiter, aber mit so einer Entwicklung muß man eben rechnen. Hier gehts schlicht um die Haftung der Allgemeinheit gegenüber. Hat schon mal jemand versucht ein Kraftfahrzeug selbst zu bauen und zu entwickeln....?
24. März 2012: Von Sebastian Willing an Peter Schneider
Aber was spricht gegen eine intensive Prüfung und dann deutsche Zulassung?
24. März 2012: Von Roland Schmidt an Sebastian Willing
Beitrag vom Autor gelöscht
27. März 2012: Von Peter Schneider an Sebastian Willing
Ganz einfach: Wer prüft z.B. mit welchen Mitteln, wie zwei Flügelschalen verklebt sind? Geht nicht oder nur, wenn der ursprüngliche Erbauer Asservate vorweisen kann, ausreichend dokumentiert hat etc. Wer prüft einen Kastenholm, der irgenwie vernietet wurde und nach Einbau nicht mehr zugänglich ist?
Also, so blauäugig bin ich nicht, daß ich in einem mir unbekannten Gerät sitzen möchte, von dem ich nicht weiß, ob es 3, 5, 6 oder 8 G Bruchlast hat....
27. März 2012: Von Max Sutter an Peter Schneider
Es wäre wohl ziemlich blauäugig zu behaupten, dass man je solche Nachweise zur Verfügung hat. Es muss sich dabei nicht einmal um Selbstbauflugzeuge der AL handeln - ganze Heerscharen haben in den 70er Jahren den sowas von verlotterten B727-Shuttles der PanAm nach Berlin vertraut, oder mangels Alternative vertrauen müssen. Und die Tu137 innerrussisch - die waren in einem Zustand, die konnte man nur besoffen ertragen. Zum Glück hatten die mitfliegenden Russen immer genug für eine gesellige Runde dabei. Nasdarovje!

29. März 2012: Von Peter Schneider an Max Sutter
Irgendwie gehts am Thema vorbei Herr Sutter.
Klebstoff-Asservate vom Verkleben meiner Alu-Flügelholme mit den Rippen habe ich nach 18 Jahren noch immer im Regal. Nach Weiterbau nicht mehr zugängliche Strukturteile werden in D vorher vom Prüfer Kl. 1 abgenommen und dokumentiert, erst dann gehts weiter. USA? Da wird der Flieger "signed off" wenn er fertig ist, vor dem Erstflug....
Eine 737 oder Tupolev wird wohl kaum durch jemanden nach der 51%-Regel als Einzelstück gebaut worden sein und werden. Die haben eine Musterzulassung, auch wenn die Inneneinrichtung ramponiert ausschauen mag. Wenn mal eine große "Änderung am Stück" erfolgt, dann geht es in die "Experimental-Kategorie".
Zur Begriffsklärung an die Teilnehmer:
VVZ = Experimental-Status. Hier kann v. Erbauer experimentiert werden an Antrieb, etc., m.E. auch an Stukturteilen.
"Beschränkte Sonderklasse": war mal Experimental mit VVZ nach Erbringung aller Nachweise, incl. Lärmmessung, Nachflugprotokoll und 3. Gutachten. In diesem Status darf nichts mehr geändert werden.
1. April 2012: Von M Schnell an Peter Schneider
"Hat schon mal jemand versucht ein Kraftfahrzeug selbst zu bauen und zu entwickeln....?"

Ja und das erfolgreich.....nicht ich, aber ein mir gut Bekannter "Prof"

...und wie man heute weiß sind UFO'S eine sehr irdische entwicklung von Herrn Lippisch..und da kann man dann ruhig mal weiter zurück schauen. Zumal auch ein Herr Scheibe, erst gebaut und dann getestet hat, siehe meine www. das Teil hält mehr aus als manch andere Kiste.(SF23 konnte auch als Kit gekauft werden)

.zum Thema selbstbau noch eine Anmerkung, es ist ein gewaltiger Unterschied ob ein Flugzeug aus CFK/ GFK oder den "Üblichen" Materialien gebaut wird...mit Harz und Härter kann man jede Menge falsch machen und sich mal eben kurz Umbringen wenn man net aufpasst, vorallem weil man vor 20Jahren noch nicht alzuviel über den verlauf des Alterungsprozesses wusste...

Bei Metall und Holz sieht das etwas anders aus... von dem her mal keine Äpfel, Birnen und Kartoffeln vergleichen

... zum Thema "Bruchlast" und unbekanntes Gerät: Wissen Sie das bei einer C172 oder anderem Gerät das mal locker 20-40Jahre alt ist, denn??? NEIN!!!! Sie müssen sich auf die Herstellerangaben von vor Jahrzehnten verlassen. Wenn Sie auf sicher gehen wollen und das selber Nachvollziehen:

müssten Sie dazu wissen wie sich das Material über die Jahre verändert hat in seiner Gefügestruktur, bzw wie oft das Flugzeug an den Grenzen der Elastizitätsgrenzen des Materials betrieben wurde. Wo es Betrieben wurde, mit welchen Mitteln auf das Material im Laufe der Jahre eingewirkt hat usw, usw..Wenn ich mir die "Frösche" und Wellen in diversen Zugelassenen Mustern anschaue, wird mir mehr als Übel...und ich habe mehr als 1000 Bilder von Strukturellen alterserscheinungen in meinem Archiv, wo ich ganz klar sage: ICH würde diese Flieger aus dem Verkehr ziehen, denn bei Schichtkorrosion (die nicht immer von aussen zu erkennen ist) können Sie von einer imensen schwächung der Strukur ausgehen...ebenso bei Blaufäule von Holz oder wenn Aerodux mal das Bröckeln anfängt.

Zudem: die hälfte der Niete die in US Werken geschlagen wurden, müssten selbst nach den Regularien der Faa ersetzt werden...(zu lang, zu kurz, Köpfe beschädigt, Lochleibungsdruck überschritten...usw) zusammenfassend also: Shit happens.... Murphy lebt und Papier ist geduldig...den rest denkt sich bitte jeder selber...zu dem thema Musterzugelassene Ami Kisten.

oh, sorry wenn Rechtschreibung und Satzbau etwas merkwürdig erscheinen, aber diese Eingabemaske macht mir bei langsameren Datenverbindungen immer Probleme in der darstellung (ich schreibe großteils BLIND)

1. April 2012: Von M Schnell an Peter Schneider

Peter....VVZ= Vorläufige Verkehrszulassung, heute Permit to Fly, hat mit dem Status Experimental mal gar nix zu tun, das braucht JEDER der ein LFZ das :

nicht registriert ,

das keine gültige Nachprüfung hat,

oder zu technischen Zwecken in "nicht gesichertem technischen Zustand" überführt werden soll...und natürlich Luftfahrzeuge die noch nicht alle forderungen der Musterzulassung/ einzelzulassung usw. erfüllen ( da fallen die Experimentals rein..klar) wenn Sie eine Quelle dazu wollen....kein Problem... LuftgerPV, LuftVZO....







PS...ich will keinen Persönlich angreifen, also bitte nicht angegriffen fühlen, au wenn ich eine schroffe Art habe, das liegt daran das ich das Gejammer in D. langsam nimmer ertrage..weil jammern tut jeder, etwas unternehmen gegen die Probleme , KEINER . Mit dieser Einstellung ist der Deutsche mal wieder Opfer seiner Eigenen Menthalität und der "Technologie dieb der 40er Jahre USA lacht sich eines)

9. April 2012: Von Oscar Bürgis an Sebastian Willing
Der fehlende Goodwill der EASA und des LBA!
27. Februar 2014: Von Hans Franke an Peter Schneider
> Hilft auch nicht weiter, aber mit so einer Entwicklung muß man eben rechnen. Hier gehts schlicht um die
> Haftung der Allgemeinheit gegenüber. Hat schon mal jemand versucht ein Kraftfahrzeug selbst zu bauen
> und zu entwickeln....?


Ist zwar schon etwas aelter, aber als ich das gelesen habe konnt ich mich nicht mehr zurueckhalten.

Ja, hier :)

Sowohl als Zweirad, als auch als Auto, sowohl als Umbau, als auch als kompletter Neubau

Ein selbst gebautes Kfz zuzulassen gehoert zu den einfacheren Sachen im Leben. Im Prinzip nicht viel mehr Aufwand als ein normaler TÜV Besuch um einen geaenderten Blinker eintragen zu lassen. Ok, kleines Bischen mehr, da nach der (eingehenden und mit viel Fachsimpeln begleiteten) Pruefung noch die Fahrgestellnummer zu kaufen ist (auch vom Gutachter/Pruefer) und in Rahmen und Typschild einzuschlagen ist. Dann ab zur Zulassungsstelle. Fertig. Der eigene Name steht dann bei Hersteller (HSN 0900, Fahrgestell TP....) - ist doch huebsch:)

Und ab von wenigen Vorschriften zur Beleuchtung (Anzahl, Anordnung etc.) oder Kotfluegeln (muss da sein und max. 15 cm ueber Radmitte) und aehnlichem gibt es wenig zu Beachten. Als Einzelhersteller (und bei kleinserien) ist man von nahezu allen Vorschriften, auch zur Unfallsicherheit (z.B. Aufprallzonen etc.) ausgenommen. An Zahlen wird hart gerademal die Bremsleistung ueberprueft - sollte zu Gewicht und Motorleistung passen. Der Rest ist gesunder Menschenverstand - es wird auf die gleichen Schwachstellen geachtet wie bei einer normalen Pruefung (Schweissqualitaet, keine Schweisstellen an Bremsteilen, saubere Fuehrung von Kabeln und Leitungen, etc.).

Bei ungewoehnlichen Konstruktionen (Tank ueber Motor) muss man eine gute Begruendung haben, dann klappt sogar sowas. Und klar, Unsinn wird rigoros zurueckgewiesen. Wie gesagt, gesunder Menschenverstand.

Wenn man bedenkt, dass taeglich wesentlich mehr Leute im Strassenverkehr unterwegs sind erstaunlich pragmatisch, gell?

Hans
27. Februar 2014: Von  an Hans Franke
Hallo Hans, bin ganz erschrocken, daß ich hier nach langer Zeit angesprochen bin.
Also das glaube ich nun nicht so ganz, es sei denn es kommen zugelassene Serienteile zur Verwendung. Habe mal einen TÜV-Ingenieur interviewt, der meinen Flugzeug-Eigenbau als Straßenanhänger positiv begutachtet hat (!) und dieses dann Zulassungspapiere und ein Nummernschild erhielt, obwohl die "Prüfschlange" auf den Scheiben fehlt, etc..
Meine Frage an ihn war, ob ich einen Peugeot Dieselmotor in ein Dreirad Fahrgestell einbauen könnte mit weitgehend Fremd-Originalteilen (Achse, Bremsen, Gabel, etc, etc) und selbst geschweißtem Rahmen, und mir dieses Teil als Einzelstück zugelassen werden könnte. Antwort: negativ. Erforderlich seinen eine Menge Tests, die keine Privatperson erbringen kann wie Spurtreue, flattern etc.. Beim Auto käme noch der Crashtest hinzu.
Damit war mein Dieseldreirad gestorben. Was dagegen zu gehen scheint, ist die Verwendung von Kits mit Musterzulassungen (z.B. Cobra), aber zulassungstechnisch auch nicht unproblematisch.Oder man braucht einen TÜV wie Deinen, der mitspielt und sich überzeugen läßt.
27. Februar 2014: Von Roland Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2014: Von Hans Franke an 
> Hallo Hans, bin ganz erschrocken, daß ich hier nach langer Zeit angesprochen bin.

Ja, sorry, Deine Bemerkung hat mich nur sowas von animiert :))

> Also das glaube ich nun nicht so ganz, es sei denn es kommen zugelassene Serienteile zur Verwendung.

Aeh, na ja, ich kenn ehrlich gesagt keinen der seine Bremsen in allen Tielen selber konstruiert - aber das ist ja beim Flieger nicht anders. Es spielt aber keine Rolle, ob die Bauteile eine (einzelne) ABE haben oder nicht (Die Mehrzahl der Teile, die Du so in Deinem Auto hast, haben gar keine ABE). Wichtig ist, dass der Pruefer das die Gesamtkonstruktion fuer angemessen und Verkehrssicher haelt. Eine ABE ist im Prinzip das Gegenteil einer Pruefbarkeit. ein Teil mit ABE MUSS vom Pruefer akzeptiert werden - so fachgerecht verbaut.

> Habe mal einen TÜV-Ingenieur interviewt, der meinen Flugzeug-Eigenbau als Straßenanhänger positiv
> begutachtet hat (!) und dieses dann Zulassungspapiere und ein Nummernschild erhielt, obwohl die
> "Prüfschlange" auf den Scheiben fehlt, etc..

Na siehste :))

Sache ist, dass in der StVZO (und der FZO) nur (relativ) wenig gefordert ist, hauptsaechlich betreffend Lichtern, und es dann noch den Paragraph 70 gibt, der sagt, dass man fuer alles auch noch eine Ausnahme bekommen kann. Und die gibts auch - mit dem richtigen Grund.

> Meine Frage an ihn war, ob ich einen Peugeot Dieselmotor in ein Dreirad Fahrgestell einbauen könnte mit
> weitgehend Fremd-Originalteilen (Achse, Bremsen, Gabel, etc, etc) und selbst geschweißtem Rahmen, und
> mir dieses Teil als Einzelstück zugelassen werden könnte. Antwort: negativ.

Na dann braucht der eher einen Nachhilfekurs. Ersatzweise kann ich ja mal mit meinem 3rad vorbeikommen - Boxermotor in halbem Motoradrahmen, hintere Haelfte selbst geschweisst, PKW-Achse hinten, Vorderradaufhaengung komplette Eigenkonstruktion (und eigentlich eine voellige Fehlkostruktion :), Blattfedern vom Moskwitsch Kombi, Bremsteile vom Toyota, Lampen von 4 verschiedenen Fahrzeugen, und so weiter... Bei der Abnahme gabs 3 Eintragungen. Ich musste das Bremspedal vergroessern, eine voellig ueberfluessige zusaetzliche Querstrebe einbauen (er wollte damit was beseitigt haben was eigentlich aus der Federung kommt), sowie die Pflicht einen Helm zu tragen.

Das mit den Eintragungen ist auch der springende Punkt - der Sachverstaendige kann praktisch jede beliebige Auflage zur Bedingung machen - von obigem Helm bis zu erlaubter Hoechstgeschwindigkeit. Im regelfall kann man dann ein bischen argumentieren, wenn er sich aber sur stellt, dann musst Du es schlucken - wenn Du einen positiven Bescheid willst. Man kann natuerlich imemr versuchen einen anderen Gutachter zu bekommen, aber je kleiner die Szene, oder je ungewoehnlicher die Konstruktion, desdo schneller sprichts sich rum - das macht deinen Ruf ganz schnell kaputt. Die bessere Alternative ist es erstmal zu schlucken, und dann spaeter eine Aenderung eintragen zu lassen - so hatte ichs beim 3rad z.B. mit dem Gesammtgewicht. Der Gutachter bei der Erstzulassung hat mir nur ein Gesammtgewicht eingetragen, bei dem ich den Tank nur haette halb voll machen duerfen, wenn ich selbst noch mitfahren haette wollen (dabei hab ichs fuer mich plus 500kg Zuladung gebaut). Ich bin dann halt spaeter nochmal hin (anderer Pruefer) und hab das Gewicht umschreiben lassen. Der Kompromiss war dann dass ich mal so alles draufgepackt habe, was ich als Campingausstattung brauche, mich drauf gesetzt habe, das wurde gewogen und dann noch 40kg dazu :)) Imemr noch weniger als ich eigentlich geplant habe, aber praxisgerecht.

Zugelassen ist es jetzt als LKW, fahren tut es sich ein bischen wie ein Motorrad, man braucht aber einen Autofuehrerschein und der Versicherungstarif ist fuer ein Quad :))

> Erforderlich seinen eine Menge Tests, die keine Privatperson erbringen kann wie Spurtreue, flattern etc.

Dafuer gibts gar keine Vorschriften. Nur Verkehrssicher muss es sein.

> Beim Auto käme noch der Crashtest hinzu.

Noe. Sache ist die, eine Zulassung ist eigentlich immer nur fuer ein ganz konkretes Fahrzeug. Und im Prinzip muss eigentlich jedes einzeln abgenommen werden. In der Praxis gibts dann (wegen der Menge) aber Vereinfachungen, die auf 3 Arten rauslaufen.

a) Man kann ein Musterzulassung machen und dann bei jedem spaeter gefertigten die Musterzulassung beilegen und bestaetigen, dass das dem Muster entspricht. In Deinen Autounterlagen muss sowas drinnen sein. Mit Stempel und Unterschrift von einem Ingeneur des Herstellers. Das kann dann zu der erstaunlichen Situation fuehren, dass beim ersten TUeV-Termin festgestellt wird, das das Fahrzeug garnicht abgenommen ist, z.B. weil ganz andere Reifen verbaut sind, als bei der Musterzulassung, oder andere Bremsen - und das ab Werk :)

b) Man man laesst ein Einzelstueck zu. Die Zulassung ist dann nur fuer dieses konkrete Fahrzeug. Hier (sollte) jetzt alles auf Vorschriftskompatibilitaet, vor allem aber auf fachgerechte Ausfuehrung geprueft werden. Die Datenerfassung ist eher hemdsaermlig und entspricht im grossen und ganzen der Uebernahme Diener Angaben. In wie weit diese zutreffen, beurteilt der Gutachter aus seinem Wissen bzw. seinem Datenmaterial heraus (also wenn Du einen VW-Motor verbaust und dann 20 PS angibtst, oder einen V8 mit 1l Hubraum, dann musst Du da schon Begruendung liefern, ggf. Messunterlagen vorweisen. Ansonsten entsprechen die technischen Pruefungen dem, was bei einer normalen Untersuchung auch gemacht wird (Bremsen, Licht, Abgas). Hier kann ein positives Gutachten wegen allem moeglichen verweigert werden (viel platz zur Argumentation).

c) Ist jetzt eine Variante von b) - Bei weiteren Fahrzeugen legt man die Unterlagen des ersten Fahrzeugs vor und bestaetigt, dass das neue Fahrzeug in allen (relevanten) Einzelheiten genau dem vorherigen gleicht. Der Gutachter kann dafuer jetzt Belege fordern (durchaus auch Vorfuehrung beider Fahrzeuge) - im Regelfall wird er aber einfach die Daten abrufen und auf Plausibilitaet pruefen. Das wichtige hier ist, dass er die positive Begutachtung nicht verweigern darf, wenn die Fahrzeuge gleich sind, ausser bestimmte Regelungen haben sich geaendert. Das ist der Hauptunterschied zur Musterzulassung - mit Musterzulassung darf man weiterproduzieren, auch wenn sich z.B. die Abgasvorschriften geaendert haben.

Was jetzt all die Sachen, von Crashsicherheit ueber Fussgaengerschutz bis zu Flottenverbrauch anbelangt, so gilt das, unabhaengig von der Zulassungsart, nur fuer Grosserienhersteller. Diese Vorschriften sind (idR) nicht aus der StVZO/FZO, sondern kommen aus EU Vorschriften. Und da werden Kleinserien expliziet ausgenommen. Kleinserie heisst beim Kfz (meines Wissens) nicht mehr als 300 Fahrzeuge im Jahr. Das ist eine Extrawurst um all die Lamborghinis und Wiesmans zu erhalten, weniger fuer den Einzelbastler :) Deswegen koennen solche Fahrzeuge auch z.B. Karosserieformen anbieten, die eigentlich garnicht mehr zulassungsfaehig sind (zu niedrige Motorhaube etc.) - selbst bei Neukonstruktionen.

> Damit war mein Dieseldreirad gestorben.

Wenns Dir damit noch ernst ist, dann ruehr Dich mal.

> Was dagegen zu gehen scheint, ist die Verwendung von Kits mit
> Musterzulassungen (z.B. Cobra), aber zulassungstechnisch auch nicht unproblematisch.

Musterzulassung fuer ein Kit? Das waer mir neu. Die liefern zwar ein Zulassungsmuster (Also alle Daten die man so braucht) mit, aber keine Musterzulassung. Das Zulassen ist jedes mal eine Einzelabnahme. Musterzulassung heisst ja, dass Du ohne eine erste Pruefung auf die Strasse darfst.

> Oder man braucht einen TÜV wie Deinen, der mitspielt und sich überzeugen läßt.

Der TUeV Bayern ist jetzt nicht gerade fuer serviele Pruefer bekannt ... mal vorsichtig gesagt. Und ich hab die Erfahrung schon mit verschiedenen Pruefern gemacht. Wobei man ehrlich sien muss, Heute laeuft das wesentlich entspannter (auf beiden Seiten) als in den 80ern.

Bei den ganzen Horrorgeschichten sollte man eines nicht vergessen: Da steckt meist eine Bastelei dahinter die eben NICHT per Gutachten abgenommen wurde. Und ehrlich gesagt, so sehr ich den Wunsch zum Basteln verstehe, ist es sinnvoll wenn die Verkehrsueberwachung ganz eng gehandhabt wird.

Ich kanns nur nochmal sagen, das Wichtigste ist eine saubere Ausfuehrung.

Aber um zum eigentlichen Thema zurueckzukommen, ich ueberleg seit einiger Zeit halt auch mal was 'mit verringerter Bodenhaftung' zu bauen, und wuehl mich daher durch die diversen Informationsmaterialien, Seiten und Foren. So bin ich hier aufgeschlagen. Irgendwie scheint mir, dass die Situation beim Flugzeugbau ein bischen ist wie beim Auto in meiner Jugend. Total unfelxible Auslegung der Vorschriften, obwohl die eigentlich dazu gedacht sind Vielfalt zu ermoeglichen. Ich mein, wofeur einen Selbstbau anfangen, wenn der dann nur fuer bessere Platzrunden bei Sonnenschein gut ist? Im Moment bin ich kurz davor den Mut zu verlieren.

Gruss
Hans
27. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Hans Franke
"Im Moment bin ich kurz davor den Mut zu verlieren."

Das wäre schade. Ich nehme an, dass du dich auch schon an die OUV gewandt hast https://www.ouv.de/fly/ ? Ansonsten bleibt auch die Möglichkeit, ein fertiges Experimental zu kaufen und an diesem nach den eigenen Wünschen Veränderungen vorzunehmen.

27. Februar 2014: Von  an Roland Schmidt
Na so fährt der sich. Allerdings nicht bei Siff und Salz auf der Straße und es sind nur 1200 Meter zur Airbase, sonst ergibt nur ein Container Sinn.
Sieht aus wie ein temporärer Spornradflieger, ist aber nur ein Stützrad wegen hinterem Schwerpunkt beim anklappen.


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AnhAnger.JPG

28. Februar 2014: Von Hans Franke an 
Huebsch.

> Sieht aus wie ein temporärer Spornradflieger, ist aber nur ein Stützrad wegen
> hinterem Schwerpunkt beim anklappen


Der dezente Hinweis ist das '25' Schild ... Ich geh mal davon aus, dass das zulassungsmaessig als Schaustellerwagen oder Sportgeraeteanhaenger lauft (Landwirtschaftliches Geraet passt auch :))

Ist die Deichsel eigentlich drehbar am Flugzeug gelagert? Wenn ja, ist das schon erstaunlich - wenn nein, was macht der Rahmen mit den Kraeften?

Hans
2. März 2014: Von  an Hans Franke
Die Schleppstange ist mit 2 8mm Stiften in Rumpfrohren fixiert. Die Kräfte gehen in Verstärkungen in der Fachwerk-Struktur, die so berechnet ist, daß das hält.

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