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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. März 2012: Von Peter Schneider an Sebastian Willing
Ganz einfach: Wer prüft z.B. mit welchen Mitteln, wie zwei Flügelschalen verklebt sind? Geht nicht oder nur, wenn der ursprüngliche Erbauer Asservate vorweisen kann, ausreichend dokumentiert hat etc. Wer prüft einen Kastenholm, der irgenwie vernietet wurde und nach Einbau nicht mehr zugänglich ist?
Also, so blauäugig bin ich nicht, daß ich in einem mir unbekannten Gerät sitzen möchte, von dem ich nicht weiß, ob es 3, 5, 6 oder 8 G Bruchlast hat....
27. März 2012: Von Max Sutter an Peter Schneider
Es wäre wohl ziemlich blauäugig zu behaupten, dass man je solche Nachweise zur Verfügung hat. Es muss sich dabei nicht einmal um Selbstbauflugzeuge der AL handeln - ganze Heerscharen haben in den 70er Jahren den sowas von verlotterten B727-Shuttles der PanAm nach Berlin vertraut, oder mangels Alternative vertrauen müssen. Und die Tu137 innerrussisch - die waren in einem Zustand, die konnte man nur besoffen ertragen. Zum Glück hatten die mitfliegenden Russen immer genug für eine gesellige Runde dabei. Nasdarovje!

29. März 2012: Von Peter Schneider an Max Sutter
Irgendwie gehts am Thema vorbei Herr Sutter.
Klebstoff-Asservate vom Verkleben meiner Alu-Flügelholme mit den Rippen habe ich nach 18 Jahren noch immer im Regal. Nach Weiterbau nicht mehr zugängliche Strukturteile werden in D vorher vom Prüfer Kl. 1 abgenommen und dokumentiert, erst dann gehts weiter. USA? Da wird der Flieger "signed off" wenn er fertig ist, vor dem Erstflug....
Eine 737 oder Tupolev wird wohl kaum durch jemanden nach der 51%-Regel als Einzelstück gebaut worden sein und werden. Die haben eine Musterzulassung, auch wenn die Inneneinrichtung ramponiert ausschauen mag. Wenn mal eine große "Änderung am Stück" erfolgt, dann geht es in die "Experimental-Kategorie".
Zur Begriffsklärung an die Teilnehmer:
VVZ = Experimental-Status. Hier kann v. Erbauer experimentiert werden an Antrieb, etc., m.E. auch an Stukturteilen.
"Beschränkte Sonderklasse": war mal Experimental mit VVZ nach Erbringung aller Nachweise, incl. Lärmmessung, Nachflugprotokoll und 3. Gutachten. In diesem Status darf nichts mehr geändert werden.
1. April 2012: Von M Schnell an Peter Schneider

Peter....VVZ= Vorläufige Verkehrszulassung, heute Permit to Fly, hat mit dem Status Experimental mal gar nix zu tun, das braucht JEDER der ein LFZ das :

nicht registriert ,

das keine gültige Nachprüfung hat,

oder zu technischen Zwecken in "nicht gesichertem technischen Zustand" überführt werden soll...und natürlich Luftfahrzeuge die noch nicht alle forderungen der Musterzulassung/ einzelzulassung usw. erfüllen ( da fallen die Experimentals rein..klar) wenn Sie eine Quelle dazu wollen....kein Problem... LuftgerPV, LuftVZO....







PS...ich will keinen Persönlich angreifen, also bitte nicht angegriffen fühlen, au wenn ich eine schroffe Art habe, das liegt daran das ich das Gejammer in D. langsam nimmer ertrage..weil jammern tut jeder, etwas unternehmen gegen die Probleme , KEINER . Mit dieser Einstellung ist der Deutsche mal wieder Opfer seiner Eigenen Menthalität und der "Technologie dieb der 40er Jahre USA lacht sich eines)


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