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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Februar 2012: Von Wolfgang Oestreich an Wolfgang Lamminger
Zumindest für den "normalen" FAA-PPL ohne IR gibt es derzeit noch eine nach hiesigen Maßstäben einfache Möglichkeit die Anforderungen ab April zu erfüllen.Beim LBA den Antrag auf Umschreibung der FAA Lizenz stellen. Dazu sind folgend Dinge erforderlich:
Theoretische Prüfung in Luftrecht (40 Fragen) und Menschliches Leistungsvermögen (25 Fragen) und Prüfungsflug (nicht Checkflug) mit einem von der Landesbehörde ausgesuchten Prüfer.
Neben der FAA Lizenz und entsprechendem Nachweis von 75 Stunden als PIC müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Online über das KBA)
- Medical FAA und nach JAR
- BZF und Sprachprüfung Level 4, 5 oder 6
- Behördengführungszeugnis (über das Bürgeramt)
- die allseits geliebte ZÜP
- Nachweis "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Also viel Rennerei bei überschaubaren Kosten. Die Umschreibung wird durch den Prüfungsflug gleichzeitig mit der Anerkennung gemacht (Rein formal müsste erst anerkannt werden, um dann umzuschreiben).

Für alle, die ein Instrument Rating haben, sieht es leider nicht so gut aus. Hier muss noch die gesamte Instrumentausbildung nach JAR gemacht werden. Dafür kann man anschließend mit Kenntnissen über den Aufbau von Auge und Ohr fast jeden Mediziner beeindrucken, oder aber Spannung, Strom und elektrische Widerstände im Funkgerät selbst berechnen, sollte man mal während des Fluges etwas zu reparieren haben.

15. Februar 2012: Von Thore L. an Wolfgang Oestreich
Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU. Die nächsten 2 Jahre also business as usual: n-reg mit FAA PPL/IR ohne EASA Lizenz. Woher ich das habe? Von meiner Versicherung: die hat bei mir nämlich deutlich mehr zu sagen als dieser Bürokratenhaufen, wo man heute nicht weiss was sie morgen wieder verbocken werden. Ich bin "FAA licence only" versichert bis sie sich bei mir melden. Gut!

2. vielleicht auch nicht unwichtige Info in dem Bereich: ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige. Das ist was anderes wie fliegen ohne Lizenz. Also so was wie falsch parken.

Und 3. gibt es immer noch die "operator" Lücke. Gut möglich, dass sich das alles noch in einen Treppenwitz verwandeln wird und wir einfach weiter machen wie bisher.




15. Februar 2012: Von Flo Re an Thore L.
Thore,

kannst Du mal Deine Versicherung fragen, ob die das Fliegen ohne gültige Lizenz auch so sieht? Ich denke hier liegt doch der Knackpunkt, dass Du zwar nur eine OWI begehst, aber vermutlich ohne Versicherungsschutz unterwegs bist...

Florian
15. Februar 2012: Von  an Flo Re
>Thore,

kannst Du mal Deine Versicherung fragen, ob die das Fliegen ohne gültige Lizenz auch so sieht?
Nee! Echt? ;-)
15. Februar 2012: Von Jan Brill an Thore L.
ein freundlicher Herr der Bezirksregierung Düsseldorf sagte mir im vertraulichen Gespräch: Fliegen nur mit FAA Lizenz ist nach Einführung der neuen Gesetzgebung nur eine OWI, und keine Straftat. Es gäbe ja eine Lizenz, nur eben eine ungültige.


Bei allem Respekt für die Bezirksregierung Düsseldorf - aber wie kommt der Mann denn auf das schmale Brett?? Die N-Lizenz ist natürlich nicht ungültig. Sie ist aber für EU-Operator allein nicht mehr ausreichend. So jedenfalls die abenteuerliche Konstruktion der EU. Und mit der muss man sich halt leider befassen. Und ob das jetzt Straftat oder OWI ist, ist eher nachrangig. Teuer wird's eh und gegroundet ist man so oder so, wenn das auffliegt.


Also zunächst einmal ist die Einführung dieser Gesetze verschoben. Nicht nur bei uns in D, sondern wohl auch in allen anderen Staaten der EU.

Sorry - aber: Wo steht das? Schweiz z.B. wird nur mit ein paar Monaten Verspätung einführen. Jedes Land, das die Einführung verschiebt muss dies der Kommission mitteilen. Nichts dergleichen ist bislang erfolgt. Nichtmal von Deutschland.


Ich möchte hier wirklich nicht schwarzmalen. Persönlich würde ich am 9.4.2012 in der Situation auch in meinen Flieger steigen. Ich möchte lediglich klar machen, dass man ab dem 8.4. als n-reg-only Lizenzinhaber ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, solange man in der EU angesiedelt ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bis April 2014 irgendwelche flächigen Kontrollen der Behörden diesbezüglich gibt. Behördenvertreter mit denen ich gesprochen habe sagen sogar das Gegenteil: Man will davon erstmal die Finger lassen. Zumindest bis 2014. Das Thema ist bei den Behörden ebenfalls nicht gerade beliebt, auch wegen der Auswirkungen auf ICAO.

Aber bitte beachten: Es genügt ein frustrierter Heini. Muss nichtmal bei der Behörde sein. Ein Freak, der es eh schon lange auf "die n-regs" oder "die Amis" abgesehen hatte. Für die Anzeige genügt ein Zweizeiler. Dann geht der Fall seinen Gang... und am Ende entscheiden hochqualifizierte Super-Fach-Richter beim AG Langen oder VG Braunschweig. Und wie genau die einen solch komplizierten Fall prüfen und werten... naja - ich wollte ja nicht schwarzmalen.

MfG
Jan Brill


17. Februar 2012: Von Martin Brunkhorst an Jan Brill

Die Herrschaften,

es gibt Nachrichten aus dem Hause LBA. Bei www.LBA.de ist eine Veröffentlichung im Netz, das zu mindest die

Altersbeschränkung bis 2017 verschoben ist. (Aber nur auf deutschem Hohheitsgebiet)

Martin Brunkhorst

17. Februar 2012: Von Edmund Eggensberger an Jan Brill

Hallo Herr Brill,

ist da was dran, dass es angeblich aktuell Gespräche zwischen der EASA und der FAA gibt zur wechselseitigen Anerkennung von Lizenzen?

19. Februar 2012: Von Harr, Roger an Edmund Eggensberger
@Jan Brill Ich habe eine persönliche Bestätigung vom BAZL, dass die Übergangsfrist für die US Lizenz bis zum 8.4.2014 verlängert ist. Von dem her sollte es auch möglich sein, von den neuen Umwandlungsvorschriften profitieren zu können. Mut besten Grüssen aus der Schweiz Roger HARR

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