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23. Oktober 2011: Von Max Sutter an 
erlauben die zuständigen Verordnungen doch auch ausdrücklich

Frau Behrle, der Hangelarer ist Rheinländer, und Rheinländer sind Frohnaturen. Aber genau da hört bekanntlich der Spaß auf für einen Scheibchenvilla bewohnenden Besitzbürger in der Platzrunde, bzw. im Grundriss derselbigen. Den interessiert nicht, dass das Mofa in 10 Metern Entfernung hundert mal lauter ist, der wählt auch nicht grün, denn Grüne sind gebildet und können Messwerte miteinander vergleichen, und wenn das Resultat zu krass wird, lassen sie mittlerweile schon mal fünfe grad sein, damit sie wieder in die Regierung kommen.

Auch Gesetze interessieren unsere Leserbriefterroristen einen feuchten Kehricht, wir sind schließlich in Deutschland. Da muss es doch gelingen, durch destruktive Sturheit auch das weltweit strengste Gesetz noch mit einer Zusatzbestimmung ins Gegenteil der ursprünglichen Absicht und vor allem bar jeder Zweckmässigkeit zu verkehren. Auf den Gerichtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ist man geradezu süchtig, ja man bedauer es sogar, dass jenseits von Straßburg und Den Haag ein Weiterziehen an das jüngste Gericht (bislang noch) unmöglich ist.

Dieser satte, verbiesterte Besitzbürger ist aber mit Bürgerinitiativen & Co. noch längst nicht zufrieden, er verlangt von der Obrigkeit Taten, das allerdings in völliger Verkennung bundesrepublikanischer Behördenwirklichkeit. Und wenn es eben das Regierungspräsidium nicht tut, dann erwartet er halt vom Flugplatzbetreiber, dass er bei der Vebeg eine gebrauchte, aber voll funktionsfähige Radarflak ersteigert und mit Blackwater einen Vertrag über Betrieb und Wartung abschließt. Die Kraft würde sich beim Vertragsabschluss
ja nur zu gerne zusammen mit Dick Cheney oder Donald Rumsfeld für die WAZ ablichten lassen.

Als Mindestes sollte das Regierungspräsidium schon einmal die in den Himmel gezeichnete Flugzeugautobahn aus der AIP mit schweren, gut sichtbaren Granitrandsteinen befestigen, damit wenigstens ein Satz Reifen, der Prop und der rechte Randbogen drauf gehen und gleichzeitig ein existenzvernichtendes Bußgeld ausgesprochen werden kann. Sie sehen, mit einfacher Paragraphenarithmetik kommt man in dem Fall schon längstens nicht mehr weiter, da stürzt eher unser Währungssystem zusammen als dass sich in Hangelar die Bewohner gesetzlichen Bestimmungen unterordnen.

23. Oktober 2011: Von  an Max Sutter

Vielleicht bin ich ja zu blöd, aber: Wie viele Piloten wurden bis jetzt in Hangelar wegen Nichteinhaltung der Platzrunde belangt? Und sonst in Deutschland? Kann es sein, dass manche Piloten in ihrer Reaktion auf diese SAche den Hangelarer Bürgern in nichts nachstehen?

Bange machen gilt nicht!

23. Oktober 2011: Von Max Sutter an 
Der Tatbestand "Nichteinhaltung der Platzrunde" kommt, soweit ich weiß, (aus gutem Grund) in den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen nicht vor. Also müssen andere Tatbestände herangezogen werden. Wenn dann an derart ergangenen Urteilen formal nichts verkehrt ist, sie also keine Rechtsfehler enthalten, dann hat eine Revision gute Chancen zu scheitern.
23. Oktober 2011: Von  an Max Sutter

>Also müssen andere Tatbestände herangezogen werden.

Klingt toll. Und nochmal: ein Fallbeispiel. Nur eins. Danke!

23. Oktober 2011: Von Ralf Kahl an 
Gab es bei uns am Platz. Ein UL ist bei starkem Seitenwind gestartet und wurde sofort nach innen (Bereich innerhalb der Platzrunde) gedrückt und hat leider keine Korrektur vorgenommen. Leider ist im Innenbereich der Platzrunde ein Neubaugebiet. Keine zwei Minuten später Beschwerde eines überflogenen Anwohners beim Flugleiter, Anzeige durch den Anwohner bei der zuständigen Behörde und: Zack - verknackt.
23. Oktober 2011: Von Max Sutter an Ralf Kahl
Ja was stand denn exakt auf dem Verknackungsbescheid? Gab es da zuvor noch einen Anhörungsbogen (hatte noch nie sowas im Flieger, trotz vielen Jahren EDFE)?

Ich kenne diesen Formularkrieg nur vom Auto. Da streite ich vorerst mal jede Schuld ab, und dann können die dann ein Bildchen bringen, auf dem man erkennt, dass es nicht meine Oma war. Oder sie weisen mir nach, dass ihr Radar noch innerhalb der Gültigkeitsdauer der Nachkalibrierung steht etc., da gibt es eine ganze Latte von nervigen Möglichkeiten, das Straßenverkehrsamt vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. In etwa der Hälfte der Fälle gaben sie auf, bevor ich diese uniformierte Wegelagerei noch finanziell unterstützen musste. Vielleicht geben wir als Flieger schneller auf denn als Autofahrer. Prinzipiell haben wir aber die gleichen Rechte.

a) Als Beschuldigte dürfen wir Lügen bis die Piste schwarz wird. Das heißt im Amtsdeutsch vornehm "Schutzbehauptung" und wird auch (zumindest nach außen hin) so verstanden. Es entstehen uns prinzipiell dadurch keine Nachteile. Man sollte im Hinblick auf einen möglichen Prozess nur einfach nicht allzu dick auftragen, wenn ohnehin schon alles nicht stimmt.

b) Anders als der Eindruck beim Kachelmann-Prozess obliegt es dem Staatsanwalt, uns die Schuld zu beweisen, nicht wir haben ihm die Unschuld zu beweisen.

23. Oktober 2011: Von  an Ralf Kahl

Was genau heißt "verknackt"? Was wurde vorgeworfen? Und was festgestellt? Wie hat sich der Betroffene eingelassen?

Wenn man angehört wird und nichts weiter sagt als "Oh ja, stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen", kann es womöglich schwierig werden. Wobei ich auch das noch nicht wirklich sehe. Mir fällt auch ein Haufen Sachen ein, wegen derer der Pilot aus meteorologischen oder betrieblichen oder sonstigen Gründen gezwungen war, die Einhaltung der Platzrunde zu vernachlässigen.

25. Oktober 2011: Von Ralf Kahl an 

Ich habe, da ich den Vorfall "hautnah" mitbekommen habe, nach einiger Zeit mal nachgefragt, was aus dieser Sache geworden ist. Mir wurde gesagt, dass die Pilotin verurteilt wurde, wozu, weiß ich nicht mehr so genau. Ich meine, es sei eine Geldstrafe gewesen; ich werde dem aber noch einmal nachgehen. Eine Anhörung hatte damals im Vorfeld stattgefunden.


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