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23. Oktober 2011: Von Max Sutter an Ralf Kahl
Ja was stand denn exakt auf dem Verknackungsbescheid? Gab es da zuvor noch einen Anhörungsbogen (hatte noch nie sowas im Flieger, trotz vielen Jahren EDFE)?

Ich kenne diesen Formularkrieg nur vom Auto. Da streite ich vorerst mal jede Schuld ab, und dann können die dann ein Bildchen bringen, auf dem man erkennt, dass es nicht meine Oma war. Oder sie weisen mir nach, dass ihr Radar noch innerhalb der Gültigkeitsdauer der Nachkalibrierung steht etc., da gibt es eine ganze Latte von nervigen Möglichkeiten, das Straßenverkehrsamt vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. In etwa der Hälfte der Fälle gaben sie auf, bevor ich diese uniformierte Wegelagerei noch finanziell unterstützen musste. Vielleicht geben wir als Flieger schneller auf denn als Autofahrer. Prinzipiell haben wir aber die gleichen Rechte.

a) Als Beschuldigte dürfen wir Lügen bis die Piste schwarz wird. Das heißt im Amtsdeutsch vornehm "Schutzbehauptung" und wird auch (zumindest nach außen hin) so verstanden. Es entstehen uns prinzipiell dadurch keine Nachteile. Man sollte im Hinblick auf einen möglichen Prozess nur einfach nicht allzu dick auftragen, wenn ohnehin schon alles nicht stimmt.

b) Anders als der Eindruck beim Kachelmann-Prozess obliegt es dem Staatsanwalt, uns die Schuld zu beweisen, nicht wir haben ihm die Unschuld zu beweisen.


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