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Genau diese Spitzfindigkeiten und diese oberschlaue Art der Gesetzesinterpretation sind es, welche die Piefkes in Österreich und der Schweiz so wahnsinnig beliebt machen. Nunja, da ich mit einer Österreicherin verheiratet bin, ist mir der ein- oder andere Mentalitätsunterschied nicht ganz fremd.
Es gibt in AT eine Menge hirnloser Regeln. Das gilt nicht nur für den Luftverkehr. Im Unterschied zu den Deutschen zeigen die Österreicher aber nicht selten eine gewisse Gelassenheit im Umgang damit. Man kümmert sich einfach nicht drum: "Passt schoa..." Das fällt uns Deutschen unglaublich schwer zu kapieren und treibt den Preussen in die Raserei.
Im Moment glaube ich nicht, dass irgendein privates Flugzeug irgendwo festgehalten wird. Grund: Der brave Luftfahrer aus dem Ausland, der nicht unbedingt P&F liest, kann von der Regel gar keine Kenntnis haben, denn sie steht weder in der AIP noch ist sie zur Stunde als NOTAM veröffentlicht.
Kein Luftfahrer der Welt kann für Verstöße verantwortlich gemacht werden die nicht in den aeronautischen Publikationen veröffentlicht sind. Genauso kompetent wie das Gesetz verfasst wurde, gestaltet sich offensichtlich auch die Veröffentlichung. Ich stelle mir gerade vor, wie das NOTAM aussehen soll, dass die frohe Botschaft verkündet.
"OPERATORS LANDING AT LOW? HAVE TO CONTRACT A FISKALVERTRETER..."
ahh.. ja ... klar. "Passt schoa..."
MfG Jan Brill
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pardon,
aber Luftrecht und Fiskalrecht ist zweierlei.
es geht dort nicht um das Fliegen, sondern um die Finanzkasse.
Dafür braucht es kein Notam u.s.w
Dass in Ö seit dem 01.04.kein Flugzeug an die Kette gelegt wurde, glaube ich gerne, auch den österreichischen Weg. Das ist wie in Italien. nur leider gibt es darauf keine Garantie
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS Vizepräsidentin AOPA-Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
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Es geht ja auch gar nicht um das Landen sondern um den darauffolgenden Abflug mit Passagieren ;-)
Es gibt ausserdem sicherlich eine Fülle von Vorschriften die in Ö gültig sind obwohl sie weder in der AIP noch im Notam zu finden sind und trotzdem ihre Gültigkeit haben, zum Beispiel zollrechtliche oder Umsatzsteuerregelungen...
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Frau Glässing-Deiss, Herr Loitfelder,
ich möchte auch keineswegs von den Bemühungen dieses Gesetz zu ändern ablenken oder gar abwiegeln. Das Gesetz ist maximal dumm, es ist für Österreich schädlich und eine unerhörte Einschränkung der Freizügigkeit in der EU.
Meine Ausführungen bezogen sich auf die kurzfristige Praxis und die aktuelle Fliegerei nach Fiskalvertreterland.
Dafür gibt es eine AIP. Darin die Kapitel "Entry Requirements" und "Regulations". In diesen Kapiteln stehen alle zollrechtlichen Vorschriften, Visabestimmungen, ICAO-Abweichungen etc. die es für ein Land zu beachten gibt. Was da nicht steht, ist für Luftfahrt unter der ICAO-Convention schlicht nicht relevant. Außer es gibt ein NOTAM. Das gibt's aber in diesem Fall auch nicht.
Wenn das nicht so wäre, könnte man die internationale Luftfahrt gleich dicht machen. Keinem Operator privat oder gewerblich ist es zuzumuten ein österreichisches Gesetzblatt zu lesen, Kundmachungen des Sultans von Brunei zu kennen oder bei den Proklamationen des "Revolutionary Government of Zanzibar" (gibts wirklich!) auf Ballhöhe zu bleiben.
Darauf können sich in der Praxis natürlich nur Piloten aus dem Ausland berufen, für österreichische Kollegen zieht diese Argumentation sicher nicht.
MfG Jan Brill
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Jeder Sache sollte man auch etwas gutes abgewinnen: brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer? Volltanken und schon hat der Mann sich gerechnet - oder mach ich einen Gedankenfehler? ist schon spät - viele Grüße aus EDDH
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brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer? Nee, zum Glück noch nicht. Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen.
MfG jb
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Sehr geehrter Herr Brill, liebe Piloten !
Man sollte die Luftfahrtbehörden in ganz Europa auffordern, folgendes NOTAM unverzüglich herauszugeben:
Achtung bei Flügen auf österreichische Flughäfen...sie brauchen ab 01. April 2011 und bis auf Widerruf um legal starten zu können.....blablabla
Das hätte folgenden Vorteil:
1. 100 prozentige Antiwerbung für die Passagierabgabe in Luftfahrerkreisen. 2. Mehr Druck auf die österreichischen Behörden, damit die angekündigte und versprochene Gesetzesänderung schneller umgesetzt wird.
Peter Schmidt PRO GENERAL AVIATION
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Presseaussendung Austria Presse Agentur vom 06.April 2011 : Wien APA
Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, für Sportflugzeuge mit einem Gewicht unter zwei Tonnen keine Flugabgabe einzuheben. Die Entscheidung hilft Sportfliegern, die internationalen Flughäfen, etwa in Graz, nutzen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage der APA im Finanzministerium. Finanziell falle die Entscheidung nicht ins Gewicht, es gehe nur um ein paar Dutzend Betroffene. Für die mündliche Vereinbarung stehe noch die schriftliche Bestätigung der SPÖ aus.
Größere Privatflieger, etwa von Geschäftsleuten, müssen weiter Flugabgabe zahlen. Auch sie verschmutzen die Luft, es wäre nicht verständlich, sie von dieser Umweltabgabe auszunehmen, argumentiert man im Finanzministerium.
FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek begrüßt die Ankündigung und den damit verbundenen Wegfall immenser Bürokratie in einer Aussendung und führt den Schritt auf massiven öffentlichen Druck und die Petition 'Pro General Aviation' zurück. Die Petition, laut Homepage von 4.277 Personen unterzeichnet, hatte allerdings die Befreiung der gesamten internationalen Privatfliegerei von der seit 1. April wirksamen neuen Flugabgabe verlangt.
Deimek ist grundsätzlich gegen die Flugabgabe: Es handelt sich um eine reine Inkassomaßnahme des Finanzministers, die sachlich jeder Begründung entbehrt. Es erhöhen sich die Ticketpreise für alle, die von Österreich aus abheben wollen, was selbstverständlich auch für die gesamte Tourismuswirtschaft einen erheblichen Standortnachteil bedeutet, schreibt er in seiner Aussendung.(Schluss) tsk/rf
Presseaussendung FPÖ - Österreich
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Hallo Herr Brill,
es stehen in der AIP "Entry Requirements" und nicht "Regulations off Deparure". Ich wäre daher vorsichtig, ob das rechtlich wasserdicht ist mit mangelden AIP-Eintrag oder fehlendes NOTAM. Nach Ösi rein ist ja kein Problem, nur wieder raus. Betrifft leider auch Ihre Cheyenne.
Und was hat das Finanzamt mit der ICOA zu tun? Aus meiner Sicht gar nichts. Ich glaube kaum, das in der AIP der MWST-Satz des jeweiligen Landes steht bzw. die Steuern auf den Sprit, den ein privater Flieger zahlen muss. Und mit der Flugverkehrsabgabe ist es aus meiner Sicht ähnlich.
Und um ehrlich zu sein, es geht hier nicht um die Flugverkehrsabgabe über 2 Tonnen sondern um das, wie man die Abgabe zu entrichten hat. Soweit ich weiß haben wir Deutschen das anders geregelt und es geht über den Flughafen und der Rechnung bezüglich Lande und andere Gebühren. Hätte man das über die Landegebühren geregelt, hätte keiner vermutlich was gesagt und leicht zähneknirschend diese 8 Euro pro Pax bezaht.
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Die Flughäfen hatten sich geweigert, die Abgabe abzuführen. War für die zuviel Bürokratie.
Durch den Protest haben wir nun sogar die E 8,00 für die unter 2000 kg wegprotestiert.
Bei einer Abgabe über die Flughäfen hätte das von uns keiner gemerkt und still bezahlt.
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS Vizepräsidentin AOPA-Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
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Hallo Herr Wehrhard !
Interessante Diskussion. Wir im Osten von Österreich fliegen fast täglich in folgende Nachbarländer z.B. zum IFR Training. Tschechien...Slowakei...Ungarn...Slowenien....Kroatien...
Kaum ein österreichischer Pilot kennt die jeweiligen Landesgesetze oben genannter Länder oder kann diese in der jeweiligen Muttersprache lesen oder gar interpretieren.
Kämen diese Länder auf ähnlich blöde Ideen wie die österr. Regierung mit der Flugabgabe und der damit verbundenen Registrierungspflicht, was wäre dann ? Fliegen wird im vereinten Europa zum individuellen legistischen Glücksspiel ?
Meine Frage: Wie kann man sich als Pilot in Zukunft auf solche Dinge vorbereiten ? AIP und Notam oder was auch immer sind scheinbar nicht mehr ausreichend?
....oder brauche ich wieder einen mitfliegenden einheimischen Piloten, wie es lange Zeit in Russland üblich war ?
Ich glaube die Forderung wäre gar nicht so abwägig, daß die seit 01.April 2011 geltende Flugabgabe in Österreich per NOTAM oder halt in luftfahrtüblicher Weise verkündet wird,da es sich ja nicht nur um eine reine Gebühr oder eine Steuer handelt, die man vor Ort begleichen kann.
Es geht hauptsächlich um die Information, daß man vor Antritt eines Fluges zu einem österreichischen Flughafen mit einem nicht österreichisch registrierten Flugzeug in Österreich vorher einen Fiskalvertreter bestellen muß, um dann auch von diesem wieder "legal" abfliegen zu können.
Lösungsansätze ?
Peter Schmidt
###-MYBR-###
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Ich habe den Eindruck, hier kommen die Zahlstellen für die Landegebühren auf den Flughäfen nicht mehr vom hohen Ross herunter, auf das sie sich gesetzt haben.
Es wird wohl so gewesen sein, dass irgend jemand den Personalbedarf bei rein eigenständigem Inkasso dieser Fluggastgebühr gerechnet hat, natürlich mit Urlaubsvertretung, Mutterschutz, Pausenregelung und was unser Staatswesen an stellenschaffenden Segnungen noch so zur Verfügung hat.
Eine Zusatzarbeit, welche zusammen mit dem Kassieren der Lande- und Parkgebühr praktischerweise in Sekunden erledigt ist, wurde so zum größeren Personalproblem hochstilisiert, jeder hat - wider besseres Wissen, versteht sich - seinen Maximalstandpunkt durchgeboxt, und heraus kam die privatisierte "Lösung" über den Fiskalvertreter, etwas, was im Lichte des Bürokratismus, den es generiert, an Unsinn nicht mehr zu übertreffen ist. An destruktivem Unsinn, müsste man wohl präziser sagen. Man hat in totaler Verblendung ein Exempel statuiert, wo es in jeder Hisicht nichts zu statuieren gab. Dieser Inkasso-Unfug muss abgestellt werden, auch für die Flieger über 2 Tonnen, da sind wir uns wohl einig. Wäre da nicht ein Schreiben an Edi Stoiber angebracht, der ist doch bei der EU für die Reduktion solchen Unfugs zuständig?
Wenn Österreich in den Kreis der geistig normalen Staaten zurückkehren will - die Welt hat Geduld, wie sie schon bei der Regierungsbeteiligung der Haiderpartei gezeigt hat - so wäre halt ein Gespräch zwischen einem Vertreter des Finanzministeriums und des Verkehrsministeriums nötig, und man schafft das unnütze Ärgernis durch eine Zusatzzeile in insgesamt sechs Kassencomputern aus der Welt.
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Na ja ob das wirklich ein Sieg war,weiss ich nicht. Alle Flieger ueber 2 Tonnen haben das Problem immer noch. Und wenn man ehrlich ist,sind es gerade die bis 5.7 Tonnen, DIE DIE verkehrsflughaefen anfliegen bzw. Jetzt wohl weniger. Eine PA28 ist wohl eher selten in Wien.
Das ganze Gesetz ist so "Murks". Entweder haben einige Politiker "nebenbei" ein Steuerbüro oder es Ihnen schlichtweg entgangen, das so was völlig am Problem vorbei ist und unter dem Strich mehr kostet als es bringt. Die Zahlen dazu sind ja bekannt und sprechen eine deutlich Sprache...
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Das eigentlich schlimme daran ist ja die Argumentation warum die "Sportflieger" nicht mehr bevorzugt werden dürfen und GENAUSO Steuern zahlen müßten wie die kommerzielle Luftfahrt.
Keinem der Herrn Politiker ist es bisher aufgefallen daß die "Sportflieger" im Gegensatz zur gewerblichen Luftfahrt schon immer MÖst und USt bezahlt haben..
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Zitat: "Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen."
Hallo Herr Brill,
das funktioniert aber nach Aussage meines Steuerberaters NICHT für Reisekosten und Treibstoffrechnungen von Geschäftsreisen. Nur gewerbliche Transportunternehmer können für diesen Bereich die VAT-Rückerstattung beantragen.
Oder habe ich da eine Fehlinformation??? ###-MYBR-###MfG.
Frank Kessler
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