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6. April 2011 Jan Brill

Infrastruktur: Flugabgabegesetz Oesterreich


Österreich sperrt die Allgemeine Luftfahrt aus

Flüge zu den sechs österreichischen Verkehrsflughäfen Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Salzburg und Wien sind ab dem 1. April 2011 für die internationale Allgemeine Luftfahrt praktisch nicht mehr möglich. Das ist kein Aprilscherz. Verantwortlich für diese ungeheuerliche Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit in Europa ist das neue Flugabgabegesetz, oder besser die geradezu sensationell dämliche Umsetzung desselben.

Dass auch Piloten der Allgemeinen Luftfahrt gerne ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten, versteht sich von selbst. Acht Euro Passagierabgabe für „Kurzstreckenpassagiere“ verlangt das zum 1.4.2011 in Kraft getretene österreichische Flugabgabegesetz. Als Passagier gilt jedweder Insasse, der das zweite Lebensjahr vollendet hat und kein Besatzungsmitglied ist.


Diverse Aktionen aus dem In- und Ausland haben sich gegen das Flugabgabegesetz formiert. Es geht dabei weniger um die Abgabe an sich, als vor allem um die grotesk dämliche Umsetzung.
© trytofly.at 
Nun wird sicher niemand ernsthaft glauben, die 8 Euro flössen der Umwelt zu, aber auch zur Sanierung verarmter Banken oder geplünderter Staatshaushalte leisten die Piloten und Passagiere der Allgemeinen Luftfahrt natürlich gerne ihren Beitrag. Das Problem ist also nicht die Höhe der Gebühr oder deren Existenz als solche.
Das Problem ist die
Art der Entrichtung

Wäre die Gebühr einfach auf der sowieso zu bezahlenden Flughafenrechnung neben all den anderen Sicherheits-, Passagier-, ATC- und Nutzungsentgelten aufgetaucht – wohl kaum ein Pilot hätte davon großartig Notiz genommen.
Nun aber ist die europäische Luftfahrt in Aufruhr. Denn für die Entrichtung hat sich das österreichische Finanzministerium etwas ganz Besonderes einfallen lassen.

Die Gebühr kann eben nicht wie jede andere Flughafengebühr, Steuer oder Abgabe einfach beim Abflug bezahlt werden. Die Gebühr muss von einem in Österreich ansässigen Fiskalvertreter gezahlt werden und dieser ist dem Finanzamt vor dem Flug zu benennen. Das gilt auch für ausländische Maschinen. Im Gesetzestext liest sich das so:

§8 Abs. 4 Flugabgabegesetz

Der Luftfahrzeughalter hat dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 mitzuteilen:

• den von ihm beauftragten Fiskalvertreter
• den Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters
• die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art 28 UStG 1994 des Fiskalvertreters.


Bevor Sie also das nächste Mal mit Ihren Kindern nach Salzburg zum Hangar 7 fliegen, nach Innsbruck zum Wandern reisen oder geschäftlich nach Graz aufbrechen, müssen Sie sich erstmal einen österreichischen Fiskalvertreter suchen, diesen beauftragen, die zwischen 100 und 600 Euro Jahresgebühr für dessen Dienste abdrücken und Ihre Aufzeichnungen auf Vordermann bringen und abtippen, denn das Gesetz verlangt überdies elektronische Aufzeichnungen, aus denen sich „taggenau“ sämtliche Flugdaten ergeben.

Und wenn Sie eine Vereinsmaschine oder ein Charterflugzeug nutzen? Dann müssen Sie den Verein oder Vercharterer erstmal dazu bringen beim österreichischen Fiskalvertreter vorstellig zu werden.

Dem geneigten Beobachter dieser kafkaesken Posse wird klar: Hier ist ein Gesetz, das für Airlines gemacht wurde, eins zu eins auf die private Luftfahrt übertragen worden. Das Ergebnis ist entsprechend.

Wir haben in mehr als 30 Jahren weltweitem GA-Flugbetrieb schon einiges erlebt. Wir haben mit iranischen Luftmullahs verhandelt, peruanische Zöllner besänftigt und afrikanische Luftfahrtbehörden zufriedengestellt.
Einen solchen galoppierenden Schwachsinn haben wir jedoch noch nicht erlebt. Selbst die restriktivsten Despotenstaaten verlangen für Landung oder Überflug eine Permission, eine Gebühr und gut ist. Weder mussten wir uns einen chinesischen Steuerberater suchen noch einen burmesischen Anwalt bemühen. Gebühren können auf der ganzen Welt entweder vor Ort oder nachträglich per Überweisung beglichen werden.


Noch im Dezember brachen wir über 30 Piloten zum Leserreise-Briefing für mehrere Tage nach Graz. Das wäre jetzt nicht mehr möglich. Sämtliche Piloten müssten sich vorher erst einen Fiskalvertreter für Österreich engagieren und umfangreiche Aufzeichnungen führen. Privatpiloten sind an den österreichischen Flughäfen nicht mehr willkommen. Den Umsatz macht dann das nächste Mal eben Slovenien oder die Schweiz ...
In einem Land, in dem der ehemalige Finanzminister Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung im großen Stil erstattet hat, kann man zwar verstehen, wenn die Obrigkeit bei der Begleichung der Abgabenschuld zielgerichtet vorgeht; was Österreich hier aber abzieht, ist die Karikatur bürokratischer Weltfremde. Es stellt eine nicht zu akzeptierende Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit in der EU dar. Man stelle sich nur einmal für eine Sekunde vor, Gleiches würde man den Fahrern privater PKW zumuten. Von einem privaten Flugzeughalter, der vielleicht einmal alle zwei Jahre nach Österreich fliegt, zu verlangen, sich einen derart kostspieligen Fiskalvertreter anzulachen, elektronische Aufzeichnungen zu führen und jeglichen Flug vorher anzumelden, ist ungeheuerlich.

Noch im Dezember 2010 brachten wir im Rahmen unseres Vorbereitungsbriefings zur Leserreise 2011 mehr als ein Dutzend privater Flugzeuge nach Graz. Die 35 Teilnehmer des Briefings brachten der Stadt an der Mur locker einen Umsatz von 15.000 Euro und mehr ein. Einigen Lesern gefiel das Wochenende dort so gut, dass sie die Stadt erneut besuchten. An eine solche Veranstaltung ist nun nicht mehr zu denken.


Was tun?

Wir müssen unseren Lesern vielmehr raten, die österreichischen Verkehrsflughäfen zu meiden. Teilen Sie den Vertretern an Ihren Lieblingsreisezielen dies mit und erklären Sie auch warum. Es geht nicht um 8 Euro. Es geht um die geradezu sensationell untaugliche Art der Entrichtung.

Die Deutsche AOPA hat zusammen mit der AOPA Austria ein Protestschreiben aufgesetzt, das Sie an den verantwortlichen Finanzminister richten können. Das Schreiben ist unter
www.aopa.de/aktuelle-news

abrufbar. Und unter
www.trytofly.at/petition/petition.php

wird das Thema ebenfalls behandelt.

Helfen Sie uns, die Reisefreiheit in Europa im privaten Luftverkehr gegen bürokratische Übergriffe zu verteidigen. Siehe auch die Diskussion zum Thema im Forum von Pilot und Flugzeug.


  
 
 




6. April 2011: Von Andreas Unbehaun an Jan Brill
Was ist denn von dieser Nachricht zu halten, die ich gestern abend per E-Mail erhalten habe?

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Liebe Freunde !

Wie mir soeben der Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Herr Dr. Günther Kräuter, persönlich mitteilte, ist die Flugabgabe für Flugzeuge bis 2 Tonnen hiermit Geschichte. Diese Aussage ist verbindlich und wurde uns schriftlich bestätigt. Dies ist keine Vorankündigung sondern ein Koalitionsbeschluß.

Keine Registrierung - keine Flugabgabe bis 2 Tonnen MTOM auf österr. Flughäfen !

Unser massiver öffentlicher Druck durch unsere Petition, sowie das Engagement vieler luftsportbegeisterter Helfer, hat zu dieser einmaligen Wende in der Geschichte der General Aviation geführt. Doch wir sind erst am Anfang unserer Arbeit und werden uns in Zukunft verstärkt für die Interessen der General Aviation einsetzen und ein wachsames Auge auf die Gesetzgeber und Behörden werfen.

Wir hoffen auch in Zukunft auf eure zahlreiche Unterstützung !

Peter Schmidt
PRO GENERAL AVIATION
www.trytofly.at/petition/petition.php

+++++++++++++++++++++++++++++++++++
###-MYBR-###
6. April 2011: Von  an Andreas Unbehaun
Alles schön und gut. Aber was machen die Flieger (auch Max!) wenn man zwischen 2 und 5,7 Tonnen wiegt? Da gilt der Schwachsinn leider immer noch. Und mal ehrlich, gerade diese Maschinen sind eher mal für ein längers Wochenende in Graz Wien & Co. Meine Freundin wollte diesen Sommer auch mal für ein Wochenende nach Salzburg oder Graz. Ich musste ihr leider diesen Schwachsinn erklären und das es einfach nicht geht. Die 8 Euro würden mich nicht wirklich stören, nur das wie.
6. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an Andreas Unbehaun
Diese Nachricht ist leider noch nicht offiziell bestätigt.

Das leider bisher gültige Gesetz kann nur durch ein Aufhebungsgesetz "erledigt" werden. Dazu liegen noch nicht einmal Gesetzesentwürfe vor, geschweige denn die notwendigen offiziellen Veröffentlichungen unter Einhaltung der Fristen.

Es gibt inoffizielle Verautbarungen aus den Arbeitskreisen, an denen die AOPA Austria beteiligt war, die hoffnungsfroh stimmen, mehr aber auch nicht.

Wie sich die Behörden jetzt seit dem 01.04. konkret verhalten, ist unklar.

Also weiter mit den Protestschreiben, möglichst per Fax, um zu nerven, nur dadurch sind wir überhaupt so weit:

:https://www.aopa.de/aktuelle-news/neue-abzocke-in-oesterreich-update.html
###-MYBR-###https://www.aopa.de/aktuelle-news/neue-abzocke-in-oesterreich-update.html

https://www.aopa.de/aktuelle-news/warnung-vor-fluegen-zu-flughaefen-in-oesterreich.html


SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
6. April 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Hallo,

wenn Sie einen Fiskalvertreter in Ö brauchen sollten kann ich Ihnen behilflich sein.

LG,

M. Loitfelder
6. April 2011: Von M Schnell an Sibylle Glässing-Deiss
Hallo, Berichtigen Sie mich bitte wenn ich Irre (ich habe nicht alles gelesen,sorry deshalb an alle), aber verstößt das nicht gegen EU Recht und ICAO??? was die da treiben??

Mfg: Sf23
6. April 2011: Von M Schnell an Sibylle Glässing-Deiss
ZITAT....

§8 Abs. 4 Flugabgabegesetz

Der Luftfahrzeughalter hat dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 mitzuteilen:

• den von ihm beauftragten Fiskalvertreter
• den Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters
• die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art 28 UStG 1994 des Fiskalvertreters.

Überlegung....wenn das der Halter zu tun hat, ich aber "nur" Pilot bin..(charterflieger)..muss mich ds doch eigendlich gar nicht interessieren, da ich ja nicht der Halter bin...kann diesem Argument jemand einen "Hauch" logig abringen??.
Meine ja nur..steht ja da "DER HALTER"..der Bin ich ja aber dann nicht...
6. April 2011: Von Max Sutter an M Schnell
....wenn das der Halter zu tun hat, ich aber "nur" Pilot bin..(charterflieger)..muss mich ds doch eigendlich gar nicht interessieren, da ich ja nicht der Halter bin...

Genau diese Spitzfindigkeiten und diese oberschlaue Art der Gesetzesinterpretation sind es, welche die Piefkes in Österreich und der Schweiz so wahnsinnig beliebt machen. Nur (zu) oft reden sie sich sogar ein, sie seien im Recht, und damit versuchen Sie auch, ihren Gesprächspartner zu überzeugen.

Wenn Sie z.b. mit dem Pkw eines Freundes oder Verwandten in Deutschland im Halteverbot parkieren und dabei ein Knöllchen einfangen, dann nützt es Ihnen auch wenig, der Polizei darzulegen, dass Sie bloß der Fahrer, aber nicht der Halter des Fahrzeugs seien. Bekanntlich haftet bei Vergehen im ruhenden Verkehr der Halter. Also bekommt der den Bescheid nach Hause zur Regulierung. Wie Sie sich schlussendlich mit dem Halter einigen, ist der Polizei dann egal, er muss in jedem Fall bezahlen.

Bei dieser Gebühr liegt die Sache noch ein wenig anders - hier kann es durchaus passieren, dass das Flugzeug vorläufig keine Starterlaubnis bekommt, bevor die Sache nicht geregelt ist. Da können Sie dann wie Rumpelstilzchen versuchen, in den Beton des Vorfeldes ein Loch zu stampfen. Es wäre dann sinnvoller, beim Arbeitgeber per Handy zwei oder drei Urlaubstage anzumelden.
6. April 2011: Von Jan Brill an Max Sutter
Genau diese Spitzfindigkeiten und diese oberschlaue Art der Gesetzesinterpretation sind es, welche die Piefkes in Österreich und der Schweiz so wahnsinnig beliebt machen.
Nunja, da ich mit einer Österreicherin verheiratet bin, ist mir der ein- oder andere Mentalitätsunterschied nicht ganz fremd.

Es gibt in AT eine Menge hirnloser Regeln. Das gilt nicht nur für den Luftverkehr. Im Unterschied zu den Deutschen zeigen die Österreicher aber nicht selten eine gewisse Gelassenheit im Umgang damit. Man kümmert sich einfach nicht drum: "Passt schoa..."
Das fällt uns Deutschen unglaublich schwer zu kapieren und treibt den Preussen in die Raserei.

Im Moment glaube ich nicht, dass irgendein privates Flugzeug irgendwo festgehalten wird. Grund: Der brave Luftfahrer aus dem Ausland, der nicht unbedingt P&F liest, kann von der Regel gar keine Kenntnis haben, denn sie steht weder in der AIP noch ist sie zur Stunde als NOTAM veröffentlicht.

Kein Luftfahrer der Welt kann für Verstöße verantwortlich gemacht werden die nicht in den aeronautischen Publikationen veröffentlicht sind. Genauso kompetent wie das Gesetz verfasst wurde, gestaltet sich offensichtlich auch die Veröffentlichung. Ich stelle mir gerade vor, wie das NOTAM aussehen soll, dass die frohe Botschaft verkündet.

"OPERATORS LANDING AT LOW? HAVE TO CONTRACT A FISKALVERTRETER..."

ahh.. ja ... klar. "Passt schoa..."

MfG
Jan Brill
6. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an Jan Brill
pardon,

aber Luftrecht und Fiskalrecht ist zweierlei.

es geht dort nicht um das Fliegen, sondern um die Finanzkasse.

Dafür braucht es kein Notam u.s.w

Dass in Ö seit dem 01.04.kein Flugzeug an die Kette gelegt wurde, glaube ich gerne, auch den österreichischen Weg. Das ist wie in Italien. nur leider gibt es darauf keine Garantie

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
6. April 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Es geht ja auch gar nicht um das Landen sondern um den darauffolgenden Abflug mit Passagieren ;-)

Es gibt ausserdem sicherlich eine Fülle von Vorschriften die in Ö gültig sind obwohl sie weder in der AIP noch im Notam zu finden sind und trotzdem ihre Gültigkeit haben, zum Beispiel zollrechtliche oder Umsatzsteuerregelungen...
6. April 2011: Von Jan Brill an Sibylle Glässing-Deiss
Frau Glässing-Deiss, Herr Loitfelder,

ich möchte auch keineswegs von den Bemühungen dieses Gesetz zu ändern ablenken oder gar abwiegeln. Das Gesetz ist maximal dumm, es ist für Österreich schädlich und eine unerhörte Einschränkung der Freizügigkeit in der EU.

Meine Ausführungen bezogen sich auf die kurzfristige Praxis und die aktuelle Fliegerei nach Fiskalvertreterland.

Dafür gibt es eine AIP. Darin die Kapitel "Entry Requirements" und "Regulations". In diesen Kapiteln stehen alle zollrechtlichen Vorschriften, Visabestimmungen, ICAO-Abweichungen etc. die es für ein Land zu beachten gibt. Was da nicht steht, ist für Luftfahrt unter der ICAO-Convention schlicht nicht relevant. Außer es gibt ein NOTAM. Das gibt's aber in diesem Fall auch nicht.

Wenn das nicht so wäre, könnte man die internationale Luftfahrt gleich dicht machen. Keinem Operator – privat oder gewerblich – ist es zuzumuten ein österreichisches Gesetzblatt zu lesen, Kundmachungen des Sultans von Brunei zu kennen oder bei den Proklamationen des "Revolutionary Government of Zanzibar" (gibt’s wirklich!) auf Ballhöhe zu bleiben.

Darauf können sich in der Praxis natürlich nur Piloten aus dem Ausland berufen, für österreichische Kollegen zieht diese Argumentation sicher nicht.

MfG
Jan Brill
6. April 2011: Von  an Jan Brill
Jeder Sache sollte man auch etwas gutes abgewinnen: brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer? Volltanken und schon hat der Mann sich gerechnet - oder mach ich einen Gedankenfehler? ist schon spät - viele Grüße aus EDDH
6. April 2011: Von Jan Brill an 
brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer?
Nee, zum Glück noch nicht. Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen.

MfG
jb
7. April 2011: Von Peter Schmidt an Jan Brill
Sehr geehrter Herr Brill, liebe Piloten !

Man sollte die Luftfahrtbehörden in ganz Europa auffordern, folgendes NOTAM unverzüglich herauszugeben:

Achtung bei Flügen auf österreichische Flughäfen...sie brauchen ab 01. April 2011 und bis auf Widerruf um legal starten zu können.....blablabla

Das hätte folgenden Vorteil:

1. 100 prozentige Antiwerbung für die Passagierabgabe in Luftfahrerkreisen.
2. Mehr Druck auf die österreichischen Behörden, damit die angekündigte und versprochene Gesetzesänderung schneller umgesetzt wird.

Peter Schmidt
PRO GENERAL AVIATION
7. April 2011: Von Peter Schmidt an Peter Schmidt
Presseaussendung Austria Presse Agentur vom 06.April 2011 : Wien APA

Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, für Sportflugzeuge mit einem Gewicht unter zwei Tonnen keine Flugabgabe einzuheben. Die Entscheidung hilft Sportfliegern, die internationalen Flughäfen, etwa in Graz, nutzen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage der APA im Finanzministerium. Finanziell falle die Entscheidung nicht ins Gewicht, es gehe nur um ein paar Dutzend Betroffene. Für die mündliche Vereinbarung stehe noch die schriftliche Bestätigung der SPÖ aus.

Größere Privatflieger, etwa von Geschäftsleuten, müssen weiter Flugabgabe zahlen. Auch sie verschmutzen die Luft, es wäre nicht verständlich, sie von dieser Umweltabgabe auszunehmen, argumentiert man im Finanzministerium.

FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek begrüßt die Ankündigung und den damit verbundenen Wegfall „immenser Bürokratie“ in einer Aussendung und führt den Schritt auf „massiven öffentlichen Druck und die Petition 'Pro General Aviation'“ zurück.

Die Petition, laut Homepage von 4.277 Personen unterzeichnet, hatte allerdings die Befreiung der gesamten internationalen Privatfliegerei von der seit 1. April wirksamen neuen Flugabgabe verlangt.

Deimek ist grundsätzlich gegen die Flugabgabe: „Es handelt sich um eine reine Inkassomaßnahme des Finanzministers, die sachlich jeder Begründung entbehrt. Es erhöhen sich die Ticketpreise für alle, die von Österreich aus abheben wollen, was selbstverständlich auch für die gesamte Tourismuswirtschaft einen erheblichen Standortnachteil bedeutet“, schreibt er in seiner Aussendung.(Schluss) tsk/rf

Presseaussendung FPÖ - Österreich
7. April 2011: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

es stehen in der AIP "Entry Requirements" und nicht "Regulations off Deparure". Ich wäre daher vorsichtig, ob das rechtlich wasserdicht ist mit mangelden AIP-Eintrag oder fehlendes NOTAM. Nach Ösi rein ist ja kein Problem, nur wieder raus. Betrifft leider auch Ihre Cheyenne.

Und was hat das Finanzamt mit der ICOA zu tun? Aus meiner Sicht gar nichts. Ich glaube kaum, das in der AIP der MWST-Satz des jeweiligen Landes steht bzw. die Steuern auf den Sprit, den ein privater Flieger zahlen muss. Und mit der Flugverkehrsabgabe ist es aus meiner Sicht ähnlich.

Und um ehrlich zu sein, es geht hier nicht um die Flugverkehrsabgabe über 2 Tonnen sondern um das, wie man die Abgabe zu entrichten hat. Soweit ich weiß haben wir Deutschen das anders geregelt und es geht über den Flughafen und der Rechnung bezüglich Lande und andere Gebühren. Hätte man das über die Landegebühren geregelt, hätte keiner vermutlich was gesagt und leicht zähneknirschend diese 8 Euro pro Pax bezaht.
7. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an 
Die Flughäfen hatten sich geweigert, die Abgabe abzuführen.
War für die zuviel Bürokratie.

Durch den Protest haben wir nun sogar die E 8,00 für die unter 2000 kg wegprotestiert.

Bei einer Abgabe über die Flughäfen hätte das von uns keiner gemerkt und still bezahlt.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
7. April 2011: Von Peter Schmidt an 
Hallo Herr Wehrhard !

Interessante Diskussion. Wir im Osten von Österreich fliegen fast täglich in folgende Nachbarländer z.B. zum IFR Training. Tschechien...Slowakei...Ungarn...Slowenien....Kroatien...

Kaum ein österreichischer Pilot kennt die jeweiligen Landesgesetze oben genannter Länder oder kann diese in der jeweiligen Muttersprache lesen oder gar interpretieren.

Kämen diese Länder auf ähnlich blöde Ideen wie die österr. Regierung mit der Flugabgabe und der damit verbundenen Registrierungspflicht, was wäre dann ? Fliegen wird im vereinten Europa zum individuellen legistischen Glücksspiel ?

Meine Frage: Wie kann man sich als Pilot in Zukunft auf solche Dinge vorbereiten ? AIP und Notam oder was auch immer sind scheinbar nicht mehr ausreichend?

....oder brauche ich wieder einen mitfliegenden einheimischen Piloten, wie es lange Zeit in Russland üblich war ?

Ich glaube die Forderung wäre gar nicht so abwägig, daß die seit 01.April 2011 geltende Flugabgabe in Österreich per NOTAM oder halt in luftfahrtüblicher Weise verkündet wird,da es sich ja nicht nur um eine reine Gebühr oder eine Steuer handelt, die man vor Ort begleichen kann.

Es geht hauptsächlich um die Information, daß man vor Antritt eines Fluges zu einem österreichischen Flughafen mit einem nicht österreichisch registrierten Flugzeug in Österreich vorher einen Fiskalvertreter bestellen muß, um dann auch von diesem wieder "legal" abfliegen zu können.

Lösungsansätze ?

Peter Schmidt

###-MYBR-###

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7. April 2011: Von Max Sutter an 
Ich habe den Eindruck, hier kommen die Zahlstellen für die Landegebühren auf den Flughäfen nicht mehr vom hohen Ross herunter, auf das sie sich gesetzt haben.

Es wird wohl so gewesen sein, dass irgend jemand den Personalbedarf bei rein eigenständigem Inkasso dieser Fluggastgebühr gerechnet hat, natürlich mit Urlaubsvertretung, Mutterschutz, Pausenregelung und was unser Staatswesen an stellenschaffenden Segnungen noch so zur Verfügung hat.

Eine Zusatzarbeit, welche zusammen mit dem Kassieren der Lande- und Parkgebühr praktischerweise in Sekunden erledigt ist, wurde so zum größeren Personalproblem hochstilisiert, jeder hat - wider besseres Wissen, versteht sich - seinen Maximalstandpunkt durchgeboxt, und heraus kam die privatisierte "Lösung" über den Fiskalvertreter, etwas, was im Lichte des Bürokratismus, den es generiert, an Unsinn nicht mehr zu übertreffen ist. An destruktivem Unsinn, müsste man wohl präziser sagen. Man hat in totaler Verblendung ein Exempel statuiert, wo es in jeder Hisicht nichts zu statuieren gab. Dieser Inkasso-Unfug muss abgestellt werden, auch für die Flieger über 2 Tonnen, da sind wir uns wohl einig. Wäre da nicht ein Schreiben an Edi Stoiber angebracht, der ist doch bei der EU für die Reduktion solchen Unfugs zuständig?

Wenn Österreich in den Kreis der geistig normalen Staaten zurückkehren will - die Welt hat Geduld, wie sie schon bei der Regierungsbeteiligung der Haiderpartei gezeigt hat - so wäre halt ein Gespräch zwischen einem Vertreter des Finanzministeriums und des Verkehrsministeriums nötig, und man schafft das unnütze Ärgernis durch eine Zusatzzeile in insgesamt sechs Kassencomputern aus der Welt.
7. April 2011: Von  an Sibylle Glässing-Deiss
Na ja ob das wirklich ein Sieg war,weiss ich nicht. Alle Flieger ueber 2 Tonnen haben das Problem immer noch. Und wenn man ehrlich ist,sind es gerade die bis 5.7 Tonnen, DIE DIE verkehrsflughaefen anfliegen bzw. Jetzt wohl weniger. Eine PA28 ist wohl eher selten in Wien.

Das ganze Gesetz ist so "Murks". Entweder haben einige Politiker "nebenbei" ein Steuerbüro oder es Ihnen schlichtweg entgangen, das so was völlig am Problem vorbei ist und unter dem Strich mehr kostet als es bringt. Die Zahlen dazu sind ja bekannt und sprechen eine deutlich Sprache...
7. April 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Das eigentlich schlimme daran ist ja die Argumentation warum die "Sportflieger" nicht mehr bevorzugt werden dürfen und GENAUSO Steuern zahlen müßten wie die kommerzielle Luftfahrt.

Keinem der Herrn Politiker ist es bisher aufgefallen daß die "Sportflieger" im Gegensatz zur gewerblichen Luftfahrt schon immer MÖst und USt bezahlt haben..
7. April 2011: Von  an Jan Brill
lt. aktueller info aus ösiland (flugplatz lienz) "passagier-regelung" für flugzeuge unter 2 ausgesetzt. das wär doch schon mal was
9. April 2011: Von Ludwig Schierghofer an 
Verehrter Dr. Schwarz-Boeck,
lieber Jan Brill,
liebe Freunde von PuF,

ich freue mich über den (Teil-)Erfolg, den wir gemeinsam mit den österr. Freunden der Initiative "Petition pro Generalaviation" erreicht haben. Ich selbst habe (als einer von 4.277 Petenten) letzte Woche eine Mail an den österr. Bundeskanzler, den Finanzminister u. der Verkehrsministerin geschrieben und u.a. darauf hingewiesen, dass ich die Airway-, Anflug- u. Landegebühren sowie die sonstigen Ausgaben (Betankung, Restaurant-, Stadtbesuch z.B. in und am ansonsten sehr kundenfreudlichen aber wenig genutzten Verkehrsflughafen Linz) im Rahmen meiner IFR-Übungs- u. Checkflüge halt künftig in Tschechien, Slowenien oder Ungarn "investieren" werde. Es scheint, dass die politische Führung in Österreich den "Wink" von über 4.200 Piloten -sicher auch mit Blick auf den immensen Verwaltungsaufwand- verstanden hat.
Leider verfängt diese Argumentation nicht bei den "luftfahrtfeindlichen Eurokraten"; diesem Klientel müssen wir über unsere sog. Europa-Abgeordneten u. den EU-Kommissaren entsprechend "einheizen". Übrigens, noch einen herzlichen Dank an Jan Brill, denn ich habe trotz unmittelbarer Nachbarschaft zu Österreich (lebe im auch nicht ganz so fliegerfreundlichen ehem. Königreich Bayern) erst durch PuF über die Absicht einer Flugabgabe durch die österr. Behörden erfahren. Wir Leser von PuF (wie hoch ist eigentlich die Auflage bzw. geschätzte Leserzahl?) sollten uns ebenfalls als Sektion der Bewegung "PRO GENERAL AVIATION" anschließen, denn von den etablierten Institutionen fühle ich mich als Pilot nicht zielführend vertreten.

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern
Ludwig Schierghofer
9. April 2011: Von Gustav HOLDOSI an Ludwig Schierghofer
Vorweg:
Einige Tage wird es wohl noch dauern, bis die angekündigte Rücknahme der Passagierabgabe rechtsgültig sein wird.

Fakt:
Einzelne Aussagen einiger Abgeordneter zählen für das österreichische Finanzamt keinesfalls!

Das technische Problem:
Die administrative Kette steht außerhalb der Weisungskette.

Formal kann man mit einem Ministererlass - gegen geltendes Gesetz - die Passagierabgabe nicht "zurücknehmen".
Ein übereifriger Finanzbeamter kann also sehr wohl "auszucken", völlig legal das Finanzstrafgesetz bemühen und ein Verfahren im Rahmen der Vollziehungspflicht gegen den/die Rechtsunterworfenen (auch Ausländer) eröffnen.

Die österreichische Lösung:
Die rückwirkende Aufhebung oder Abänderung des Passagier-Abgabengesetzes, auch wenn es zwischenzeitlich zu einem Strafverfahren kommt.

Nach meinen persönlichen Informationen aus dem Kabinett des Bundeskanzlers FAYMANN (Stand gestern 14:30h) ist im Koordinierungsausschuß der Koalition die Rücknahme der Abgabenpflicht bis 2 Tonnen akkordiert worden, soll also bei nächstmöglicher Gelegenheit geändert werden.

Zuständig im Finanzministerium: Fr. Dr. BAUMANN

Aufgrund der Mitteilung ist davon auszugehen, dass Konsens herrscht und die Durchführung wohl nur eine Frage von Tagen sein wird.

Aus heutiger Sicht erscheint eine Deklaration durch Luftfahrzeugbetreiber mit einem MTOW von unter 2.000kg - wie ursprünglich vorgesehen - nicht mehr sinnvoll.

Für Luftfahrzeugbetreiber ab 2.000kg muss demnach auf jeden Fall deklariert werden!

Hierzu noch eine Randinformation betreffend der Flugzeuge über 2.000kg:

Von Seite unseres Dachverbandes, der gemeinnützigen Österreichischen Turn- und Sportunion, haben wir vorrangig Sport-Interessen - die unserer Mitglieds-Flugsport-Vereine und ihrer Mitglieder vertreten - wo ausschließlich Flugzeuge bis 2 Tonnen im Rahmen der sportlichen Betätigung unterwegs sind.

Es bleibt den nicht gewerblichen Betreibern von Luftfahrzeugen mit mehr als 2.000kg jedoch unbenommen ihre berechtigten Interessen weiterhin einzufordern.
Was wir bis dato nicht wußten, war die Aufhebung der Typisierung von mehrmotorigen Flugzeugen unter 2 Tonnen MTOW durch die EASA!

Damit fallen Betreiber von Seneca & Co durch diese widersinnige und übelmeinende Anordnung der EASA wieder durch den Rost! Wer stoppt aber diese regulierungswütige EASA?

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI, Obmann
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
info@motorflugunion.at
www.motorflugunion.at

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