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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an Andreas Unbehaun
Diese Nachricht ist leider noch nicht offiziell bestätigt.

Das leider bisher gültige Gesetz kann nur durch ein Aufhebungsgesetz "erledigt" werden. Dazu liegen noch nicht einmal Gesetzesentwürfe vor, geschweige denn die notwendigen offiziellen Veröffentlichungen unter Einhaltung der Fristen.

Es gibt inoffizielle Verautbarungen aus den Arbeitskreisen, an denen die AOPA Austria beteiligt war, die hoffnungsfroh stimmen, mehr aber auch nicht.

Wie sich die Behörden jetzt seit dem 01.04. konkret verhalten, ist unklar.

Also weiter mit den Protestschreiben, möglichst per Fax, um zu nerven, nur dadurch sind wir überhaupt so weit:

:https://www.aopa.de/aktuelle-news/neue-abzocke-in-oesterreich-update.html
###-MYBR-###https://www.aopa.de/aktuelle-news/neue-abzocke-in-oesterreich-update.html

https://www.aopa.de/aktuelle-news/warnung-vor-fluegen-zu-flughaefen-in-oesterreich.html


SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
6. April 2011: Von M Schnell an Sibylle Glässing-Deiss
Hallo, Berichtigen Sie mich bitte wenn ich Irre (ich habe nicht alles gelesen,sorry deshalb an alle), aber verstößt das nicht gegen EU Recht und ICAO??? was die da treiben??

Mfg: Sf23
6. April 2011: Von M Schnell an Sibylle Glässing-Deiss
ZITAT....

§8 Abs. 4 Flugabgabegesetz

Der Luftfahrzeughalter hat dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 mitzuteilen:

• den von ihm beauftragten Fiskalvertreter
• den Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters
• die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art 28 UStG 1994 des Fiskalvertreters.

Überlegung....wenn das der Halter zu tun hat, ich aber "nur" Pilot bin..(charterflieger)..muss mich ds doch eigendlich gar nicht interessieren, da ich ja nicht der Halter bin...kann diesem Argument jemand einen "Hauch" logig abringen??.
Meine ja nur..steht ja da "DER HALTER"..der Bin ich ja aber dann nicht...
6. April 2011: Von Max Sutter an M Schnell
....wenn das der Halter zu tun hat, ich aber "nur" Pilot bin..(charterflieger)..muss mich ds doch eigendlich gar nicht interessieren, da ich ja nicht der Halter bin...

Genau diese Spitzfindigkeiten und diese oberschlaue Art der Gesetzesinterpretation sind es, welche die Piefkes in Österreich und der Schweiz so wahnsinnig beliebt machen. Nur (zu) oft reden sie sich sogar ein, sie seien im Recht, und damit versuchen Sie auch, ihren Gesprächspartner zu überzeugen.

Wenn Sie z.b. mit dem Pkw eines Freundes oder Verwandten in Deutschland im Halteverbot parkieren und dabei ein Knöllchen einfangen, dann nützt es Ihnen auch wenig, der Polizei darzulegen, dass Sie bloß der Fahrer, aber nicht der Halter des Fahrzeugs seien. Bekanntlich haftet bei Vergehen im ruhenden Verkehr der Halter. Also bekommt der den Bescheid nach Hause zur Regulierung. Wie Sie sich schlussendlich mit dem Halter einigen, ist der Polizei dann egal, er muss in jedem Fall bezahlen.

Bei dieser Gebühr liegt die Sache noch ein wenig anders - hier kann es durchaus passieren, dass das Flugzeug vorläufig keine Starterlaubnis bekommt, bevor die Sache nicht geregelt ist. Da können Sie dann wie Rumpelstilzchen versuchen, in den Beton des Vorfeldes ein Loch zu stampfen. Es wäre dann sinnvoller, beim Arbeitgeber per Handy zwei oder drei Urlaubstage anzumelden.
6. April 2011: Von Jan Brill an Max Sutter
Genau diese Spitzfindigkeiten und diese oberschlaue Art der Gesetzesinterpretation sind es, welche die Piefkes in Österreich und der Schweiz so wahnsinnig beliebt machen.
Nunja, da ich mit einer Österreicherin verheiratet bin, ist mir der ein- oder andere Mentalitätsunterschied nicht ganz fremd.

Es gibt in AT eine Menge hirnloser Regeln. Das gilt nicht nur für den Luftverkehr. Im Unterschied zu den Deutschen zeigen die Österreicher aber nicht selten eine gewisse Gelassenheit im Umgang damit. Man kümmert sich einfach nicht drum: "Passt schoa..."
Das fällt uns Deutschen unglaublich schwer zu kapieren und treibt den Preussen in die Raserei.

Im Moment glaube ich nicht, dass irgendein privates Flugzeug irgendwo festgehalten wird. Grund: Der brave Luftfahrer aus dem Ausland, der nicht unbedingt P&F liest, kann von der Regel gar keine Kenntnis haben, denn sie steht weder in der AIP noch ist sie zur Stunde als NOTAM veröffentlicht.

Kein Luftfahrer der Welt kann für Verstöße verantwortlich gemacht werden die nicht in den aeronautischen Publikationen veröffentlicht sind. Genauso kompetent wie das Gesetz verfasst wurde, gestaltet sich offensichtlich auch die Veröffentlichung. Ich stelle mir gerade vor, wie das NOTAM aussehen soll, dass die frohe Botschaft verkündet.

"OPERATORS LANDING AT LOW? HAVE TO CONTRACT A FISKALVERTRETER..."

ahh.. ja ... klar. "Passt schoa..."

MfG
Jan Brill
6. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an Jan Brill
pardon,

aber Luftrecht und Fiskalrecht ist zweierlei.

es geht dort nicht um das Fliegen, sondern um die Finanzkasse.

Dafür braucht es kein Notam u.s.w

Dass in Ö seit dem 01.04.kein Flugzeug an die Kette gelegt wurde, glaube ich gerne, auch den österreichischen Weg. Das ist wie in Italien. nur leider gibt es darauf keine Garantie

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
6. April 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Jan Brill
Es geht ja auch gar nicht um das Landen sondern um den darauffolgenden Abflug mit Passagieren ;-)

Es gibt ausserdem sicherlich eine Fülle von Vorschriften die in Ö gültig sind obwohl sie weder in der AIP noch im Notam zu finden sind und trotzdem ihre Gültigkeit haben, zum Beispiel zollrechtliche oder Umsatzsteuerregelungen...
6. April 2011: Von Jan Brill an Sibylle Glässing-Deiss
Frau Glässing-Deiss, Herr Loitfelder,

ich möchte auch keineswegs von den Bemühungen dieses Gesetz zu ändern ablenken oder gar abwiegeln. Das Gesetz ist maximal dumm, es ist für Österreich schädlich und eine unerhörte Einschränkung der Freizügigkeit in der EU.

Meine Ausführungen bezogen sich auf die kurzfristige Praxis und die aktuelle Fliegerei nach Fiskalvertreterland.

Dafür gibt es eine AIP. Darin die Kapitel "Entry Requirements" und "Regulations". In diesen Kapiteln stehen alle zollrechtlichen Vorschriften, Visabestimmungen, ICAO-Abweichungen etc. die es für ein Land zu beachten gibt. Was da nicht steht, ist für Luftfahrt unter der ICAO-Convention schlicht nicht relevant. Außer es gibt ein NOTAM. Das gibt's aber in diesem Fall auch nicht.

Wenn das nicht so wäre, könnte man die internationale Luftfahrt gleich dicht machen. Keinem Operator – privat oder gewerblich – ist es zuzumuten ein österreichisches Gesetzblatt zu lesen, Kundmachungen des Sultans von Brunei zu kennen oder bei den Proklamationen des "Revolutionary Government of Zanzibar" (gibt’s wirklich!) auf Ballhöhe zu bleiben.

Darauf können sich in der Praxis natürlich nur Piloten aus dem Ausland berufen, für österreichische Kollegen zieht diese Argumentation sicher nicht.

MfG
Jan Brill
6. April 2011: Von  an Jan Brill
Jeder Sache sollte man auch etwas gutes abgewinnen: brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer? Volltanken und schon hat der Mann sich gerechnet - oder mach ich einen Gedankenfehler? ist schon spät - viele Grüße aus EDDH
6. April 2011: Von Jan Brill an 
brauchen wir nicht einen Fiskalvertreter zur Erstattung der Märchensteuer?
Nee, zum Glück noch nicht. Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen.

MfG
jb
7. April 2011: Von Peter Schmidt an Jan Brill
Sehr geehrter Herr Brill, liebe Piloten !

Man sollte die Luftfahrtbehörden in ganz Europa auffordern, folgendes NOTAM unverzüglich herauszugeben:

Achtung bei Flügen auf österreichische Flughäfen...sie brauchen ab 01. April 2011 und bis auf Widerruf um legal starten zu können.....blablabla

Das hätte folgenden Vorteil:

1. 100 prozentige Antiwerbung für die Passagierabgabe in Luftfahrerkreisen.
2. Mehr Druck auf die österreichischen Behörden, damit die angekündigte und versprochene Gesetzesänderung schneller umgesetzt wird.

Peter Schmidt
PRO GENERAL AVIATION
7. April 2011: Von Peter Schmidt an Peter Schmidt
Presseaussendung Austria Presse Agentur vom 06.April 2011 : Wien APA

Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, für Sportflugzeuge mit einem Gewicht unter zwei Tonnen keine Flugabgabe einzuheben. Die Entscheidung hilft Sportfliegern, die internationalen Flughäfen, etwa in Graz, nutzen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage der APA im Finanzministerium. Finanziell falle die Entscheidung nicht ins Gewicht, es gehe nur um ein paar Dutzend Betroffene. Für die mündliche Vereinbarung stehe noch die schriftliche Bestätigung der SPÖ aus.

Größere Privatflieger, etwa von Geschäftsleuten, müssen weiter Flugabgabe zahlen. Auch sie verschmutzen die Luft, es wäre nicht verständlich, sie von dieser Umweltabgabe auszunehmen, argumentiert man im Finanzministerium.

FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek begrüßt die Ankündigung und den damit verbundenen Wegfall „immenser Bürokratie“ in einer Aussendung und führt den Schritt auf „massiven öffentlichen Druck und die Petition 'Pro General Aviation'“ zurück.

Die Petition, laut Homepage von 4.277 Personen unterzeichnet, hatte allerdings die Befreiung der gesamten internationalen Privatfliegerei von der seit 1. April wirksamen neuen Flugabgabe verlangt.

Deimek ist grundsätzlich gegen die Flugabgabe: „Es handelt sich um eine reine Inkassomaßnahme des Finanzministers, die sachlich jeder Begründung entbehrt. Es erhöhen sich die Ticketpreise für alle, die von Österreich aus abheben wollen, was selbstverständlich auch für die gesamte Tourismuswirtschaft einen erheblichen Standortnachteil bedeutet“, schreibt er in seiner Aussendung.(Schluss) tsk/rf

Presseaussendung FPÖ - Österreich
7. April 2011: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

es stehen in der AIP "Entry Requirements" und nicht "Regulations off Deparure". Ich wäre daher vorsichtig, ob das rechtlich wasserdicht ist mit mangelden AIP-Eintrag oder fehlendes NOTAM. Nach Ösi rein ist ja kein Problem, nur wieder raus. Betrifft leider auch Ihre Cheyenne.

Und was hat das Finanzamt mit der ICOA zu tun? Aus meiner Sicht gar nichts. Ich glaube kaum, das in der AIP der MWST-Satz des jeweiligen Landes steht bzw. die Steuern auf den Sprit, den ein privater Flieger zahlen muss. Und mit der Flugverkehrsabgabe ist es aus meiner Sicht ähnlich.

Und um ehrlich zu sein, es geht hier nicht um die Flugverkehrsabgabe über 2 Tonnen sondern um das, wie man die Abgabe zu entrichten hat. Soweit ich weiß haben wir Deutschen das anders geregelt und es geht über den Flughafen und der Rechnung bezüglich Lande und andere Gebühren. Hätte man das über die Landegebühren geregelt, hätte keiner vermutlich was gesagt und leicht zähneknirschend diese 8 Euro pro Pax bezaht.
7. April 2011: Von Sibylle Glässing-Deiss an 
Die Flughäfen hatten sich geweigert, die Abgabe abzuführen.
War für die zuviel Bürokratie.

Durch den Protest haben wir nun sogar die E 8,00 für die unter 2000 kg wegprotestiert.

Bei einer Abgabe über die Flughäfen hätte das von uns keiner gemerkt und still bezahlt.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
7. April 2011: Von Peter Schmidt an 
Hallo Herr Wehrhard !

Interessante Diskussion. Wir im Osten von Österreich fliegen fast täglich in folgende Nachbarländer z.B. zum IFR Training. Tschechien...Slowakei...Ungarn...Slowenien....Kroatien...

Kaum ein österreichischer Pilot kennt die jeweiligen Landesgesetze oben genannter Länder oder kann diese in der jeweiligen Muttersprache lesen oder gar interpretieren.

Kämen diese Länder auf ähnlich blöde Ideen wie die österr. Regierung mit der Flugabgabe und der damit verbundenen Registrierungspflicht, was wäre dann ? Fliegen wird im vereinten Europa zum individuellen legistischen Glücksspiel ?

Meine Frage: Wie kann man sich als Pilot in Zukunft auf solche Dinge vorbereiten ? AIP und Notam oder was auch immer sind scheinbar nicht mehr ausreichend?

....oder brauche ich wieder einen mitfliegenden einheimischen Piloten, wie es lange Zeit in Russland üblich war ?

Ich glaube die Forderung wäre gar nicht so abwägig, daß die seit 01.April 2011 geltende Flugabgabe in Österreich per NOTAM oder halt in luftfahrtüblicher Weise verkündet wird,da es sich ja nicht nur um eine reine Gebühr oder eine Steuer handelt, die man vor Ort begleichen kann.

Es geht hauptsächlich um die Information, daß man vor Antritt eines Fluges zu einem österreichischen Flughafen mit einem nicht österreichisch registrierten Flugzeug in Österreich vorher einen Fiskalvertreter bestellen muß, um dann auch von diesem wieder "legal" abfliegen zu können.

Lösungsansätze ?

Peter Schmidt

###-MYBR-###

###-MYBR-###
7. April 2011: Von Max Sutter an 
Ich habe den Eindruck, hier kommen die Zahlstellen für die Landegebühren auf den Flughäfen nicht mehr vom hohen Ross herunter, auf das sie sich gesetzt haben.

Es wird wohl so gewesen sein, dass irgend jemand den Personalbedarf bei rein eigenständigem Inkasso dieser Fluggastgebühr gerechnet hat, natürlich mit Urlaubsvertretung, Mutterschutz, Pausenregelung und was unser Staatswesen an stellenschaffenden Segnungen noch so zur Verfügung hat.

Eine Zusatzarbeit, welche zusammen mit dem Kassieren der Lande- und Parkgebühr praktischerweise in Sekunden erledigt ist, wurde so zum größeren Personalproblem hochstilisiert, jeder hat - wider besseres Wissen, versteht sich - seinen Maximalstandpunkt durchgeboxt, und heraus kam die privatisierte "Lösung" über den Fiskalvertreter, etwas, was im Lichte des Bürokratismus, den es generiert, an Unsinn nicht mehr zu übertreffen ist. An destruktivem Unsinn, müsste man wohl präziser sagen. Man hat in totaler Verblendung ein Exempel statuiert, wo es in jeder Hisicht nichts zu statuieren gab. Dieser Inkasso-Unfug muss abgestellt werden, auch für die Flieger über 2 Tonnen, da sind wir uns wohl einig. Wäre da nicht ein Schreiben an Edi Stoiber angebracht, der ist doch bei der EU für die Reduktion solchen Unfugs zuständig?

Wenn Österreich in den Kreis der geistig normalen Staaten zurückkehren will - die Welt hat Geduld, wie sie schon bei der Regierungsbeteiligung der Haiderpartei gezeigt hat - so wäre halt ein Gespräch zwischen einem Vertreter des Finanzministeriums und des Verkehrsministeriums nötig, und man schafft das unnütze Ärgernis durch eine Zusatzzeile in insgesamt sechs Kassencomputern aus der Welt.
7. April 2011: Von  an Sibylle Glässing-Deiss
Na ja ob das wirklich ein Sieg war,weiss ich nicht. Alle Flieger ueber 2 Tonnen haben das Problem immer noch. Und wenn man ehrlich ist,sind es gerade die bis 5.7 Tonnen, DIE DIE verkehrsflughaefen anfliegen bzw. Jetzt wohl weniger. Eine PA28 ist wohl eher selten in Wien.

Das ganze Gesetz ist so "Murks". Entweder haben einige Politiker "nebenbei" ein Steuerbüro oder es Ihnen schlichtweg entgangen, das so was völlig am Problem vorbei ist und unter dem Strich mehr kostet als es bringt. Die Zahlen dazu sind ja bekannt und sprechen eine deutlich Sprache...
7. April 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Das eigentlich schlimme daran ist ja die Argumentation warum die "Sportflieger" nicht mehr bevorzugt werden dürfen und GENAUSO Steuern zahlen müßten wie die kommerzielle Luftfahrt.

Keinem der Herrn Politiker ist es bisher aufgefallen daß die "Sportflieger" im Gegensatz zur gewerblichen Luftfahrt schon immer MÖst und USt bezahlt haben..
11. April 2011: Von Frank Kebler an Jan Brill
Zitat: "Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen."


Hallo Herr Brill,

das funktioniert aber nach Aussage meines Steuerberaters NICHT für Reisekosten und Treibstoffrechnungen von Geschäftsreisen. Nur gewerbliche Transportunternehmer können für diesen Bereich die VAT-Rückerstattung beantragen.

Oder habe ich da eine Fehlinformation???
###-MYBR-###MfG.

Frank Kessler

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