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11. April 2011: Von Frank Kebler an Jan Brill
Zitat: "Umsatzsteuererstattung für die EU-Staaten kann man beim deutschen Bundesamt für Steuern online einreichen. Ziemlich aufwändig, aber funktioniert sogar. ELSTA-Zugang und VAT-ID genügen."


Hallo Herr Brill,

das funktioniert aber nach Aussage meines Steuerberaters NICHT für Reisekosten und Treibstoffrechnungen von Geschäftsreisen. Nur gewerbliche Transportunternehmer können für diesen Bereich die VAT-Rückerstattung beantragen.

Oder habe ich da eine Fehlinformation???
###-MYBR-###MfG.

Frank Kessler

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