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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juni 2005: Von  an gabriela thiele
Liebe Gabi Thiele,

da Sie mich fragen - ich weiss es nicht. Dennoch: Ein Unternehmer ist in seiner Preisgestaltung autonom. Er gewinnt und verliert auf eigene Rechnung. Das ist seine Sache und nicht meine. Zur zweiten Frage: Gibt es überhaupt ein Flugplatzbetreiber ohne derartige Anzeigen?

Was wollen Sie mit diesen Fragen im Nachhinein noch rechtfertigen?
12. Juni 2005: Von RotorHead an 
Auch wenn ein Flugplatzunternehmer in seiner Preisgestaltung autonom ist, so muss er doch seine Entgeltregelung für Starten, Landen und Abstellen der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen (§§ 43 Abs. 1, 53 Abs. 1 LuftVZO).

Insoweit ist jederzeit nachprüfbar, ob sich ein Flugplatzunternehmer an die genehmigte Entgeltregelung hält.

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