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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Juni 2005: Von RotorHead an 
Auch wenn ein Flugplatzunternehmer in seiner Preisgestaltung autonom ist, so muss er doch seine Entgeltregelung für Starten, Landen und Abstellen der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen (§§ 43 Abs. 1, 53 Abs. 1 LuftVZO).

Insoweit ist jederzeit nachprüfbar, ob sich ein Flugplatzunternehmer an die genehmigte Entgeltregelung hält.

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