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27. Mai 2005: Von  an rolf
Hallo Rolf,

glaube ich nicht, dass ich da alleine dastehe...!
;-) Was den "Interpretations-Klopper" betrifft, so scheint mir dies hier im Forum z.T. nur allzu nötig zu sein, weil die meisten sehr schnell mit pauschalen Statements Fakten schaffen wollen, die es so nicht gibt.

Denn in dem von Dir genannten Artikel steht u.a.:

Zitat:###-MYBR-###=============================================================
"Soweit die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der Länder nicht über die erforderliche per­sonelle und technische Ausstattung verfügen, sollen auch Hilfeleistungen durch die Bundeswehr möglich werden. Diese Sonderregelungen für Maßnahmen der Streitkräfte sollen als ultima ratio in den Fällen gelten, in denen die Polizeibehörden der Länder nicht in der Lage sind, Gefahren aus dem Luftraum wirksam zu begegnen. Für diese Fälle werden die Unterstützung der Polizei durch die Streitkräfte im Luftraum sowie die Amtshilfe zugunsten der Flugsicherung ausdrücklich geregelt."
============================================================
Zitat Ende

Zweiter und vor allem letzter Satz sagen genau das aus, was ich schon dargestellt habe.
Hier steht explizit auch nichts vom Spannungsfall oder sonstigen speziellen Einsatzarten. Sondern es wird allgemein von Gefahrenabwehr und Hilfeleistungen gesprochen!

Übrigens:
Zu dem von Dir genannten einschränkenden Absatz 2 ist noch zu sagen, dass es bei Gesetzestexten auch so ist, dass wie in diesem Falle NICHT ALLE sondern die einzelnen Absätze für sich auch nutzbar sind. Es sei denn es werden die entsprechenden Absätze verknüpft oder auf sie bezuggenommen.

Man (z.B. die Polizei) kann sich also jederzeit nur auf den Absatz 1 berufen und die Bundeswehr anfordern.
UND GENAU DAS STEHT JA AUCH IM §35 GG, ABSATZ 2!

Ich sehe daher nicht, wo dieser Absatz 2 genau das unterbinden oder ausschließen könnte. Im Gegenteil, die Anforderung zur Amtshilfe scheint mir von den Behörden wie der Polizei wesentlich reeller, sachlicher und rechtlich begründeter gesehen zu werden, als von einigen hier im Forum.

Wer also immer noch behaarlich die NICHT vorhandene Lücke sucht, die es der Bundeswehr angeblich nicht erlaubt, wird sie leider nicht finden werden!
Das schließt auch der von Dir genannte Artikel ebenfalls aus, sofern man ihn bis ganz zum Ende ließt.

Nochmal: Nicht interpretieren, sondern einfach nur lesen was da steht und vor allem was NICHT da steht!

Grüße
TS
27. Mai 2005: Von Tobias Degen an 
Stimmt das denn alles?
Das Grundgesetz (eine provisorische Verfassung, genehmigt
von den Westalleierten)
Geltungsbereich: Artikel gestrichen von US Aussenminister
Baker 1989 bei den 2+4 Verhandlungen.

Was gilt hier eigentlich wo?
27. Mai 2005: Von  an Tobias Degen
Nur hartgesottene Apologeten eines Obrigkeits- oder Polizeistaats werden das Abfangen eines deutsch registrierten Kleinflugzeugs, das exakt das Notverfahren für Funkausfall abfliegt, für verfassungsrechtlich unbedenklich halten. Jeder rechtsstaatlich geprägte Bürger wird dagegen bei Einsätzen von Streitkräften gegen deutsche Staatsbürger im Inland verfassungsrechtliche Bauchschmerzen leiden.

Das geht übrigens auch dem Bundespräsidenten mit dem Unterzeichnen des Flugzeugabschussermächtigungsgesetzes so. Würde mir heute der Bundeskanzler das Amt des Verteidigungsministers anbieten, würde ich dankend ablehnen. Wer will schon in schönster Tradition mit dem Dritten Reich Leben gegen Leben abwägen?

Gruss
LFC
27. Mai 2005: Von  an Tobias Degen
Hallo Twin,

da geb ich Dir recht! Aber diese Thematik steht auf einem anderen Papier und sollte hier nicht Thema sein (hat wenig mit Luftfahrt zu tun)...

Dazu trotzdem noch eine kleine Anmerkung:
Es gibt nach wie vor keinen Friedensvertrag, sondern lediglich einen Waffenstillstand. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass dieser Zustand jemals offiziell geändert worden ist... Das GG ist ja bekanntermaßen nur ein "Provisorium" bis zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Verfassung, die wiederum vom Volk selbst legitimiert werden muß.
Im GG sind momentan Dinge geregelt, die normalerweise nicht in eine Verfassung stehen würden (z.B. Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Ländern etc.)

Grüße
TS
28. Mai 2005: Von rolf an 
Guten Morgen ATCler,

der von Dir aus dem Internet-Artikel zitierter Teil bezieht sich auf den GesetzENTWURF der Bundesregierung zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Hättest die Absatzüberschrift mitkopieren sollen) !

Wenn Du zu den Einschränkungen des Abs. 2 Artikel 35 GG frei rechtsphilospophierend sagst: "...dass es bei Gesetzestexten auch so ist, dass... ...die einzelnen Absätze für sich auch nutzbar sind.", wünsche ich dir weiter viel Spaß beim fröhlichen Nutzen.

Ich mag aber nicht so ganz glauben, dass Du es hier so ganz ernst meinst. Auf den Arm nehmen darfst Du mich, aber nicht noch schaukeln ;-)

Gruss Rolf

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