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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2005: Von  an Tobias Degen
Nur hartgesottene Apologeten eines Obrigkeits- oder Polizeistaats werden das Abfangen eines deutsch registrierten Kleinflugzeugs, das exakt das Notverfahren für Funkausfall abfliegt, für verfassungsrechtlich unbedenklich halten. Jeder rechtsstaatlich geprägte Bürger wird dagegen bei Einsätzen von Streitkräften gegen deutsche Staatsbürger im Inland verfassungsrechtliche Bauchschmerzen leiden.

Das geht übrigens auch dem Bundespräsidenten mit dem Unterzeichnen des Flugzeugabschussermächtigungsgesetzes so. Würde mir heute der Bundeskanzler das Amt des Verteidigungsministers anbieten, würde ich dankend ablehnen. Wer will schon in schönster Tradition mit dem Dritten Reich Leben gegen Leben abwägen?

Gruss
LFC

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