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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2005: Von Tobias Degen an 
Stimmt das denn alles?
Das Grundgesetz (eine provisorische Verfassung, genehmigt
von den Westalleierten)
Geltungsbereich: Artikel gestrichen von US Aussenminister
Baker 1989 bei den 2+4 Verhandlungen.

Was gilt hier eigentlich wo?
27. Mai 2005: Von  an Tobias Degen
Nur hartgesottene Apologeten eines Obrigkeits- oder Polizeistaats werden das Abfangen eines deutsch registrierten Kleinflugzeugs, das exakt das Notverfahren für Funkausfall abfliegt, für verfassungsrechtlich unbedenklich halten. Jeder rechtsstaatlich geprägte Bürger wird dagegen bei Einsätzen von Streitkräften gegen deutsche Staatsbürger im Inland verfassungsrechtliche Bauchschmerzen leiden.

Das geht übrigens auch dem Bundespräsidenten mit dem Unterzeichnen des Flugzeugabschussermächtigungsgesetzes so. Würde mir heute der Bundeskanzler das Amt des Verteidigungsministers anbieten, würde ich dankend ablehnen. Wer will schon in schönster Tradition mit dem Dritten Reich Leben gegen Leben abwägen?

Gruss
LFC
27. Mai 2005: Von  an Tobias Degen
Hallo Twin,

da geb ich Dir recht! Aber diese Thematik steht auf einem anderen Papier und sollte hier nicht Thema sein (hat wenig mit Luftfahrt zu tun)...

Dazu trotzdem noch eine kleine Anmerkung:
Es gibt nach wie vor keinen Friedensvertrag, sondern lediglich einen Waffenstillstand. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass dieser Zustand jemals offiziell geändert worden ist... Das GG ist ja bekanntermaßen nur ein "Provisorium" bis zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Verfassung, die wiederum vom Volk selbst legitimiert werden muß.
Im GG sind momentan Dinge geregelt, die normalerweise nicht in eine Verfassung stehen würden (z.B. Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Ländern etc.)

Grüße
TS
28. Mai 2005: Von rolf an 
Guten Morgen ATCler,

der von Dir aus dem Internet-Artikel zitierter Teil bezieht sich auf den GesetzENTWURF der Bundesregierung zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Hättest die Absatzüberschrift mitkopieren sollen) !

Wenn Du zu den Einschränkungen des Abs. 2 Artikel 35 GG frei rechtsphilospophierend sagst: "...dass es bei Gesetzestexten auch so ist, dass... ...die einzelnen Absätze für sich auch nutzbar sind.", wünsche ich dir weiter viel Spaß beim fröhlichen Nutzen.

Ich mag aber nicht so ganz glauben, dass Du es hier so ganz ernst meinst. Auf den Arm nehmen darfst Du mich, aber nicht noch schaukeln ;-)

Gruss Rolf

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