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1. April 2022: Von Malte Höltken an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn UK die EASA-Regeln 1:1 kopiert (wie es auch Bosnien und Herzegowina macht), bleibt UK ein Drittstaat. Die erleichterungen bei der Registrierung gelten für Staaten, bei denen das Europäische Recht direkt und unmittelbar anwendbar ist.

Bei der D-Registrierung von Flugzeugen ausländischer Eigentümer gilt nach §3 LuftVG:

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen deutschen Staatsangehörigen gleich. Das Gleiche gilt für Angehörige aus anderen Staaten, in denen das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

In UK (und Bosnien Herzegowina) wird das EU-Recht nicht angewendet, sie haben es nur kopiert. Direkt angewendet haben es neben den EU-Staaten die Schweiz, Norwegen, Island und Liechenstein. In diesen Ländern gelten die EASA-Regeln mit Veröffentlichung, wie in den EU-Staaten auch. In Drittländern müssen Änderungen "manuell" übernommen werden.


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