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An- und Verkauf | Flugzeug-Verkauf nach Frankreich  
30. März 2022: Von Thomas Knapp 

Hallo allerseits, ich habe eine Frage an die Schwarmintelligenz: Wir sind ein Verein und verkaufen gerade ein DE-zugelassenes Flugzeug nach Frankreich. Gibt es hier besondere Fallstricke? Welche formalen Schritte sind beim LBA oder sonstwo zu beachten? Danke im Voraus für jedwede Unterstützung.

31. März 2022: Von Hubert Eckl an Thomas Knapp

Hallo Thomas,

habe gerade die gleiche Thematik mit England. (Ausnahmsweise scheint dieser Komplex nix mit dem Brexit zu tun zu haben). ihr braucht ein CoA ( certificate of Airworthiness for export) stellt das LBA bzw. dessern Beauftragter aus und ein höchstens 60 Tage altes ARC.

31. März 2022: Von Philipp Debus an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Nein!

Da es sich bei Frankreich um ein "EASA Land" handelt ist kein CofA for Export nötig. Für ein Drittland wie Großbritannien allerdings schon, da es sich um einen Export ausserhalb der EASA handelt.

Was für euren Verkauf nach Frankreich benötigt wird hängt von euren verhandelten Verkaufsbedingungen ab...

31. März 2022: Von Mark Juhrig an Philipp Debus Bewertung: +3.00 [3]

Hier meine "Liste" aus dem Jahr 2020 als ich meinen Flieger von UK nach D umgemeldet habe (da war die UK noch ein reguläres EASA-Land). Das etwa gleich dürfte für eine Ummeldung D > F fällig sein:

Ummeldung eines Flugzeuges aus einem EASA-Staat nach Deutschland (Stand 2020):

Die ersten Dinge, die erforderlich sind:
- Urkunde für Luftfunkstelle in Eschborn beantragen
- Kennzeichenvormerkung beim LBA machen (ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit)
- Mit dem neuen Kennzeichen eine Mode-S-Adresse beim LBA beantragen (2 Wochen)
- Neues Typenschild online bestellen, Edelstahl V4A (Kennzeichen, Hersteller, Typ, Seriennummer)

Wenn Eigentümer und Halter gleich bleiben, dann sind diese Unterlagen für das LBA notwendig:
- Unterschriebener LBA Antrag
- Erste Seite des POH mit Genehmigungsvernerk eines EU-Staates

Achtung POH-Falle: die Sprache des Handbuches muss eine der Sprachen sein, die im Kennblatt für das Handbuch erwähnt ist.
G-Flieger haben häufig ein englisches - ist ja logisch - Handbuch.
In Deutschland gibt es aber noch ein "lokales" Kennblatt und kein EASA-Kennblatt
Beispiel C172: im D-Kennblatt ist nur ein deutsches Handbuch zu finden!
Dann kommt man um ein deutsches Handbuch nicht herum
Tipp: es kann auch ein lokales Kennblatt aus einem anderen EASA-Land genommen werden.

- Original der Versicherungsbescheinigung für das neue Kennzeichen
- Wägebericht, darf nicht älter als 4 Jahre sein
- das Original "Cerificate of Airworthiness" (CoA)
- das aktuell gültige ARC
- Fotos der neuen Kennzeichen (recht, links, unten) und der Bundesflagge auf dem Flugzeug
- Foto des neuen Typenschildes
- Abmeldebescheinigung der CAA, wird von CAA an Dich und per Fax oder eMail an LBA geschickt
- ein vom LBA oder Werft geprüftes und genehmigtes IHP oder ein selbsterklärtes IHP
- Antrag auf Lärmzeugnis, von Prüfer abgezeichnet
- Formblatt, das die Einhaltung nationaler Forderungen bestätigt, von Prüfer unterschrieben
- Eventuelle STCs beilegen
- Urkunde Luftfunkstelle als Kopie

LBA Bearbeitungsdauer: 4 ... 8 Wochen (kann auch mehr werden)

Nach der Umschreibung:
- ELT für neues Kennzeichen registrieren lassen
- Fliegen

31. März 2022: Von T. Magin an Mark Juhrig Bewertung: +2.00 [2]

Der OP schreibt:: "Wir sind ein Verein und verkaufen gerade ein DE-zugelassenes Flugzeug nach Frankreich"

Du fuehrst hingegen alle Details einer Ummeldung aus. Nur hat verkaufen ueberhaupt nichts mit ummelden zu tun. Der Verein ist in einer Ummeldung nach dem Verkauf nichteinmal involviert.

31. März 2022: Von Charlie_ 22 an T. Magin

Richtig, der deutsche Verein verkauft das Flugzeug einfach nach F und übergibt alle Papiere und einen Kaufvertrag. Alles andere muss der Käufer dan in F erledigen.

31. März 2022: Von Hubert Eckl an Philipp Debus

Für ein Drittland wie Großbritannien allerdings schon, da es sich um einen Export ausserhalb der EASA handelt.

Nein, Großbritannien ist zwar nicht mehr EU-Mitglied aber noch ( oder wieder) Mitglied EASA ( vgl. Norwegen, Island)..

31. März 2022: Von Achim H. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Hubert, das stimmt nicht. UK ist nicht in EASA. Alle Deine Aussagen hier sind falsch.
31. März 2022: Von Hubert Eckl an Achim H.

Pardon! Dann haben mir meine englischen Freunde UND die EASA die falsche Auskunft gegeben. Ich lass mir dasnun auch schriftlich geben,

31. März 2022: Von Malte Höltken an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]

"On January 1, 2021 EU aviation safety legislation, including Regulation (EU) 2018/1139 establishing EASA, no longer applies to the UK. As of that date, the UK is considered as a third country and no longer has the status of an ‘EASA Member State’. "

https://www.easa.europa.eu/brexit

1. April 2022: Von Hubert Eckl an Malte Höltken

CAA Auskunft des Kaufinteressenten: " We proceed business as usual before Brexit. Means EASA Rules still set in force for the daily doing until further decisions."

Heißt das, daß bis im Streitfall ein findiger Jurist dagegen hält?

1. April 2022: Von Patrick Lean Hard an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Das bedeutet lediglich dass UK bis auf Weiteres die bis zum Brexit geltenden Regeln (EASA Texte Copy Paste) übernommen hat und diese nun als nationales Recht anwendet. Ändert aber nichts daran dass es sich bei UK nun eben um einen Drittstaat handelt.
1. April 2022: Von Alexander Patt an Hubert Eckl

Nein.

1. April 2022: Von F. S. an Hubert Eckl

Die Tatsache, dass die britische CAA zumindest weitgehend weiter EASA-Regeln einhält (insb. weil sie in der kurzen Zeit gar keine eigenen schreiben konnte) bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass auch andere Staaten, insb. EASA-Mitglieder, sie so behandeln, als seien sie noch Mitglied.

Jecdes Land auf der Welt kann für sich frei Entscheiden "wir wenden jetzt EASA-Regeln an". Trotzdem bleibt es aus sich der EASA und der nationalen CAAs in der EASA ein Drittstaat.

1. April 2022: Von Hubert Eckl an F. S.

Was nicht zu bestreiten ist! Andererseits, hat das irgendeine Bedeutung für den Umgang mit England in der Praxis? Z.B. im Export eines Flugzeuges nach UK? Die fordern ein CoA for export, ein gültiges ARC. Sollen sie haben. wie oben schön beschrieben durch Mark Juhirg.

Was ändert sich mit dem GA-Flugverkehr nach und von England? Vermutlich nix, oder?

1. April 2022: Von Sebastian G____ an F. S.

Die Tatsache, dass die britische CAA zumindest weitgehend weiter EASA-Regeln einhält (insb. weil sie in der kurzen Zeit gar keine eigenen schreiben konnte) bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass auch andere Staaten, insb. EASA-Mitglieder, sie so behandeln, als seien sie noch Mitglied.

Das sehe ich hier täglich in anderen Bereichen. Der UK Zoll scheint seine Arbeit fast eingestellt zu haben und Versand nach UK läuft so einfach wie vorher. Das gilt aber nicht für den anderen Weg. Der UK->DE/EU Versand ist wegen Zolls maximal kompliziert.

1. April 2022: Von Malte Höltken an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn UK die EASA-Regeln 1:1 kopiert (wie es auch Bosnien und Herzegowina macht), bleibt UK ein Drittstaat. Die erleichterungen bei der Registrierung gelten für Staaten, bei denen das Europäische Recht direkt und unmittelbar anwendbar ist.

Bei der D-Registrierung von Flugzeugen ausländischer Eigentümer gilt nach §3 LuftVG:

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen deutschen Staatsangehörigen gleich. Das Gleiche gilt für Angehörige aus anderen Staaten, in denen das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

In UK (und Bosnien Herzegowina) wird das EU-Recht nicht angewendet, sie haben es nur kopiert. Direkt angewendet haben es neben den EU-Staaten die Schweiz, Norwegen, Island und Liechenstein. In diesen Ländern gelten die EASA-Regeln mit Veröffentlichung, wie in den EU-Staaten auch. In Drittländern müssen Änderungen "manuell" übernommen werden.

1. April 2022: Von Wolff E. an Sebastian G____

Die Pilot Aware Hardware, die die mir aus UK geschickt hatten, dauerte mit Zoll ca 4 Wochen. Das eigentliche "Verschicken" hat nur 2 Werktage gedauert..... Maximal kompliziert. Ich denke auch, dass so schwierig bleiben wird. "Kleine Rache" wegen dem Brexit.

1. April 2022: Von Hubert Eckl an Wolff E.

Mit einer Entschuldigung an den Thread Ersteller.. heute im Bankenrundbrief.

Brexit belastet Unternehmen weiterhin
Deutsche und britische Unternehmen haben nach wie vor mit den Auswirkungen des Brexit zu kämpfen. 38 Prozent der befragten Firmen verzeichneten letztes Jahr Brexit-bedingte Umsatzrückgänge, 22 Prozent sogar starke Rückgänge, wie aus der heute veröffentlichten Umfrage "German British Business Outlook 2022" hervorgeht, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der British Chamber of Commerce in Germany erstellt wurde. Zudem seien durch den Austritt Großbritanniens aus der EU die laufenden Kosten gestiegen. 46 Prozent müssen demnach mehr für die Verwaltung ausgeben, 43 Prozent für die Logistik und 36 Prozent für Zölle und Abgaben. Auch für das laufende Jahr rechnen 22 Prozent der befragten Unternehmen mit Umsatzrückgängen. "Deutschland ist in der EU mit großem Abstand das Land, welches den höchsten Preis für den Brexit gezahlt hat", erklärte KPMG-Bereichsvorstand Andreas Glunz. Er sprach sich zudem für eine Neuverhandlung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien aus.

1. April 2022: Von Thomas Knapp an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank zunächst an alle für die Informationen. Offenbar gibt es zu dem speziell angefragten Fall erstaunlicherweise kein spezifisches Vorwissen. Wir haben mit dem ohnehin gerade anstehenden ARC das Exportzertifikat beantragt, unabhängig davon, ob wir (bzw. der Käufer) es brauchen oder nicht. Weiterhin ist derzeit geplant, das Flugzeug nach der Überführung beim LBA und den sonstigen Stellen abzumelden. Alles andere wäre dann Sache des Käufers in Frankreich.

2. April 2022: Von Malte Höltken an Thomas Knapp Bewertung: +2.00 [2]
Ich würde das Flugzeug nicht abmelden. Der Käufer kann den Flieger auch sehr gut D-Reg weiterbetrieben. Dazu bräuchte er nur einen Empfangsbevollmächtigten in D. Wir machen das für einige Flugzeuge im Ausland
Ist weniger Stress als die Umregistrierung.
2. April 2022: Von Timm H. an Malte Höltken

Dann muss der neue Halter aber auch noch ein neues IHP machen und genehmigen lassen, wenn ich mich recht entsinne. Habe meine Tiger nach B verkauft und für den neuen Halter den LBA-Kontakt gespielt. Das LBA spricht ja nicht mit Ausländern.
Ein großer Spaß, wenn der neue Owner nicht der deutschen (Amts-) Sprache mächtig ist, selbst keine Ahnung hat und man selbst kein Flugzeughändler ist...

2. April 2022: Von Bernhard Tenzler an Timm H.

Genehmigen lassen muss man sich das schon lange nicht mehr. Es reicht die Selbsterklärung und natürlich kann man dazu das bereits vorhandene verwenden.

2. April 2022: Von Timm H. an Bernhard Tenzler

Ja dann eben nicht mehr genehmigen lassen, aber dann mach das mal eben als zB Belgier... Und als Kontaktmann/Übersetzer mittendrin.

5. April 2022: Von Achim H. an Timm H.

Das IHP kann in englischer Sprache verfasst sein. Ich sehe da keine Probleme, als Franzose würde ich z.B. hier posten "wer kann mir mit einem IHP fürs LBA behilflich sein, bezahle Summe X" und ich bin sicher, es würde sich schnell jemand finden. Wichtiger als die Behörde (die das IHP gar nicht prüft oder genehmigt) ist die Werft. Gehe ich mit einem D-reg in eine französische Werft, wird die ihr französisches Schema F abspulen, genauso wie mein G-reg in Deutschland immer wie ein D-reg von den Werften betrachtet wurde und ich der Werft alle für mich vorteilhaften Unterschiede (z.B. nicht vorgeschriebene Wägung) aufzeigen musste.

Für ein N-reg bspw. muss man auch über zusätzliche Hürden aus Ausländer springen wie Trust. Bei EASA sind die Hürden äußerst gering.


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