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1. April 2022: Von Hubert Eckl an Wolff E.

Mit einer Entschuldigung an den Thread Ersteller.. heute im Bankenrundbrief.

Brexit belastet Unternehmen weiterhin
Deutsche und britische Unternehmen haben nach wie vor mit den Auswirkungen des Brexit zu kämpfen. 38 Prozent der befragten Firmen verzeichneten letztes Jahr Brexit-bedingte Umsatzrückgänge, 22 Prozent sogar starke Rückgänge, wie aus der heute veröffentlichten Umfrage "German British Business Outlook 2022" hervorgeht, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der British Chamber of Commerce in Germany erstellt wurde. Zudem seien durch den Austritt Großbritanniens aus der EU die laufenden Kosten gestiegen. 46 Prozent müssen demnach mehr für die Verwaltung ausgeben, 43 Prozent für die Logistik und 36 Prozent für Zölle und Abgaben. Auch für das laufende Jahr rechnen 22 Prozent der befragten Unternehmen mit Umsatzrückgängen. "Deutschland ist in der EU mit großem Abstand das Land, welches den höchsten Preis für den Brexit gezahlt hat", erklärte KPMG-Bereichsvorstand Andreas Glunz. Er sprach sich zudem für eine Neuverhandlung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien aus.

1. April 2022: Von Thomas Knapp an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank zunächst an alle für die Informationen. Offenbar gibt es zu dem speziell angefragten Fall erstaunlicherweise kein spezifisches Vorwissen. Wir haben mit dem ohnehin gerade anstehenden ARC das Exportzertifikat beantragt, unabhängig davon, ob wir (bzw. der Käufer) es brauchen oder nicht. Weiterhin ist derzeit geplant, das Flugzeug nach der Überführung beim LBA und den sonstigen Stellen abzumelden. Alles andere wäre dann Sache des Käufers in Frankreich.

2. April 2022: Von Malte Höltken an Thomas Knapp Bewertung: +2.00 [2]
Ich würde das Flugzeug nicht abmelden. Der Käufer kann den Flieger auch sehr gut D-Reg weiterbetrieben. Dazu bräuchte er nur einen Empfangsbevollmächtigten in D. Wir machen das für einige Flugzeuge im Ausland
Ist weniger Stress als die Umregistrierung.
2. April 2022: Von Timm H. an Malte Höltken

Dann muss der neue Halter aber auch noch ein neues IHP machen und genehmigen lassen, wenn ich mich recht entsinne. Habe meine Tiger nach B verkauft und für den neuen Halter den LBA-Kontakt gespielt. Das LBA spricht ja nicht mit Ausländern.
Ein großer Spaß, wenn der neue Owner nicht der deutschen (Amts-) Sprache mächtig ist, selbst keine Ahnung hat und man selbst kein Flugzeughändler ist...

2. April 2022: Von Bernhard Tenzler an Timm H.

Genehmigen lassen muss man sich das schon lange nicht mehr. Es reicht die Selbsterklärung und natürlich kann man dazu das bereits vorhandene verwenden.

2. April 2022: Von Timm H. an Bernhard Tenzler

Ja dann eben nicht mehr genehmigen lassen, aber dann mach das mal eben als zB Belgier... Und als Kontaktmann/Übersetzer mittendrin.

5. April 2022: Von Achim H. an Timm H.

Das IHP kann in englischer Sprache verfasst sein. Ich sehe da keine Probleme, als Franzose würde ich z.B. hier posten "wer kann mir mit einem IHP fürs LBA behilflich sein, bezahle Summe X" und ich bin sicher, es würde sich schnell jemand finden. Wichtiger als die Behörde (die das IHP gar nicht prüft oder genehmigt) ist die Werft. Gehe ich mit einem D-reg in eine französische Werft, wird die ihr französisches Schema F abspulen, genauso wie mein G-reg in Deutschland immer wie ein D-reg von den Werften betrachtet wurde und ich der Werft alle für mich vorteilhaften Unterschiede (z.B. nicht vorgeschriebene Wägung) aufzeigen musste.

Für ein N-reg bspw. muss man auch über zusätzliche Hürden aus Ausländer springen wie Trust. Bei EASA sind die Hürden äußerst gering.

5. April 2022: Von Timm H. an Achim H.

Wenn der neue Halter selbst aktiv ist/wird, jmd. vor Ort (werft), etc. geht das bestimmt ganz gut, aber wenn nicht...

Heute bin ich schlauer.

Mir ging es darum, meine Erfahrung zu teilen und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Machbar ist viel - wenn alle am richtigen Strang ziehen und idealerweise Erfahrung haben.


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