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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Dezember 2021: Von Rolf A. an B. Quax F.

"Richtig "lustig" ist allerdings die Versicherungs/Haftungsfrage bei unbeaufsichtigten Betrieb. Die Fluzeugversicherung hat damit nichts zu tun, da nicht mit dem Flugzeug fest verbunden. Die Hallenversicherung deckt das wohl auch nicht. Wenn da was in Flammen auf geht und man ggf. raus findet wovon das Feuer kam, wäre es gut in der Nähe gewesen zu sein ;-)"

Ich stelle mir auch beim Einschalten jedes mal vor, wie der Anruf bei der Privathaftpflichtversicherung ausgeht...

Die Heizleistung des Trotec ist aber nicht deutlich höher als ein handelsüblicher Heizlüfter für den Hausgebrauch, nur der Durchsatz ist ein anderer. Die Temperaturen sind unkritisch.

Die Fragestellung ist aber interessant, was passiert, wenn ich ein elektrisches Geräte im Spind in der Halle habe und es kommt nach Murphy zu einem Brand, der nachvollziehbar ist.

12. Dezember 2021: Von T. Magin an Rolf A.

"Die Fragestellung ist aber interessant, was passiert, wenn ich ein elektrisches Geräte im Spind in der Halle habe und es kommt nach Murphy zu einem Brand, der nachvollziehbar ist."

Traut sich hier jemand eine (versicherungs)rechtliche Einschaetzung zu? Mit einer Unterscheidung zwischen: "Fuer die Luftfahrt gedachtes Geraet (Aerotherm et al)" und "Gebastelte Loesung mit Waermequelle und selbstinstallierter Luftzu-/abfuehrung (wie hier diskutiert)"?

Wuerde mich sehr interessieren ...

12. Dezember 2021: Von T Rund an T. Magin
Nehmen wir jetzt mal den TEH 30, da steht im Handbuch unter „Bestimmungswidrige Verwendung“: Verwenden Sie das Gerät nicht zum Beheizen vom Fahrzeugen.
13. Dezember 2021: Von Chris _____ an T. Magin

"Die Fragestellung ist aber interessant, was passiert, wenn ich ein elektrisches Geräte im Spind in der Halle habe und es kommt nach Murphy zu einem Brand, der nachvollziehbar ist."

Solange die Halle brandversichert ist und gemäß der Versicherungsbedingungen benutzt wurde, wird die Versicherung den Eigentümer der Halle entschädigen. Sicher wird es sie interessieren, ob der Brand grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, und sie wird ggf. versuchen, sich das Geld zurückzuholen. Da kommt u.U. dann die Privathaftpflicht ins Spiel.

Warum ein (zugelassener) Motor-Luftheizer nicht abgedeckt sein sollte, ist mir unklar. Ein Luftheizgerät für die Halle selbst wäre vermutlich abgedeckt.

Aber warum soll es überhaupt zum Brand kommen? Der Lüfter soll den Motor ja nur über 0 Grad erwärmen bis maximal Raumtemperatur.

13. Dezember 2021: Von T. Magin an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Hast Du schon mal irgendwo die Brandursache „defektes Elektrogerät“ oder „defekter Heizlüfter“ gelesen? Ursache ist meist, dass sich in den Heizlüftern, aufgrund des Luftstroms, Dreck und Staub ansammelt, der durch die originären Aufgabe des Heizlüfters bestens trocken gehalten wird. Und üblicherweise ist es in unseren Hangars nicht gerade stubenrein. Wuchert dieser hochentzündliche Mist irgendwann mal bis zu den Heizelementen, kann er sich daran entzünden. Frag Deine örtliche Feuerwehr, die haben garantiert Einsatzberichte parat ;-) Meist aus Werkstätten, Garagen etc. Eben einem Milieu, das dem unseren nicht ganz unähnlich ist.
13. Dezember 2021: Von Chris _____ an T. Magin

Genau so ein Szenario stelle ich mir vor, in dem eine Brandversicherung greifen sollte. Wann auch sonst?

13. Dezember 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]
Die Problematik einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung eines elektrischen Heizlüfters ist in Österreich noch Vielen in Erinnerung: Brandkatastrophe Kitzsteinhornbahn mit mehr als 150 Opfern.
13. Dezember 2021: Von Sven Walter an Flieger Max L.oitfelder

Wobei die Anordnung da etwas unkonventioneller war als ein elektrischer Lüfter in einem Hangar, um einen Motor vorzuwärmen. Zudem bezahltes Fahrgastgeschäft.

14. Dezember 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Sven Walter
Jein, dass eine brennbare Flüssigkeit auf den Heizlüfter tropft scheint mir nicht bei allen (Eigen-)Konstruktionen ausgeschlossen zu sein.

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