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Luftrecht und Behörden | Medical Kl. II  
10. September 2025 15:28 Uhr: Von Wolfgang Schütz  Bewertung: +3.00 [3]

ich war beim Fliegerarzt wie immer und alles war o.k. Nach einiger Zeit hakte ich nach, weil das M. nicht bei mir in der Post war, vom LBA erhhielt mein F. die Nachricht, dass dort nichts eingegangen sei und mein F. machte das dann noch einmal. Heute nun teilte er mir mit, dass man jetzt "noch einen Augenarztbefund mit Testung "Kontrastsehvermögen" haben wolle. Es soll wohl irgendo dort beim LBA so eine Vorschrift existieren. Das ist nun wieder einmal ein völlig überflüssiges Tun, ganz zu schweigen davon, dass ich einen Termin bei einem Augenarzt frühestens in einem Monat bekommen könnte. Hier zeigt sich wieder einmal dass es den Leuten in Behörden offensichtlich völlig egal ist, welchen wirtschaftl. Schaden man anrichtet. Mein Flugzeugvercharterer ist auch völlig begeistert. Ich staune einmal mehr darüber, was sich "Piloten" so alles gefallen lassen müssen.

W. Schütz .

10. September 2025 15:48 Uhr: Von Joachim P. an Wolfgang Schütz

ich glaube, das habe ich nicht ganz verstanden. Du warst beim Arzt "wie immer", also eine Verlängerungsuntersuchung. Dann will Dein Arzt das Medical drucken (das geht ja irgendwie über die LBA-IT) und das ist dann gescheitert? Oder hat beim LBA da jemand manuell draufgesehen? Wenn ja: weshalb?

10. September 2025 19:14 Uhr: Von Alfred Obermeier an Wolfgang Schütz Bewertung: +2.00 [2]

Seit dem 13.02.2025 gelten für Piloten < 40 Jahre strengere Anforderungen entsprechend einer EU VO (2024/2076 vom 24.Juli 2024). Dies war sowohl verschiedenen Publikationen wie Aero-Kurier etc zu entnehmen. Auf den Homepages meiner Fliegerärzte wie Fliegerdoc München oder Gelnhausen gab es dazu Zusammenfassungen und Hinweise für die künftigen Erst- und Folge-Untersuchungen. im Detail läßt sich das alles im Annex III to ED Decision 2025/002/R 'AMC and GM to Part MED - Issue 2, Amendment1', Subpart B Secction 2, AMC MED.B010 etc. nachlesen.

Die wichtigsten Anforderungen sind:
Einführung eines kardiovaskuläres Risikoassessment für Kl 1 und 2 ab dem 40. Lebensjahr.
Es wird ein Score berechnet wie hoch das prozentuale Risiko ist in den nächsten 10 Jahren einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Dazu müssen die Blutfette bestimmt werden. Ein Augenärztliches Fachgutachten ist erforderlich, ebenso ist die Kontrastsehfähigkeit (Sehfähigkeit bei Blendung (Mesotest)) für Kl 1 und 2 ab 60. Lj zu prüfen.
Ggfs kann der AME weitere Untersuchungen anordnen. Daher empfiehlt es sich rechtzeitig, also mind Monate vor dem Medical Ablauf die entsprechenden Untersuchungen machen zu lassen.

Mein Fliegerdoc hatte mir im Juli weitere 13 Monate das Fliegen verordnet (smile).

10. September 2025 19:39 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Alfred Obermeier Bewertung: +7.00 [7]

Guten Tag zusammen

Zusätzlich zu dem von Alfred bereits Gesagten und ausdrücklich ohne Wertung über das LBA oder einen AME, hier ein paar mehr Details über die Änderungen bei Tauglichkeitsuntersuchungen. Mit Wirkung vom 13. Februar 2025 wurde durch die EU mit der Verordnung (EU) 2024/2076 das Regelwerk für die Tauglichkeitsuntersuchungen geändert und durch die EASA mit der ED Decision 2025/002/R weitere Vorgaben (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material, AMC&GM) unterhalb der Ebene EU-Verordnung gemacht.

Für die Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 2 ergeben sich zwei wesentliche Änderungen.

1. Herz-/Kreislaufsystem MED.B.010
Eine Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren ist Teil der Untersuchungen für die Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres und den danach in regelmäßigen Abständen stattfindenden Untersuchungen.

In den AMC & GM zur Klasse 2 und MED.B.010 wird dann ausgeführt:
Cardiovascular risk factor assessment should take place at least once every 5 years for applicants 40 to 59 years old, and once every 2 years thereafter. A more frequent assessment of the cardiovascular risk factors may be considered when risk factors have been identified.
Applicants with an accumulation of two or more risk factors should undergo a cardiovascular evaluation by the AeMC or AME.

Zur Einordnung, Geschlecht männlich und Alter Ü60 sind medizinisch bereits 2 Risikofaktoren.

2. Augen MED.B.070
Hier wurde die Verordnung nicht geändert, aber die AMC&GM durch die EASA:
AMC2 MED.B.070
(a) eye examination
(1)-(3) ….
(4) In their examination AMEs should give proper consideration to the degenerative effects of ageing on the visual system

(b) Routine eye examination
A routine eye examination should include:
(1)-(3) ….
(4) contrast sensitivity assessment test for applicants above the age of 60; …

Daher werden seit Februar 2025 die neuen Bewertungen zur Herzgesundheit gefordert und die zusätzliche Augenuntersuchung der Kontrastsehfähigkeit. Das „darf“ der AME alles selber machen, er braucht dann aber entsprechende Testmöglichkeiten/-geräte. Bezüglich des Kontrastsehens werden viele AME das nicht haben. Bezüglich der Herzrisikofaktoren gehören z.B. weitere Blutuntersuchungen zu den benötigten Daten einer Risikobewertung.

Ein weiterer Mangel ist, dass die EASA keinen Maßstab/Ergebnisvorgaben für das Kontrastsehen genannt hat. Nach meiner Kenntnis aus kollegialen Gesprächen mit beim LBA zugelassenen AME hat das LBA daraufhin zur Testung des Kontrastsehens eigene Vorgaben gemacht. In dessen Folge werden derzeit für deutsche Fliegerärzte Maßstäbe herangezogen, die in anderen EU-Ländern nicht angewendet werden, wie die Vorgabe des Testverfahrens (unter Argumentation mit Empfehlungen der deutschen ophthalmologischen Gesellschaft) und eine Ergebnisvorgabe, die aus der deutschen Fahrerlaubnisverordnung abgeleitet worden ist und dort z.B. für Busfahrer gilt. Für Taxifahrer gelten geringere Forderungen.

Und nochmals, das Gesagte ist keine Wertung über EASA, LBA oder AME, sondern zunächst nur eine Sachverhaltsbeschreibung.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

11. September 2025 08:23 Uhr: Von Jürgen Hirnickel an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Also bin ich beim nächsten mal Divers und nicht mehr Männlich womit wieder ein Risikofaktor weniger ist :)

11. September 2025 08:42 Uhr: Von Bernd Wolf an Ulrich Dr. Werner

Kurze Frage, mein Fliegerarzt hat erst Termine 10 Tage nach Ablauf meines Medicals Class 2. Bin ich nur die Zeit zwischen Ablauf und Neuausstellung gegroundet oder bedeutet das eine Neuausstellung?

Danke
Gruß Bernd

11. September 2025 09:02 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jürgen Hirnickel

Dann bist du untauglich. Divers ist nicht im LBA Programm anklickbar, nur entweder/oder m/w. Du musst dich da schon für eine Seite entscheiden. Ich habe vor langer Zeit das LBA auf diesen Programmfehler hingewiesen, denn schließlich verlangen die Behörden m/w/d. Aber wie immer: nix passiert :-(

11. September 2025 09:14 Uhr: Von Joachim P. an Bernd Wolf

Das ist nicht wie bei Ratings, dass zwischen Revalidation und Renewal unterschieden ist. Du bist dann 10 Tage gegroundet und dann kommt ne ganz normale Verlängerungsuntersuchung, Dein Intervall verschiebt sich dann halt um die 10 Tage. Ich hab das genutzt um über die Jahre hinweg mein Fälligkeitsdatum von Neujahr weg weiter ins Frühjahr zu schleichen...

11. September 2025 09:25 Uhr: Von Bernd Wolf an Joachim P.

Danke Joachim

11. September 2025 12:11 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Jaja, im Frühjahr ist man dann wieder gesünder, nach den üblichen Neujahrsgelagen ;-))) !

11. September 2025 16:59 Uhr: Von Wolfgang Schütz an Joachim P.

da hat wohl Jemand im Amt manuell draufgesehen....

Ich habe heute das besagte Dokument: LBA Augenärzlicher Untersuchungsbericht mal herunter geladen, da steht aber nichts von "Kontrast....usw." und man rät mir nun, den Augenarzt zu unterrichten, dass das nun nötig sei. Man hält es also beim LBA wohl nicht für notwendig, oder?

WS

11. September 2025 18:47 Uhr: Von Alfred Obermeier an Wolfgang Schütz

Richtig, Mesotest ist erforderlich., das Ergebnis wäre unter Ziffer 321 vom Augenarzt zu vermerken.

11. September 2025 22:01 Uhr: Von Jochen Wilhe an Alfred Obermeier

und was passiert wenn der Mesotest nicht bestanden wird ? Ist der Pilot dann untauglich oder darf er "nur" nicht mehr nachts fliegen ?

12. September 2025 09:02 Uhr: Von Chris _____ an Jochen Wilhe Bewertung: +4.00 [4]

Ärzte, die um die freidrehende Bürokratie wissen, beurteilen die Testergebnisse hoffentlich sehr wohlwollend.

Es ist ja bemerkenswert, dass die medizinischen Anforderungen für Privat(!)Piloten so deutlich höher liegen als für Taxifahrer. Völliges Missverhältnis.

12. September 2025 11:01 Uhr: Von TH0MAS N02N an Chris _____

@ die mitschreibenden/lesenden AME:

wie läuft das denn eigentlich nach einem Lizenzumzug zu Austrocontrol?

Der AME stellt ein Medical aus und das geht dann zu AustroControl und in Kopie zum LBA?

Hat das LBA dann noch eine Mitsprache bei Verweisungen oder früher von Ihm ausgesprochenen Einschränkungen (TML etc.)?

12. September 2025 13:23 Uhr: Von Bernhard Freudenberg an Wolfgang Schütz Bewertung: +1.00 [1]

Da für den Mesotest kein Textbaustein im Augenarzt-Formular vorhanden ist, hat mein Augenarzt nichts vermerkt. Meinem Fliegerarzt ist das aufgefallen und ich mußte dort den Test wiederholen, Begründung das LBA verweigert umgehend die Tauglichkeits-Bestätigung. Erfahrung von gestern.

12. September 2025 13:34 Uhr: Von Joachim P. an Bernhard Freudenberg

Krass. Mein Augenarzt hat das Formular immer selbst irgendwo hergekramt. Weiß nicht, ob das in dem Prozess immer aktuell ist.

12. September 2025 14:02 Uhr: Von Chris _____ an Joachim P.

Meine Augenärztin war in dem Thema überhaupt nicht drin und fragte mich nach dem Formular, welches ich dann über den Fliegerarzt besorgt habe. Ich glaube, das ist der Regelfall, denn Augenärzte sind ja nicht immer auch mit dem etwas exotischen Thema der Fliegerei vertraut

12. September 2025 14:57 Uhr: Von P.B. S. an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Ja, gerade erst so erlebt und die Augenärztin hatte Ziffer 321 schon mit Mesotest fest eingetragen vorbereitet.

Es scheinen allerdings im Moment einige Anträge deswegen ins Leere zu laufen, wenn der Eintrag nicht da ist.

13. September 2025 11:19 Uhr: Von Alfred Obermeier an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Hi Jochen, nach meinem Verständnis wäre ohne erfolgreichen Meso Test für Kl 1 und 2 Fluguntauglichkeit gegeben. So würde ich AMC1 MED.B.070 Visual System (c) (4) plus AMC2 MED.B.070 (a) (4) (b) (4) verstehen. Mein AME hätte mir jedenfalls ohne Meso Test die jährliche Tauglichkeitsuntersuchung verweigert.
Wie bereits dem Statement von Dr. Ulrich Werner zu entnehmen und die Aussage eines anderen AME "Wir haben noch keine Anweisung, ab welcher Kontrasteinschränkung wir in welcher Form reagieren müssen". Das war Stand Q2/25, vielleicht gibts inzwischen Neueres.

Interessant dabei, für Medical Kl 2 ist das jetzt für Piloten > 60 strenger als bisher und als beim Medical für die FAA.
Ein zusätzliches Erschwernis für Piloten älter als 60 Lebensjahre. Weiteres Erschwernis bei Cataract Operation, nach den LBA Vorgaben darf nur eine monofokale Linse eingesetzt werden. In Österreich wäre auch eine multifokale Linse erlaubt. Mit dieser würde nach einer erfolgreichen Cataract operation meistens keine Nah/Fernbrille mehr nötig sein.

Für Autofahrer gelten deutlich geringere Anforderungen an den Visus und die Kontrastfähigkeit. Lustigerweise werden die auch nicht kontrolliert. Erst bei einem Unfall bei dem das Augenlicht / die Sehfähigkeit beitragender Faktor war, kann es für den Unfallverursacher sehr ärgerlich werden.

Muss man das verstehen?

13. September 2025 14:16 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Alfred Obermeier

In Österreich sind auch nur monofokale Linsen erlaubt. Auch dort gelten die EASA Richtlinien.

Muss man das verstehen? Du möchtest, dass jetzt auch alle Autofahrer getestet werden?

13. September 2025 14:28 Uhr: Von Sven Walter an Dr. Thomas Kretzschmar

Keinen Ahnung, wie Alfred das exakt meint, aber er weist korrekterweise auf einen Wertungswiderspruch hin. Einen, der außerhalb der Fliegerei nach meiner Parallelwertung in der Laiensphäre deutlich häufiger gefährlich bis tödlich sein dürfte.

13. September 2025 17:11 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Die Konsequenz ist, dass eher bei den Autofahrern genauer im Alter hingeschaut werden müsste. Da kennt ja jeder Fälle, denen man nicht im Verkehr begegnen möchte, weil sie wirklich zu alt geworden sind. Und da meine ich nicht das Datumalter, sondern das körperliche Alter. Ob die neue Forderung des LBA zum Test auf Dämmerungssehen wirklich heilbringend ist, kann man diskutieren. Ich sag das nix zu. Meine Augenärzte zweifeln an der Notwendigkeit zum zusätzlichen Test, wenn sonst alles bei der Untersuchung akzeptabel ist.

13. September 2025 18:16 Uhr: Von Alfred Obermeier an Dr. Thomas Kretzschmar

Die Auskunft, "Österreich keine monofokale Linse zwingend vorgeschrieben", stammt von einem AME.
Richtig, Autofahrer >70 Jahre sollten im 2-3 Jahresrhytmus einen Gesundheitstest machen müssen.

13. September 2025 19:45 Uhr: Von F Mad an Ulrich Dr. Werner

Das wäre allerdings sehr bemerkenswert, wenn die Empfehlungen der DOG nun zugrundegelegt werden. Mir ist keinerlei Evidenz dieser Grenzwerte bekannt, allerdings sind diese viel viel strenger als die gesetzlichen Vorgaben! Die Kommission der DOG weist dabei ohne Bezug auf irgendwelche Studien darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzwerte eben viel zu niedrig seien. Natürlich gelten für LKW und so weiter die gesetzlichen Grenzwerte und nicht die Empfehlungen der DOG. Sprich, wenn man nicht mehr fliegen kann, kann man zumindest 30 Tonner oder Busse mit 100 Px fahren.... macht ja auch Spaß


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