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ich glaube, das habe ich nicht ganz verstanden. Du warst beim Arzt "wie immer", also eine Verlängerungsuntersuchung. Dann will Dein Arzt das Medical drucken (das geht ja irgendwie über die LBA-IT) und das ist dann gescheitert? Oder hat beim LBA da jemand manuell draufgesehen? Wenn ja: weshalb?
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da hat wohl Jemand im Amt manuell draufgesehen....
Ich habe heute das besagte Dokument: LBA Augenärzlicher Untersuchungsbericht mal herunter geladen, da steht aber nichts von "Kontrast....usw." und man rät mir nun, den Augenarzt zu unterrichten, dass das nun nötig sei. Man hält es also beim LBA wohl nicht für notwendig, oder?
WS
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Richtig, Mesotest ist erforderlich., das Ergebnis wäre unter Ziffer 321 vom Augenarzt zu vermerken.
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und was passiert wenn der Mesotest nicht bestanden wird ? Ist der Pilot dann untauglich oder darf er "nur" nicht mehr nachts fliegen ?
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Ärzte, die um die freidrehende Bürokratie wissen, beurteilen die Testergebnisse hoffentlich sehr wohlwollend.
Es ist ja bemerkenswert, dass die medizinischen Anforderungen für Privat(!)Piloten so deutlich höher liegen als für Taxifahrer. Völliges Missverhältnis.
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@ die mitschreibenden/lesenden AME:
wie läuft das denn eigentlich nach einem Lizenzumzug zu Austrocontrol?
Der AME stellt ein Medical aus und das geht dann zu AustroControl und in Kopie zum LBA?
Hat das LBA dann noch eine Mitsprache bei Verweisungen oder früher von Ihm ausgesprochenen Einschränkungen (TML etc.)?
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Da für den Mesotest kein Textbaustein im Augenarzt-Formular vorhanden ist, hat mein Augenarzt nichts vermerkt. Meinem Fliegerarzt ist das aufgefallen und ich mußte dort den Test wiederholen, Begründung das LBA verweigert umgehend die Tauglichkeits-Bestätigung. Erfahrung von gestern.
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Krass. Mein Augenarzt hat das Formular immer selbst irgendwo hergekramt. Weiß nicht, ob das in dem Prozess immer aktuell ist.
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Meine Augenärztin war in dem Thema überhaupt nicht drin und fragte mich nach dem Formular, welches ich dann über den Fliegerarzt besorgt habe. Ich glaube, das ist der Regelfall, denn Augenärzte sind ja nicht immer auch mit dem etwas exotischen Thema der Fliegerei vertraut
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Ja, gerade erst so erlebt und die Augenärztin hatte Ziffer 321 schon mit Mesotest fest eingetragen vorbereitet.
Es scheinen allerdings im Moment einige Anträge deswegen ins Leere zu laufen, wenn der Eintrag nicht da ist.
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Hi Jochen, nach meinem Verständnis wäre ohne erfolgreichen Meso Test für Kl 1 und 2 Fluguntauglichkeit gegeben. So würde ich AMC1 MED.B.070 Visual System (c) (4) plus AMC2 MED.B.070 (a) (4) (b) (4) verstehen. Mein AME hätte mir jedenfalls ohne Meso Test die jährliche Tauglichkeitsuntersuchung verweigert. Wie bereits dem Statement von Dr. Ulrich Werner zu entnehmen und die Aussage eines anderen AME "Wir haben noch keine Anweisung, ab welcher Kontrasteinschränkung wir in welcher Form reagieren müssen". Das war Stand Q2/25, vielleicht gibts inzwischen Neueres.
Interessant dabei, für Medical Kl 2 ist das jetzt für Piloten > 60 strenger als bisher und als beim Medical für die FAA. Ein zusätzliches Erschwernis für Piloten älter als 60 Lebensjahre. Weiteres Erschwernis bei Cataract Operation, nach den LBA Vorgaben darf nur eine monofokale Linse eingesetzt werden. In Österreich wäre auch eine multifokale Linse erlaubt. Mit dieser würde nach einer erfolgreichen Cataract operation meistens keine Nah/Fernbrille mehr nötig sein.
Für Autofahrer gelten deutlich geringere Anforderungen an den Visus und die Kontrastfähigkeit. Lustigerweise werden die auch nicht kontrolliert. Erst bei einem Unfall bei dem das Augenlicht / die Sehfähigkeit beitragender Faktor war, kann es für den Unfallverursacher sehr ärgerlich werden.
Muss man das verstehen?
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In Österreich sind auch nur monofokale Linsen erlaubt. Auch dort gelten die EASA Richtlinien.
Muss man das verstehen? Du möchtest, dass jetzt auch alle Autofahrer getestet werden?
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Keinen Ahnung, wie Alfred das exakt meint, aber er weist korrekterweise auf einen Wertungswiderspruch hin. Einen, der außerhalb der Fliegerei nach meiner Parallelwertung in der Laiensphäre deutlich häufiger gefährlich bis tödlich sein dürfte.
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Die Konsequenz ist, dass eher bei den Autofahrern genauer im Alter hingeschaut werden müsste. Da kennt ja jeder Fälle, denen man nicht im Verkehr begegnen möchte, weil sie wirklich zu alt geworden sind. Und da meine ich nicht das Datumalter, sondern das körperliche Alter. Ob die neue Forderung des LBA zum Test auf Dämmerungssehen wirklich heilbringend ist, kann man diskutieren. Ich sag das nix zu. Meine Augenärzte zweifeln an der Notwendigkeit zum zusätzlichen Test, wenn sonst alles bei der Untersuchung akzeptabel ist.
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Die Auskunft, "Österreich keine monofokale Linse zwingend vorgeschrieben", stammt von einem AME. Richtig, Autofahrer >70 Jahre sollten im 2-3 Jahresrhytmus einen Gesundheitstest machen müssen.
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Die Auskunft, dass multifokale Linsen in Österreich nicht erlaubt sind, stammt aus einem telefonischen Gespräch mit Austrocontrol mit eben dieser Fragestellung. weil es Gerüchte gab, dass es dort erlaubt ist und der Augenarzt des Piloten definitiv eine Antwort haben wollte.
Mit Austrocontrol kann man sogar immer direkt sprechen und erhält sofort eine klare Antwort.
Mit dem LBA kann man nie sprechen und erhält auf Emails fast nie eine Antwort.....
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Danke für die Klarstellung, hätte mich auch gewundert wenn AC so großartige Abweichungen machen kann / darf.
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früher waren wir in bayern mit dem königl. bayr. BYLAS mia...jetzt san die ösis halt mehr mia als mia...zefix...so schnell kanns gehen...
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Wennst a bisserl brav bist kriagst vielleicht öfter Asyl für a Wochenende in Zell. Weissbier nit vergessen.
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Und bitte vorher ne Alpeneinweisung machen. Ich kenn da jemanden ;-)
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warst du da?
dann hättst ein grünbacher bekommen....dann hätte dein airbus wie andis duke auch weiß-blaue sublimationsstreifen an den ösi-himmel gepinselt...
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Ich wollte hinfahren aber der Himmel war mir zu nass.
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Ab 11..severe cavok...ich hab sogar einen sonnenbrand...oder wars jetfuel...
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Ist der Mesotest oder Kontrasttest auch für das LAPL-Medical notwendig?
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Guten Tag zusammen
Ausweislich des Dokumentes Annex III to ED Decision 2025/002/R (der aktuellen Änderung, v. 05.02.2025), ist Annex I to ED Decision 2019/002/R, im Langtext “Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) to Part-MED Medical requirements for air crew“, mit dem neuen Text unter AMC2 MED.B.070 nur der Teil modifiziert worden, der im Originaltext mit „Section 2b Medical requirements for class 2 medical certificates“ überschrieben ist. Daher weist die EASA die Änderung in AMC2 MED.B.070 nur den Klasse 2 Medicals zu.
Wäre das LAPL Medical betroffen, hätte es Änderungen im Bereich AMC oder GM zu Nummer MED.B.095 geben müssen, der Abschnitt der im Original die Überschrift „Section 3 Specific requirements for LAPL medical certificates“ trägt.
D.h., die EASA hat in ihrem Dokument keine Änderungen im Bereich LAPL angewiesen.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner
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