Guten Tag zusammen
Zusätzlich zu dem von Alfred bereits Gesagten und ausdrücklich ohne Wertung über das LBA oder einen AME, hier ein paar mehr Details über die Änderungen bei Tauglichkeitsuntersuchungen. Mit Wirkung vom 13. Februar 2025 wurde durch die EU mit der Verordnung (EU) 2024/2076 das Regelwerk für die Tauglichkeitsuntersuchungen geändert und durch die EASA mit der ED Decision 2025/002/R weitere Vorgaben (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material, AMC&GM) unterhalb der Ebene EU-Verordnung gemacht.
Für die Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 2 ergeben sich zwei wesentliche Änderungen.
1. Herz-/Kreislaufsystem MED.B.010
Eine Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren ist Teil der Untersuchungen für die Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres und den danach in regelmäßigen Abständen stattfindenden Untersuchungen.
In den AMC & GM zur Klasse 2 und MED.B.010 wird dann ausgeführt:
Cardiovascular risk factor assessment should take place at least once every 5 years for applicants 40 to 59 years old, and once every 2 years thereafter. A more frequent assessment of the cardiovascular risk factors may be considered when risk factors have been identified.
Applicants with an accumulation of two or more risk factors should undergo a cardiovascular evaluation by the AeMC or AME.
Zur Einordnung, Geschlecht männlich und Alter Ü60 sind medizinisch bereits 2 Risikofaktoren.
2. Augen MED.B.070
Hier wurde die Verordnung nicht geändert, aber die AMC&GM durch die EASA:
AMC2 MED.B.070
(a) eye examination
(1)-(3) ….
(4) In their examination AMEs should give proper consideration to the degenerative effects of ageing on the visual system
(b) Routine eye examination
A routine eye examination should include:
(1)-(3) ….
(4) contrast sensitivity assessment test for applicants above the age of 60; …
Daher werden seit Februar 2025 die neuen Bewertungen zur Herzgesundheit gefordert und die zusätzliche Augenuntersuchung der Kontrastsehfähigkeit. Das „darf“ der AME alles selber machen, er braucht dann aber entsprechende Testmöglichkeiten/-geräte. Bezüglich des Kontrastsehens werden viele AME das nicht haben. Bezüglich der Herzrisikofaktoren gehören z.B. weitere Blutuntersuchungen zu den benötigten Daten einer Risikobewertung.
Ein weiterer Mangel ist, dass die EASA keinen Maßstab/Ergebnisvorgaben für das Kontrastsehen genannt hat. Nach meiner Kenntnis aus kollegialen Gesprächen mit beim LBA zugelassenen AME hat das LBA daraufhin zur Testung des Kontrastsehens eigene Vorgaben gemacht. In dessen Folge werden derzeit für deutsche Fliegerärzte Maßstäbe herangezogen, die in anderen EU-Ländern nicht angewendet werden, wie die Vorgabe des Testverfahrens (unter Argumentation mit Empfehlungen der deutschen ophthalmologischen Gesellschaft) und eine Ergebnisvorgabe, die aus der deutschen Fahrerlaubnisverordnung abgeleitet worden ist und dort z.B. für Busfahrer gilt. Für Taxifahrer gelten geringere Forderungen.
Und nochmals, das Gesagte ist keine Wertung über EASA, LBA oder AME, sondern zunächst nur eine Sachverhaltsbeschreibung.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner