Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. September 2025 19:14 Uhr: Von Alfred Obermeier an Wolfgang Schütz Bewertung: +2.00 [2]

Seit dem 13.02.2025 gelten für Piloten < 40 Jahre strengere Anforderungen entsprechend einer EU VO (2024/2076 vom 24.Juli 2024). Dies war sowohl verschiedenen Publikationen wie Aero-Kurier etc zu entnehmen. Auf den Homepages meiner Fliegerärzte wie Fliegerdoc München oder Gelnhausen gab es dazu Zusammenfassungen und Hinweise für die künftigen Erst- und Folge-Untersuchungen. im Detail läßt sich das alles im Annex III to ED Decision 2025/002/R 'AMC and GM to Part MED - Issue 2, Amendment1', Subpart B Secction 2, AMC MED.B010 etc. nachlesen.

Die wichtigsten Anforderungen sind:
Einführung eines kardiovaskuläres Risikoassessment für Kl 1 und 2 ab dem 40. Lebensjahr.
Es wird ein Score berechnet wie hoch das prozentuale Risiko ist in den nächsten 10 Jahren einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Dazu müssen die Blutfette bestimmt werden. Ein Augenärztliches Fachgutachten ist erforderlich, ebenso ist die Kontrastsehfähigkeit (Sehfähigkeit bei Blendung (Mesotest)) für Kl 1 und 2 ab 60. Lj zu prüfen.
Ggfs kann der AME weitere Untersuchungen anordnen. Daher empfiehlt es sich rechtzeitig, also mind Monate vor dem Medical Ablauf die entsprechenden Untersuchungen machen zu lassen.

Mein Fliegerdoc hatte mir im Juli weitere 13 Monate das Fliegen verordnet (smile).

10. September 2025 19:39 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Alfred Obermeier Bewertung: +7.00 [7]

Guten Tag zusammen

Zusätzlich zu dem von Alfred bereits Gesagten und ausdrücklich ohne Wertung über das LBA oder einen AME, hier ein paar mehr Details über die Änderungen bei Tauglichkeitsuntersuchungen. Mit Wirkung vom 13. Februar 2025 wurde durch die EU mit der Verordnung (EU) 2024/2076 das Regelwerk für die Tauglichkeitsuntersuchungen geändert und durch die EASA mit der ED Decision 2025/002/R weitere Vorgaben (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material, AMC&GM) unterhalb der Ebene EU-Verordnung gemacht.

Für die Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 2 ergeben sich zwei wesentliche Änderungen.

1. Herz-/Kreislaufsystem MED.B.010
Eine Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren ist Teil der Untersuchungen für die Tauglichkeitszeugnisse der Klassen 1 und 2 bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres und den danach in regelmäßigen Abständen stattfindenden Untersuchungen.

In den AMC & GM zur Klasse 2 und MED.B.010 wird dann ausgeführt:
Cardiovascular risk factor assessment should take place at least once every 5 years for applicants 40 to 59 years old, and once every 2 years thereafter. A more frequent assessment of the cardiovascular risk factors may be considered when risk factors have been identified.
Applicants with an accumulation of two or more risk factors should undergo a cardiovascular evaluation by the AeMC or AME.

Zur Einordnung, Geschlecht männlich und Alter Ü60 sind medizinisch bereits 2 Risikofaktoren.

2. Augen MED.B.070
Hier wurde die Verordnung nicht geändert, aber die AMC&GM durch die EASA:
AMC2 MED.B.070
(a) eye examination
(1)-(3) ….
(4) In their examination AMEs should give proper consideration to the degenerative effects of ageing on the visual system

(b) Routine eye examination
A routine eye examination should include:
(1)-(3) ….
(4) contrast sensitivity assessment test for applicants above the age of 60; …

Daher werden seit Februar 2025 die neuen Bewertungen zur Herzgesundheit gefordert und die zusätzliche Augenuntersuchung der Kontrastsehfähigkeit. Das „darf“ der AME alles selber machen, er braucht dann aber entsprechende Testmöglichkeiten/-geräte. Bezüglich des Kontrastsehens werden viele AME das nicht haben. Bezüglich der Herzrisikofaktoren gehören z.B. weitere Blutuntersuchungen zu den benötigten Daten einer Risikobewertung.

Ein weiterer Mangel ist, dass die EASA keinen Maßstab/Ergebnisvorgaben für das Kontrastsehen genannt hat. Nach meiner Kenntnis aus kollegialen Gesprächen mit beim LBA zugelassenen AME hat das LBA daraufhin zur Testung des Kontrastsehens eigene Vorgaben gemacht. In dessen Folge werden derzeit für deutsche Fliegerärzte Maßstäbe herangezogen, die in anderen EU-Ländern nicht angewendet werden, wie die Vorgabe des Testverfahrens (unter Argumentation mit Empfehlungen der deutschen ophthalmologischen Gesellschaft) und eine Ergebnisvorgabe, die aus der deutschen Fahrerlaubnisverordnung abgeleitet worden ist und dort z.B. für Busfahrer gilt. Für Taxifahrer gelten geringere Forderungen.

Und nochmals, das Gesagte ist keine Wertung über EASA, LBA oder AME, sondern zunächst nur eine Sachverhaltsbeschreibung.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

11. September 2025 08:23 Uhr: Von Jürgen Hirnickel an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Also bin ich beim nächsten mal Divers und nicht mehr Männlich womit wieder ein Risikofaktor weniger ist :)

11. September 2025 08:42 Uhr: Von Bernd Wolf an Ulrich Dr. Werner

Kurze Frage, mein Fliegerarzt hat erst Termine 10 Tage nach Ablauf meines Medicals Class 2. Bin ich nur die Zeit zwischen Ablauf und Neuausstellung gegroundet oder bedeutet das eine Neuausstellung?

Danke
Gruß Bernd

11. September 2025 09:02 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jürgen Hirnickel

Dann bist du untauglich. Divers ist nicht im LBA Programm anklickbar, nur entweder/oder m/w. Du musst dich da schon für eine Seite entscheiden. Ich habe vor langer Zeit das LBA auf diesen Programmfehler hingewiesen, denn schließlich verlangen die Behörden m/w/d. Aber wie immer: nix passiert :-(

11. September 2025 09:14 Uhr: Von Joachim P. an Bernd Wolf

Das ist nicht wie bei Ratings, dass zwischen Revalidation und Renewal unterschieden ist. Du bist dann 10 Tage gegroundet und dann kommt ne ganz normale Verlängerungsuntersuchung, Dein Intervall verschiebt sich dann halt um die 10 Tage. Ich hab das genutzt um über die Jahre hinweg mein Fälligkeitsdatum von Neujahr weg weiter ins Frühjahr zu schleichen...

11. September 2025 09:25 Uhr: Von Bernd Wolf an Joachim P.

Danke Joachim

11. September 2025 12:11 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Jaja, im Frühjahr ist man dann wieder gesünder, nach den üblichen Neujahrsgelagen ;-))) !

13. September 2025 19:45 Uhr: Von F Mad an Ulrich Dr. Werner

Das wäre allerdings sehr bemerkenswert, wenn die Empfehlungen der DOG nun zugrundegelegt werden. Mir ist keinerlei Evidenz dieser Grenzwerte bekannt, allerdings sind diese viel viel strenger als die gesetzlichen Vorgaben! Die Kommission der DOG weist dabei ohne Bezug auf irgendwelche Studien darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzwerte eben viel zu niedrig seien. Natürlich gelten für LKW und so weiter die gesetzlichen Grenzwerte und nicht die Empfehlungen der DOG. Sprich, wenn man nicht mehr fliegen kann, kann man zumindest 30 Tonner oder Busse mit 100 Px fahren.... macht ja auch Spaß


9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang