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35 Beiträge Seite 1 von 2

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Flugzeugkauf | Flugzeugverkauf in die USA  
17. August 2024 22:36 Uhr: Von willi hofner 

Hallo liebe Kollegen, wer kann helfen ?

Ich will meine Cessna verkaufen und habe einen Käufer aus den USA.

Der Käufer hat die Maschine und die Dokumente bereits besichtigt. Wir sind uns handels einig.

Jetzt meine Frage : Der Käufer will die Maschine verschiffen. Demontage , Transport Zoll .Einfuhrsteuern usw alles finanzielle übernehmen und auch alles organisieren.

Bezahlen würde er die Maschine vor Demontage.

Ich soll lediglich eine EORI Nr. beantragen.

Dies ist bereits geschehen und der Antrag dem Käufer übermittelt. Die Nr aber noch nicht da.

Kann ich sicher sein das tatsächlich keine Kosten mehr auf mich als Verkäufer zukommen und das ich frei von jeglicher Verantwortung bin und bleibe.

Hab da so meine Bedenken, nicht das doch der Zoll oder andere Behörden noch auf mich zukommen können und ich im Nachhinein dann noch irgendwelche Kosten habe.

Danke schon mal im voraus für Eure Hilfe.

17. August 2024 23:45 Uhr: Von ch ess an willi hofner

Habe mit diesem Thema nur am Rande zu tun, aber ja, jemand koennte die EORI Nummer missbraeuchlich nutzen.

Ob Du dann einfach wieder eauskommst weiss ich nicht, aber Dritte koennten die Nummer nutzen, ohne dass du das sofort merkst/weisst.

18. August 2024 07:03 Uhr: Von Lutz D. an willi hofner Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Willi,

ich glaube, es geht Dir jetzt weniger darum, ob jemand Deine EORI Nummer in einem anderen Verfahren missbräuchlich angibt.

Entscheidend für Kosten und vor allem Haftung sind unabhängig von der Frage, wann bezahlt wurde, die commercial terms des Verkaufs.

Vereinfacht: in wessen Eigentum (nicht Besitz) ist die Cessna bei Verlassen bzw Betreten des Zollgebietes. Das sollte in Deinem Kaufvertrag angegeben sein. Danach richtet sich auch ggf. eine Mithaftung am Seetransport (nicht nur für die Maschine).

https://www.sendcloud.de/incoterms-definition-bedeutung-funktion/

Ich bin auch nach vielen Jahren noch zu blöd, funktionierende Links in Puf zu posten, wenn Du nach "Incoterms Übersicht" googelst, findest Du aber viele Übersichten, welche Verantwortung Du wann hast.

Andere Frage - war denn Dein - ich vermute N-Reg - Flieger brav in Europa versteuert?

18. August 2024 07:30 Uhr: Von willi hofner an Lutz D.

Guten Morge u Danke ,

Ich habe mein D-EYGS bereits seit 10 Jahren hier in Deutschland ��

18. August 2024 08:04 Uhr: Von ingo fuhrmeister an willi hofner

Einr eori nr wird nur für importabwicklung benötigt. Ist dss flugzeug in einrr firma?

18. August 2024 08:16 Uhr: Von P.B. S. an ingo fuhrmeister

Mein erster Impuls war auch - was soll da die EORI? Der zweite - EORI Phishing? Vielleicht bin ich einfach zu notorisch misstrauisch? Frei nach Hallervorden, Ich brauche mehr Details?

18. August 2024 08:16 Uhr: Von ch ess an Lutz D.

Die Idee, dass jemand den vollstaendigen Eigentumsuebergang nach Bezahlung und VOR Demontage nicht explizit vereinbart, die erschien mir etwas fernliegend....

18. August 2024 09:51 Uhr: Von willi hofner an ch ess

Also es soll wie folgt ablaufen.

Vertrag wird unterschrieben, Geld ( Gesamtsumme ) soll auf mein Konto überwiesen werden..

Nach Gutschrift, soll dann die Demontage und der Transport erfolgen.

Ich soll den Flieger lediglich noch beim LBA abmelden / löschen und die Versicherung kündigen.

Im Vertrag ist festgehalten, das der Eigentumsübergang dann vollzogen ist, wenn die Maschine bezahlt ist. Folgende, sämlich anfallenden Kosten, wie Transport , Versicherung, Zoll, Einfuhrtsteuer ect. sind vom Käufer zu tragen .

Ja ich bin Privatperson und weiss jetzt auch im Nachhinein , das ich die EORI Nr. gar nicht hätte beantragen brauchen.

Der Käufer hatte jedoch beim Besichtigungstermin darauf bestanden und mir erklärt , ohne diese Nr. kann er das Flugzeug nicht in die USA verschiffen.

Jetzt bin ich auch schlauer, habe die blöde Nr. aber bereits beantragt und dem Käufer, auf dessen Wunsch, mein Antragsformular mit meinen Daten, gemailt.. Die Nr. habe ich noch nicht, da der Vorgang noch in Bearbeitung ist.

Mir geht es jetz einfach darum, das ich durch die beantragte Nr. in irgend einer Weise bei irgend einer Behörde Verantwortlicher bzw Zahlungspflichtiger bleibe, obwohl der Eigentumsübergang ja bereits vollzogen ist.

Oder bin ich erst dann nicht mehr der Eigentümer , wenn die Löschung beim LBA vollzogen ist, obwohl das im Kaufvertrag anders geregelt ist.

Ihr seht, ich bin absolut Laie auf dem Gebiet und sehr skeptisch.

So einen Verkauf macht man ja nicht alle Tage und Sress und Ärger im Nachhinein braucht keiner.

Dann würde ich den Verkauf eher nicht tätigen.

Vielen Dank an alle

18. August 2024 09:56 Uhr: Von Lutz D. an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Ja in der Tat. Grundsätzlich würde mich interessieren, was die Maschine für den amerikanischen Markt so interessant macht? Ist ja jetzt auch nicht naheliegend, sich in Europa eine Cesdna zu suchen, auseinander zu nehmen, zu exportieren, importieren etc.

@Willi wenn Du sagst "besichtigt" - der Käufer war physisch da?

18. August 2024 10:08 Uhr: Von Markus S. an willi hofner

Habe Jahre lang Geschäfte mit Firmen im Ausland gemacht. Nach einer EORI Nummer wurde für Export nie gefragt. Im übrigen ist bei Auslandsgeschäften Vorkasse üblich. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste kann ich da nur sagen. ;-)

18. August 2024 10:21 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S.

Was für einen Vertrag habt ihr eigentlich verwendet? Welches anwendbare Recht? Welcher Gerichtsstand? War die Maschine vorher N Reg oder D-reg?

18. August 2024 10:39 Uhr: Von willi hofner an Michael Söchtig

Der Käufer war da, hat sich sich alle Papiere , Dokumente angesehen , Maschine inspiziert und mit mir einen Motorprobelauf gemacht . Dabei die Avionik, Garmin 1000 usw gecheckt.

Auf einen Probeflug, als Co hatte er verzichtet. Die Maschine hatte im Mai 2024 erst die letzte Kontrolle und ist auch so in einem Top Zustand. BJ 2007 mit gerade mal 1050 Std. Immer im Hanger u nur privat geflogen.

Im Kaufvertrag ist festgehalten, das dieser dem deutschen Recht unteliegt u bei unstimmigkeiten deutsche Gericht dafür zuständig sind.

Welches Worst Case Szenario kann man sich denn Vorstellen ?

Bitte nehmt es mir nicht für übel, aber mit Kommentaren wie : Es ist äußerste Vorsicht geboten ; komme ich auch nicht weiter .

Die Skepsis , das Mißtrauen und Vorsicht ist ja bereits vorhanden. Sonst würde ich hier doch nicht um Hilfe bitten.

Vielen Dank

.

18. August 2024 10:47 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Michael hat als Rechtsanwalt hier schon die richtigen Fragen gestellt.

Zudem sollte man regeln, dass eventuell zusätzliche Kosten (zB. Verlängerung der Hangarmiete, Abstellgebühren, etc. NACH dem Eigentumsübergang ebenfalls zu Lasten des Käufers gehen und sich dafür möglichst Sicherheiten geben lassen.

Wenn der Käufer das Flugzeug zB erst Monate später abholt und der Stellplatzvermieter ggf auf Dich zukommt.

Für die Abwicklung von Sicherheit und Kaufpreis kann man ggf auch einen "Escrow-Service" als Treuhänder einbeziehen.

https://www.escrow.com

18. August 2024 11:02 Uhr: Von willi hofner an Wolfgang Lamminger

hab noch vergessen zu erwähnen, ja die Maschine war bei der Neuzulassung mal kurz N registriert.

18. August 2024 11:11 Uhr: Von ingo fuhrmeister an willi hofner Bewertung: +1.00 [1]

ok...dann würde ich mal in die vergangenheit des lfzgs schauen...ob nicht ein faa-lean (?) oder wie das heißt zufällig noch eingetragen ist....

warte bis das geld 30 tage gutgeschrieben ist!

wenn ich z. b. eine usa-scheck hier einlöse, dann wartet die bank 30 zinstage auf widerspruch des ausstellers,

wenn du alles vorher rausrückst, kann alles schiefgehen. sprich mit deinem bankexperten, ob diese überweisung

evtl. "zurückgeholt" werden kann...ich hab schon pferde in der apotheke kotzen sehen....

18. August 2024 11:15 Uhr: Von willi hofner an Wolfgang Lamminger

Danke Wolfgang für den Hinweis ,diese Dinge sind bereits geregelt.

und für den Geldtransfer hab ich mir vorgestellt ist das nicht nötig, da der Käufer ja überweisen muss, bevor die Demantage beginnt.

18. August 2024 13:01 Uhr: Von willi hofner an ingo fuhrmeister

was würde oder könnte das bedeuten , wenn so ein faa-lean eingetragen wäre ??

Der Käufer hat ja alle Papiere gecheckt.

ist es nicht so, wenn der Käufer alles gecheckt hat, speziell für den amerikanischen Markt und für gut und richtig erklärte, das ich dann keine Bedenken haben muss ?

Den Bankmenschen hatte ich auch schon kontaktiert und hierfür sogar ein separates Konto eingerichtet. Die Aussage war, wenn Geld durch eine Überweisung eintrifft und gutgeschrieben ist, kann der Absender dieses nicht wieder zurückholen.

Zu der Frage , warum ein US Bürger überhaupt auf dem deutschen Markt kauft.

Er begründet das so , das es derzeit nichts vergleichbares, mit dieser Ausstattung, auf dem US Markt gibt und er die Maschine dringend für die Vercharterung für ein Flugschule braucht.

Die D-EYGS ist in Planecheck zu sehen.

Man ist das alles kompliziert

18. August 2024 13:30 Uhr: Von Lutz D. an willi hofner

Nein, es ist ja gar nicht so kompliziert.

Es ist nur so, dass die Konstellation, die von Dir beschrieben wird, eben ein bisschen zu gut klingt, um wahr zu sein und man dann eben - wie Du auch - mal nach Fallstricken sucht.

Eine bei Dir eingegangene Überweisung- wenn kein Bankfehler vorliegt - kann nicht durch den Käufer zurückgeholt werden. Es geht ja hier auch offenbar nicht um einen Check.

Eigentumsübergang und Übergang von Risiken hast Du geklärt, Verzollung und alle etwaigen Steuern obliegen dem Käufer - und gut ist.

Ob es gerade keine vergleichbaren Cessnas auf dem Markt in USA gibt, das kannst Du ja selbst rasch überprüfen.

Wenn das Geschäft dann aus Deiner Sicht auch für die Gegenseite Sinn ergibt, sehe ich keine weiteren Probleme. Die Identität des Käufers hast Du ja zweifelsfrei geklärt, nehme ich an?

18. August 2024 13:50 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Lutz D.

Warum sollte er prüfen? Wenn natülich die sperbank versender ist...selbst dann nicht...

18. August 2024 15:00 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an ingo fuhrmeister

...ob nicht ein faa-lean (?) oder wie das heißt zufällig noch eingetragen ist....

Title-Search... zB. über die AOPA USA möglich.

Link: https://www.aerospacereports.com/services/aircraft-title-search-75

18. August 2024 15:04 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Es ist nur so, dass die Konstellation, die von Dir beschrieben wird, eben ein bisschen zu gut klingt, um wahr zu sein und man dann eben - wie Du auch - mal nach Fallstricken sucht.

Eben ;-) - wir hatten vor über 10 Jahren auch die Konstellation, dass man unser Flugzeug dringend für eine Flugschule - hier allerdings für Italien - kaufen wollte. Beim Kontakt stellte sich heraus, dass Barzahlung beabsichtigt ist, mit einigen "Besonderheiten" ... alles deutete in Richtung "rip-deal". Kontakt dann unsererseits ad hock beendet. Ähnliche Konstellationen wurden hier im Forum schon vor einiger Zeit beschrieben.

Ergo:

  • Geld aufs Konto - Identität nachgewiesen - Vertrag OK und Rahmenbedingungen OK --> OK
  • sobald Änderungen, insbesondere bezüglich Zahlung oder Abwicklung, gegenüber vorheriger Absprachen in Aussicht gestellt werden --> ganz schnell Finger weg

18. August 2024 15:16 Uhr: Von Alexander Callidus an Lutz D.

Wenn ich US-Flugschulbetreiber wäre: würde ich mir Aufwand, Streß und Kosten eines mehrwöchigen Europa-Trips antun? Dazu Kosten und das Risiko von Zerlegen, Transport und Aufbau des Fliegers von sicher dtl. fünfstellig? Und dann verzichte ich auf einen Probeflug? Als Pilot???

Aber einen schönen Flieger habt Ihr!

18. August 2024 18:04 Uhr: Von P.B. S. an P.B. S.

Ok, nach ein bisschen Recherche - Ja, da ist tatsächlich eine Änderung im Aussenhandelsgesetz an mir vorbei gegangen. Es muss inzwischen tatsächlich in so einem Fall der Verkäufer bei der Ausfuhr den vollen Bürokratiezyklus durchlaufen und der Verkäufer ist nun auch derjenige der für die ordnungsgemäße Ausfuhr Sorge zu tragen hat.

Wieder was gelernt.

18. August 2024 19:15 Uhr: Von willi hofner an P.B. S.

Ja schon wenn man etwas in die USA verkauft , aber ist es hier bei mir nicht so das ich hier in Deutschland verkaufe . Der neue Eigentümer ist doch dann bereits der Käufer .
was der dann damit macht kann doch nicht mehr meine Verantwortlichkeit sein .
Oder doch. ?

18. August 2024 19:29 Uhr: Von Malte Höltken an willi hofner

Meinen Informationen nach kann eine Drittstaatlerin wohl Zollrecchtlich nichts exportieren. Mein Verkauf ins nicht-EU-Ausland wird durch eine deutsche GmbH abgewickelt. Kosten trägt der Käufer. Laut Logistiker trägt der Verkäufer nur die Verantwortung für korrekte Angaben.


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