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18. August 2024: Von willi hofner an P.B. S.

Ja schon wenn man etwas in die USA verkauft , aber ist es hier bei mir nicht so das ich hier in Deutschland verkaufe . Der neue Eigentümer ist doch dann bereits der Käufer .
was der dann damit macht kann doch nicht mehr meine Verantwortlichkeit sein .
Oder doch. ?

18. August 2024: Von Malte Höltken an willi hofner

Meinen Informationen nach kann eine Drittstaatlerin wohl Zollrecchtlich nichts exportieren. Mein Verkauf ins nicht-EU-Ausland wird durch eine deutsche GmbH abgewickelt. Kosten trägt der Käufer. Laut Logistiker trägt der Verkäufer nur die Verantwortung für korrekte Angaben.


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