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18. August 2024 09:51 Uhr: Von willi hofner an ch ess

Also es soll wie folgt ablaufen.

Vertrag wird unterschrieben, Geld ( Gesamtsumme ) soll auf mein Konto überwiesen werden..

Nach Gutschrift, soll dann die Demontage und der Transport erfolgen.

Ich soll den Flieger lediglich noch beim LBA abmelden / löschen und die Versicherung kündigen.

Im Vertrag ist festgehalten, das der Eigentumsübergang dann vollzogen ist, wenn die Maschine bezahlt ist. Folgende, sämlich anfallenden Kosten, wie Transport , Versicherung, Zoll, Einfuhrtsteuer ect. sind vom Käufer zu tragen .

Ja ich bin Privatperson und weiss jetzt auch im Nachhinein , das ich die EORI Nr. gar nicht hätte beantragen brauchen.

Der Käufer hatte jedoch beim Besichtigungstermin darauf bestanden und mir erklärt , ohne diese Nr. kann er das Flugzeug nicht in die USA verschiffen.

Jetzt bin ich auch schlauer, habe die blöde Nr. aber bereits beantragt und dem Käufer, auf dessen Wunsch, mein Antragsformular mit meinen Daten, gemailt.. Die Nr. habe ich noch nicht, da der Vorgang noch in Bearbeitung ist.

Mir geht es jetz einfach darum, das ich durch die beantragte Nr. in irgend einer Weise bei irgend einer Behörde Verantwortlicher bzw Zahlungspflichtiger bleibe, obwohl der Eigentumsübergang ja bereits vollzogen ist.

Oder bin ich erst dann nicht mehr der Eigentümer , wenn die Löschung beim LBA vollzogen ist, obwohl das im Kaufvertrag anders geregelt ist.

Ihr seht, ich bin absolut Laie auf dem Gebiet und sehr skeptisch.

So einen Verkauf macht man ja nicht alle Tage und Sress und Ärger im Nachhinein braucht keiner.

Dann würde ich den Verkauf eher nicht tätigen.

Vielen Dank an alle


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