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Ausbildungsbeginn PPL
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1. April 2024 19:15 Uhr: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann Wolfgang nur zu 100 % zustimmen. ANR ist gerade bei Stress während der Ausbildung wichtig, da man weniger "Rechenleistung" für das Ausblenden braucht und länger aufnahmefähig bleibt. Und Lemo mit Adapter ist der richtige Weg.

1. April 2024 22:07 Uhr: Von Tobias Schnell an Matthias Reinacher

Aus Interesse: Gäbe es eigentlich die Möglichkeit für eine deutsche ATO/DTO, den Schüler keine deutsche PPL, sondern zB. eine AT-PPL erwerben zu lassen?

Der Erwerb einer Austro-Lizenz an einer deutschen ATO ist - wie schon von Christoph und Johannes geschrieben - natürlich möglich. Bei einer "Provinz-Vereinsflugschule" (als Vereins-Ausbildungsleiter darf ich das sagen :-)) könnte es aber sein, dass die Akteure das nicht supporten möchten...

Worum man als Flugschüler in D allerdings nicht herumkommt, ist die ZÜP. Egal, wo später die Lizenz liegen soll.

1. April 2024 22:22 Uhr: Von Pascal Klos an Tobias Schnell

Wo liegt denn als PPL Inhaber der Vorteil bei AustroControl statt Landesbehörde zu sein?

AFAIK kann man die doch später auch übertragen. Nur das Medical ist doch da manchmal etwas stressig, wenn ich das richtig verstehe.

1. April 2024 22:31 Uhr: Von Tobias Schnell an Pascal Klos Bewertung: +1.00 [1]

Wo liegt denn als PPL Inhaber der Vorteil bei AustroControl statt Landesbehörde zu sein?

In den meisten Fällen benötigst Du dann (als Lizenzinhaber) keine ZÜP mehr. Das ist für viele Leute ein Kriterium.

Und beim Medical ist es so, dass ein Fliegerarzt bestimmte Befunde zur Bewertung an die zuständige Behörde verweisen muss. Das ist bei deutschen Lizenzen immer das LBA, und von dort wird immer wieder von sehr langen Bearbeitungszeiten berichtet.

1. April 2024 22:39 Uhr: Von Yury Zaytsev an Pascal Klos

AFAIK kann man die doch später auch übertragen. Nur das Medical ist doch da manchmal etwas stressig, wenn ich das richtig verstehe.

Du kannst dazu diverse Posts inklusive von mir hier anschauen. Man kann es übertragen, aber es dauert 6 bis 24 Monate und kostet jede Menge Stress. Und notwendig wird es meistens, wenn man wegen Behördenversagen am Boden bleiben muss, also ist die Zeit dann verloren. Medizinische Probleme kann man leider nicht gut vorhersagen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit extrem gering ist, passiert mal was und dann sitzst du da. Natürlich bin ich ein Verfechter des Ausflaggens, denn es hat mich persönlich betroffen. Es gibt jedoch genug Leute, die bisher einfach Glück gehabt haben.

1. April 2024 23:55 Uhr: Von Tobi K. an Pascal Klos

Hi Pascal,

hier ein paar Erfahrungen aus meiner PPL-Ausbildung.

  • ICAO Language Proficiency habe ich online für wenig Geld mit null Vorbereitung gemacht. Ich habe den Nutzen einer Vorbereitung nicht gesehen, da mein Englisch jetzt nicht so schlecht ist (bin auch im IT-Bereich). Bei den Beschreibungen der stark luftfahrtbezogenen Bilder habe ich mich einfach an allgemeinen Themen orientiert und bei den Funk-Sprüchen nicht so gut abgeschlossen, daher war es dann allerdings nur Level 5 statt 6.
  • BZF: habe ich damals mit 0 Flugstunden gemacht. Da ich vorher kein Flugsimulator-Fan war und auch sonst keine Berührung damit hatte, waren 3 Abende mit Gruppentraining über Zoom hilfreich und die Prüfung gar kein Problem. Andere Prüflinge haben sich richtig einen abgebrochen und trotzdem den Schein bekommen. Beim AZF (mache gerade IR) war das mit Flugerfahrung dann deutlich einfacher.
  • Ich bin nach der Theorie vom Verein in eine kommerzielle Schule gewechselt, da die Flexibilität hier deutlich höher war. Die praktische Ausbildung habe ich dann mehr oder weniger in 3 Monaten abgeschlossen. Das muss man sich aber von Verein zu Verein ansehen.
  • Die Theorieprüfung habe ich in Düsseldorf gemacht. Die Vorbereitung war damals der anstrengenste Teil, da ich seit ca. 15 Jahren nicht mehr regulär "gelernt" habe und erstmal wieder reinkommen musste. Außerdem will man ja die Inhalte nachhaltig lernen. Auch hier ohne praxisbezug mit 0 Flugstunden etwas zu Theorie-lastig. Ich habe mit CAT + App für den Fragenkatalog sehr gute Erfahrungen gemacht.
  • ZÜP: das Thema ist nicht besonders beliebt, andererseits hatte ich auch nie Probleme. Nach ca. 6 Wochen hatte ich die Bestätigung von der Behörde im Briefkasten. Deswegen würde ich aber keinen riesen Aufwand mit ATO oder Prüfung in einem anderen Land betreiben (auch wenn ich selbst gerade die Lizenz wegen Wohnortswechsel zu AustroControl ziehe und das in der Tat ewig dauert)

Das größte "Problem" war dann, dass ich im Oktober 2022 fertig war, die Behörde ca. 6 Wochen für die Bennenung eines Prüfers gebraucht hatte und die Prüfung dann Wetter- und Terminbedingt erst im Februar 2023 stattfinden konnte. Dazwischen "proficient" zu bleiben, war etwas herausfordernd + andauernd neue Termine festlegen um sie dann wieder zu verschieben.

2023 war ich dann ca. 70 Stunden in der Luft und mache gerade mit dem Instrument Rating weiter. Ich drücke dir die Daumen! :-)

LG
Tobi

2. April 2024 07:04 Uhr: Von Joachim P. an Tobi K.

Bitte das mit der ZÜP nicht verharmlosen. Eine "ausländische" Lizenz zu erlangen ist kein riesen Aufwand, wie Du schreibst. Der Aufwand ist minimal gegen das Risiko plötzlich ohne Lizenz dazustehen. @Pascal: Du musst nichts angestellt haben um die ZÜP zu verlieren. Sobald aus irgendwelchen Gründen ein Verfahren gegen Dich läuft (auch wenn es später eingestellt wird, weil Du ja nix angestellt hast), ist die ZÜP weg. Und falls jemand mal im nicht-EU Ausland gelebt hat, ist es eh nahezu unmöglich die Nachweise für die ZÜP zu bringen. Wie gesagt, das sind beides Szenarien, bei denen man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, aber mit einer deutschen Lizenz nicht weiterkommt. Da der Aufwand bei Scheinerlangung minimal ist, eine AT-Lizenz zu erlangen, würde ich das auf jeden Fall machen. Ich selbst bin noch beim LBA und lebe mit dem Risiko. Wenn ich wegen Pupsen in der Öffentlichkeit die Lizenz verliere, dann wars das halt. Ich bin die letzten 35 Jahre genug geflogen, ich bin alt und müde. Aber als Scheinaspirant würde es aber für mich nur die AT-Schiene geben.

2. April 2024 07:21 Uhr: Von Laro Kreuznach an Pascal Klos

Hi!

Glückwunsch zum Entschluss und zu der strukturierten Vorgehensweise.

Headset: Klare Empfehlung für A20 mit Lemo plus Adapter für PJ, wie einige hier schon geschrieben haben. Die Stromversorgung über Lemo ist ein großes Plus. Je früher du es hast, desto länger hast Du was davon :-) Ist aber auch kein must; ich habe es mir erst nach dem PPL schenken lassen. Solange Du weißt dass alle deine Flugzeugoptionen Lemo haben, kannst du den Adapter natürlich schieben, aber irgendwann wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach mal in einem Flugzeug mit nur PJ sitzen.

BZF: Habe ich nach Beginn der Ausbildung erst gemacht, und mich ausschließlich mit youtube vorbereitet. Verstehen was passiert (das ist einfacher nach den ersten 10 Flugstunden), nachsprechen, 10 mal laut wiederholen, mehrmals mit ein paar Tagen Abstand, fertig. Gleich deutsch und Englisch parallel machen; die Prüfung dauert genauso lang, nur eine Hälfte wird dann auf englisch geswitched. Durchgefallen sind bei mir nur echte Totalausfälle. Tip für die Prüfung: Man darf sich Notizen machen, und von den Notizen ablesen. Während der Prüfer einleitet, oder während andere dran sind, soviel wie möglich vom zu erwartenden nächsten Funkspruch einfach aufschreiben. Das längste ist der Einleitungsspruch; wenn der schonmal auf dem Zettel steht, ist viel Gehirnkapazität gewonnen. Meist kann man die nächsten Funksprüche gut erraten. Wer beim einleitenden Funkspruch souverän rüberkommt, wird danach weniger gegrillt. Das war wirklich einfach; daher ist rechtzeitig anmelden auch ein guter Tipp.

ICAO Sprachprüfung: Ist bei mir jetzt ein paar Jahre her, aber ich meine für PPL brauchte ich das alles noch nicht, erst für IR. Wenn sich das nicht geändert hat, würde ich das schieben. Auf deutsch darfst Du ja eh schon unbegrenzt funken. Die Prüfung ist einfacher wenn man schon Flugerfahrung hat, schon wegen der Themen. Vielleicht hast Du dann auch mehr englische Youtubes oder Podcasts zum Thema gehört so dass das Volabular entspannt sitzt. Nach meiner Prüfung wurde mir gesagt, dass ich den Level 6 erst in dem Moment sicher hatte, als ich englische Redewendungen benutzt habe (like a needle in the haystack, that's like a walk in the park oder so zB). Was das mit sicherem Flugfunk zu tun hat, weiß ich nicht, aber vielleicht hilft es hier jemandem.

Medical: Reintonaudiometrie mitmachen ist eine gute Idee.

iPad: Das habe ich mir erst nach der Ausbildung geleistet. In den Flugstunden braucht man es nicht; man lernt eben mit den eingebauten Geräten klarzukommen und ist damit gut ausgelastet. Für die IR Ausbildung habe ich es dann benutzt, aber nicht für PPL.

Viel Spaß und Erfolg!

2. April 2024 09:35 Uhr: Von Pascal Klos an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
2. April 2024 10:11 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Tobias Schnell

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/security/pruefung/zuep.html

Leider ist nun auch in Österreich eine ZÜP vorgeschrieben, scheint aber weniger aufwendig als in Deutschland zu sein.

2. April 2024 10:44 Uhr: Von Yury Zaytsev an Pascal Klos

Als Flugschüler in D benötige ich aber so oder so ein ZÜP. Also habe ich, bis auf den Pain beim Transfer, ja keinen Nachteil es später erst zu transferieren. ZÜP und Medical vorrausgesetzt. Richtig?

Du kannst aber von Anfang an das Medical bei AustroControl beantragen, so wird es mit dem Transfer später um 99% schneller und einfacher, auch wenn du am Ende die Lizenz bei RP beantragst. Aber ich sehe nicht, warum das Verein / ATO nicht mitmachen würde. Bei meiner Schule habe ich einfach einen Ausbildungsnachweis bekommen, und wo die Dokumente eingereicht werden, hat das sie gar nicht interessiert... solange man selber darum kümmert.

Die andere Frage ist, ist das AustroControl exklusiv (und somit auch wieder von derem Goodwill in Zukunft abhängig) oder kann ich es auch hier 5km über die Grenze nach Luxemburg tragen?

Natürlich, du kannst innerhalb der EASA deine Lizenz bei jeder beliebigen Behörde führen, inklusive Luxemburg. ACG ist einfach die beste... Mit Luxemburg habe ich keine Erfahrung, aber ich sehe keinen Vorteil darin.

2. April 2024 11:30 Uhr: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Woraus ergibt sich denn die zwingende Erfordernis der ZÜP für Flugschüler in D? FCL kann es ja nicht sein.

2. April 2024 11:34 Uhr: Von Pascal Klos an Michael Weyrauch

Okay, hab den Nutzen von Austrocontrol für manche PPL Inhaber verstanden. Ist für mich jetzt erstmal keine Prio und würde den Thread daher wieder gerne BTT lenken :)

Bzw. von meiner Seite aus wurden alle Fragen sehr gut beantwortet von euch und ich bin erstmal gut mit Informationen versorgt. Jetzt mal den Schnupperflug abwarten und dann weiter schauen!

2. April 2024 11:39 Uhr: Von Yury Zaytsev an Michael Weyrauch

Ich meine, dass die DE.ATOs dies fordern und damit begründen, dass sie einfach kein Stress mit LBA haben wollen. Meine ATO hatte die Zulassung woanders, das war denen egal.

2. April 2024 12:09 Uhr: Von Tobias Schnell an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

Woraus ergibt sich denn die zwingende Erfordernis der ZÜP für Flugschüler in D? FCL kann es ja nicht sein.

Aus dem LuftSiG, §7 (1) Pkt. 4:

(1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen:
4. Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler

2. April 2024 17:11 Uhr: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Also der §4 des Luftverkehrsgesetzes lautet:

"Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ..."

und listet dann diverse Voraussetzungen.

Wenn es möglich ist die Erlaubnis als Luftfahrer über eine Europäische CAA ohne ZÜP zu bekommen, dann sollte das auch für Flugschüler gelten. Ich sehe nicht, dass ich für Flugschüler andere Voraussetzungen prüfen müsste als für sonstige Piloten. Ich prüfe als FI das was die Zulassungsbehörde vorschreibt, wenn sie eine ZÜP braucht um einen Schüler anzumelden, dann frage ich nach der ZÜP, wenn nicht, dann nicht. Oder liege ich da falsch? Wenn wir in der ATO einen Schüler bei einer europäischen CAA melden und dann ausbilden, dann hat dieser Vorgang doch nichts mit einer deutschen Landesbehörde zu tun.

2. April 2024 19:15 Uhr: Von Rockhopper Flyer an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Ich persönlich habe von Anfang an ein iPad mit Skydemon gehabt und es bei jedem Flug mitlaufen lassen. Allein schon das de-Briefing ist viel objektiver und klarer aus meiner Sicht. Außerdem lernt man von Anfang an, wie man die Flugplanung später realistisch macht, sobald man den Schein hat.

Allerdings habe ich auch immer die flightlogs ausgedruckt und auf dem Kniebrett mitgeloggt, da ja die fortschrittliche oberste Luftfahrtbehörde für eine VFR Prüfung weder Garmin 430 GPS noch iPad zulässt (zumindestens war das damals so, bei deren Innovationsgrad wird sich das sicher nicht geändert haben). Sprich bei der Prüfung muss man es auch ohne iPad können, sondern schön analog mit Bleistift in der Papierkarte.

2. April 2024 20:09 Uhr: Von Tobi K. an Rockhopper Flyer Bewertung: +1.00 [1]

Mein Prüfer sagte ganz klar: ihm ist wichtig, dass man einen VFR Durchführungsplan ausfüllen kann und versteht, er aber auch nichts gegen SkyDemon hat. Er erwartete dann aber auch, dass man damit umgehen kann.

2. April 2024 20:27 Uhr: Von Tobias Schnell an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

Wenn wir in der ATO einen Schüler bei einer europäischen CAA melden und dann ausbilden, dann hat dieser Vorgang doch nichts mit einer deutschen Landesbehörde zu tun

Naja, das ist natürlich so eine Sache. Ein paar Gedanken dazu:

  • Die Schülermeldung ist erst mal ein deutscher Sonderweg, den viele andere CAA's gar nicht haben. Österreich kennt das so m.W.n. nicht, die lernen die Bewerber erst mit der Anmeldung zur Theorieprüfung kennen. Wie weist eine PPL-ATO also nach, dass es sich um einen "österreichischen" Bewerber handelt? Medical?
  • Die LuftPersV, das LuftSiG und die LuftsiZÜV sprechen immer nur von "Bewerbern für eine Lizenz" etc. - da wird nicht spezifizert, dass die dort beschriebenen Anfoderungen nur für deutsche Lizenzen gelten. De facto ist das natürlich so, aber bei Flugschülern an einer deutschen ATO wird die Argumentation, waum deutsche Verordnungen nicht gelten sollen, sicher eher schwierig (Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der ZÜP insgesamt bringen hier nicht weiter)
  • Die Ausbildungsgenehmigungen / Handbücher der jeweiligen ATO werden in vielen Fällen die ZÜP als Voraussetzung für die Ausbildung eines Schülers drinstehen haben

Fazit: Dünnes Eis - ich denke nicht, dass sich da viele Schulen drauf einlassen werden. Ich als ABL in einer Vereins-ATO würde es nicht machen. Dafür sind Genehmigungen ein zu wertvolles Gut...

2. April 2024 20:49 Uhr: Von Yury Zaytsev an Rockhopper Flyer

Ich habe zu meiner Zeit auch fleißig über iPilot mitgeloggt und die IGC-Dateien mit https://igcviewer.bgaladder.net ausgewertet. Heutzutage gibt es aber das Tool von Patrick - https://www.flysto.net - das ich hoffentlich bei IR gut einsetzen werde.

2. April 2024 21:16 Uhr: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Sehr hilfreiche Gedanken und Einschätzungen. Aber aus meiner Sicht wieder ein Beispiel wo deutsches und europäisches Recht nicht klar gegeneinander abgegrenzt sind, und man eher raten muss welche Regelung denn nun genau anzuwenden ist.

3. April 2024 16:43 Uhr: Von Tobias Schnell an Rockhopper Flyer Bewertung: +4.00 [4]

da ja die fortschrittliche oberste Luftfahrtbehörde für eine VFR Prüfung weder Garmin 430 GPS noch iPad zulässt (zumindestens war das damals so, bei deren Innovationsgrad wird sich das sicher nicht geändert haben)

Ich weiß nicht, wen Du mit "oberste Luftfahrtbehörde" meinst, aber die Anforderung, dass bei einem LAPL/PPL/CPL-Skill Test auch Koppelnavigation geprüft werden muss, ist eine EASA-Vorgabe.

Und klar kann sich der Kandidat die Karte, mit der gekoppelt werden soll auch auf einem iPad anzeigen lassen... BTDT.


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